Entschließungsantrag - B6-0231/2008Entschließungsantrag
B6-0231/2008

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

14.5.2008

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Europäischen Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von André Brie, Gabriele Zimmer und Esko Seppänen
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
zum EU-Russland-Gipfel

Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0231/2008
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B6-0231/2008
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Angenommene Texte :

B6‑0231/2008

Entschließung des Europäischen Parlaments zum EU-Russland-Gipfel

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits, das das Anfang der 90er Jahre ausgehandelt wurde und 2007 auslief,

–   unter Hinweis auf das gemeinsame Ziel der Europäischen Union und Russlands, das in der nach dem Gipfeltreffen in Sankt Petersburg vom 31. Mai 2003 abgegebenen gemeinsamen Erklärung definiert wurde, nämlich einen gemeinsamen Wirtschaftsraum, einen gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, einen Raum der Zusammenarbeit im Bereich der äußeren Sicherheit und einen Raum der Forschung und Bildung einschließlich Kultur zu schaffen,

–   unter Hinweis auf die Konsultationen EU-Russland zu den Menschenrechten und insbesondere auf die jüngsten Konsultationen, die am 17. April 2008 stattfanden,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass sich die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und Russland im letzten Jahrzehnt stetig weiterentwickelt haben, was eine tief greifende und umfassende wirtschaftliche Zusammenarbeit und gegenseitige Abhängigkeit herbeigeführt hat, die in naher Zukunft zwangsläufig noch stärker werden wird,

B.  in der Erwägung, dass Russland ein wichtiger Nachbar der EU und ein starker politischer und wirtschaftlicher Faktor in der Region und auf dem internationalen Parkett ist,

C.  in der Erwägung, dass sowohl die EU wie auch Russland eine große Verantwortung für Stabilität, Sicherheit und Wohlstand in ganz Europa tragen; in der Erwägung, dass sie das Misstrauen überwinden und konstruktive Beziehungen aufbauen müssen,

D.  in der Erwägung, dass der Abschluss eines Abkommens über strategische Partnerschaft zwischen der EU und der Russischen Föderation weiterhin größte Bedeutung für eine Fortentwicklung und Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen beiden Seiten hat; in der Erwägung, dass die Verhandlungen über dieses neue Abkommen über strategische Partnerschaft möglichst bald noch in diesem Jahr aufgenommen werden sollten,

E.  in der Erwägung, dass die russische Bevölkerung sich in den jüngsten Wahlen zur Duma und in den Präsidentschaftswahlen, bei denen nicht alle demokratischen Standards der OSZE eingehalten wurden, für die Stabilität und Kontinuität aussprachen, für die Präsident Putin und der von ihm unterstützte Präsidentschaftskandidat stehen; in der Erwägung, dass der neue Präsident Medwedew über ein solides Mandat verfügt, das ihm von der Mehrheit der russischen Bevölkerung übertragen wurde,

F.  in der Erwägung, dass die Fortsetzung des Dialogs zwischen den Partnern zur Festlegung echter „gemeinsamer Werte“ notwendig ist,

G.  unter Hinweis auf die anhaltende Besorgnis, was die Achtung und den Schutz der Menschenrechte, die staatliche Kontrolle der Medien, das sich verschlechternde Klima für nichtstaatliche Organisationen, die politische Kontrolle der Justiz und Schwierigkeiten, durch die der politischen Opposition ihre Arbeit erschwert wird, anbelangt; unter Hinweis darauf, dass die Russische Föderation Vollmitglied des Europarates und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa ist und sich damit den von den genannten Organisationen festgelegten Grundsätzen der Demokratie und der grundlegenden Menschenrechte verpflichtet hat,

H.  in der Erwägung, dass der neue russische Präsident Dimitri Medwedew in seiner Antrittsrede sein Engagement zum Aufbau eines reifen und wirksamen Rechtssystems als eine Grundvoraussetzung für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Russlands bekräftigt hat,

I.  in der Erwägung, dass ein besorgniserregender Konkurrenzkampf zwischen der EU und Russland im Hinblick auf die Schaffung von Einflusssphären in der gemeinsamen Nachbarschaft herrscht; in der Erwägung, dass dieser Konkurrenzkampf die Lösung festgefahrener Konflikte verhindert und die Gefahr in sich birgt, dass neue Konflikte geschaffen werden; in der Erwägung, dass die Europäische Union und die Russische Föderation gemeinsam aktiv zur Schaffung von Frieden und Stabilität in der gemeinsamen Nachbarschaft beitragen könnten und sollten,

J.  in der Erwägung, dass die Energielieferungen einen der größten Bereiche der Zusammenarbeit zwischen der EU und Russland darstellen; in der Erwägung, dass fast 40 % der Gasimporte der EU von Gazprom abhängen und mehr als 60 % der russischen Öl- und Gasexporte in die EU führen; in der Erwägung, dass diese gegenseitige Abhängigkeit eine Win-win-Situation möglich macht,

K.  in der Erwägung, dass sich die Beziehungen zwischen Russland und den verschiedenen Mitgliedstaaten der EU im Laufe der Geschichte unterschiedlich entwickelt haben; in der Erwägung, dass diese historische Erfahrung einer der Gründe dafür ist, dass die EU keine wirksame Politik gegenüber Russland betreiben kann; in der Erwägung, dass diese Situation kontraproduktiv ist,

1.  bekräftigt seine Überzeugung, dass Russland weiterhin ein wichtiger Partner für den Aufbau von strategischer Zusammenarbeit ist, mit dem die EU nicht nur Wirtschafts- und Handelsinteressen gemeinsam hat, sondern auch das Ziel, eng auf der internationalen Bühne und in der gemeinsamen Nachbarschaft zusammenzuarbeiten;

2.  ruft die EU-Mitgliedstaaten dazu auf, ihre Differenzen zu begraben, den Vorteilen eines gemeinsamen Standpunkts Priorität einzuräumen und einen realistischen Ansatz gegenüber Russland auszuarbeiten, der sich auf gemeinsame Interessen und harte Fakten stützt; bedauert die Verzögerungen auf EU-Seite, ein Mandat für die Verhandlungen über ein neues Partnerschafts- und Kooperationsabkommen festzulegen, und ersucht den Rat, vor dem EU-Russland-Gipfel am 26./27. Juni 2008 in Khanty Mansiysk zu einer Einigung zu kommen;

3.  begrüßt die Wahl der Heimatregion einer der finno-ugrischen Minderheiten als Veranstaltungsort des EU-Russland-Gipfels;

4.  fordert die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dringend auf, den 21. EU-Russland-Gipfel in Khanty Mansiysk – gemeinsam mit der Regierung der Russischen Föderation – wirklich als neuen Ausgangspunkt für die weitere Intensivierung der Beziehungen zwischen der EU und Russland zu nutzen, indem die Verhandlungen über ein neues Partnerschafts- und Kooperationsabkommen aufgenommen und dadurch die Grundlage für weitere konkrete Ergebnisse in nächster Zukunft geschaffen werden;

5.  teilt mit dem russischen Volk die Besorgnis über die Pläne der Vereinigten Staaten, in Mitgliedstaaten der EU ein Raketenabwehrsystem zu errichten; ist der Auffassung, dass ein neues Raketenabwehrsystem die Gefahr eines neuen Wettrüstens birgt, bei dem Europa zur Zielscheibe militärischer Angriffe würde und das neue politische Differenzen zwischen den Mitgliedstaaten der EU sowie zwischen Russland und der EU auslöst; fordert die Vereinigten Staaten auf, diese Pläne, die in Europa in der Öffentlichkeit große Besorgnis ausgelöst haben, zurückzuziehen; fordert die Regierung und das Parlament der Tschechischen Republik und Polens auf, keine Raketenabwehrsysteme auf ihrem Hoheitsgebiet zuzulassen;

6.  lehnt eine Außenpolitik ab, die darauf abzielt, Einflussbereiche zu schaffen; betont, dass die Souveränität und territoriale Integrität aller Staaten, einschließlich des Rechts jedes Staates, seine Beziehungen zu anderen Staaten und Organisationen auf der Grundlage seiner eigenen Definition seiner Interessen ohne Einmischung von außen zu vertiefen, uneingeschränkt geachtet werden müssen; fordert die Europäische Union und Russland auf, entsprechend zu handeln;

7.  fordert die Kommission und den Rat auf, gemeinsame Initiativen mit der russischen Regierung zu verfolgen mit dem Ziel, die Sicherheit und Stabilität in der gemeinsamen Nachbarschaft mit Hilfe eines intensivierten Dialogs über die Beilegung der ungelösten Konflikte zu stärken;

8.  nimmt den ständigen Meinungsaustausch über die Menschenrechte in Russland im Rahmen der Konsultationen EU-Russland über Menschenrechtsthemen zur Kenntnis; betont jedoch, dass die derzeitige Lage in Russland Anlass zu großer Sorge gibt, was die Achtung von Menschenrechten, Demokratie und Meinungsfreiheit sowie die Rechte der Zivilgesellschaft und von Einzelpersonen, staatliche Behörden in Frage zu stellen und sie für ihr Handeln zur Rechenschaft zu ziehen, anbelangt; betont, dass nichtstaatliche Organisationen, die von den einzelstaatlichen Regierungen unabhängig sind, für den Aufbau einer Zivilgesellschaft sehr wichtig sind; nimmt die Bedenken Russlands bezüglich Menschenrechtsverletzungen innerhalb der EU zur Kenntnis, insbesondere im Zusammenhang mit den russischsprachigen Minderheiten in den Ländern des Baltikums;

9.  nimmt das Abkommen zwischen der EU und Russland über Visaerleichterungen zur Kenntnis; weist jedoch mit Nachdruck darauf hin, dass eine noch weitergehende Visaerleichterung notwendig ist, die auch auf normale, in gutem Glauben handelnde Reisende Anwendung findet, die nicht einer genau festgelegten Kategorie angehören, sowie auf lange Sicht eine Liberalisierung;

10.  nimmt die verstärkte Zusammenarbeit zwischen der EU und Russland in den Bereichen Zivil- und Strafrecht sowie Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des Drogen- und Menschenhandels zur Kenntnis; weist mit Nachdruck darauf hin, dass im Rahmen dieser Zusammenarbeit die bürgerlichen Freiheiten und Menschenrechte in vollem Umfang geachtet werden müssen;

11.  begrüßt den verstärkten energiepolitischen Dialog EU-Russland; hebt hervor, dass eine weitere Zusammenarbeit auf diesem Gebiet auf dem Grundsatz der Interdependenz und Transparenz sowie dem Anliegen der Gegenseitigkeit beruhen muss; fordert eine verstärkte Schwerpunktlegung auf Energieeffizienz, Energieeinsparung und erneuerbare Energieträger;

12.  begrüßt das neue russische Gesetz, mit dem Schlüsselelemente des Bologna-Prozesses in das russische Bildungssystem aufgenommen werden; fordert, dass russische Studenten und Akademiker verbesserte Möglichkeiten erhalten, EU-Austauschprogramme zu nutzen; unterstützt den Vorschlag, Russland am Siebten Rahmenprogramm für Forschung zu beteiligen;

13.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Russischen Föderation, dem Europarat sowie der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zu übermitteln.