Entschließungsantrag - B6-0211/2008Entschließungsantrag
B6-0211/2008

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

29.4.2008

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Adam Bielan und Dariusz Maciej Grabowski
im Namen der UEN-Fraktion
zum Transatlantischen Wirtschaftsrat

Verfahren : 2008/2527(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0211/2008
Eingereichte Texte :
B6-0211/2008
Angenommene Texte :

B6‑0211/2008

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Transatlantischen Wirtschaftsrat

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 25. April 2007 zu den transatlantischen Beziehungen sowie vom 1. Juni 2006 zu den transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen EU-USA und zum Transatlantischen Partnerschaftsabkommen EU/USA,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. September 2007 zur Produktsicherheit und insbesondere zur Sicherheit von Spielzeug,

–  unter Hinweis auf das Ergebnis des Gipfeltreffens zwischen der EU und den USA vom 30. April 2007 in Washington D.C. und insbesondere sein Rahmenprogramm für die transatlantische Wirtschaftsintegration zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika,

–  unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung und den Fortschrittsbericht, die beim ersten Treffen des Transatlantischen Wirtschaftsrats am 9. November 2007 angenommen wurden,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass das Europäische Parlament und der Kongress der Vereinigten Staaten beide immer wieder dafür eingetreten sind, dass der transatlantische Markt bis 2015 vollendet wird,

1.  unterstreicht, dass eine enge transatlantische Partnerschaft ein Schlüsselinstrument für die Gestaltung der Globalisierung im Interesse gemeinsamer Werte und mit Blick auf eine gerechte politische und wirtschaftliche internationale Ordnung ist; bekräftigt seine Auffassung, dass ein funktionierender und wettbewerbsfähiger transatlantischer Markt die Basis darstellt, auf der die transatlantische Partnerschaft fest verankert werden muss, damit die EU und die Vereinigten Staaten gemeinsam den globalen politischen und ökonomischen Herausforderungen begegnen können;

2.  unterstützt nachdrücklich den Prozess der Vertiefung der transatlantischen Wirtschaftsintegration, der auf dem EU-USA-Gipfeltreffen von 2007 durch die Annahme des „Rahmenprogramms für die transatlantische Wirtschaftsintegration zwischen der EU und den USA“ und durch die Einrichtung des Transatlantischen Wirtschaftsrats (TWR) eingeleitet wurde, der die Aufgabe hat, die im Rahmenprogramm erwähnten Maßnahmen zu überwachen und zu beschleunigen;

3.  hält es für notwendig, dass ein kurzes Dokument verfasst und breit bekannt gemacht wird, in dem die wichtigsten Gründe für die möglichst rasche Vollendung des transatlantischen Marktes genannt werden und erläutert wird, wie dieser wirksam umgesetzt werden kann;

4.  begrüßt die Tatsache, dass die Kommission auf Empfehlung des Europäischen Parlaments beschlossen hat, eine Untersuchung darüber in Auftrag zu geben, welche Hindernisse zur Vollendung des transatlantischen Marktes noch zu beseitigen sind; ist der Auffassung, dass dieses Dokument auf beiden Seiten des Atlantiks möglichst weit verbreitet werden sollte; fordert, dass danach weitere, detailliertere Maßnahmen ergriffen werden sollten, an denen sich die US-Seite finanziell beteiligt;

5.  ist der Auffassung, dass beide Verwaltungen bis zum EU-USA-Gipfel 2009 einen detaillierten Zeitplan erstellen sollten, in dem festgelegt ist, wie das langfristige Ziel der Verwirklichung des transatlantischen Marktes je nach Sektor erreicht werden kann; ist der Auffassung, dass dies in Form eines fortlaufenden Programms erfolgen sollte, das jeweils die nächsten drei Jahre betrifft, beispielsweise 2009–2012, und 2015 endet;

6.  würdigt die durch den Transatlantischen Wirtschaftsrat bisher erzielten Fortschritte bei der Übernahme politischer Verantwortung für die Ermittlung von Prioritäten und die Schaffung von Voraussetzungen für Abkommen über den Abbau von Handels- und Investitionsschranken und die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit des transatlantischen Markts;

7.  vertritt die Ansicht, dass die vom Transatlantischen Wirtschaftsrat seit seiner Einrichtung erzielten Ergebnisse deutlich machen, dass der transatlantische Markt nicht nur auf administrativer Arbeit beruhen kann, sondern dass zur Erreichung dieses Ziels deutliche und ständige politische Vorgaben erforderlich sind; ermutigt den TWR, seine Bemühungen entschlossen fortzuführen;

8.  betont, dass man in diesem Prozess in den Wahljahren 2008 und 2009 keinesfalls nachlassen darf und dass dafür Sorge zu tragen ist, dass sich beide Partner weiter für eine rasche Erreichung der gemeinsamen Ziele einsetzen und dass die Exekutiven auf beiden Seiten weiter engagiert das übergeordnete Ziel verfolgen;

9.  weist darauf hin, dass der Kongress der Vereinigten Staaten und das Europäische Parlament einen wesentlichen Beitrag dazu leisten müssen, diese Dynamik aufrechtzuerhalten, und verweist ferner darauf, dass nichttarifliche Hemmnisse nur durch die Gesetzgeber beseitigt werden können;

10.  fordert die Führung der EU und der Vereinigten Staaten sowie die Ko-Vorsitzenden des Transatlantischen Wirtschaftsrats daher auf, dieser großen Bedeutung der Gesetzgeber für den langfristigen Erfolg des Prozesses Rechnung zu tragen, und legt ihnen nahe, die Vertreter des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber umfassend und direkt in die Arbeit des Transatlantischen Wirtschaftsrats einzubinden; erkennt gleichzeitig an, wie wichtig es ist, dass Unternehmen und Verbraucherverbände Überlegungen und Fachwissen in die Arbeit des Transatlantischen Wirtschaftsrats einfließen lassen; ist jedoch der Ansicht, dass zwischen ihrer beratenden Rolle und der legislativen Rolle des US-Kongresses und des Europäischen Parlaments unterschieden werden muss;

11.  nimmt die Einsetzung einer Beratergruppe zur Kenntnis, die sich aus Vertretern des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber, des Transatlantischen Wirtschaftsdialogs und des Transatlantischen Verbraucherdialogs zusammensetzt; würdigt den Beitrag der Gesetzgeber und der Verbände zum Erfolg der ersten Sitzung des Transatlantischen Wirtschaftsrats im November 2007;

12.  bekräftigt erneut, dass es den Dialog zwischen beiden Parlamenten intensivieren wird, und fordert ihre frühzeitige Einbeziehung insbesondere hinsichtlich aller künftigen Regelungen, die von globalen Selbstkontrollgremien entwickelt werden, damit Fragen der politischen Rechenschaftslegung frühzeitig behandelt werden können;

13.  betont, dass die Erreichung konkreter Fortschritte insbesondere in den Bereichen Rechnungslegungsstandards, Wertpapierhandel, Rückversicherung, Einfuhrsicherheit, Konformitätserklärung des Lieferanten und Einfuhr von Geflügel, die mit Erregerreduzierungsmitteln behandelt wurden, die Prioritäten für die Frühjahrstagung des TWR 2008 darstellen; hält es dennoch für wichtig, in dieser Entschließung auf verschiedene andere wichtige Themen hinzuweisen, mit denen sich der Transatlantische Wirtschaftsrat künftig befassen muss;

14.  fordert die Kommission auf, das Europäische Parlament über die Ergebnisse der zur Ermittlung der Vorteile der Aufhebung der Hemmnisse für den transatlantischen Handel und transatlantische Investitionen in Auftrag gegebenen Studie zu informieren, die für 2008 erwartet werden; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Untersuchungen über die Verwirklichung des transatlantischen Marktes mit den entsprechenden Parlamentsausschüssen erörtert wird, bevor konkrete Schlussfolgerungen für künftige Empfehlungen an den TWR gezogen werden;

Finanzdienstleistungen

15.  unterstützt den Ansatz, der in der Verordnung (EG) Nr. 1569/2007 vom 21. Dezember 2007 über die Einrichtung eines Mechanismus zur Festlegung der Gleichwertigkeit der von Drittstaatemittenten angewandten Rechnungslegungsgrundsätze gemäß den Richtlinien 2003/71/EG und 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates umrissen wird, und der auch im Geiste des Schreibens der Kommission vom 26. September 2007 an die amerikanische Börsenaufsichtsbehörde zu den „vorgeschlagenen Regeln für die Akzeptanz von Finanzstatements ausländischer Privatemittenten, die in Einklang mit den internationalen Rechnungslegungsstandards vorbereitet wurden, ohne dass sie mit den allgemeinen Rechnungslegungsstandards in den Vereinigten Staaten (US GAAP) abgestimmt sind“ sowie seiner Entschließung zu demselben Thema steht, in der insbesondere hervorgehoben wird, dass „die Entscheidung der Kommission in jedem Fall für Emittenten aus der Europäischen Union das Recht umfassen wird, in jedem Drittland die in der Europäischen Union angenommenen IFRS (Internationale Finanzberichtsstandards) zu verwenden“[1];

16.  vertritt die Ansicht, dass die gegenseitige Anerkennung der Wertpapiermärkte zwischen den USA und der EU ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Effizienz des transatlantischen Marktes wäre, indem der Zugang der EU und der USA zu einem breiteren und tieferen transatlantischen Markt erleichtert wird; unterstreicht jedoch, dass ein solches Vorhaben das Ergebnis einer bilateralen Vereinbarung sein muss und dass ein Rahmenabkommen zwischen den Vereinigten Staaten und der EU geschlossen werden sollte, das den Rechtsvorschriften der EU über die Finanzmarktaufsicht umfassend Rechnung trägt, und ist der Auffassung, dass die Kommission nicht zulassen sollte, dass bilaterale Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten und den Vereinigten Staaten geschlossen werden, da dadurch die in der EU beschlossenen gleichen Ausgangsbedingungen gefährdet werden könnten;

17.  unterstreicht, dass die Wahrung der Finanzstabilität von größter Bedeutung ist; verweist auf den diesbezüglichen Stellenwert des IWF und vertritt angesichts der durch die Turbulenzen auf den Finanzmärkten deutlich gewordenen Mängel die Ansicht, dass eine Stärkung der Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden in den Vereinigten Staaten und in der Europäischen Union von wesentlicher Bedeutung ist;

18.  begrüßt die Vorgehensweise des Forums für Finanzstabilität (FSF) und des IWF, die eine gemeinsame Diagnose der Turbulenzen auf den Finanzmärkten erstellen wollen, und erwartet die Schlussfolgerungen und politischen Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Market and Institutional Resilience“ des FSF; ist jedoch der Ansicht, dass derartige Arbeiten nur eine Ergänzung sein und nicht Überlegungen und Entscheidungen über geeignete politische Antworten der EU und der Vereinigten Staaten ersetzen sollten;

19.  fordert die USA auf, die EU über die Fortschritte bei der Umsetzung des Basel-II-Rahmens in den USA auf dem Laufenden zu halten; erinnert an die Bedeutung eines koordinierten Vorgehens bei der Entwicklung bzw. Änderung der globalen Regeln für international tätige Finanzmarktakteure; vertritt in diesem Zusammenhang die Ansicht, dass die Umsetzung von Basel II in den Vereinigten Staaten für die Wahrung weltweit gleicher Ausgangsbedingungen von wesentlicher Bedeutung ist;

Handel zwischen der EU und den USA, Zusammenarbeit im Regelungsbereich

20.  betont, dass die Sicherheit eingeführter Erzeugnisse auch eine Priorität im TWR sein sollte; vertritt die Ansicht, dass die Bevölkerung nur dann insgesamt Vertrauen in einen offenen Handel hat, wenn ihre Gesundheit und Sicherheit gewährleistet sind; schlägt vor, dass der TWR die Arbeit an einem verbindlichen Kooperationsinstrument aufnimmt, das dem Austausch von Informationen über Produktsicherheit und der Entwicklung eines gemeinsamen Programms kooperativer Maßnahmen eine Struktur gibt und sie erleichtert; fordert die Kommission und den Rat auf, die Zusammenarbeit zwischen den Zoll- und Marktüberwachungsbehörden der EU und der USA zu intensivieren, um sicherzustellen, dass die Kontrollen an den Außengrenzen so durchgeführt werden, dass keine gefährlichen Erzeugnisse, insbesondere kein gefährliches Spielzeug, zu den Verbrauchern gelangen; fordert die USA und die Mitgliedstaaten der EU auf, für eine strikte Durchsetzung der Rechtsvorschriften über die Sicherheit von Produkten und insbesondere von Spielzeug und für strengere nationale Inspektionen zu sorgen; betont, dass EU und USA eng zusammenarbeiten müssen, um eine Anhebung der Produktionsstandards in China und anderen Drittländern in einer Weise zu erreichen, dass sie den Sicherheitsanforderungen der EU/USA, insbesondere im Bereich von Spielzeug, entsprechen;

21.  stellt fest, dass ein sicherer Handel in einer immer stärker integrierten globalen Wirtschaft von besonderer Bedeutung ist; legt der Kommission nahe, sich weiterhin darum zu bemühen, dass die US-amerikanische Verordnung, wonach künftig alle Container mit Bestimmung USA gescannt werden müssen, im Sinne einer Zusammenarbeit auf der Grundlage der gegenseitigen Anerkennung von „zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ und von der Weltzollunion anerkannter Sicherheitsstandards (C-TPAT, SAFE-Rahmen) abgeändert wird, und fordert die Kommission auf, eine Strategie zu unterstützen, die die große Bedeutung europäischer Schiffseigner und Schiffsagenten weltweit anerkennt; fordert die Kommission auf abzuschätzen, welche potenziellen Kosten den Unternehmen und der Wirtschaft der EU durch die Maßnahme, nach der sämtliche Frachtcontainer im Seeverkehr mit Bestimmungsort USA gescannt werden müssen, entstehen und welche Auswirkungen sie den Zollbetrieb haben wird;

22.  fordert die Kommission auf, innerhalb des Rahmens des TWR – soweit dies möglich ist – gemeinsame globale Standards auszuhandeln; vertritt die Ansicht, dass die Durchsetzung gemeinsamer Sicherheitsnormen für Kraftfahrzeuge (globale technische Regelung UN-ECE) die Kosten für die Automobilindustrie, die ein wichtiger Arbeitgeber in der EU und den USA ist, beträchtlich verringern würde;

23.  fordert die Kommission auf, die formale Annahme von Verfahren für die gegenseitige Anerkennung von Konformitätserklärungen für Produkte weiterzuführen, die obligatorischen Qualitätstests durch eine dritte Stelle unterworfen sind, insbesondere für IKT- und elektrische Geräte;

24.  unterstützt die Kommission weiterhin in ihren Bemühungen um eine gemeinsame Vereinbarung über die Etikettierung von Importerzeugnissen sowohl mit britischen als auch mit metrischen Maßangaben und betont, dass nach internationalen Normen vereinbarte Maßeinheiten, insbesondere nur mit metrischen Größenangaben etikettierte Produkte, von den Vereinigten Staaten akzeptiert werden müssen; vertritt die Ansicht, dass diese Bemühungen zu noch mehr größenbedingten Kosteneinsparungen für Unternehmen in Europa, den USA und Drittländern führen werden, was insbesondere den KMU zugute kommen wird;

25.  unterstützt die Kommission in ihren Bemühungen zur Aushandlung von Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung mit Blick auf den Abbau von Handelshemmnissen; vertritt die Ansicht, dass Abkommen über die gegenseitige Anerkennung beiden Seiten zugute kommen werden, da dadurch ein besser vorhersehbares und gemeinsames Regelungsumfeld geschaffen wird;

26.  fordert die Kommission und den Rat auf, die Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA für das weltweit harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen (GHS) im Hinblick auf die Anwendung der vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen vereinbarten internationalen Kriterien zu intensivieren; vertritt die Ansicht, dass ein wichtiges Ziel des Systems die Erleichterung des Handels ist, und drängt dementsprechend darauf, dass das GHS gleichzeitig und kompatibel in der EU und den USA eingeführt wird;

Agrarfragen

27.  fordert eine sofortige Lösung für die laufenden Diskussionen über das Verbot der Einfuhr von zur Verringerung von Krankheitserregern behandeltem Geflügel aus den USA in die EU; erkennt an, dass hierbei korrekte wissenschaftliche Gutachten unter Berücksichtigung der Aspekte des Verbraucherschutzes und der Verbraucherinformation erforderlich sind;

28.  vertritt die Ansicht, dass der Beschluss der Gemeinschaft, die Einfuhr von hormonbehandeltem Rindfleisch zu verbieten, voll und ganz durch wissenschaftliche Studien gerechtfertigt war, und fordert die Vereinigten Staaten auf, ihre Sanktionen für europäische Waren unverzüglich aufzuheben;

29.  fordert einen Dialog über die sich abzeichnenden Änderungen der Bedingungen auf den Agrarmärkten, bei dem die Preisschwankungen, das amerikanische Agrargesetz (Farm Bill), antizyklische Zahlungen, die zunehmende Bedeutung der Entwicklung des ländlichen Raums und das Instrument der Auflagenbindung („cross compliance“) besonders hervorgehoben werden;

Zusammenarbeit in der Energie-, Industrie- und Wissenschaftspolitik

30.  fordert eine stärkere strategische transatlantische Zusammenarbeit im Bereich der Energie-, Industrie- und Wissenschaftspolitik; unterstreicht die Bedeutung des Energieproblems und unterstützt die Diversifizierung der Energieträger und Energieversorgungswege, die Gewährleistung einer sicheren Energieversorgung und sicherer Infrastrukturen, die Förderung marktorientierter Maßnahmen für eine sichere Energieversorgung und die Beschleunigung von Investitionen in eine sauberere und effizientere Nutzung fossiler Energiequellen;

31.  verweist jedoch auf das erhebliche Problem, das sich aus dem Widerspruch der Erzeugung von Biotreibstoffen, der Energieerzeugung aus Biomasse und der Nahrungsmittelerzeugung und somit der Nahrungsmittelsicherheit ergibt; unterstreicht, dass bei Biokraftstoffen und Biomasse eine engere Zusammenarbeit zwischen EU und USA im ordnungspolitischen und wissenschaftlichen Bereich erforderlich ist, indem gemeinsam alternative und nachhaltige Energieträger für den Verkehrssektor gefördert werden; unterstützt den Transatlantischen Wirtschaftsrat bei seinen weiteren Arbeiten zur Festlegung gemeinsamer Biotreibstoffnormen mit Brasilien;

WTO, Doha-Entwicklungsagenda

32.  fordert die Kommission auf, darauf hinzuarbeiten, dass der Transatlantische Wirtschaftsrat zu einem positiven Abschluss der Doha-Entwicklungsagenda beiträgt; betrachtet die Dominanz der EU und der USA im Welthandel (derzeit 60% des Gesamtvolumens) als Trumpf für das globale Handelssystem und seinen gemeinsamen Rahmen;

33.  empfiehlt der Kommission, zu bewerten, ob ein bilaterales Verfahren für die Beilegung von Handelskonflikten zu einem Thema von Interesse für den Transatlantischen Wirtschaftsrat werden könnte; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass zwar nur etwa 2% des Handels zwischen den EU und den USA von Handelsstreitigkeiten betroffen waren, dass jedoch einige dieser Streitigkeiten höchst brisant und kostspielig waren;

34.  empfiehlt der Kommission, innerhalb des Transatlantischen Wirtschaftsrats darüber zu diskutieren, wie eine bessere Kohärenz zwischen bilateralen Handelsabkommen und den multilateralen Regeln der WTO erzielt werden kann, um ein harmonischeres und einfacheres internationales Handelssystem für alle sicherzustellen; legt der Kommission nahe, darüber zu diskutieren, wie eine bessere Abstimmung zwischen der EU und den USA bei der Unterzeichnung bilateraler Abkommen mit Drittländern über so genannte weiche Wirtschaftsthemen wie Handel und Umwelt, Handel und soziale Standards sowie Handel und arbeitsrechtliche Vorschriften erreicht werden kann;

35.  unterstreicht, dass ein WTO-Abkommen von Doha eine Einigung über geistiges Eigentum betreffend geografische Angaben sowie die Anerkennung nicht handelsbezogener Anliegen als wichtige Kriterien umfassen muss;

36.  ist der Auffassung, dass – sollte die Entwicklungsagenda von Doha nicht bis Ende des Jahres abgeschlossen sein – das Modell des transatlantischen Marktes für die ordnungspolitische Zusammenarbeit zur allmählichen Beseitigung nichttarifärer Hindernisse von erheblicher Bedeutung sein könnte, um anhaltende Impulse für das weltweite Wirtschaftswachstum zu geben;

37.  fordert die Kommission auf, unverzüglich eine umfassende Strategie für nicht handelsbezogene Anliegen Europas bei den Welthandelsgesprächen zu entwickeln, insbesondere in der Frage der Anerkennung und des Schutzes geografischer Angaben, des Tierschutzes sowie der Tierseuchenlage im Hinblick auf eingeführte pflanzliche und tierische Agrarerzeugnisse, damit ein unlauterer Wettbewerb zu Lasten der europäischen Erzeuger verhindert werden kann;

38.  fordert die Kommission auf, zu verlangen, dass der Transatlantische Wirtschaftsrat einen Fortschrittsbericht über die Zusammenarbeit bei der Durchsetzung von Urheberrechten herausgibt, in dem auch künftige Schritte angekündigt werden, die zur Stärkung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Fälschung und Produktpiraterie ergriffen werden sollen; fordert einen klaren Zeitplan für die Festlegung der Anstrengungen zur Erleichterung der internationalen gegenseitigen Anerkennung des Patentrechts; verlangt vom Transatlantischen Wirtschaftsrat, dass er das Ergebnis des TRIPS-Abkommens für diejenigen Länder unterstützt, die keine Kapazitäten zur Herstellung von Arzneimitteln haben;

Regionale Entwicklung

39.  unterstreicht, dass weitere Fortschritte in der transatlantischen Wirtschaftsintegration wahrscheinlich positive Auswirkungen auf eine nachhaltige regionale Entwicklung haben werden, und vertritt die Ansicht, dass diese Fortschritte zu unseren Bemühungen zur Umsetzung der Lissabon-Strategie sowie zu Fortschritten in Richtung des sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalts beitragen; fordert in diesem Zusammenhang die zuständigen EU-Organe auf, dafür zu sorgen, dass diese Fortschritte zu einer harmonischen und ausgewogenen Entwicklung aller Gebiete in der EU beitragen, und dem europaweit geltenden Grundsatz des Zugangs aller zu Leistungen der Daseinsvorsorge Rechnung zu tragen;

40.  stellt fest, dass der Transatlantische Wirtschaftsrat zunehmend Fragen erörtert, die indirekt auch Drittländer betreffen; schlägt vor, einen gemeinsamen Ansatz zu formulieren, bei dem es um konkrete Fragen betreffend ausgewählte Drittländer geht;

41.  ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass es an der Zeit ist, einen gemeinsamen sicherheitsstrategischen Ansatz auf beiden Seiten des Atlantik zu formulieren, nicht zuletzt mit Blick darauf, dass die NATO ihr eigenes strategisches Konzept überarbeitet;

Künftige Agenda des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber

42.  fordert den Transatlantischen Dialog der Gesetzgeber auf, in die Tagesordnungen seiner bevorstehenden Sitzungen auch Gespräche über die US-amerikanische Verordnung über das Scannen von Containern mit Bestimmung USA aufzunehmen, um sicherzustellen, dass sich diesbezüglich ein besseres gegenseitiges Verständnis zwischen dem EP und dem Kongress der Vereinigten Staaten entwickelt; unterstreicht ferner die Notwendigkeit, im Rahmen des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber Überlegungen über die WTO-Agenda nach Doha anzustellen und über Menschenrechte und Umwelt- und Sozialrechtsklauseln in bilateralen Handelsabkommen zu diskutieren und unter anderem Lehren aus dem jüngsten bilateralen Abkommen der USA mit Peru zu ziehen, das detaillierte und bindende Bestimmungen über arbeitsrechtliche Normen enthält;

43.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.