ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
5.12.2007
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Francis Wurtz
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2008
B6‑0508/2007
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2008
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission 2008 (KOM(2007)0640),
– in Kenntnis der jährlichen Strategieplanung für 2008 (KOM(2007)0065),
– gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass das Jahr 2008 für die Zukunft Europas von entscheidender Bedeutung sein wird, da zu diesem Zeitpunkt ein Jahr vor den Wahlen zum Europäischen Parlament in den Mitgliedstaaten eine endgültige Entscheidung über den Reformvertrag getroffen werden muss; in der Erwägung ferner, dass es trotz der Wichtigkeit dieser Frage keinerlei Bemühungen gibt, um die Bürger in die Diskussion und die Entscheidungsfindung über künftige Politikansätze einzubeziehen;
B. in der Erwägung, dass die Unterstützung der Bürger der Europäischen Union für den europäischen Integrationsprozess nicht deshalb abnimmt, weil es keine ausreichende Politik im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit gibt, sondern weil die EU sich als unfähig erwiesen hat, die Probleme Arbeitslosigkeit, Armut, Ungleichheit und Demokratiemangel zu lösen,
C. in der Erwägung, dass der Kampf und der Widerstand von Arbeitnehmern, Verbrauchern und Nutzern öffentlicher Dienstleistungen gegen ungerechte Reformen des sozialen Sicherheitssystems, gegen Einkommensverluste, gegen Privatisierung und Liberalisierung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und gegen die Auslagerung von Unternehmen, wie sie durch die Politik der EU vorgeschrieben und durch diese Politik gefördert werden, ständig zunehmen,
1. bedauert zutiefst, dass die Strategie und die Politik der Europäischen Kommission im Widerspruch stehen zu ihrem eigenen Slogan des Legislativ- und Arbeitsprogramms, demzufolge der Bürger an erster Stelle steht, und vertritt deshalb die Auffassung, dass es eines grundlegenden politischen Wechsels bei der Kommission und bei der Europäischen Union bedarf;
2. fordert eine eingehende Diskussion mit den Bürgern über die Zukunft der Europäischen Union sowie die Abhaltung von Referenden zum Reformvertrag in allen Mitgliedstaaten;
Für eine Ausweitung und Verbesserung der öffentlichen Dienstleistungen und für eine Förderung des sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalts
3. bekundet seine ernsthafte Besorgnis über die Beschleunigung des Liberalisierungs- und Deregulierungsprozesses in vielen Bereichen, wodurch die Beschäftigung, die Qualität der angebotenen Dienstleistungen und die Zukunft des öffentlichen Dienstes in der EU gefährdet werden; bekundet insbesondere seine Besorgnis über die Absicht der Kommission, allen Widerständen zum Trotz an der Liberalisierung des Luftverkehrs und der Luftfahrt ohne Garantie weder zu sozialen Fragen noch zu Sicherheitsfragen festzuhalten und diese Liberalisierung fortzusetzen; erinnert daran, dass für diese Bereiche wie Luftverkehr und andere, die Auswirkungen auf die Sicherheit von Menschen und Sachen haben, das oberste Kriterium dasjenige der Qualität der Dienstleistungen und hoher Sicherheitsstandards sein muss, nicht aber das Kriterium der finanziellen Rentabilität; nimmt das Maßnahmenpaket zum Seeverkehr zur Kenntnis; lehnt alle erneuten Versuche ab, die Abstimmung des Europäischen Parlaments, das eine Liberalisierung der Hafendienste zweimal abgelehnt hat, zu umgehen;
4. fordert ein Moratorium zur Liberalisierungspolitik und fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Wirtschaftsbeteiligten Untersuchungen über die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Liberalisierungspolitik durchzuführen;
5. betont die Bedeutung öffentlicher Dienstleistungen und deren Bereitstellung für die Förderung des sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalts in der EU; kritisiert energisch die Verzerrung in Bezug auf den Staat als Bereitsteller von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, und fordert, dass öffentliches Gut von der öffentlichen Hand verwaltet wird; besteht darauf, dass die Rolle des Staates in den Bereichen Regulierung, Teilnahme und Intervention am Markt und im Bereich eines verbesserten Regelungsrahmens insbesondere an den Kapitalmärkten gestärkt wird;
6. bekundet seine ernsthafte Besorgnis über die Absicht der Kommission, wie sie in den Aussagen von Kommissionsmitglied Mandelson zum Ausdruck kommt, der davon spricht, das handelspolitische Schutzinstrument (TDI) im Interesse jener Unternehmen zu überarbeiten, die ihre Produktion von Europa in Drittländer auslagern, in denen die Produktionskosten aufgrund niedriger sozialer und umweltlicher Standards und aufgrund niedriger Löhne entsprechend niedriger sind;
7. wiederholt seine Forderung nach der Schaffung eines Regelungsrahmens auf Unionsebene, um die Auslagerung von Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU zu sanktionieren; vertritt die Auffassung, dass öffentliche Beihilfen an Unternehmen auf nationaler und auf Unionsebene an langfristige Verpflichtungen dieser Unternehmen in Bezug auf regionale Entwicklung und Beschäftigung gekoppelt sei sollten und dass keine Beihilfen gewährt werden dürfen, die dazu eingesetzt werden könnten, Auslagerungen zu betreiben; fordert eine Stärkung der Rolle der Arbeitnehmervertreter in den Unternehmensvorständen und bei strukturellen Entscheidungen der Unternehmensleitung;
8. weist darauf hin, dass in den vergangenen Jahren der Konzentrationsprozess in vielen Bereichen erheblich zugenommen hat, und dabei nachteilige Folgen für die Verbraucher, die Beschäftigten sowie für kleine und mittlere Unternehmen gezeitigt hat; fordert deshalb weitaus energischere Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung von Kartellen und die Einstellung einer Politik, die an erster Stelle und vor allem auf die Förderung europäischer Spitzenunternehmen ausgerichtet ist;
9. nimmt die Absicht der Kommission zur Kenntnis, die Europäische Währungsunion zehn Jahre nach deren Einführung zu überprüfen; vertritt die Auffassung, dass die Währungs- und Steuerpolitik in der EU restriktiv ausgelegt war, da ihre oberste Zielsetzung Preisstabilität und Konsolidierung der Haushalte nach Maßgabe des Stabilitäts- und Wachstumspaktes gewesen ist; betont, dass der Prozess der Nominal-Konvergenz zum Euro und die anschließenden Ereignisse negative Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung, auf den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt und auf die tatsächliche Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten der Union sowie auf die öffentlichen Investitionen hatten, wodurch die derzeitige schwache wirtschaftliche Erholung und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in Gefahr geraten;
Ersetzung der derzeitigen Agenda von Lissabon durch eine Agenda für ein soziales Europa
10. bekräftigt seine Kritik an der Strategie von Lissabon, die innerhalb der EU das wichtigste Werkzeug gewesen ist, um die Liberalisierung und Privatisierung öffentlicher Anstalten und Dienstleistungen, die Flexibilität und Anpassungsfähigkeit der Arbeitsmärkte, Lohnmäßigung und die Öffnung des gesamten Bereichs des Sozialversicherungswesens einschließlich Pensionen und Gesundheitswesen für private Interessen zu fördern;
11. betont, dass es nunmehr an der Zeit ist, eine neue Strategie auszuarbeiten, um Europa eine neue Dynamik zu verleihen, eine Dynamik der Vollbeschäftigung mit menschenwürdigen Arbeitsplätzen, die mit Rechten versehen sind, der besseren Löhne, des sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts sowie des sozialen Schutzes für alle, da hiermit der höchste Lebensstandard gewährleistet werden kann; fordert eine Dynamik, bei der der Entwicklungsbedarf eines jeden Mitgliedstaates und insbesondere derjenige der weniger entwickelten Mitgliedstaaten berücksichtigt wird, mit der eine echte Konvergenz gefördert wird und die dazu beiträgt, die zunehmende Kluft zwischen den Mitgliedstaaten und den bestehenden wirtschaftlichen, sozialen und regionalen Ungleichheiten zu verringern;
12. betont, dass die Überarbeitung der europäischen Beschäftigungsstrategie und die integrierten Leitlinien für den nächsten Zyklus 2008-2010 nicht auf dem Flexicurity-Konzept der Kommission beruhen dürfen, sondern vielmehr von dem Konzept der „ordnungsgemäßen Arbeit“ als dem wesentlichen Bezugspunkt ausgehen, wobei auf die Förderung der Qualität bei der Arbeit, eine verbesserte soziale Sicherheit und soziale Einbindung, höhere Löhne, eine Verstärkung der bestehenden Arbeitnehmerrechte und die Einführung neuer diesbezüglicher Rechte, die Förderung eines optimierten sozialen Risikomanagements und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben in besonderer Weise geachtet werden soll;
13. fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag zur Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie zurückzuziehen und Vertragsverletzungsverfahren gegen jene Mitgliedstaaten in die Wege zu leiten, die sich nicht an die bestehende Arbeitszeitrichtlinie und an die Verfügungen des Europäischen Gerichtshof in Bezug auf den Bereitschaftsdienst halten; erwartet, dass die Kommission einen neuen Überarbeitungsvorschlag vorlegt, der darauf abzielt, die Opt-out-Möglichkeiten abzuschaffen, und der die konkrete Verpflichtung für die Arbeitgeber vorsieht, Arbeitszeitregelungen einzuführen, mit denen die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben gefördert wird;
14. nimmt die Absicht der Kommission zur Kenntnis, eine Überarbeitung der Richtlinie über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats (94/45/EG) vorzuschlagen; fordert die Kommission auf, seine diesbezügliche Entschließung vom September 2001 gebührend zu berücksichtigen; betont, dass die Arbeitnehmervertreter in Europäischen Betriebsräten das Recht erhalten müssen, Umstrukturierungsmaßnahmen – auch solche im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen und Übernahmen – für einen bestimmten Zeitraum zu blockieren, damit die Arbeitnehmervertreter die Möglichkeit erhalten, einen Alternativplan auszuarbeiten, der mit der Unternehmensleitung verhandelt werden kann;
15. begrüßt die Absicht der Kommission, eine Richtlinie zur Umsetzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung außerhalb des Beschäftigungsverhältnisses vorzuschlagen, womit ein hohes Maß an Schutz gegen Diskriminierung gewährleistet werden muss;
16. nimmt die Absicht der Kommission zur Kenntnis, eine Überarbeitung der Richtlinie 92/85/EWG über den Mutterschaftsschutz vorzuschlagen, was zu wesentlichen Verbesserungen des Schutzniveaus für schwangere Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillende Arbeitnehmerinnen führen muss;
17. begrüßt die Absicht der Kommission, eine Empfehlung über aktive Integration vorzuschlagen; betont, dass in diesem Rahmen die Fragen nach Mindestlöhnen und nach einem Einkommen für soziale Integration ohne Infragestellung der bestehenden Bestimmungen innerhalb der Mitgliedstaaten erörtert werden müssen;
18. betont die Bedeutung eines leistungsfähigen und gut ausgerüsteten öffentlichen Gesundheitswesens; lehnt jede Privatisierung in diesem Bereich ab; fordert die Kommission auf, Politikansätze zu fördern, mit denen hohe Qualitätsstandards und eine ausgewogene Bereitstellung von Gesundheitsdiensten gewährleistet werden; vertritt die Auffassung, dass es einen Bedarf nach mehr Aufklärung und Information über Gesundheitsdienste gibt, um sicherzustellen, dass die Verbraucher geschützt und gut unterrichtet sind, wenn sie Gesundheitsdienste in anderen Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen möchten; fordert die Ausarbeitung einer EU-Charta der Patientenrechte, die dazu beitragen könnte, die Standards weiter anzuheben, und die den Verbrauchern als Leitfaden für die Inanspruchnahme von Gesundheitsdiensten dienen könnte;
Übernahme von Verantwortung zur Bewältigung des Klimawandels
19. betont die führende Rolle der Europäischen Union auf internationaler Ebene bei der Bewältigung des Klimawandels und fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass auf der Weltklimakonferenz im Dezember 2007 auf Bali ein umfassend abgesichertes und ehrgeiziges Mandat vereinbart wird, um die Verhandlungen über die Zeit nach 2012 in die Wege zu leiten; fordert die Kommission auf, in aller Dringlichkeit mögliche Ansätze für die Zeit nach 2012 auszuarbeiten, den Entwurf einer Richtlinie über CO2-Abscheidung und -Lagerung im Hinblick auf eine frühzeitige Annahme vorzulegen, die Überarbeitung der Richtlinie über das Emissionshandelssystem voranzutreiben und eine zügige Weiterbehandlung zur Umsetzung des Weißbuchs über die Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen;
20. betont die Notwendigkeit eines Legislativvorschlags im Jahre 2008 als Ergebnis der Gemeinschaftsstrategie zur Verringerung des CO2-Ausstoßes von Personenkraftwagen und leichten Handelsfahrzeugen im Hinblick auf die Erreichung des EU-Ziels von 120 g CO2/km bis 2012;
21. bedauert, dass zwei wichtige Themen aus dem Bereich der umweltpolitischen Legislativvorschläge, die in der politischen Jahresstrategie der Kommission für 2008 angekündigt worden waren, fehlen, nämlich ein Legislativvorschlag zur Begrenzung des Stickoxid-Ausstoßes aus der Luftfahrt und ein Legislativvorschlag über die Verringerung des Schadstoffausstoßes bei Schiffen; fordert die Kommission auf, die geforderten Legislativvorschläge in ihr Legislativ- und Arbeitsprogramm für 2008 aufzunehmen;
22. betont, dass das Ziel der EU, auf nachhaltigere Verkehrsarten hinzuarbeiten, noch längst nicht erreicht ist; betont die Dringlichkeit effizienter Verkehrsmaßnahmen in Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Nachhaltigkeit und der Förderung von Investitionen in umweltfreundlichere Verkehrsarten; verlangt, dass die Kommission bis Juni 2008 eine Prüfung und Berechnung aller externen Verkehrskosten und deren Internalisierung vorlegt, ergänzt durch eine Impaktanalyse der Internalisierung externer Kosten für alle Verkehrsarten; betont, dass die Kommission eine unionsweite Kerosinsteuer vorschlagen sollte;
Für eine nachhaltige Energiepolitik
23. lehnt den Prozess der Liberalisierung des Energiemarktes ab und fordert die Kommission auf, ihre strategische Analyse der Energiepolitik der EU auf die negativen Auswirkungen der Liberalisierung des Energiemarktes in Bezug auf nachhaltige Preissteigerungen neben den Preissteigerungen bei den Rohstoffen (und über diese Preissteigerungen hinaus) und auf die Sicherstellung der Stromversorgung zu konzentrieren;
24. vertritt die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten und die Union energische Anstrengungen unternehmen müssen, um ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu beenden und den derzeitigen unhaltbaren Trend umzukehren; betont, dass die ökologische und soziale Nachhaltigkeit im Zentrum der öffentlichen Investitionsprogramme der EU und der Mitgliedstaaten stehen muss; stellt fest, dass Investitionen auf die Förderung erneuerbarer Energien, auf die Loskopplung des Wirtschaftswachstums von Energiewachstum und Einsatz von Ressourcen, auf die Verbesserung der Energieeffizienz und auf die Förderung von Energieeinsparungen mit Hilfe einer Verringerung des absoluten Energieverbrauchs ausgerichtet werden sollten;
25. vertritt die Auffassung, dass mehr Gewicht auf die Verbesserung von Maßnahmen zur Energieeffizienz, auf die Verwendung erneuerbarer Energiequellen und auf die Förderung von Kraftkopplungs-Technologien gelegt werden sollte, und dass es dringend spezifischer Politikansätze bedarf, um erneuerbare Quellen in den Bereichen Elektrizität sowie Heiz- und Kühlsysteme zu fördern; betont, dass nachhaltige Verbrauchs- und Produktionsmuster einen horizontaleren Ansatz erfordern als denjenigen, den die Kommission beabsichtigt, und dass sie im Mittelpunkt der wichtigsten Ziele der nachhaltigen Entwicklungsstrategie der Union stehen müssen;
26. weist darauf hin, dass Energieeinsparungen und energiebezogene Politikansätze in den kommenden Jahren die größte Herausforderung darstellen werden, erst recht im Zusammenhang mit den derzeitigen Arbeiten an einem europäischen Gasnetz und einem vernetzten Strommarkt und deren Vollendung; weist ferner darauf hin, dass die Diskussionen über das „Energiepaket“ abgeschlossen werden müssen und dass noch vor den nächsten Europawahlen mit dem Rat eine endgültige Einigung erzielt werden muss; betont die Bedeutung der angekündigten Rechtsvorschriften im Energiebereich, um anhand verbindlicher Bestimmungen die drei Zwanzigprozent-Ziele in Bezug auf Energieeinsparungen, die Einführung erneuerbarer Energien und die spezifischen nationalen Ziele innerhalb eines gemeinsamen Rahmens der EU in Bezug auf das Emissionshandelssystem zu erreichen;
27. begrüßt den Ansatz der Kommission in Bezug auf eine eindeutige Definition dessen, was unter erneuerbaren Energien zu verstehen ist, und in Bezug auf die Tatsache, dass diese erneuerbaren Energien weder Atomenergie noch die CO2-Abscheidung und -Lagerung umfassen;
28. betont, dass die nachhaltige Erzeugung von Biomasse für Biokraftstoff ein Thema ist, das innerhalb der EU dringend in einer Art und Weise behandelt werden muss, dass die Maßnahmen der EU zur Abschwächung des Klimawandels keine negativen Auswirkungen auf die Erzeugerländer von Biomasse haben; bekundet seine Besorgnis über den Ansatz der Kommission in Bezug auf die Einführung eines Zertifizierungssystems für die Erzeugung nachhaltiger Biokraftstoffe in der EU, wobei gleichzeitig die Einfuhr aus Drittländern lediglich reguliert werden soll; betont, dass nicht nur in der Europäischen Union jede Gefahr der Abforstung, der Verunreinigung des Bodens und der natürlichen Ressourcen sowie jede Beschränkung einer angemessenen Lebensmittelversorgung für alle betroffenen Bevölkerungsgruppen vermieden werden muss; hält es für wichtig, dass bei der neuen Generation von Biokraftstoffen eine eingehende Prüfung der vorgesehenen Vorteile in Bezug auf eine echte Verringerung der Treibhausgase durchgeführt wird; betont, dass Biokraftstoffe auf eine Art und Weise eingeführt werden müssen, die anhand von umweltpolitischen, sozialen und wirtschaftlichen Kriterien der Nachhaltigkeit entspricht;
Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit und hoher Qualitätsstandards bei der landwirtschaftlichen Produktion
29. bedauert den Umstand, dass die Kommission den Bereich der Lebensmittelsicherheit nicht als Priorität für ihr Legislativ- und Arbeitsprogramm 2008 einstuft und fordert sie deshalb nachdrücklich auf, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass die Sicherheit und die Qualität von Lebensmitteln und Lebensmittelprodukten im Binnenmarkt sichergestellt ist;
30. betont, dass die Kommission in ihrer Eigenschaft als Risikomanager im Rahmen des Risikoanalyseprozesses ihre Verantwortung gleichfalls im Bereich der Risikokommunikation wahrnehmen sollte und fordert sie auf, dies in allen Maßnahmen, die im Bereich der Lebensmittelsicherheit ergriffen werden, deutlich zu machen;
31. bedauert, dass die Kommission das neue Nährstoff-Profilsystem nicht zu einer Mitteilungspriorität für 2008 erkoren hat und fordert sie auf, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass die europäischen Bürger hinreichend über den Fortgang und die Umsetzung dieses Systems unterrichtet werden;
32. betont, dass die bestehenden Richtlinien über Lebensmittelzusätze überarbeitet werden müssen (Aufhebung der Richtlinien: 62/2645/EWG, 65/66/EWG, 78/663/EWG, 78/664/EWG, 81/712/EWG, 89/107/EWG, 94/35/EG und 95//2/EG sowie der Beschlüsse Nr. 292/97/EG und 2002/247/EG); vertritt die Auffassung, dass alle bereits auf dem Markt verfügbaren Zusätze neu bewertet werden müssen dass sie nur dann sollten eingesetzt werden können, wenn sie für den Verbraucher Vorteile bewirken, und dass sie die Verbraucher in Bezug auf besondere Eigenschaften nicht irreführen dürfen, dass sie keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt haben dürfen und dass in Bezug auf die Definitionen eine größere Rechtssicherheit gewährleistet werden muss; vertritt schließlich die Auffassung, dass Genehmigungen für die Verwendung von Zusätzen laufend geprüft werden müssen und dass bei der Festsetzung eigener Grenzwerte die Gesundheitsrisiken der Nanotechnologie berücksichtigt werden müssen;
33. bedauert, dass zwei gesundheitsbezogene Maßnahmen, die in der jährlichen politischen Strategie 2008 angekündigt worden waren, im Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2008 nicht mehr erscheinen (Erstellung eines Rechtsrahmens durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA für das Risikomanagement in Bezug auf genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel sowie Modernisierung der Rechtsvorschriften für Medizinprodukte zur Verbesserung der Patienten- und Anwendersicherheit unter Gewährleistung eines eindeutigen Regelungsrahmens); fordert die Kommission auf, die entsprechenden Legislativvorschläge in ihr Legislativ- und Arbeitsprogramm für 2008 aufzunehmen;
34. steht der Mitteilung der Kommission über den so genannten Gesundheitscheck zur Angleichung der Gemeinsamen Agrarpolitik eher kritisch gegenüber, vor allem weil damit die Methode der Loskopplung von Beihilfen von der Produktion fortgeführt wird, während die ungerechte Verteilung von Beihilfen zwischen den Produzenten sowie zwischen den Ländern beibehalten wird und das Modell einer „intensiven Landwirtschaft“ mit negativen Auswirkungen für die Lebensmittelqualität gefördert wird; bedauert, dass die Kommission keine Vorschläge dazu vorlegt, wie die Probleme von Familienbetrieben sowie von kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betrieben gelöst werden sollen, deren Überleben nach den Bedingungen der neuen GAP gefährdet ist;
35. vertritt die Auffassung, dass im Rahmen einer künftigen Überarbeitung der GAP eine gerechtere Verteilung der direkten Beihilfen vorgesehen werden sollte, um auf diese Weise Finanzmittel freizusetzen, wobei als Grundlage eine größere Gerechtigkeit dienen sollte und eine Beihilfen-Höchstgrenze je Betrieb (Obergrenze) sowie eine prozentmäßige Anhebung der Beihilfen für Landwirte, die nicht genügend Beihilfen aus der GAP erhalten (Modulation), eingeführt werden sollten; vertritt die Auffassung, dass die optimale Verwendung der dadurch erzielten Einsparungen darin bestünde, die Mittel für Ausgleichsentschädigungen und für Umweltmaßnahmen im Landwirtschaftsbereich zu verwenden;
36. betont, dass der wesentliche Grundsatz einer gemeinsamen Agrarpolitik der Grundsatz einer „Lebensmittelhoheit“ für alle sein sollte und dass das wesentliche Ziel der landwirtschaftlichen Erzeugung die Produktion von gesunden und qualitativ hochwertigen Lebensmitteln nach Maßgabe der Umweltschutzanforderungen sein sollte;
37. vertritt die Auffassung, dass der Erzeugung von Biogas auf der Grundlage von Biomasse, insbesondere der Biomasse städtischen Ursprungs, besondere Bedeutung beigemessen werden sollte; anerkennt die Rolle von Biobrennstoffen als Verwertung von Überschüssen, weist jedoch nachdrücklich auf die negativen Folgen der Erzeugung von Bioalkohol und Biodiesel hin, vor allem wenn diese Erzeugung agro-energetische Produktionen und den Einsatz spärlicher Produktionsfaktoren beinhaltet und Folgen für die landwirtschaftliche Tätigkeit haben kann; betont, dass es für die Verwirklichung einer dauerhaften Entwicklung mit einer ausgeglichenen Umwelt wesentlich darauf ankommt, eine Landwirtschaft zu fördern, deren wichtigste Funktion die Nahrungsmittelerzeugung und deren Grundprinzip die Lebensmittelhoheit ist;
Für eine nachhaltige Fischereipolitik
38. vertritt die Auffassung, dass die Nachhaltigkeit der Fischereiressourcen von grundlegender Bedeutung ist, um die Fischereitätigkeit und die Überlebensfähigkeit der Fischereiindustrie zu gewährleisten; betrachtet es als wesentlich, dass ein Gleichgewicht zwischen der sozioökonomischen Situation und der umweltpolitischen Nachhaltigkeit hergestellt wird; vertritt die Auffassung, dass ein Beihilfe- oder Kompensationsmechanismus zugunsten von Fischern eingeführt werden muss, die von Plänen zur Wiederauffrischung von Fischbeständen oder anderen Maßnahmen zugunsten eines verbesserten Schutzes von Ökosystemen insbesondere in benachteiligten Gebieten betroffen sind;
39. wiederholt seine Forderung an die Kommission, einen umfassenderen Ansatz von Maßnahmen zum Schutz der Meeresumwelt und zur Wiederauffrischung dezimierter Fischbestände anzunehmen, und dazu im Hinblick auf eine Ergänzung der üblichen Lenkungsverfahren insbesondere andere Faktoren zu prüfen und zu untersuchen, die erhebliche Auswirkungen auf die Meeresumwelt und auf den Zustand der Fischereiressourcen haben, wie etwa die Küsten- und Hochseeverschmutzung, Einflüsse aus der Industrie und der Landwirtschaft, Tiefsee-Baggerarbeiten und Hochseeschiffsverkehr; fordert die Kommission auf, eine Gemeinschaftsinitiative in diesem Bereich in die Wege zu leiten;
40. bekundet seine Besorgnis darüber, dass es in manchen Fischereibereichen eine eindeutige Kluft beim Einkommen zwischen Menschen, die vom Fischfang leben, und anderen Teilen der Bevölkerung gibt, verschärft durch den Umstand, dass ihr Einkommen von der Unsicherheit des Fischfangs, dem instabilen Wert der Fische und den Kosten bestimmter Produktionsfaktoren beeinflusst wird; vertritt die Auffassung, dass die Gemeinschaftspolitik überarbeitet werden sollte, um einen ausgewogenen Lebensstandard für Menschen zu gewährleisten, für die der Fischfang die Existenzgrundlage bildet, insbesondere durch eine Verbesserung des Gleichgewichts zwischen dem Einkommen und den Ausgaben von Unternehmen;
41. fordert die Kommission auf, alsbald eine Mitteilung über die Grundzüge und einen Vorschlag für eine Überarbeitung der GMO-Fischereiprodukte vorzulegen; vertritt die Auffassung, dass eine Verbesserung der Preisfestsetzung am Erstverkaufspunkt durch eine Anpassung der bestehenden Interventionsmechanismen oder durch die Schaffung neuer entsprechender Mechanismen prioritär behandelt werden sollte, um den Erfordernissen des Fischereibereichs in den Mitgliedstaaten gerecht zu werden und zu einer ausgewogeneren Umverteilung des Mehrwerts im Rahmen der Wertschöpfungskette in diesem Sektor beizutragen;
Optimierter Verbraucherschutz
42. nimmt die Absicht der Kommission zur Kenntnis, eine Rahmenrichtlinie über die Vertragsrechte von Verbrauchern vorzuschlagen; besteht darauf, dass ein derartiges horizontales Instrument nicht auf dem Grundsatz einer maximalen Angleichung beruhen darf, sondern auf dem Grundsatz der Breitstellung qualitativ hochwertiger und unionsweit geltender Mindeststandards, die den Mitgliedstaaten die Möglichkeit belassen, strengere Bestimmungen einzuführen;
43. fordert die Kommission auf, sich den Leitlinien des Europäischen Parlaments zum Aufbau des so genannten Neuen Ansatzes in Bezug auf die Überprüfung des Binnenmarktes anzuschließen; besteht darauf, dass die Rolle der Marktüberwachungsgremien gestärkt wird, um sicherzustellen, dass Erzeugnisse, die möglicherweise die Gesundheit oder die Sicherheit von Personen, den Umweltschutz oder andere einschlägige Bereiche von öffentlichem Interesse beeinträchtigen, zurückgenommen werden; fordert die Kommission auf, ihre Zusammenarbeit mit nationalen und grenzüberschreitend tätigen Verbraucherschutzorganisationen in diesem Sinne zu intensivieren;
44. weist auf das fehlende Vertrauen der Verbraucher aufgrund der jüngsten Vorfälle der Zurücknahme von gefährlichen Gütern vom Markt hin und fordert eine Verschärfung der Verpflichtungen der Kommission und der einschlägigen Behörden der Mitgliedstaaten zur Bereitstellung von Informationen für die Öffentlichkeit in Bezug auf gefährliche Erzeugnisse und zur Ergreifung geeigneter Maßnahmen;
45. betont, dass neue wissenschaftliche Entwicklungen im Bereich fortschrittlicher Therapien wie etwa Gentherapie, Körperzellentherapie und Gewebetechnik äußerst aufmerksam beobachtet werden müssen und dass für alle Patienten und Verbraucher in allen Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Bereitstellung einer optimalen Gesundheitsfürsorge korrekte Informationen über zuverlässige Behandlungen und sichere medizinische Produkte zur Verfügung gestellt werden müssen;
Verstärkter Umweltschutz
46. weist darauf hin, dass der Schutz und die nachhaltige Verwendung der Artenvielfalt ein wichtiger Faktor für eine langfristige nachhaltige Entwicklung ist und künftig prioritär behandelt werden sollte; vertritt die Auffassung, dass der Aktionsplan Artenvielfalt bis 2010 und später und die thematische Strategie über natürliche Ressourcen nicht ehrgeizig und konzentriert genug sind, und dies trotz des Umstands, dass der Verlust der Artenvielfalt bedeutet, dass das, was die Ökosysteme für die Gesellschaft und für die Wirtschaft leisten, unwiederbringlich verloren geht; fordert die Kommission auf, mit der Ausarbeitung eines neuen Aktionsplans über Artenvielfalt für die nächsten dreißig Jahre zu beginnen;
47. vertritt die Auffassung, dass eine Stärkung des Katastrophenschutzmechanismus der EU und der Aufbau einer integrierten Strategie zur Katastrophenvorbeugung für Katastrophen, die sich in der EU oder in Ländern ereignen, die sich an dem Mechanismus beteiligen, wie in der jährlichen politischen Strategie für 2008 vorgesehen, von überaus großer Bedeutung sind, und fordert die Kommission auf, das Thema Katastrophenschutz in ihr Legislativprogramm für 2008 einzubeziehen;
Kein Abbau bestehender Qualitätsstandards und geltender Bestimmungen
48. weist bezüglich der strategischen Überarbeitung der Agenda Bessere Rechtsetzung nachdrücklich darauf hin, dass eine wirtschaftliche, soziale und umweltliche Bewertung der Auswirkungen wesentliche Leitgedanken zu den von der Kommission vorgeschlagenen Initiativen im Bereich der besseren Rechtsetzung bereitstellen muss, statt sich lediglich engstirnig auf eine Verringerung der Verwaltungskosten für Unternehmen und auf eine Beseitigung von Wettbewerbsschranken für Betriebe zu konzentrieren; lehnt die Tendenz der Kommission ab, das Europäische Parlament dadurch zu umgehen, dass sie statt eindeutiger Rechtsvorschriften lediglich nicht zwingendes Recht vorschlägt;
49. besteht darauf, dass eine Prüfung der anhängigen Vorschläge und die Fortsetzung des fortlaufenden Vereinfachungsprogramms vor allem in Bezug auf derart heikle Bereiche wie die Vereinfachung der Bestimmungen über Elektroschrott, über den Biocid-Rechtsrahmen und die Bestimmungen über Arzneimittelprodukte, bei denen ein hohes Niveau an Umwelt-, Sicherheits- und Gesundheitsstandards beibehalten werden muss, nicht zu einem Abbau der vorhandenen Qualitätsstandards und der geltenden Rechtsvorschriften führen dürfen;
50. weist darauf hin, dass eine kürzlich für seinen Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten durchgeführte Studie zu der Schlussfolgerung gelangt ist, dass der Umfang und die Qualität der von der Kommission bislang durchgeführten Bewertungen der sozialen Auswirkungen bislang sehr schwach gewesen sind und dass es in einzelnen Fällen gar nicht erst zu einer entsprechenden Bewertung gekommen ist; betont, dass die Überarbeitung des gemeinsamen Ansatzes in Bezug auf die Bewertung von Auswirkungen diesen Zustand beheben muss; betont ferner, dass eine sorgfältig durchgeführte Bewertung eine Beurteilung der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und umweltpolitischen Auswirkungen möglicher Rechtsvorschriften auf gleichwertiger Grundlage umfassen muss;
Gegen repressive Maßnahmen zur Vorhinderung der Einwanderung
51. bekundet seine Besorgnis angesichts der täglichen humanitären Tragödie an den Grenzen der Europäischen Union, an denen Tausende von Einwanderern bereits gestorben sind; vertritt die Auffassung, dass die ständigen Kontrollfahrten von Frontex die Probleme nicht lösen; vertritt ferner die Auffassung, dass das beste Mittel zur Vermeidung dieses humanitären Dramas darin bestünde, legale Einwanderungswege zu öffnen;
52. begrüßt die Absicht der Kommission, die Verordnung Dublin II (Verordnung des Rates (EG) Nr. 343/2003) zu überarbeiten, und drängt darauf, dass im Zuge dieser Überarbeitung ein Mechanismus zur Aufteilung der Lasten vereinbart werden sollte, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten einen gerechten Anteil an der Verantwortung übernehmen und dass die aufnehmenden Länder nicht ohne Unterstützung allein gelassen werden;
53. geht davon aus, dass die EU-Rechtsvorschriften über Wanderarbeitnehmer die sozialen Kriterien und die Notwendigkeit einer Verbesserung der sozialen Stellung von Wanderarbeitnehmern umfassend berücksichtigen, anstatt sich engstirnig auf Wirtschaftsgewinne für Unternehmen zu konzentrieren;
54. weist darauf hin, dass der Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen zur Einreise und Niederlassung hochqualifizierter Arbeitnehmer zu einem Abzug der geistigen Elite in ärmeren Ländern führen könnte, und bekundet seine Besorgnis über die damit zusammenhängenden Folgen; hält es für notwendig, die Zugangswege einer legalen Einwanderung auch für nicht qualifizierte Arbeitnehmer und nicht nur für Saisonarbeiter umgehend zu öffnen;
55. widersetzt sich angesichts des dramatischen Scheiterns der Frontex- und RABIT-Teams dem Vorschlag zum Aufbau eines Europäischen Grenzüberwachungssystems; betont, dass alle Maßnahmen der EU an ihren äußeren südlichen Grenzen die Rettung von Menschen auf See zum Inhalt haben sollten, nicht aber deren Kriminalisierung;
Für Rechtstaatlichkeit und gegenseitig vorteilhafte Zusammenarbeit in internationalen Beziehungen
56. begrüßt die kürzlich vorgelegte Mitteilung über Staatenbildung für Frieden im Nahen Osten – eine Aktionsstrategie der EU; begrüßt die Bereitschaft der Kommission, ihr Engagement bei ihren Bemühungen zur Stabilisierung und zum Wiederaufbau fortzusetzen, besteht jedoch auf einer aktiven Rolle der Europäischen Union bei der Gewährleistung der Umsetzung der UN-Resolutionen und bei der Verwirklichung des Friedens in dieser Region;
57. wiederholt seine Unterstützung für die Arabische Friedensinitiative und bekundet seine feste Überzeugung, dass nur das Ende der Besetzung und der Aufbau eines palästinensischen Staates auf der Grundlage der Grenzen von 1967 mit Ost-Jerusalem als Hauptstadt sowie eine gerechte Lösung für alle palästinensischen Flüchtlinge auf der Grundlage der UN-Resolution 194 vom 11. Dezember 1948 einen dauerhaften Frieden und eine anhaltende Sicherheit sowie regionale Stabilität gewährleisten können; begrüßt die in Annapolis zustande gekommene gemeinsame Bereitschaft, endgültige Verhandlungen über den Status ohne Vorbedingungen aufzunehmen, und fordert ein Ende aller Maßnahmen, die diese Verhandlungen von vorne herein belasten; bedauert deshalb die Verschlechterung der Lage vor Ort; betont, dass Israel zu seinen internationalen Verpflichtungen stehen muss, dass es alle Siedlungsaktivitäten einschließlich des natürlichen Wachstums einstellen muss, den rechtswidrigen Bau der Mauer stoppen und diese Mauer niederreißen muss, die politischen Inhaftierten einschließlich aller PLO-Mitglieder freilassen muss und auf jede Art der kollektiven Bestrafung verzichten muss; besteht darauf, dass eine Verbesserung der bilateralen Beziehungen davon abhängig gemacht werden muss, inwieweit Israel seine Verpflichtungen nach internationalem Recht einhält;
58. fordert die Kommission auf, einen Aktionsplan für den Gaza-Streifen vorzulegen, der Wege aufzeigen sollte, wie die sich verschlechternde Lage im Gaza-Streifen angegangen werden könnte, sowie Mittel bereitstellen sollte, um die humanitäre Krise anzugehen, die Umsetzung des Abkommens über die Bewegungsfreiheit und den Zugang zu gewährleisten und die Bemühungen zur sofortigen Aufhebung der Blockade zu unterstützen; betont, wie wichtig es ist, dass die notwendige Verbindung zwischen der West Bank und dem Gaza-Streifen hergestellt wird, um einen zusammenhängenden künftigen Palästinenserstaat sicherzustellen, der eine politische, geographische und wirtschaftliche Einheit darstellt;
59. bekundet seine ernsthafte Besorgnis über die Lage im Irak und in Afghanistan; vertritt die Auffassung, dass eine Stabilisierung nicht durch militärische Mittel erreicht werden kann, und dass im Mittelpunkt der EU-Politik in Bezug auf diese Länder die Achtung der Staatshoheit und der territorialen Integrität sowie die Unterstützung ihres wirtschaftlichen und sozialen Aufbaus stehen sollten;
60. bekundet seine Besorgnis darüber, dass das Thema der irakischen Flüchtlinge die regionale Stabilität gefährden könnte, wenn es nicht rasch und umfassend behandelt wird; fordert deshalb die Kommission auf, die Mittel vorzuschlagen, die erforderlich sind, um diese Frage anzugehen, vor allem das Thema der Umsiedlung, und besteht auf der Verantwortung der internationalen Gemeinschaft und insbesondere der Besatzungsmächte, um diese humanitäre und politische Katastrophe unverzüglich zu beheben;
61. bekundet seine ernsthafte Besorgnis über die grenzüberschreitenden Militäraktionen türkischer Truppen im Norden des Irak; fordert die Kommission auf, bei ihren Beitrittsverhandlungen mit der Türkei darauf zu bestehen, dass sich das Land zu seinen Verpflichtungen in Bezug auf gut nachbarschaftliche Beziehungen bekennt, und dass die Türkei auf jede Verletzung der territorialen Unversehrtheit des Irak verzichtet und eine Beendigung der angespannten Lage an der türkisch-irakischen Grenze herbeiführt;
62. unterstützt den EU-Erweiterungsprozess, vertritt jedoch die Auffassung, dass die Beitrittsverhandlungen mit Bewerberländern und der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess die sozialen und wirtschaftlichen Interessen und Rechte der jeweils betroffenen Bevölkerung beachten sollten, dass sie in einem Tempo von statten gehen sollten, das der Volkswirtschaft der betreffenden Länder zuträglich ist, und dass keine Freihandelsabkommen vorgeschrieben werden dürfen, die sich für die schwächeren Parteien dieser Abkommen als nachteilig erweisen;
63. bekundet seine Besorgnis angesichts der Stagnation des Reformprozesses in der Türkei zu einer Zeit, da die Beitrittsverhandlungen fortschreiten und neue Verhandlungskapitel eröffnet werden; erinnert daran, dass die vollständige Beachtung der politischen Kriterien prioritär behandelt werden sollte und dass mangelhafte Fortschritte in diesem Bereich schwerwiegende Auswirkungen auf den gesamten Verhandlungsprozess haben werden; betont, dass eine umfassende Umsetzung des Zusatzprotokolls, mit dem das Assoziierungsabkommen zwischen der EG und der Türkei auf die zehn neuen Mitgliedstaaten ausgeweitet wurde und das im Juli 2005 von der Türkei unterzeichnet worden war, eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Fortsetzung der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei darstellt;
64. weist darauf hin, dass im Programm der Kommission Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit den Ländern des westlichen Balkan vorgesehen sind; erinnert die Kommission daran, dass nach Maßgabe der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrates vom 10. Juni 1999 des Kosovo ein Teil von Serbien ist und dass jeder Standpunkt der EU in Bezug auf den künftigen Status der Provinz sowie hinsichtlich einer Unterstützung des Kosovo und einer Zusammenarbeit mit dieser Provinz in jeder Hinsicht das internationale Recht beachten muss;
65. begrüßt die Bereitschaft der Kommission, die Beziehungen mit den Ländern in der Nachbarschaft Europas weiter auszubauen; fordert, dass diese Beziehungen auf der Grundlage einer echten Partnerschaft und unter umfassender Beachtung der Interessen der Bevölkerung der betreffenden Länder ausgebaut werden, und nicht dahingehend, dass die Ressourcen dieser Länder absorbiert werden, vor allem Energieressourcen zugunsten von EU-Kapital; bedauert den Umstand, dass die Europäische Nachbarschaftspolitik sich nicht mit den sozialen Folgen des Übergangs in den benachbarten Ländern befasst und keine Unterstützungsmaßnahmen vorschlägt, um diese sozialen Folgen abzufedern;
66. bedauert den Umstand, dass mit Ausnahme des Dialogs keinerlei Initiativen für den Ausbau der Beziehungen mit den Ländern des Mittelmeerraums vorgesehen sind und dass für diese Beziehungen kein multilateraler Ansatz geplant ist, sondern lediglich ein bilateraler Ansatz mit dem Ziel der Kontrolle der Entwicklung an den Südgrenzen der EU;
67. bedauert den Umstand, dass es keine Initiativen der Kommission gibt, mit denen die Verbreitung von Waffen verhindert und die Abrüstung gefördert wird; betont, wie wichtig es ist, einer neuen Aufrüstung in Europa vorzubeugen, die sich aus den Plänen zum Aufbau neuer Raketenabwehrsysteme in EU-Mitgliedstaaten ergibt; besteht auf dem ausschließlich friedvollen Charakter jeglicher Maßnahmen im Weltraum; betont die Dringlichkeit neuer Initiativen, um die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und insbesondere atomaren Waffen zu verhindern; bekräftigt seine Unterstützung für den Aufbau einer atomwaffenfreien Zone im Nahen Osten und begrüßt diesbezüglich die Bemühungen der EU, nach einer politisch ausgehandelten Lösung mit dem Iran zu suchen; hält es für fundamental wichtig, dass eine europaweite atomwaffenfreie Zone als Beitrag zur Verwirklichung einer atomwaffenfreien Welt aufgebaut wird;
68. bedauert den Umstand, dass die Kommission in ihrem Legislativprogramm für 2008 der Entwicklungspolitik nicht die gebührende Aufmerksamkeit zukommen lässt; begrüßt das Engagement der Kommission, ihre Arbeit an der Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele fortzusetzen, fordert sie jedoch auf, die verfügbaren Entwicklungsinstrumente und Mittel ausschließlich für Entwicklungszwecke einzusetzen; lehnt alle Versuche, für Entwicklungshilfe bereitgestellte Mittel für militärische Zwecke einzusetzen, energisch ab; betont diesbezüglich die grundlegende Bedeutung von Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Verwaltung der finanziellen Mittel, die an die einzelnen Fonds und Projekte vergeben werden; bekundet seine feste Entschlossenheit, seine Rechte auf demokratische Kontrolle effizient auszuüben, um entsprechende Missbräuche von Mitteln aufzuzeigen;
69. begrüßt den bevorstehenden EU-Afrika-Gipfel und fordert neue, ausgewogene und entmilitarisierte Beziehungen zwischen der EU und Afrika, bei denen die Interessen sowie die soziale und wirtschaftliche Entwicklung der schwächeren afrikanischen Partner frei von jeder Zielsetzung, die reichen natürlichen Ressourcen des Kontinents auszubeuten, und frei von allen neokolonialistischen Ambitionen begünstigt werden; besteht darauf, dass nachhaltige Entwicklung, Beseitigung der Armut, Kampf gegen Pandemien und Klimawandel, Migration, Wüstenbildung, Förderung der Gleichheit der Geschlechter, Sicherheit und ordnungsgemäße Verwaltung öffentlicher Güter gemeinsame Verpflichtungen und die alles überlagernden Zielsetzungen der Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika darstellen müssen, und betont die zentrale Rolle der Millenniums-Entwicklungsziele, die einen weltweit vereinbarten Rahmen für diese Zielsetzungen bereitstellen;
70. bekundet seine Besorgnis über die Verzögerungen bei der Ratifizierung des überarbeiteten Abkommens von Cotonou, wodurch die Umsetzung des 10. Europäischen Entwicklungsfonds verhindert werden könnte, was wiederum zu einer Fehlmenge bei den jährlichen Mittelzuweisungen für die AKP-EU-Zusammenarbeit führen könnte, und fordert deshalb die Kommission auf, sich dafür einzusetzen, dass der Ratifizierungsprozess alsbald abgeschlossen wird;
71. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten zu übermitteln.