ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
28.5.2008
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Pasqualina Napoletano, Carlos Carnero und Véronique De Keyser
im Namen der SPE-Fraktion
zu der Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B6-0281/2008
B6‑0288
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“
Das Europäische Parlament,
- unter Hinweis auf die auf der Europa-Mittelmeer-Konferenz am 27./28. November 1995 angenommene Barcelona-Erklärung, mit der eine Partnerschaft Europa-Mittelmeerraum begründet wurde,
- unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und an den Rat mit dem Titel „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ (KOM(2008)319),
- unter Hinweis darauf, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 13./14. März 2008 die Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ im Grundsatz gebilligt hat,
- unter Hinweis auf die Schlusserklärung der Präsidentschaft der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer (PVEM) sowie wie die von der PVEM auf ihrer vierten Plenartagung am 28. März 2008 in Athen angenommenen Empfehlungen,
- unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Außenministerkonferenz Europa-Mittelmeer vom 2./3. Dezember 2003 in Neapel und vom 5./6 November 2007 in Lissabon,
- unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) (KOM(2006)0726),
- unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Gipfeltreffens Europa-Mittelmeer in Barcelona am 27./28. November 2005 aus Anlass des zehnten Jahrestages des Bestehens der Partnerschaft Europa-Mittelmeer,
- unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Mittelmeerpolitik der Europäischen Union, insbesondere die Entschließung vom 15. März 2007,
– gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in Erwägung der strategischen Bedeutung der Mittelmeerregion und des Nahen Ostens für die EU sowie der Notwendigkeit einer auf Solidarität, Dialog, Zusammenarbeit und Austausch gestützten Politik gegenüber dem Mittelmeerraum mit Blick auf die Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen und die Verwirklichung des Ziels der Schaffung eines Raums des Friedens, der Stabilität und des gemeinsamen Wohlstands,
B. unter Hinweis darauf, dass auf dem konstituierenden Gipfeltreffen der Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ am 13. Juli 2008 in Paris klare Leitlinien für die Stärkung der multilateralen Beziehungen der EU zu ihren Partnern im Mittelmeerraum festgelegt werden sollten, einschließlich einer Verstärkung der Arbeitsmethoden und einer stärkeren gemeinsamen Wahrnehmung von Verantwortung,
1. begrüßt die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ und unterstützt das mit dieser neuen Initiative verfolgte Ziel, den multilateralen Beziehungen der EU zu ihren Partnern im Mittelmeerraum durch Stärkung der politischen Ebene dieser Beziehungen, die Übernahme von mehr gemeinsamer Verantwortung und eine zunehmende gemeinsame Bewältigung von Aufgaben sowie durch die Entwicklung von regionalen Vorhaben, die den Bedürfnissen der Bürger in der Region entsprechen, einen neuen politischen und praktischen Auftrieb zu geben;
2. teilt den Standpunkt hinsichtlich der Notwendigkeit eines mit neuem Leben zu füllenden Barcelona-Prozesses, der weiterhin das zentrale Element der Zusammenarbeit der EU mit der Mittelmeerregion sein sollte, da er das einzige Forum ist, dem alle Partner der EU im Mittelmeerraum angehören; sieht in der Erklärung von Barcelona, ihren Zielvorgaben und den in ihre festgelegten Bereichen der Zusammenarbeit den Kern dieser Beziehungen; hofft, dass die neue Initiative auf den Errungenschaften der Partnerschaft Europa-Mittelmeerraum aufbaut und dem Prozess einen Zusatznutzen verleiht;
3. unterstützt nachdrücklich die vorgeschlagene Weiterentwicklung der Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ als Konsolidierung der Region Europa-Mittelmeerraum auf der Grundlage demokratischer Grundsätze und der Achtung der Rechtsstaatlichkeit, und glaubt, dass diese Entwicklung zu einer starken Partnerschaft in der Außen- und Sicherheitspolitik, bei der Bekämpfung des Terrorismus und bei der Leistung eines Beitrags zu einer Lösung im Nahost-Konflikt führen sollte;
4. sichert seine Bereitschaft, an der Errichtung eines institutionellen Rahmens für die Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ mitzuwirken; besteht in seiner Eigenschaft als Teil der Haushaltsbehörde der EU auf seiner Einbeziehung, um zu gewährleisten, dass der neue Rahmen und die in ihm durchgeführten Vorhaben zu einem Erfolg werden;
5. begrüßt den Vorschlag der Kommission, einen gemeinsamen Vorsitz bei der Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs und der Außenminister einzuführen, und würdigt den Umstand, dass ein gemeinsamer Vorsitz die gemeinsame Wahrnehmung der Verantwortung für die Zusammenarbeit Europa-Mittelmeerraum stärken wird; unterstreicht, dass die Mittelmeerkomponente des Vorsitzes im Einvernehmen von den Partnern im Mittelmeerraum benannt werden sollte und dass das Land, das den Vorsitz inne hat, sämtliche an der Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ beteiligten Staaten zu Gipfeltreffen und Ministertagungen einladen sollte; ist der Auffassung, dass das vorgeschlagene Sekretariat der verstärkten Partnerschaft weder eine neue bürokratische Struktur sein noch parallel zu bestehenden Strukturen bestehen sollte;
6. fordert den Rat und die Kommission auf, die institutionellen und rechtlichen Konsequenzen dieser wichtigen neuen Initiative möglichst zügig zu bewerten, insbesondere in Bezug auf die Vorschriften des Vertrags von Lissabon, die verstärkte Zusammenarbeit und die Schaffung eines Auswärtigen Dienstes der EU;
7. teilt die Ansicht, dass die gegenwärtigen institutionellen Strukturen des Barcelona-Prozesses erhalten und verstärkt werden sollten und dass die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Dialoge, die die grundlegenden Merkmale der Beziehungen Europa-Mittelmeerraum sind, weiter intensiviert werden sollten;
8. begrüßt den Vorschlag der Kommission, die Beziehungen zu den Partnern der EU im Mittelmeerraum auf politischer Ebene zu verstärken, indem alle zwei Jahre Gipfeltreffen im Rahmen der Initiative "Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum" veranstaltet werden, deren Zweck in der Annahme politischer Erklärungen sowie in der Beschlussfassung über die wichtigsten Programme und Projekte besteht, die auf regionaler Ebene zu entwickeln sind;
9. begrüßt den Vorschlag der Kommission, einen Gemischten Ständigen Ausschuss mit Sitz in Brüssel einzusetzen, dem benannte Vertreter sämtlicher Teilnehmer der Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ angehören; ist der Auffassung, dass diesem Ausschuss eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der institutionellen Steuerung zukommen könnte;
10. begrüßt den Vorschlag der Kommission in Bezug auf die Rolle der PVEM, die zu einem integralen Bestandteil des institutionellen Rahmens der Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ als deren parlamentarische Dimension werden sollte; unterstreicht, dass die Stärkung der demokratischen Legitimität erforderlich ist ebenso wie die Aufwertung der Rolle der PVEM, der einzigen parlamentarischen Versammlung, in der die 27 EU-Mitgliedstaaten und sämtliche am Nahost-Friedensprozess beteiligten Parteien zusammenkommen; ist der Auffassung, dass die PVEM als beratendes Gremium das Recht haben sollte, Vorschläge zu unterbreiten und Bewertungen vorzunehmen;
11. bekräftigt, dass die Entwicklung der Demokratie mit Hilfe der Unterstützung politischer Reformen erreicht werden muss, und unterstreicht, dass die Glaubwürdigkeit der europäischen Politik der Demokratisierung und der Förderung der Menschenrechte von einer starken und sichtbaren Unterstützung der Zivilgesellschaften und demokratischen politischen Organisationen am Südufer des Mittelmeers abhängt; fordert eine starke Einbeziehung der Zivilgesellschaft und der Vertreter der Sozialpartner in den institutionellen Rahmen der Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“; bekräftigt seinen Aufruf an die Kommission, die Bemühungen um die Einsetzung von „Unterausschüssen für Demokratie und Menschenrechte“ mit sämtlichen Mittelmeerpartnern im Rahmen der Assoziierungsabkommen Europa-Mittelmeer zu verstärken, und fordert auch die Partnerländer auf, ihren diesbezüglichen Verpflichtungen nachzukommen, insbesondere was Einzelfälle betrifft, und die Menschenrechtsklausel umzusetzen;
12. bekräftigt, dass die Wiederbelebung der Partnerschaft Europa-Mittelmeerraum eine politische Notwendigkeit darstellt, um ein strategisches Bündnis zu schmieden, und unterstreicht, dass es zweckmäßig wäre, sich bei der Verwirklichung von Fortschritten in sämtlichen Bereichen der Zusammenarbeit von den Grundsätzen der Teilhabe, der gleichberechtigten Partnerschaft und des konzertierten Vorgehens leiten zu lassen;
13. weist darauf hin, dass der Geltungsbereich der Zusammenarbeit EU-Mittelmeerraum auch auf die übrigen Anrainerstaaten des Mittelmeers ausgeweitet werden muss, und betont, dass die Identität des Mittelmeerraums in seiner Gesamtheit uneingeschränkt anerkannt werden muss;
14. unterstreicht, dass sich die Partnerschaft Europa-Mittelmeerraum nicht ausschließlich auf wirtschaftliche und handelspolitische Themen konzentrieren kann; verweist darauf, dass die drei Pfeiler von Barcelona eng miteinander verknüpft sind; erinnert daran, dass der dritte Pfeiler zu „Frieden, Stabilität und Wohlstand“ beitragen sollte und bei dem Projekt einer Charta für Frieden und Stabilität keine nennenswerten Fortschritte verbucht werden konnten; unterstreicht, dass diese Zielvorgaben der Schaffung einer Freihandelszone und der Liberalisierung des Handels keine Ziele an sich sind, sondern mit einer Verstärkung der regionalen Zusammenarbeit sowie der sozialen und ökologischen Integration einhergehen müssen;
15. verweist darauf, dass die wirtschaftspolitischen Maßnahmen nicht nur im Hinblick auf ihren Beitrag zum Wachstum bewertet werden müssen, sondern auch unter Berücksichtigung der Zahl der Arbeitsplätze, die sie schaffen, ihres Beitrags zur Verringerung der Armut und ihres Beitrags zur Entwicklung ärmerer Regionen;
16. unterstreicht in diesem Kontext die Notwendigkeit einer verstärkten Unterstützung der EU für die Programme der Partnerstaaten des Mittelmeerraums mit dem Ziel, die Schaffung eines für verstärkte Investitionen und für die Ermutigung junger Menschen, kleine Unternehmen zu gründen, günstigen Klimas zu erleichtern, einschließlich der Erleichterung des Zugangs zu Mikrokrediten; ist in dieser Hinsicht der Auffassung, dass die Unterstützung durch den FEMIP – unter Einschluss von Informationskampagnen – intensiviert werden sollte;
17. verweist auf seinen Vorschlag zur Errichtung einer Investitions- und Entwicklungsbank Europa-Mittelmeer, die imstande ist, ausländische Direktinvestitionen anzuziehen, an denen es der Region EU-Mittelmeerraum mangelt, und weist darauf hin, dass die Beteiligung der Golfstaaten in ihrer Eigenschaft als wichtigste Investoren in der Region zur Verwirklichung dieser Zielvorgabe beitragen könnte;
18. bekräftigt die Bedeutung der sozialen und wirtschaftlichen Konvergenz sowohl auf Süd-Süd-Ebene als auch zwischen den beiden Ufern des Mittelmeers sowie der regionalen Wirtschaftsintegration als Voraussetzung dafür, dass in größerem Maße Investitionen angezogen werden und dass der volle Nutzen aus der wirtschaftlichen, industriellen und institutionellen Zusammenarbeit gezogen wird, zu der sich die Europa-Mittelmeer-Partner verpflichtet haben;
19. unterstreicht die Notwendigkeit einer stärkeren Mitwirkung an regionalen Programme und eines besseren Einsatzes des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (ENPI) durch mehr EU-Länder und einer kontinuierlichen Förderung des hohen Investitionspotentials der Mittelmeerregion innerhalb der Europäischen Union,
20. unterstreicht, dass der Landwirtschaft eine zentrale Rolle für die Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung in ländlichen Gebieten, für den Schutz der Umwelt und für die Eindämmung der Abwanderung aus dem ländlichen Raum sowie der Immigration zukommt; fordert in dieser Hinsicht nachdrücklich die Vorlage eines Vorschlags zu einer integrierten Landwirtschaftspolitik EU-Mittelmeer, die sich auf die Komplementarität ihrer Erzeugungs- und Vertriebskette und eine nachhaltige Wasserpolitik stützt und sich auf die Erfordernisse der Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln konzentriert;
21. fordert in Anbetracht des Problems der nachhaltigen Entwicklung und vor allem angesichts eines Prozesses des schnellen und dynamischen Wachstums in der westlichen und östlichen Mittelmeerregion, dass Investitionen zur Unterstützung von Vorhaben gefördert werden, bei denen erneuerbaren Energien und der Steigerung der Energieeffizienz Vorrang eingeräumt wird, so dass die Treibhausgase reduziert werden können und ein Beitrag zur Verbesserung des Zugangs zu Trinkwasser geleistet werden und die Verschmutzung des Mittelmeers effektiv bekämpft werden kann;
22. erkennt die Rolle von Migranten für die Entwicklung ihrer Heimatländer an und fordert, dass ihre Investitionen in den betreffenden Ländern erleichtert und die Kosten von Überweisungen verringert werden; unterstreicht, wie wichtig es ist, die Chancen einer legalen Einwanderung zu fördern und die legale Migration zu erleichtern, da dies eine Chance für wirtschaftliches Wachstum und ein Instrument darstellt, den Handel zwischen den Ländern an beiden Ufern zu verbessern; fordert eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den betreffenden Ländern unter Beteiligung der europäischen Institutionen, insbesondere der Kommission, um den höchstmöglichen Grad an Konvergenz zwischen den Rentensystemen, beim Zugang zur Gesundheitsversorgung sowie bei anderen sozialen Rechten der eingewanderten Arbeitnehmer zu erreichen;
23. bekräftigt die Notwendigkeit, den Status von Frauen in der Mittelmeerregion mit Hilfe von Maßnahmen aufzuwerten, die den Frauen einen höheren Stellenwert in ihren Gesellschaften einräumen, und durch Förderung der Gleichstellung der Geschlechter zu stärken; unterstreicht, dass die Achtung von Traditionen und Gebräuchen nicht zu Lasten ihrer Grundrechte gehen muss;
24. betont, dass die Kultur ebenfalls als wirtschaftlicher Faktor und ein Instrument der sozialen Integration anerkannt werden sollte, und unterstreicht, wie wichtig es ist, neben den bereits ins Auge gefassten wirtschaftlichen Vorhaben Projekte im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit zu entwickeln, insbesondere intensivere Austauschprogramme für junge Menschen in der Region;
25. unterstreicht die Notwendigkeit, den Partnern der EU im Mittelmeerraum eine interessante Palette von Programmen der kulturellen Zusammenarbeit vorzuschlagen, indem ERASMUS MUNDUS, das Instrument der Europäischen Nachbarschaftspolitik und das Programm Euromed-Audiovisual II (2006-2008), das verstärkt und verlängert werden sollte, besser genutzt werden;
26. unterstreicht die wichtige Rolle der kulturellen Zusammenarbeit und des Austauschs für die Konfliktverhütung sowie die Bedeutung des Dialogs zwischen Kulturen und Zivilisationen zum Zwecke des Baus von Brücken und zur Förderung der notwendigen Voraussetzungen für Frieden und Stabilität dort, wo Konflikte bestehen; ist der Auffassung, dass der Besitzstand, den das Bündnis der Zivilisationen unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen darstellt, zur Stärkung gemeinsamer und universeller Werte beitragen könnte;
27. begrüßt die von der Kommission in der Mitteilung über die Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum" vorgeschlagene neue Dynamik für die Weiterentwicklung regionaler Programme mit den Mittelmeerpartnern; hält es ebenfalls für wichtig, die Zielvorgaben einer Verstärkung des regionalen Zusammenhalts, der wirtschaftlichen Integration und der Entwicklung von Infrastrukturen aufmerksam zu verfolgen;
28. unterstreicht die Notwendigkeit, dass die Vorhaben im Rahmen der Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum" sämtlichen an einer Teilnahme interessierten EU-Staaten und Mittelmeerpartnern offen stehen, insbesondere dann, wenn sie bei bestimmten Vorhaben oder in bestimmten Bereichen besondere Interessen haben;
29. fordert die Kommission auf, das Parlament und die PVEM regelmäßig über die Entwicklung dieser regionalen Vorhaben zu unterrichten und die Vorschläge und Bewertungen, die auf parlamentarischer Ebene vorgelegt werden und darauf abzielen, die Sichtbarkeit des Prozesses, die Absorptionskapazität und den Zusatznutzen für die Bürger in der Region zu verstärken, auf dem Laufenden zu halten;
30. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten der EU sowie den Regierungen und Parlamenten der am Barcelona-Prozess beteiligten Staaten zu übermitteln.