Entschließungsantrag - B6-0285/2008Entschließungsantrag
B6-0285/2008

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

28.5.2008

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Philippe Morillon, Thierry Cornillet, Baroness Nicholson of Winterbourne und Marielle De Sarnez
im Namen der ALDE-Fraktion
zum Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B6-0281/2008

Verfahren : 2008/2576(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0285/2008
Eingereichte Texte :
B6-0285/2008
Angenommene Texte :

B6‑0285/2008

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die auf der Euromediterranen Konferenz vom 27./28. November 1995 angenommene Erklärung von Barcelona, durch die eine euromediterrane Partnerschaft mit einem detaillierten Arbeitsprogramm begründet wurde,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 20. Mai 2008 zum Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum,

–  unter Hinweis darauf, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 13./14. März 2008 dem Grundsatz der Schaffung einer Union für den Mittelmeerraum im Zuge des Barcelona-Prozesses zugestimmt hat,

–  unter Hinweis auf die Schlusserklärung der Präsidentschaft der Euromediterranen Parlamentarischen Versammlung (EMPV) und auf die von der EMPV auf ihrer vierten Plenartagung vom 28. März 2008 (Athen) angenommenen Empfehlungen,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Euromediterranen Konferenz der Außenminister (Lissabon) vom 5./6. November 2007,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) (KOM(2006)0726),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission über „eine europäische Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung“ (KOM(2007)0242) und der vom Europäischen Parlament hierzu angenommenen Entschließung (P6_TA(2008)0124),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Euromediterranen Gipfeltreffens anlässlich des 10. Jahrestags der Euromediterranen Partnerschaft, das vom 27. bis 28. November 2005 in Barcelona stattfand,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Euromediterranen Konferenz der Außenminister (Neapel) vom 2./3. Dezember 2003,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Mittelmeerpolitik der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  unter Betonung der strategischen Bedeutung des Mittelmeerraums und des Nahen Ostens für die EU und der Notwendigkeit einer auf Solidarität, Dialog, Zusammenarbeit und Austausch gegründeten Politik gegenüber dem Mittelmeerraum mit dem Ziel, die gemeinsamen Herausforderungen zu bewältigen und die Schaffung einer Region des Friedens, der Stabilität und des gemeinsamen Wohlstands zu verwirklichen,

B.  in der Erwägung, dass auf dem konstituierenden Gipfeltreffen des Barcelona-Prozesses: Union für den Mittelmeerraum am 13. Juli 2008 in Paris klare Leitlinien für den Ausbau der multilateralen Beziehungen zwischen der EU und ihren Partnerländern im Mittelmeerraum festgelegt und gleichzeitig die Arbeitsmethoden gestärkt und mehr gemeinsame Verantwortlichkeiten übernommen werden sollten,

C.  in der Erwägung, dass die Ausrufung des Jahrs 2008 zum „Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs“ zu verstärkten Bemühungen der EU um eine Förderung der Zusammenarbeit und des kulturellen Austausch als Faktor der Konfliktverhütung führen sollte,

1.  begrüßt die jüngste Mitteilung der Kommission zum Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum und teilt das Ziel dieser Initiative, den multilateralen Beziehungen zwischen der EU und ihren Partnerländern im Mittelmeerraum durch die Vertiefung der politischen Beziehungen, durch eine verstärkte gleichberechtigte Teilhabe und die Übernahme von mehr gemeinsamer Verantwortung sowie durch die Entwicklung regionaler Projekte, die dem Bedarf der Bürger in der Region entsprechen, eine neue politische und praktische Dynamik zu verleihen;

2.  wiederholt seinen Standpunkt, was die strategische Bedeutung des Mittelmeerraums für die Europäische Union, die Bedeutung gegenseitiger Beziehungen und die Dringlichkeit der Bewältigung der gemeinsamen Herausforderungen betrifft;

3.  teilt die Auffassung, dass der Barcelona-Prozess, der weiterhin das zentrale Element der Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Mittelmeerraum bilden sollte, neu belebt werden muss, wobei die Erklärung von Barcelona, ihre Ziele und die darin genannten Bereiche der Zusammenarbeit der Kern dieser Beziehungen sind und bleiben und die neue Initiative auf den Projekten der euromediterranen Partnerschaft aufbauen sollte, durch die der Prozess an Wert gewinnt;

4.  unterstreicht, dass der Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum ein Prozess ist, der parallel zu den laufenden Verhandlungen über einen Beitritt zur EU verläuft und nicht an diese Verhandlungen gekoppelt ist;

5.  bekräftigt seine Bereitschaft, an der Schaffung eines neuen institutionellen Rahmens für den Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum mitzuwirken; weist darauf hin, dass es als Vertreter der Haushaltsbehörde der EU die Haushaltsmittel bereitstellen wird, die für die erfolgreiche Schaffung dieses Rahmens und die sich daraus ergebenden Projekte benötigt werden;

6.  vertritt die Auffassung, dass darauf geachtet werden muss, dass mit dem für diese verstärkte Partnerschaft vorgeschlagenen Sekretariat nicht mehr Bürokratie erzeugt wird und bestehende Strukturen verdoppelt werden;

7.  begrüßt den Vorschlag der Kommission, einen Gemischten Ständigen Ausschuss mit Sitz in Brüssel einzusetzen, der sich aus zu diesem Zweck ernannten Vertretern aller Teilnehmerländer des Barcelona-Prozesses: Union für den Mittelmeerraum zusammensetzen soll;

8.  begrüßt den Vorschlag der Kommission, einen gemeinsamen Vorsitz für den Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum vorzusehen, der für die Tagungen auf der Ebene der Staatschefs und der Außenminister gilt; unterstreicht, dass die südlichen Partnerländer ihren Vorsitz einvernehmlich bestimmen sollten und das Land, das den Vorsitz innehat, alle am Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum beteiligten Länder zu den Gipfeltreffen und Ministertagungen einladen sollte;

9.  teilt die Auffassung, dass die derzeitigen institutionellen Strukturen des Barcelona-Prozesses beibehalten und gestärkt werden sollten und der politische, der wirtschaftliche und der kulturelle Dialog als wichtigster Bestandteil der euromediterranen Beziehungen noch häufiger stattfinden sollte;

10.  begrüßt den Vorschlag der Kommission, die Beziehungen zu unseren Partnerländern im Mittelmeerraum auf politischer Ebene durch alle zwei Jahre stattfindende Gipfeltreffen im Rahmen des Barcelona-Prozesses: Union für den Mittelmeerraum zu stärken, wobei der Zweck dieser Gipfeltreffen darin besteht, politische Erklärungen anzunehmen und Beschlüssen über die wichtigsten Programme und Projekte auf regionaler Ebene zu fassen;

11.  fordert die Kommission und den Rat auf, die Euromediterrane Parlamentarische Versammlung (EMPV) zu einem festen Bestandteil des institutionellen Rahmens des Barcelona-Prozesses: Union für den Mittelmeerraum zu machen, damit sie ihren parlamentarischen Beitrag leisten kann; weist darauf hin, dass in dieser neuen Phase der Entwicklung der euromediterranen Partnerschaft die Stärkung der demokratischen Legitimität ein unverzichtbares Ziel bleibt, das durch die Stärkung der Rolle der EMPV, der einzigen parlamentarischen Versammlung, in der die 27 Mitgliedstaaten der EU und alle beteiligten Parteien vertreten sind, erreicht wird; unterstreicht, dass die Rolle der EMPV als beratendes Gremium, das Vorschläge unterbreiten und Bewertungen vornehmen soll, formalisiert werden muss;

12.  wiederholt, dass die euromediterrane Politik nur dann erfolgreich sein kann, wenn ihren Zielsetzungen entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen; stellt insbesondere fest, dass die EMPV als demokratische Institution, die das parlamentarische Handeln vertritt, mit den für ein wirksames Arbeiten erforderlichen Ressourcen und Verwaltungsstrukturen ausgestattet werden;

13.  setzt sich entschlossen dafür ein, dass der Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum unter Zugrundelegung demokratischer Grundsätze und der Achtung des Rechts zu einer soliden Partnerschaft im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik und der Bekämpfung des Terrorismus, die in der Lage ist, einen Beitrag zur Lösung des Nahost-Konflikts zu leisten, entwickelt wird;

14.  weist daraufhin, dass sich die EU im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Partnerländern im Mittelmeerraum stärker an der Suche nach Lösungen für die anhaltenden Konflikte in dieser Region beteiligen und echtes Engagement zeigen muss; stellt fest, dass die EU eine Führungsrolle bei der Lösung dieser Konflikte übernehmen muss, indem sie das Vertrauen aller beteiligten Parteien genießt;

15.  wiederholt, dass die Entwicklung der Demokratie, eines der Hauptziele der euromediterranen Partnerschaft, durch die Förderung politischer Reformen und mit Unterstützung der Zivilgesellschaft und politischer Gruppierungen, die den Einsatz von Gewalt ablehnen, erreicht werden muss;

16.  hält es für äußerst wichtig, dass der politische Dialog durch eine intensivere kulturelle und soziale Zusammenarbeit ergänzt wird, wobei besonderes Schwergewicht auf von den südlichen Partnerländern ausgearbeitete Studien gelegt werden sollte, in denen sie ihre Standpunkte darlegen; unterstützt die wichtige Rolle, die die Anna-Lindt-Stiftung für den interkulturellen Dialog spielt;

17.  teilt die Auffassung, wonach die Verbesserung der Beziehungen zwischen der EU und ihren Partnerländern im Mittelmeerraum die Bedeutung unserer Bindungen und die tiefe Verwurzelung unserer kulturellen und historischen Beziehungen widerspiegeln sollte;

18.  weist darauf hin, dass die Kultur als wichtiges Instrument zur Beschleunigung der Zusammenarbeit mit unseren Partnern stärker in die Außenpolitik der EU einbezogen werden sollte;

19.  unterstreicht, dass die Kultur ein Faktor der wirtschaftlichen Entwicklung und ein Instrument der sozialen Eingliederung sein kann, und vertritt die Auffassung, dass zu diesem Zweck die Beteiligung von Universitäten der Mittelmeerländer an Austauschprogrammen zur Förderung des interkulturellen Dialog, wie beispielsweise Erasmus Mundus, gefördert werden sollte; wiederholt, dass diese Länder klar und transparent über alle im Kultur- und Bildungsbereich bestehenden Programme informiert werden müssen;

20.  dankt der slowenischen Präsidentschaft für ihre Initiative zur Gründung einer Euromediterranen Universität (Piran) als wichtigen Schritt im Rahmen eines Netzes der Zusammenarbeit zwischen bestehenden Universitäten, und fordert den Europäischen Rat und die Mittelmeerländer auf, unverzüglich Maßnahmen zur Schaffung einer Haushaltslinie zu ergreifen, aus der der Aufbau der Euromediterranen Universität gefördert werden kann;

21.  weist darauf hin, dass es eines der Hauptziele der euromediterranen Politik ist, die Demokratisierung, den Pluralismus, die Rechtstaatlichkeit und die bessere Achtung der Menschenrechte zu fördern;

22.  unterstreicht, dass die Europäische Union die Programme der Partnerländer im Mittelmeerraum zur Entwicklung von Sozialpolitiken, die neue Arbeitsplätze insbesondere für die junge Generation schaffen, die Entwicklung eines günstigen Klimas für mehr Investitionen erleichtern und die Gründung kleiner Unternehmen begünstigen, indem der Zugang zu Kleinstkrediten erleichtert wird, stärker unterstützen muss; wiederholt in diesem Zusammenhang seine Forderung, nach Umwandlung der Investitions- und Partnerschaftsfazilität Europa-Mittelmeer (FEMIP) in eine Euromediterrane Entwicklungsbank;

23.  erkennt an, dass die neuen vertieften Beziehungen zwischen der EU und ihren Partnerländern im Mittelmeerraum der Interdependenz zwischen den drei Bereichen der Zusammenarbeit: politischer Dialog, Wirtschaftsaustausch und persönliche Kommunikation Rechnung tragen muss;

24.  betont die Bedeutung der sozio-ökonomischen Konvergenz zwischen beiden Ufern des Mittelmeers wie auch der regionalen wirtschaftlichen Integration;

25.  weist darauf hin, dass die Finanzierung von Projekten im Rahmen des Barcelona-Prozesses: Union für den Mittelmeerraum aus Mitteln der Gemeinschaft, Mitteln der Partnerstaaten und privaten Mitteln unterstützt werden muss;

26.  weist daraufhin, dass das Ziel, bis 2010 eine euromediterrane Freihandelszone zu schaffen, weiter verfolgt werden muss, um Produkten aus den Mittelmeerländern freien Zugang zum Gemeinschaftsmarkt zu gewähren; was auch zu einer stärkeren wirtschaftlichen Integration unserer südlichen Nachbarn beitragen wird;

27.  unterstreicht die Fortschritte, die von den Partnerländern im Mittelmeerraum erzielt wurden, um wirtschaftliche Stabilität zu erreichen, stellt fest, dass sich die Liberalisierung des Warenhandels verbessert, und hofft, dass im Dienstleistungssektor ähnliche Ergebnisse erzielt werden;

28.  unterstützt die von der Kommission vorgeschlagenen Initiativen wie Meeresautobahnen, Errichtung der Autobahn des arabischen Maghreb (AMA); Umweltsanierung im Mittelmeerraum, Zivilschutz und Solarprogramm für den Mittelmeerraum; äußert sein Interesse an den Möglichkeiten, die eine Stromerzeugung mittels thermischer Solaranlage in der nordafrikanischen Wüste bietet, und empfiehlt, dass eine Debatte über dieses Thema zu den Prioritäten der ersten Sitzungen des Barcelona-Prozesses: Union für den Mittelmeerraum zählen sollte; unterstützt ferner weitere Initiativen wie die Meerwasserentsalzung, die ein wichtiges Anliegen vieler Mittelmeeranrainerstaaten ist;

29.  fordert mit Nachdruck, dass die Projekte des Barcelona-Prozesses: Union für den Mittelmeerraum allen interessierten EU-Staaten und Partnerländern im Mittelmeerraum offen stehen müssen, und fordert die Kommission auf, dass Europäische Parlament und die EMPV regelmäßig über die Entwicklung der regionalen Projekte zu informieren;

30.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Präsidenten der Euromediterranen Parlamentarischen Versammlung, dem Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten der EU und der Partnerländer des Barcelona-Prozesses: Union für den Mittelmeerraum zu übermitteln.