ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
5.12.2007
gemäß Artikel 108 Absatz 5 der Geschäftsordnung
von Caroline Lucas und Pierre Jonckheer
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
zu Textilwaren
B6‑0509/2007
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Textilwaren
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die im Juni 2005 zwischen China und der Kommission geschlossene Vereinbarung, die am 1. Januar 2008 ausläuft,
– unter Hinweis auf den Beschluss der Kommission und des chinesischen Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten über ein System der gemeinsamen Überwachung von Einfuhren,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu diesem Thema, insbesondere die Entschließung vom 6. September 2005 zu der Zukunft des Textil- und Bekleidungssektors nach 2005[1],
– gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass das WTO-Abkommen über Textilwaren und Bekleidung Ende 2005 ausgelaufen ist, wodurch die letzten, vom Multifaserabkommen herstammenden Beschränkungen für den Textilwaren und Bekleidungshandel entfallen sind,
B. in der Erwägung, dass die EU einer der führenden Textilwarenexporteure bleibt, während sie eine negative Handelsbilanz bei Bekleidung speziell auf Grund der riesigen Zunahmen der Einfuhren aus China aufzuweisen hat,
B. in der Erwägung, dass die Kommission und China 2005 eine Vereinbarung abgeschlossen haben, die für einen am 1. Januar 2008 auslaufenden Übergangszeitraum Beschränkungen für die Einfuhr von zehn Kategorien von Textilwaren schafft,
D. in der Erwägung, dass die Europäische Union und das Ministerium für Außenhandel Chinas sich auf ein System der gemeinsamen Überwachung von Einfuhren im Jahr 2008 geeinigt haben,
E. in der Erwägung, dass WTO-Mitglieder berechtigt sind, bis Ende 2008 bei der Gefahr von verzerrenden Auswirkungen auf ihre Märkte besondere Schutzmaßnahmen in Form quantitativer Beschränkungen auf chinesische Ausfuhren zu ergreifen,
1. räumt ein, das die Aufhebung der Quotenregelung Ergebnis einer verbindlichen Übereinkunft zur Zeit des Beitritts Chinas zur WTO ist; erinnert aber daran, dass der WTO-Beitrittsvertrag mit China alle WTO-Mitglieder einschließlich der Europäischen Union, dazu ermächtig, gegebenenfalls, wenn es sich als nötig erweist, bis Ende 2008 Sicherungsmaßnahmen gegen Einfuhren aus China anzuwenden;
2. fordert die Kommission auf, eine fundierte Beratung der europäischen Textilwaren- und Bekleidungsindustrie, speziell kleinerer und mittlerer Unternehmen, bezüglich ihrer relativen Wettbewerbsvorteile auf einem globalen Bekleidungsmarkt vorzubereiten, um Forschung und Entwicklung zu orientieren;
4. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Textilsektor und insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen Forschung, Entwicklung und berufliche Bildung aktiv zu fördern; ist der Auffassung, dass unbedingt Maßnahmen zur Förderung technologischer Innovationen eingeleitet werden müssen;
5. fordert die Kommission auf zu prüfen, ob niedrige Preise für Bekleidung, die sich aus dem Ende des Quotensystems ergeben, spürbare Vorteile für die Verbraucher in der EU bringen oder aber eher durch große Zwischenhändler aufgesogen werden, die durch neue Möglichkeiten des globalen Einkaufs ungerechtfertigte Gewinne einstreichen;
6. gibt seine Bedenken darüber zum Ausdruck, wie das System der gemeinsamen Überwachung der Einfuhren aufgebaut werden wird; fordert die Kommission auf, eine umfassende Umsetzung des vereinbarten Systems der doppelten Überwachung zu gewährleisten und dessen Wirksamkeit unmittelbar zu bewerten und eine erste Bewertung bereit für das erste Quartal 2008 sicherzustellen, damit die schädlichen Auswirkungen einer starken Zunahme der Textileinfuhren in gebührender Weise und zügig berücksichtigt werden;
7. bedauert, dass das System der doppelten Überprüfung nur für das Jahr 2008 umgesetzt wird; fordert die Kommission auf, zu gewährleisten, dass für einen längeren Zeitraum ein wirksames Überwachungssystem bestehen bleibt;
8. fordert die Kommission auf, Konsultationen mit den Vereinigten Staaten zum Thema der Einfuhr von Bekleidung aus China zu führen, da die Einfuhrbeschränkungen der Vereinigten Staaten bis Ende 2008 aufrecht erhalten werden, was möglicherweise zu noch mehr schädlichen Umlenkungen von Einfuhrströmen in die EU führt;
9. erinnert daran, dass handelspolitischen Schutzinstrumente (Antidumping, Antisubventionsmaßnahmen und Schutzmaßnahmen) als legitimes Instrument zur Verfügung stehen, um die europäische Industrie gegen unfaire Handelspraktiken zu schützen; fordert ferner die Kommission auf, diese Instrumente im Falle der Aufdeckung unfairer Handelspraktiken im Textilwaren- und Bekleidungssektor aktiv einzusetzen;
Sicherheit und Verbraucherschutz
10. fordert die Kommission auf, ihre Möglichkeiten zu nutzen, um unsichere Produkte, einschließlich Textilwaren und Bekleidungswaren, vom EU-Markt fern zu halten;
11. fordert die Kommission auf, zu gewährleisten, dass auf den EU-Markt eingeführte Textilwaren und Bekleidung den gleichen Sicherheits- und Verbraucherschutzbestimmungen unterworfen werden wie die in der EU hergestellten Textilwaren und Bekleidung;
12. ist besorgt hinsichtlich der sich auch in der Europäischen Union verschlechternden Sicherheits- und Verbraucherschutznormen des Bekleidungssektors; fordert die Kommission auf, die Auswirkungen eines uneingeschränkten globalen Wettbewerbs des Sektors auf europäische Hersteller zu bewerten;
13. vertritt die Auffassung, dass verbindliche Regeln über die Ursprungskennzeichnung bei aus Drittstaaten eingeführten Textilen angewandt werden sollten, und fordert in diesem Zusammenhang den Rat auf, den noch anhängigen Vorschlag zu verabschieden; ist ferner der Auffassung, dass die Kennzeichnung für Produkt- und Verarbeitungsmethoden für Textilwaren und Bekleidung eingeführt werden sollte, und fordert die Kommission auf, auf Ebene der WTO angemessene Schritte zu unternehmen;
Entwicklungsländer und Partner der EU im Mittelmeerraum
14 fordert die Kommission auf, die Einrichtung eines Europa und den Mittelmeerraum umfassenden Produktionsraumes im Textilwaren- und Bekleidungssektor zu fördern, der den Vorteil der geografischen Nähe der Märkte des Mittelmeerraumes und Europas nutzt, um einen international wettbewerbsfähigen Raum zu schaffen, der gewährleisten kann, dass industrielle Produktion und Beschäftigung erhalten werden können;
15. fordert die Kommission auf , die Auswirkungen der vollen Liberalisierung des Textilwaren- und Bekleidungssektors insbesondere auf die am schwächsten entwickelten Länder zu untersuchen, denen von der Weltbank und anderen Finanzinstitutionen geraten wurde, in die Ausfuhr von Bekleidungen zu investieren; ist besonders besorgt hinsichtlich der Aufhebung grundlegender sozialer und arbeitsnehmerischer Rechte, die durch einige am schwächsten entwickelte Länder vorgenommen wird, um wettbewerbsfähig zu bleiben; fordert die Kommission auf, zu bewerten, wie Aid-for-Trade und entsprechende Programme dazu beitragen können, dass die am schwächsten entwickelten Länder sich sozialen und umweltfreundlichen nachhaltigen sektoralen Programmen zuwenden; fordert die Kommission auf, die Zweckmäßigkeit von Verwaltungsinstrumenten auf der Angebotsseite für den Textilsektor zu bewerten, um den globalen Wettbewerb einzuschränken, um ein Rennen hin zum tiefsten Punkt sozialer Normen und Umweltstandards zu verhindern;
16. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte, P6_TA(2005)0321