Entschließungsantrag - B6-0026/2008Entschließungsantrag
B6-0026/2008

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

14.1.2008

eingereicht im Anschluss an die Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Marie-Hélène Aubert, Margrete Auken und Frithjof Schmidt
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
zu Kenia

Verfahren : 2008/2503(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0026/2008
Eingereichte Texte :
B6-0026/2008
Angenommene Texte :

B6‑0026/2008

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Kenia

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis der Grundsatzerklärung für die internationale Wahlbeobachtung und des Verhaltenskodex für die internationalen Wahlbeobachter, die am 27. Oktober 2005 von den Vereinten Nationen verkündet wurden,

–  unter Hinweis auf die am 1. Januar 2008 abgegebene vorläufige Erklärung der Wahlbeobachtermission der Europäischen Union (EUEOM) in Kenia,

–  unter Hinweis auf die am 8. Januar 2008 von der Präsidentschaft der Europäischen Union im Namen der Europäischen Union abgegebenen Erklärung zu den Präsidentschaftswahlen in Kenia,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  unter Hinweis darauf, dass am 27. Dezember 2007 in Kenia Präsidentschafts- und Parlamentswahlen abgehalten wurden und neun Parteien Kandidaten für das Präsidentenamt aufgestellt hatten, darunter Präsident Kibaki von der Partei der Nationalen Einheit (PNU) und Ralia Odinga für die Orange Demokratische Bewegung (ODM),

B.  unter Hinweis darauf, dass die Orange Demokratische Bewegung von Ralia Odinga 99 Sitze gewann und die Partei der Nationalen Einheit von Mwai Kibaki von den 210 Sitzen im kenianischen Parlament 43 erreichte,

C.  besorgt über den Ausbruch von Gewalt und Morden im Anschluss an die Verkündung des Ergebnisses durch die kenianische Wahlkommission (ECK), die Mwai Kibaki zum Sieger der Präsidentschaftswahl erklärte,

D.  unter Hinweis darauf, dass aus der Erklärung der EU-EOM hervorgeht, dass bei den Wahlen in Kenia grundlegende internationale und regionale Standards für demokratische Wahlen nicht eingehalten worden sind und die Wahlen unter dem Makel einer mangelnden Transparenz bei der Verarbeitung und Zählung der Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen litten,

E.  unter Hinweis darauf, dass die Wahlen im Jahre 2002 eine beträchtliche Verbesserung im Hinblick auf ihren organisatorischen Ablauf und ihre Konkurrenzfähigkeit darstellten, was einen reibungslosen Übergang zum Prozess der Demokratisierung erlaubte,

F.  unter Hinweis darauf, dass bei den Unruhen im Anschluss an die Wahlen Menschen umkamen und Eigentum zerstört wurde und über 100 000 Menschen vertrieben wurden, vor allem aus den Städten Eldoret, Kericho und Kisumi,

G.  unter Hinweis darauf, dass die gegenwärtige politische Krise ihren Ursprung in der vorherigen Nationalen Regenbogenkoalition (NARC) hat, die die Wahlen im Jahre 2000 gewann, als Kibaki und Odinga die Teilung der Macht vereinbarten, wobei diese Vereinbarung jedoch nicht eingehalten wurde,

H.  unter Hinweis darauf, dass Unzufriedenheit und Enttäuschung innerhalb der früheren Nationalen Regenbogenkoalition (NARC) zu einer Spaltung zwischen den Parteien von Kibaki und Odinga führten,

I.  unter Hinweis darauf, dass die Atmosphäre des Wahlkampfes im Jahre 2007 von einer starken ethnisch-politischen Polarisierung zwischen den Lagern von Kibaki und Odinga geprägt war, die zu Spannungen in den jeweiligen Volksgruppen führte,

J.  unter Hinweis auf die von der Nationalen Kenianischen Menschenrechtskommission (KNHCR) berichtete und von der EU-Mission beobachtete weit verbreitete Praxis der Verteilung von Geld und Geschenken durch Kandidaten,

K.  unter Hinweis darauf, dass Kenia in der Liste der Länder mit dem größten Wohlstandsgefälle weltweit an zehnter Stelle liegt und die Mehrheit der Bevölkerung des Landes in Armut lebt,

1.  verurteilt den tragischen Verlust an Menschenleben und Eigentum und fordert deshalb die beiden Widersacher auf, alles in ihren Kräften Stehende zu unternehmen, um ihrem Land Frieden zu bringen und zu gewährleisten, dass sich die Achtung der Menschenrechte und rechtsstaatliche Verhältnisse durchsetzen;

2.  fordert alle Parteiführer auf, die Verantwortung für die Verhinderung weiterer Gewalt im Lande zu übernehmen und ihr Engagement für eine friedliche Lösung des nach den Wahlen ausgelösten Konflikts unter Beweis zu stellen;

3.  unterstützt die von der EUEOM in ihrer vorläufigen Erklärung dargelegten Schlussfolgerungen;

4.  bedauert, dass ungeachtet der weitgehend erfolgreichen Parlamentswahlen die Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen wegen weit verbreiteter Berichte über Unregelmäßigkeiten bei den Wahlen nicht als glaubwürdig angesehen werden können;

5.  fordert die beiden Parteivorsitzenden auf, in einen Dialog zu treten, um auf der Grundlage der Rechtsstaatlichkeit und der Verfassung die gegenwärtige politische Krise auf friedliche und demokratische Weise beizulegen;

6.  fordert eine Neuauszählung der Stimmen unter der Aufsicht eines unabhängigen Gremiums unter internationaler Beteiligung und erforderlichenfalls eine Wiederholung der Wahlen;

7.  bedauert, dass bei den Parlamentswahlen 2007 die Chance verpasst wurde, den Aktivposten des 2002 eingeleiteten demokratischen Prozesses zu konsolidieren, weiter zu entwickeln und darauf aufzubauen;

8.  fordert alle verantwortlichen Politiker auf, der weit verbreiteten Praxis der Verteilung von Geld und Geschenken durch Kandidaten, die mit internationalen Standards für Wahlkämpfe vor demokratischen Wahlen unvereinbar ist, ein Ende zu bereiten; fordert deshalb, dass Mittel und Wege sondiert werden, wie ein transparentes und demokratisches System zur Finanzierung von Parteien und Wahlkämpfen geschaffen werden kann;

9.  bedauert die Auszahlung der EEF-Haushaltsunterstützung für die Regierung Kibaki direkt nach den Wahlen, die als politisch voreingenommen missverstanden werden könnte, und fordert das Einfrieren aller weiteren Auszahlungen an die Regierung Kenias, bis eine politische Lösung der gegenwärtigen Krise gefunden worden ist;

10.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten der EU auf, den Vertriebenen und anderen Opfern der Unruhen rasche und unbürokratische humanitäre Hilfe zu leisten;

11.  fordert die Regierungsstellen Kenias mit Nachdruck auf, die wirtschaftliche Ungleichheit zwischen Reich und Arm anzugehen, um den Weg für die ausgewogene Verteilung des Wohlstands im Land zu ebnen; fordert ferner mit Nachdruck, dass die Ursachen der Korruption, die die Regierungsführung in großen Teilen des Landes – vor allem auf staatlicher und kommunaler Ebene – untergraben hat, angegangen werden;

12.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, den Regierungen der Mitgliedstaaten, der Regierung Kenias, den Ko-Präsidenten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU, dem Präsidenten der Kommission und dem Vorsitzenden des Exekutivrates der Afrikanischen Union zu übermitteln.