ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
23.1.2008
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Romano Maria La Russa, Konrad Szymański und Adam Bielan
im Namen der UEN-Fraktion
zum Iran
B6‑0057/2008
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Iran
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Iran betreffend die Nuklearfrage und die Menschenrechte, insbesondere die Entschließungen vom 25. Oktober 2007, 16. Oktober 2006, 15. Februar 2006, 17. November 2005, 13. Oktober 2005, 13. Januar 2005 und 28. Oktober 2004,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rats vom 14. Dezember 2007,
– unter Hinweis auf die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen angenommenen Resolutionen Nr. 1747 vom 24. März 2007, 1737 vom 27. Dezember 2006 und 1696 vom 31. Juli 2006 zum iranischen Nuklearprogramm,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des von der IAEO (Internationale Atomenergieorganisation) vereinbarten Arbeitsplans,
– unter Hinweis auf die Berichte des Rates der IAEO, insbesondere den Bericht vom 15. November 2007,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des NIE (National Intelligence Estimate) zu den Absichten und den Nuklearkapazitäten des Iran,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des zweiten Treffens der interparlamentarischen Delegation EP-Iran vom 7. bis 9. Dezember 2007 in Teheran,
– gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass der Iran die Arbeiten zur Uran-Anreicherung nicht ausgesetzt hat, wie in der Vereinbarung über das Sicherheitsprotokoll des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen festgelegt ist und wie vom Sicherheitsrat der VN in den Resolutionen 1747/2007, 1737/2006 und 1696/2006 gefordert wurde,
B. unter Hinweis auf die Erklärung des Leiters der Delegation der IAEO, El Baradei, vom 12. Januar 2008, wonach die iranische Regierung der Forderung nachgekommen ist, binnen vier Wochen angemessene Antworten zu den bisher noch ungelösten Fragen im Zusammenhang mit den Nukleartätigkeiten im Iran zu liefern,
C. in der Erwägung, dass zwar die wichtigsten Informationen geliefert wurden, dass jedoch eine wirkliche Kooperation seitens der iranischen Regierung unbedingt nötig ist, damit die Inspektoren der IAEO überprüfen können, wie weit die Arbeiten an den Anlagen gediehen sind, und sich ein Bild vom Umfang der Tätigkeiten machen und auch den in einigen Nuklearanlagen bereits festgestellten Spuren von hoch angereichertem Uran nachgehen können,
D. in der Erwägung, dass in dem in den USA von der NIE (National Intelligence Estimate) am 3. Dezember 2007 veröffentlichten Bericht hervorgehoben wurde, dass das Programm der Nutzung von Atomenergie zu militärischen Zwecken im Iran 2003 eingestellt und bis Mitte 2007 nicht wieder aufgenommen wurde, was in der Tat zeigt, dass Pläne für die Herstellung von Atomwaffen bestehen, ohne dass ausgeschlossen werden kann, dass hoch angereichertes Uran künftig für einen potenziellen Einsatz von Nuklearwaffen dienen könnte,
E. in der Erwägung, dass die Lage der Menschenrechte und der Grundfreiheiten im Iran sich in den letzten zweieinhalb Jahren, d.h. seit den letzten Präsidentschaftswahlen im Jahr 2005, immer weiter verschlechtert hat, obwohl der Iran internationale Abkommen über den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten unterzeichnet hat,
F. in der Erwägung, dass im Jahr 2007 insbesondere die Zahl der Hinrichtungen (über 320) – auch von Minderjährigen – die im Namen des Rechtssystems der Scharia durch öffentliche Erhängungen und Steinigungen vollstreckt wurden, erheblich zugenommen hat,
G. in der Erwägung, dass im Iran selbst die elementarsten Grundrechte immer wieder verletzt und die Menschen erniedrigt werden,
H. in der Erwägung, dass von den derzeitigen schweren Repressionen alle Schichten der Gesellschaft betroffen sind: politische Oppositionelle, Studenten, Journalisten, Professoren, Frauen, Gewerkschafter sowie Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten, die ganz pauschal systemfeindlicher Aktivitäten bezichtigt werden,
I. in der Erwägung, dass zahlreiche in der Bewegung „Festigung der Einheit“ vereinigte Hochschulstudenten und Frauenrechtsaktivisten verfolgt und misshandelt wurden und immer noch in Sondergefängnissen inhaftiert sind,
1. vertritt die Ansicht, dass das iranische Nuklearprogramm und die Arbeiten zur Uran-Anreicherung eine schwere Gefahr für die Völkergemeinschaft darstellen, wie auch in den Resolutionen Nr. 1747, 1737 und 1696 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen erklärt wurde;
2. bringt seine tiefe Besorgnis über die Haltung der iranischen Staatsorgane zum Ausdruck, die sich nicht an die internationalen Abkommen und das Zusatzprotokoll gehalten haben, die die Einstellung der Arbeiten zur Anreicherung von nicht zu zivilen Zwecken genutztem Uran vorsehen;
3. erinnert den Iran an die Einhaltung der Empfehlungen der IAEO und fordert, dass er die Inspektion der Nuklearanlagen zulässt, die zur Feststellung des Potenzials und der Ziele der Nukleartätigkeiten erforderlich sind;
4. bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung der Beschlüsse der fünf Außenminister der Mitgliedstaaten des Sicherheitsrats der VN, die diese am 22. Januar 2008 in Berlin gefasst haben;
5. fordert die Länder der Europäischen Union auf, in den Beziehungen zum Iran nicht von ihrer harten Linie abzuweichen, mit einer Stimme zu sprechen und den starken Druck aufrecht zu erhalten, jedoch gleichzeitig Anreize zum Dialog zu geben;
6. bringt seine tiefe Sorge über die Verschlechterung der Lage der Menschenrechte im Iran in den letzten Jahren zum Ausdruck und appelliert an die iranische Regierung, ihre aus den Bestimmungen und den vom Iran ratifizierten internationalen Menschenrechtsinstrumenten erwachsenden Verpflichtungen einzuhalten, die universellen Werte zu fördern und allen Iranern das Recht auf Ausübung der bürgerlichen Rechte und der politischen Freiheiten zuzugestehen;
7. erinnert die Regierung des Iran, der ja internationale Abkommen über bürgerliche und politische Rechte sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte unterzeichnet hat, daran, dass die grundlegenden Menschenrechte, insbesondere die Meinungsfreiheit, zu gewährleisten sind, und fordert die unverzügliche Freilassung aller Gesinnungshäftlinge;
8. verurteilt entschieden die Todesstrafen und Hinrichtungen im Iran, insbesondere gegen Minderjährige und jugendliche Straftäter, und fordert die iranischen Staatsorgane auf, die von der Völkergemeinschaft anerkannten rechtlichen Garantien für Minderjährige wie das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes zu respektieren;
9. äußert sich zutiefst besorgt über die dramatische Zunahme der Unterdrückung von Bewegungen der Zivilgesellschaft im Iran im letzten Jahr und fordert die iranischen Staatsorgane auf, den harten Repressionen gegen die Studentenbewegung, die Verfechter der Frauenrechte, die Aktivisten der Kampagne „Eine Million Unterschriften“, die Verfechter der Rechte von Minderheiten, Intellektuelle, Lehrer, Journalisten und Gewerkschafter einzustellen;
10. fordert die iranischen Staatsorgane nachdrücklich auf, jede Art der Folter und jede andere Form grausamer Behandlung, Bestrafung und unmenschlicher und erniedrigender Behandlung aus der Rechtsordnung zu tilgen und für alle das Recht auf Verteidigung bei Gerichtsverfahren zu gewährleisten;
11. bringt seine Enttäuschung darüber zum Ausdruck, dass der Rat sich geweigert hat, das Urteil des Gerichtshofs vom 12. Dezember 2006 über die iranischen Volksmudschaheddin umzusetzen und das jüngste Urteil eines Gerichts des Vereinigten Königreichs vom 30. November 2007 zu berücksichtigen, mit dem die Anerkennung der Volksmudschaheddin als terroristische Vereinigung aufgehoben wird; fordert den Rat auf, diese Bewegung von der Liste der Terroristen zu streichen;
12. unterstreicht, dass die Zukunft der Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Iran von der Entwicklung der Lage der Menschenrechte im Iran sowie von der umfassenden Zusammenarbeit mit der IAEO abhängig ist, damit die friedliche Natur der Zielsetzungen des Nuklearprogramms gewährleistet ist;
13. ersucht die Kommission, einen Bericht über die Perspektiven der Beziehungen zwischen der EU und dem Iran vorzulegen und zu prüfen, wie der Menschenrechtsdialog so gestaltet werden kann, dass die Verhandlungen über die Handels- und Kooperationsbeziehungen nur dann abgeschlossen werden können, wenn Fortschritte im Bereich der Menschenrechte sowie im Nuklearbereich erzielt werden;
14. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Hohen Vertreter für die GASP, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, dem Präsidenten des Obersten Gerichtshofs des Iran sowie der Regierung und dem Parlament der Islamischen Republik Iran zu übermitteln.