Entschließungsantrag - B6-0071/2008Entschließungsantrag
B6-0071/2008

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

13.2.2008

eingereicht im Anschluss an die Aussprache über Erklärungen des Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Joseph Daul, João de Deus Pinheiro, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Edward McMillan-Scott, Charles Tannock, Jana Hybášková, Antonio Tajani, Gay Mitchell und Tokia Saïfi
im Namen der PPE-DE-Fraktion
zur Lage im Gaza-Streifen

Verfahren : 2008/2518(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0071/2008
Eingereichte Texte :
B6-0071/2008
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B6‑0071/2008

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage im Gaza-Streifen

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Nahen Osten, insbesondere die Entschließungen vom 1. Juni 2006 zur humanitären Krise in den palästinensischen Gebieten und zur Rolle der Europäischen Union, 16. November 2006 zur Lage im Gaza-Streifen, 21. Juni 2007 zum MEDA-Programm und zur Finanzhilfe für Palästina – Bewertung, Umsetzung und Kontrolle, 12. Juli 2007 zum Nahen Osten und 11. Oktober 2007 zur humanitären Lage im Gaza-Streifen,

–  unter Hinweis auf die Resolutionen 242 (1967) und 338 (1973) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen,

–  in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates „Außenbeziehungen“ vom 28. Januar 2008,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass sich die humanitäre Lage im Gaza-Streifen durch das Fehlen wichtiger Güter und Dienstleistungen weiter verschlechtert hat,

B.  in der Erwägung, dass die Grenzübergänge am Gaza-Streifen seit Monaten geschlossen sind und das Embargo bezüglich des Personen- und Güterverkehrs die Wirtschaft im Gaza-Streifen weiter gelähmt hat,

C.  in der Erwägung, dass wesentliche Bereiche der öffentlichen Dienstleistungen, darunter das Gesundheits- und das Bildungssystem, aufgrund des Fehlens der für ihr Funktionieren erforderlichen Grundausstattung stark beeinträchtigt sind,

D.  in der Erwägung, dass nach dem Durchbruch des Grenzwalls in den letzten Wochen Hunderttausende von Palästinensern die Grenze zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten überquert haben,

E.  in der Erwägung, dass nach langer Zeit ohne Anschläge bei einem terroristischen Selbstmordattentat in Dimona Zivilisten getötet und verwundet wurden, palästinensische Milizen weiterhin Raketen vom Gaza-Streifen auf israelisches Gebiet abfeuern und die militärischen Operationen, bei denen Zivilisten getötet und gefährdet werden, sowie die gezielten außergerichtlichen Tötungen durch die israelische Armee im Gaza-Streifen ebenfalls fortgesetzt werden,

F.  in der Erwägung, dass die Lage und die jüngsten Entwicklungen im Gaza-Streifen die laufenden Verhandlungen zwischen Israelis und Palästinensern sowie die Bemühungen um den Abschluss eines Abkommens bis Ende 2008, wie von den beteiligten Parteien auf der Konferenz von Annapolis erklärt, nicht untergraben,

G.  in der Erwägung, dass die Europäische Union den Palästinensern in den vergangenen Jahren eine beträchtliche finanzielle Unterstützung gewährt hat und dass der Vorläufige Internationale Mechanismus und die Projektfinanzierung durch die Europäische Union eine wichtige Rolle bei der Vermeidung einer humanitären Katastrophe im Gaza-Streifen und im Westjordanland gespielt haben; in der Erwägung, dass PEGASE einen neuen Finanzmechanismus der EU und eine weitere internationale Unterstützung für die palästinensischen Gebiete darstellen wird,

H.  in der Erwägung, dass die Teilnehmer der Internationalen Geberkonferenz für den künftigen Palästinenserstaat, die im Dezember 2007 in Paris stattfand, für die nächsten drei Jahre insgesamt 7,4 Milliarden US-Dollar zur Unterstützung des Aufbaus der palästinensischen Institutionen und der wirtschaftlichen Erholung zugesagt haben,

1.  bringt erneut seine tiefe Besorgnis über die sich verschlimmernde humanitäre Krise im Gaza-Streifen, die durch das Embargo nach der illegalen Machtübernahme durch die Hamas im Juni 2007 im Gaza-Streifen verursacht wurde, und über ihre weiteren schwerwiegenden Folgen zum Ausdruck;

2.  äußert sein Mitgefühl für die von der Gewalt im Gaza-Streifen und im Süden Israels betroffene Zivilbevölkerung; wiederholt seine Forderung nach einer sofortigen Einstellung aller Gewalttätigkeiten;

3.  begrüßt die gewaltfreie Reaktion Ägyptens und dessen positive Rolle in den Verhandlungen mit allen Parteien im Zusammenhang mit der Krise am Grenzübergang Rafah und unterstützt die ägyptische Regierung dabei, auch weiterhin eine aktive Rolle bei der Aufrechterhaltung von Frieden und Stabilität in der Region zu spielen;

4.  wiederholt seine Forderung an Israel, Ägypten und die Palästinensische Behörde, den Personen- und Warenverkehr in Rafah, Karni und an den anderen Grenzübergängen zu gewährleisten, bestätigt die Bereitschaft der Grenzunterstützungsmission der EU, ihre Aktivitäten entsprechend dem Abkommen über den Grenzverkehr unverzüglich wiederaufzunehmen, und unterstützt die Entschließung, die die Arabische Liga kürzlich hierzu angenommen hat;

5.  fordert die Hamas mit Nachdruck auf, die drei Grundsätze des Quartetts unverzüglich zu akzeptieren und den Friedensprozess sowie die Verhandlungen zu unterstützen;

6.  fordert, dass die Hamas alle terroristischen Aktivitäten, darunter auch das Abfeuern von Kassam-Raketen, umgehend einstellt;

7.  wiederholt seine Forderung an die Hamas nach sofortiger Freilassung des israelischen Unteroffiziers Gilad Shalit;

8.  fordert Israel auf, seinen internationalen Verpflichtungen als Besatzungsmacht im Gaza-Streifen nachzukommen; fordert Israel ferner auf, die anhaltende und ausreichende Bereitstellung von humanitärer Hilfe sowie der wichtigsten Waren und Dienstleistungen für den Gaza-Streifen zu gewährleisten und alle militärischen Aktionen im Gaza-Streifen, die der Zivilbevölkerung schaden, einzustellen;

9.  fordert Israel auf, die inhaftierten ehemaligen palästinensischen Minister, Abgeordneten und Bürgermeister, denen keine terroristischen Aktivitäten zur Last gelegt werden, unverzüglich freizulassen;

10.  fordert, dass die Parteien im israelisch-palästinensischen Konflikt die Bestimmungen des Völkerrechts, insbesondere des internationalen humanitären Rechts, strikt einhalten;

11.  erinnert die beteiligten Parteien an ihre in Annapolis eingegangenen Verpflichtungen, in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen, um bis Ende 2008 einen Friedensvertrag abzuschließen, der alle noch offenen Probleme löst, darunter auch – ohne Ausnahme – alle in früheren Abkommen genannten entscheidenden Fragen;

12.  begrüßt das Ergebnis der Internationalen Geberkonferenz für den Palästinenserstaat vom Dezember vergangenen Jahres, nämlich die Zusage von mehr als 7,4 Milliarden US-Dollar, und fordert alle Geber auf, ihre Zusagen zu Gunsten der Bemühungen um den Aufbau des künftigen Palästinenserstaates gemäß dem von Ministerpräsident Fayyad vorgelegten Reform- und Entwicklungsplan einzuhalten;

13.  fordert den Rat und die Kommission auf, zusammen mit der internationalen Gemeinschaft auch weiterhin die wesentliche humanitäre Hilfe für die im Gaza-Streifen lebenden Palästinenser zu garantieren, wobei den Bedürfnissen der besonders anfälligen Bevölkerungsgruppen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte; begrüßt die Tatsache, dass die Kommission den neuen Finanzmechanismus PEGASE eingeführt hat, der ein entscheidendes Instrument für EU-Hilfe und andere internationale Unterstützung ist und mit dem die Entwicklung und das Wirtschaftswachstum in der Region gefördert werden sollen;

14.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem UN-Generalsekretär, dem Nahost-Sonderbeauftragten des Quartetts, dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer, dem Präsidenten der Palästinensischen Behörde, dem Palästinensischen Legislativrat, der israelischen Regierung, der Knesset sowie der ägyptischen Regierung und dem ägyptischen Parlament zu übermitteln.