Entschließungsantrag - B6-0511/2007Entschließungsantrag
B6-0511/2007

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

5.12.2007

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Cristiana Muscardini, Ryszard Czarnecki, Adam Bielan und Janusz Wojciechowski
im Namen der UEN-Fraktion
zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen

Verfahren : 2007/2667(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0511/2007
Eingereichte Texte :
B6-0511/2007
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B6‑0511/2007

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf das am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnete Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (Abkommen von Cotonou),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 23. Oktober 2007 zum Thema „Wirtschaftspartnerschaftsabkommen“ (KOM(2007)0635),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen vom 19. November 2007 in Bezug auf die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen,

–  unter Hinweis auf die am 20. November 2006 von der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU in Kigali angenommene Entschließung zur Überprüfung der Verhandlungen über Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA),

–  unter Hinweis auf das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT), insbesondere auf Artikel XXIV,

–  unter Hinweis auf die politische Erklärung der Minister der AKP-Staaten vom 9. November 2007 zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu diesem Thema, insbesondere auf seine Entschließung vom 23. Mai 2007 zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass in Artikel 36 Absatz 1 des Abkommen von Cotonou das Übereinkommen der Vertragspartner verankert ist, eine neue, WTO-konforme Handelsregelung zu vereinbaren, um die zwischen ihnen bestehenden Handelshemmnisse schrittweise abzubauen und die Zusammenarbeit in allen für Handel und Entwicklung relevanten Bereichen zu verstärken,

B.  in der Erwägung, dass die für dieses Übereinkommen geltende Befreiung vom WTO-Recht Ende 2007 ausläuft, was zu Besorgnis hinsichtlich der Auswirkungen auf die Handelsbeziehungen zwischen der EU und den AKP-Staaten Anlass gibt,

C.  in der Erwägung, dass sich einige AKP-Staaten gegen den Abschluss von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen sträuben und erklären, sie seien von der Kommission unter Druck gesetzt worden, damit sie ein solches Abkommen unterzeichnen, und das andere die Bedeutung eines EU-Marktzugangs für ihre Volkswirtschaft betonen,

D.  in der Erwägung, dass die Verhandlungen über umfassende Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, die an die Stelle des Cotonou-Abkommens treten sollen, in den sechs Regionen unterschiedlich rasch vorankommen und auf keinen Fall vor Ende 2007 abgeschlossen sein dürften,

E.  in der Erwägung, dass die Kommission den AKP-Staaten im Oktober 2007 ein Angebot für ein Interimsabkommen als Vorstufe zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vorgelegt hat, das sich nur auf den Warenhandel erstreckt und ab dem 31. Dezember 2007 gelten soll,

1.  wiederholt seine Auffassung, dass Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Entwicklungsinstrumente darstellen müssen, indem sie eine nachhaltige Entwicklung, die regionale Integration und die Armutsbekämpfung in den AKP-Staaten fördern und zur schrittweisen Eingliederung der AKP-Staaten in die Weltwirtschaft beitragen;

2.  äußert sich jedoch sehr besorgt über den schleppenden Verlauf der Verhandlungen, der höchstwahrscheinlich zur Folge haben wird, dass bis zum 31. Dezember 2007 mit keiner AKP-Regionalgruppe ein umfassendes Abkommen unterzeichnet werden kann;

3.  unterstreicht, dass die Gefahr eines Vakuums in den Beziehungen zwischen der EU und den AKP-Staaten vermieden werden muss, um Rechtsunsicherheit in den Beziehungen zwischen der EU und den AKP-Staaten verhindern, die insbesondere für AKP-Staaten ohne LDC-Status verheerende Folgen haben würde und den Wohlstand und den Lebensunterhalt von Millionen Menschen in den AKP-Staaten gefährden würde;

4.  nimmt den Vorschlag der Kommission vom 23. Oktober 2007 und den Beschluss des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen vom 17. November 2007 zur Kenntnis, wonach in der ersten Verhandlungsphase auf den Warenverkehr beschränkte Interimsabkommen geschlossen werden sollen;

5.  betont die Bedeutung der Prozesse der fortschreitenden Regionalintegration der AKP-Staaten; begrüßt diesen von der Kommission vorgeschlagenen „zweistufigen“ Ansatz als befristete, pragmatische Lösung, damit der zollvergünstigte Warenstrom in die EU nach dem 1. Januar 2008 nicht unterbrochen wird;

6.  nimmt mit Interesse den jüngsten Abschluss der vorläufigen Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft auf der einen Seite und den Partnerstaaten der Ostafrikanischen Gemeinschaften und der Südafrikanischen Entwicklungsgemeinschaft auf der anderen Seite zur Kenntnis, durch die der zoll- und quotenfreien Zugang von Waren aus diesen Staaten zum EU-Markt garantiert wird;

7.  betont, dass die Errichtung eines echten Regionalmarkts eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen darstellt und dass die Regionalintegration eine wichtige Grundlage für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung der AKP-Staaten bedeutet; unterstreicht, dass bei Interimsabkommen mit subregionalen Gruppen der Prozess der regionalen Integration der WPA-Regionen eine wichtige Bedingung bleiben muss;

8.  fordert beide Parteien auf, ihre Verantwortung wahrzunehmen und die Verhandlungen über die anderen Fragen möglichst bald fortzusetzen; betont, dass ein langfristiges Abkommen nur erzielt werden kann, wenn sich alle beteiligten Parteien daran gebunden fühlen;

9.  erkennt an, dass es wichtig ist, dass sich die AKP-Staaten auf den Prozess der Wirtschaftspartnerschaft einlassen und die Reformen vorantreiben, die erforderlich sind, um die sozialen und wirtschaftlichen Strukturen mit den Abkommen in Einklang zu bringen; fordert die Regierungen der AKP-Staaten eindringlich auf, die Regeln einer verantwortungsvollen Staatsführung anzuwenden; dringt darauf, dass die Kommission nach den Grundsätzen der vollständigen Asymmetrie und Flexibilität handelt;

10.  unterstreicht, dass eine mit den WTO-Anforderungen vereinbare vollständige Asymmetrie in den Abkommen größtmögliche Flexibilität vorsehen sollte, was Zollsenkungen, die Einbeziehung sensibler Produkte und eine angemessene Übergangszeit betrifft, bevor das Abkommen vollständig umgesetzt werden muss;

11.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, die nach wie vor schwierige Situation des Zuckersektors in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu berücksichtigen, wenn über aus den AKP-Staaten stammende Zuckermengen verhandelt wird;

12.  betont, dass das Angebot der Kommission zu den Ursprungsregeln eine Lockerung der bestehenden Vorschriften bedeutet; ist der Ansicht, dass das Abkommen die nötige Flexibilität vorsehen sollte und dass die zwischen der EU und den AKP-Staaten sowie zwischen den EU-Staaten und den AKP-Staaten untereinander bestehenden Unterschiede in Bezug auf den Grad der industriellen Entwicklung berücksichtigt werden sollten; fordert die Kommission daher auf, ihr Angebot bezüglich der Ursprungsregeln zu überprüfen, um den notwendigen Schutz vor dem Rückexport von Produkten in sensiblen Sektoren wie Bekleidung und Textilien zu gewährleisten;

13.  erkennt an, wie wichtig die Schaffung geeigneter Bedingungen zur Förderung von Investitionen, Handel mit Dienstleistungen und Wettbewerbsvorschriften in den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ist, da damit das Wirtschaftswachstum begünstigt wird; fordert die Kommission jedoch auf, die unterschiedlichen Fähigkeiten der AKP-Staaten und die diesbezüglichen Wünsche einiger AKP-Regionalgruppen zu berücksichtigen;

14.  erinnert an die vom Rat und von der Kommission gegebene Zusage, keine Verhandlungen über arzneimittelbezogene TRIPS-plus-Bestimmungen zu führen, die die öffentliche Gesundheit und den Zugang zu Arzneimitteln beeinträchtigen, wie z.B. Datenexklusivität, Patentverlängerungen und Beschränkungen aufgrund von Zwangslizenzen;

15.  fordert die Kommission auf, während der Verhandlungen und nach ihrem Abschluss eine systematische Untersuchung der sozialen Auswirkungen von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen auf die besonders schutzbedürftigen Gruppen vorzunehmen;

16.  betont, dass parallel zu den Handelsregeln eine Aufstockung der Mittel für handelsbezogene Hilfe erfolgen muss; fordert, dass noch vor dem Abschluss der Verhandlungen über die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen konkrete Zusagen für handelsbezogene Hilfe und die sich aus den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ergebenden Anpassungskosten, einschließlich technischer Unterstützung, gegeben werden, um die AKP-Staaten in die Lage zu versetzen, die EU-Einfuhrregelungen und ‑Standards zu erfüllen und so uneingeschränkt von einem verbesserten Marktzugang zu profitieren;

17.  unterstreicht, dass nur auf Waren beschränkte Interimsabkommen besondere Bestimmungen für WPA-bezogene Hilfe zur Unterstützung des Handels enthalten müssen;

18.  fordert Kommission und Rat auf, das Europäische Parlament zum Abschluss von Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen gemäß Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 2 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften zu konsultieren;

19.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Rat AKP-EU und der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU zu übermitteln.