Entschließungsantrag - B6-0053/2008Entschließungsantrag
B6-0053/2008

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

23.1.2008

eingereicht im Anschluss an die Anfragen zur mündlichen Beantwortung B6‑0389/2007, B6-0003/2008, B6-0004/2008 und B6‑0005/2008
gemäß Artikel 108 Absatz 5 der Geschäftsordnung
von Jan Marinus Wiersma, Hannes Swoboda, Katalin Lévai, Adrian Severin und Jan Andersson
im Namen der PSE-Fraktion
zu einer europäischen Roma-Strategie

Verfahren : 2008/2502(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0053/2008
Eingereichte Texte :
B6-0053/2008
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B6‑0053/2008

Entschließung des Europäischen Parlaments zu einer europäischen Roma-Strategie

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Artikel 3, 6, 7, 29 und 149 des EG-Vertrags, in denen die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet werden, Gleichbehandlung für alle Bürger zu gewährleisten,

–  unter Hinweis auf Artikel 13 des EG-Vertrags, in dem die Europäische Gemeinschaft ermächtigt wird, „geeignete Vorkehrungen“ zu treffen, „um Diskriminierungen aus Gründen [...] der Rasse [oder] der ethnischen Herkunft zu bekämpfen“,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. April 2005 zur Lage der Roma in der Europäischen Union, seine Entschließung vom 1. Juni 2006 zur Situation der Romafrauen in der Europäischen Union sowie seine Entschließung vom 15. November 2007 zur Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/43/EG zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft, die Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf sowie den Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit,

–  unter Hinweis auf den Bericht der Agentur für Grundrechte über Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in den Mitgliedstaaten der EU im Jahr 2007,

–  unter Hinweis darauf, dass einige Mitgliedstaaten, Beitrittsländer sowie andere Länder, in denen die Europäische Union eine stärkere Präsenz zeigt, 2005 die Initiative „Jahrzehnt der Integration der Roma“ sowie einen Bildungsfonds für Roma ins Leben gerufen haben,

–  gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die 12 bis 15 Millionen Roma in Europa weiterhin unter einer beträchtlichen strukturellen Diskriminierung leiden und oft schlimmer Armut und sozialer Ausgrenzung ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass die meisten europäischen Roma seit den Erweiterungen 2004 bzw. 2007 Unionsbürger sind und das Recht der Unionsbürger und ihrer Familien genießen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten,

B.  in der Erwägung, dass sich die Lage der europäischen Roma, die schon seit langer Zeit in vielen europäischen Ländern präsent sind, von der Situation der nationalen Minderheiten in Europa unterscheidet, was besondere Maßnahmen auf europäischer Ebene rechtfertigt,

C.  in der Erwägung, dass sich viele Roma und Romagemeinschaften, die sich in einem anderen Mitgliedstaat als dem ihrer Staatsangehörigkeit niedergelassen haben, in einer besonders unsicheren Lage befinden,

D.  in der Erwägung, dass die EU über verschiedene Instrumente verfügt, die dazu genutzt werden können, die Ausgrenzung von Roma zu bekämpfen,

E.  in der Erwägung, dass im vergangenen Jahr in einigen Mitgliedstaaten romafeindliche Haltungen in den Massenmedien und im politischen Diskurs erheblich zugenommen haben und dass auch die Fälle von rassistisch motivierter Gewalt gegen Roma zugenommen haben,

F.  in der Erwägung, dass sowohl in den Mitgliedstaaten als auch in den Beitrittsländern keine kontinuierlichen und raschen Fortschritte bei der Bekämpfung der Diskriminierung von Roma zu verzeichnen waren, was deren Recht auf Bildung, Beschäftigung, gesundheitliche Versorgung und Wohnraum betrifft,

G.  in der Erwägung, dass die meisten Romafrauen als Roma und als Frauen einer doppelten Diskriminierung ausgesetzt sind,

1.  verurteilt nachdrücklich und unmissverständlich alle Formen von Rassismus und Diskriminierung der Roma und anderer Gruppen, die als „Zigeuner“ angesehen werden;

2.  begrüßt die Schlussfolgerungen des Ratsvorsitzes auf dem Europäischen Rat vom 14. Dezember 2007, in denen „der Europäische Rat, der sich der sehr spezifischen Lage der Roma in der gesamten Union bewusst ist, die Mitgliedstaaten und die Union [ersucht], alle Mittel zu nutzen, die zu einer besseren Eingliederung der Roma führen“ und „die Kommission [ersucht], die bestehenden Maßnahmen und Instrumente zu prüfen und dem Rat vor Ende Juni 2008 über die erzielten Fortschritte Bericht zu erstatten“;

3.  ist der Auffassung, dass die EU und die Mitgliedstaaten gemeinsam dafür verantwortlich sind, die Integration der Roma zu fördern und ihre Grundrechte als Unionsbürger zu gewährleisten, und dass die Bemühungen um greifbare Ergebnisse in diesem Bereich dringend verstärkt werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten und die EU-Institutionen auf, die erforderlichen Maßnahmen zu beschließen, damit angemessene soziale und politische Rahmenbedingungen für die Integration der Roma geschaffen werden, beispielsweise durch Förderung öffentlicher Aufklärungskampagnen für Nichtroma über die Kultur und Integration der Roma, sowohl im Land, dessen Staatsangehörigkeit diese besitzen, als auch im Wohnsitzstaat;

4.  verweist darauf, dass sich alle Beitrittsländer in den Beitrittsverhandlungen und im Beitrittsprozess verpflichtet haben, die Integration der Romagemeinschaften zu verbessern und deren Recht auf Bildung, Beschäftigung, gesundheitliche Versorgung und Wohnraum zu fördern; fordert die Kommission auf, zu bewerten, wie die Verpflichtungen umgesetzt wurden und wie sich die derzeitige Situation der Roma in allen Mitgliedstaaten darstellt;

5.  bedauert, dass die Kommission bislang nicht auf das Ersuchen des Europäischen Parlaments vom 28. April 2005 reagiert hat, eine Mitteilung darüber auszuarbeiten, wie die EU in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Bemühungen zur Verbesserung der Situation der Roma am besten koordinieren und fördern kann;

6.  erwartet den Bericht der Kommission an den Europäischen Rat, der bis Juni 2008 vorzulegen ist und in dem geprüft werden soll, wie die bestehenden Maßnahmen und Instrumente zur besseren Integration der Roma genutzt werden können und warum bislang keine zufriedenstellenden Ergebnisse erzielt worden sind;

7.  begrüßt die Initiativen, die die Kommission angekündigt hat, darunter die Mitteilung über die neue Strategie zur Bekämpfung der Diskriminierung, das anstehende Grünbuch zu Bildungsfragen im Hinblick auf Schüler, die einen Migrationshintergrund haben oder zu einer benachteiligten Minderheit gehören, sowie die Absicht, zusätzliche Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2004/43/EG zu ergreifen; begrüßt insbesondere den Vorschlag, ein hochrangiges Forum für die Integration der Roma einzurichten, das den Rahmen für die Ausarbeitung wirksamer Maßnahmen zur Lösung von die Roma betreffenden Fragen darstellt;

8.  begrüßt die Absicht der Kommission, zu prüfen, ob Roma als besondere transnationale Minderheit anerkannt werden können;

9.  ist der Auffassung, dass die Bekämpfung der Diskriminierung von Roma, die eine europaweite kulturelle Gemeinschaft darstellen, einen umfassenden europäischen Ansatz erfordert und dass dabei anzuerkennen ist, dass die Verantwortung für den Schutz der Grundrechte der Romabürger und die Förderung ihrer sozialen, wirtschaftlichen und politischen Integration vorrangig bei den Regierungen der Mitgliedstaaten liegt; fordert die Kommission auf, bei die Roma betreffenden Fragen einen horizontalen Ansatz zu verfolgen und zusätzliche Vorschläge auszuarbeiten, damit die Maßnahmen auf europäischer Ebene zur sozialen Integration der Roma kohärent sind, die Mitgliedstaaten zu verstärkten Bemühungen um greifbare Ergebnisse zu veranlassen und den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern;

10.  fordert die Kommission auf, bis Ende 2008 konkrete Vorschläge vorzulegen, wie die Integration der Roma verbessert werden kann, beispielsweise eine Rahmenstrategie für Roma sowie einen gemeinschaftlichen Aktionsplan für Roma, bei dem die Entwicklung der Humanressourcen der Roma Vorrang hat;

11.  fordert die Kommission auf, einem ihrer Mitglieder die Koordinierung der Maßnahmen für Roma zu übertragen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, in ihren Dienststellen, die die Initiativen koordinieren, angemessene administrative Ressourcen bereitzustellen, indem ein ständiges Referat geschaffen wird, an dessen Spitze ein europäischer Koordinator für Romafragen steht;

12.  fordert Kommission und Rat auf, die bestehenden Initiativen wie das Jahrzehnt der Integration der Roma und den Bildungsfonds für Roma zu nutzen, um ihren Anstrengungen in diesem Bereich mehr Wirkung zu verschaffen;

13.  betont, dass die zuständigen lokalen Stellen eingebunden werden müssen, damit eine wirksame Umsetzung der Bemühungen um die Integration der Roma gewährleistet und Diskriminierung bekämpft wird;

14.  betont, dass Vertreter der Roma aktiv eingebunden werden müssen und dass langfristige Strategien zum Aufbau ihres professionellen Potentials in allen Initiativen nötig sind, die ihre Rechte und die Integration ihrer Gemeinschaften fördern;

15.  ist der Auffassung, dass es sich eingehender mit verschiedenen Aspekten der politischen Aufgaben in Europa im Bereich der Integration der Roma befassen muss;

16.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten sowie dem Europarat zu übermitteln.