ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
21.4.2008
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Dariusz Maciej Grabowski, Adam Bielan, Hanna Foltyn-Kubicka und Ryszard Czarnecki
im Namen der UEN-Fraktion
zur Lage in Birma
B6‑0191/2008
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Birma
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Birma, insbesondere vom 14. Dezember 2006 und 19. Juni 2007,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 19. November 2007, mit denen er verstärkte und zusätzliche restriktive Maßnahmen gegen Birma beschlossen hat,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 194/2008 des Rates vom 25. Februar 2008 zur Verlängerung und Ausweitung der restriktiven Maßnahmen gegen Birma/Myanmar und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 817/2006,
– unter Hinweis auf das an UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon gerichtete Schreiben, das 92 gewählte Vertreter des birmanischen Parlaments am 1. August 2007 unterzeichnet haben und in dem unter anderem ein Vorschlag für eine nationale Aussöhnung und die Demokratisierung in Birma enthalten ist,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Präsidenten des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK), Jakob Kellenberger, vom 28. Juni 2007,
– unter Hinweis auf die Erklärung des UN-Generalsekretärs vom 23. August 2007 zu Birma/Myanmar,
– gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass der Staatliche Rat für Frieden und Entwicklung (SPDC) nach wie vor Menschen in Birma schrecklichen Menschenrechtsverletzungen wie Zwangsarbeit, Verfolgung von Dissidenten, Rekrutierung von Kindersoldaten und Zwangsumsiedlung aussetzt,
B. in der Erwägung, dass die Inhaftierungen in Birma eine Missachtung der grundlegenden Rechte auf Versammlung, Zusammenschluss und freie Meinungsäußerung darstellen und nach dem Völkerrecht willkürlich und ungesetzlich sind,
C. in der Erwägung, dass 30% der Bevölkerung von Birma, schätzungsweise 15 Millionen Menschen, unterhalb der Armutsgrenze leben und die Auswirkung auf die Preise für andere grundlegende Güter für viele von ihnen nur sehr schwer zu verkraften ist,
D. in der Erwägung dass die gewaltsame Niederschlagung der von buddhistischen Mönchen und Anhängern der Demokratie in Birma angeführten Demonstrationen Ende 2007 den politischen Status Quo erschüttert und die internationale Gemeinschaft in beispielloser Weise mobilisiert hat,
E. in der Erwägung, dass die Militärregierung von Birma am 25. Mai 2007 den Hausarrest gegen die Oppositionsführerin und Friedensnobelpreisträgerin Daw Aung San Suu Kyi, die 11 der letzten 17 Jahre in Haft verbracht hat, willkürlich um ein weiteres Jahr verlängert hat,
F. in der Erwägung, dass sich der Nationalkonvent, der 1993 erstmals zur Ausarbeitung einer Verfassung zusammenkam, seitdem aber immer wieder ausgesetzt wurde, in der abschließenden Phase der Ausarbeitung der Verfassung befindet, aufgrund des Fehlens demokratisch gewählter Vertreter, insbesondere der Nationalen Liga für Demokratie (NLD), über keinerlei Glaubwürdigkeit verfügt,
G. in der Erwägung, dass die Regierung von Birma das IKRK angewiesen hat, einige seiner örtlichen Büros im Lande zu schließen, wodurch es der Organisation praktisch unmöglich wurde, ihre humanitäre Tätigkeit zu Gunsten der schwächsten Bevölkerungsgruppen auszuüben,
1. verurteilt mit Nachdruck die Tatsache, dass der SPDC zivile Schlägertrupps wie die “Union Solidarity and Development Association” (USDA) und die „Swan Ahr Shin“ (SAS) einsetzt, um Demonstranten und Aktivisten festzunehmen, zu attackieren, einzuschüchtern und zu bedrohen, und fordert die sofortige Auflösung dieser und ähnlicher Gruppierungen;
2. verurteilt die ungesetzlichen Methoden des SPDC zur politischen und ethnischen Unterdrückung des birmanischen Volkes sowie die andauernde Verfolgung und Inhaftierung prodemokratischer Aktivisten;
3. verurteilt die dem SPDC zuzurechnende jüngste Welle von Festnahmen friedlicher Demonstranten und Menschenrechtsaktivisten, die nach den nicht angekündigten und drastischen Erhöhungen der Benzinpreise auf die Straße gegangen sind; fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung all jener Personen, die seit dem Beginn der Demonstrationen am 19. August 2007 festgenommen wurden;
4. bedauert die Tatsache, dass es der SPDC trotz des Zustands des Landes und trotz regionaler und internationaler Kritik und einer 45 Jahre währenden Herrschaft versäumt hat, wesentliche Fortschritte auf dem Weg zur Demokratie zu erzielen;
5. bedauert die Tatsache, dass das Verfassungsreferendum keinerlei demokratische Legitimität hat, da den birmanischen Bürgern alle grundlegenden demokratischen Rechte verwehrt sind, die es ihnen erlauben würden, eine offene Debatte über den Verfassungstext zu führen, ihn abzuändern und sich anschließend in einem Referendum frei zu äußern;
6. verurteilt die Tatsache, dass die Regierung von Birma die Vorschläge des UN-Sonderbeauftragten Ibrahim Gambari, wonach im Vorfeld des Verfassungsreferendums eine offene und umfassende Kampagne erlaubt werden sollte, abgelehnt hat;
7. weigert sich, die Legitimität von Verfassungsvorschlägen anzuerkennen, die vom Nationalkonvent erarbeitet wurden, dem lediglich vom SPDS ernannte Delegierte angehören; fordert die Regierung von Birma auf, einen neuen Redaktionsausschuss zur Ausarbeitung einer Verfassung einzusetzen, dem auch Vertreter der NLD, die die Wahlen von 1990 gewonnen hat, sowie anderer politischer Parteien und Gruppierungen angehören sollten;
8. bedauert die Tatsache, dass der SPDC die örtlichen Büros des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz geschlossen hat und sich jeglichem Dialog verweigert, wodurch die Tätigkeit des Komitees völlig zum Stillstand gekommen ist; fordert den SPDC auf, unverzüglich eine Wiedereröffnung dieser Büros zu erlauben;
9. begrüßt die Verlängerung der gezielten Sanktionen der EU, sieht ein, dass sie nicht die gewünschte Auswirkung auf diejenigen hatten, die unmittelbar für das Leid des birmanischen Volkes verantwortlich sind, und fordert den Rat daher auf, die Schwachstellen im derzeitigen Sanktionssystem zu analysieren und die für notwendig erachteten Maßnahmen zu treffen, um eine größere Wirksamkeit zu gewährleisten;
10. fordert China, Indien und Russland nachdrücklich auf, ihren beträchtlichen wirtschaftlichen und politischen Einfluss gegenüber dem birmanischen Regime zu nutzen, um wesentliche Verbesserungen im Lande zu erreichen, und auf jeden Fall die Lieferung von Waffen und anderen strategischen Ressourcen zu stoppen;
11. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten von ASEAN und ASEM, dem „ASEAN Inter-Parliamentary Myanmar Caucus“, Aung San Suu Kyi, der Nationalen Liga für Demokratie, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte und dem UN-Sonderberichterstatter für die Menschenrechte in Birma zu übermitteln.