Entschließungsantrag - B6-0291/2008Entschließungsantrag
B6-0291/2008

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

28.5.2008

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Joseph Daul, Vito Bonsignore, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Tokia Saïfi, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou und Edward McMillan-Scott
im Namen der PPE-DE-Fraktion
zum Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B6-0281/2008

Verfahren : 2008/2576(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0291/2008
Eingereichte Texte :
B6-0291/2008
Angenommene Texte :

B6‑0291/2008

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die auf der Euromediterranen Konferenz vom 27./28. November 1995 angenommene Erklärung von Barcelona, durch die eine euromediterrane Partnerschaft mit einem detaillierten Arbeitsprogramm begründet wurde,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ (KOM(2008)319),

–  unter Hinweis auf die vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 13./14. März 2008 erteilte grundsätzliche Zustimmung zur Begründung des Barcelona-Prozesses: Union für den Mittelmeerraum,

–  unter Hinweis auf die Schlusserklärung des Vorsitzes der Euromediterranen Parlamentarischen Versammlung (EMPV) und die von der EMPV auf ihrer vierten Plenartagung am 28. März 2008 in Athen angenommenen Empfehlungen,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) (KOM(2006)726),

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  unter Hervorhebung der strategischen Bedeutung der Mittelmeerregion und des Nahen Ostens für die EU und der Notwendigkeit einer Mittelmeerpolitik auf der Grundlage der Solidarität, des Dialogs, der Zusammenarbeit und des Austauschs zur Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen und zur Verwirklichung des Ziels der Schaffung eines Raums des Friedens, der Stabilität und des gemeinsamen Wohlstands,

B.  in der Erwägung, dass auf dem konstituierenden Gipfeltreffen des Barcelona-Prozesses: Union für den Mittelmeerraum am 13. Juli 2008 in Paris klare Leitlinien für die Vertiefung der multilateralen Beziehungen der EU zu ihren Mittelmeerpartnerländern, unter anderem durch den Ausbau der Arbeitsmethoden und eine stärkere Übernahme gemeinsamer Verantwortung, festgelegt werden sollten,

1.  begrüßt die jüngste Mitteilung der Kommission über den Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum und teilt das Ziel dieser neuen Initiative, den multilateralen Beziehungen der EU zu ihren Mittelmeerpartnerländern neuen politischen und praktischen Auftrieb zu verleihen, indem die Beziehungen auf eine höhere politische Ebene gehoben werden, die gleichberechtigte Teilhabe und die gemeinsame Verantwortung gestärkt und regionale Projekte entwickelt werden, mit denen auf die Bedürfnisse der Bürger in der Region eingegangen wird;

2.  unterstützt nachdrücklich das Ziel, dem Barcelona-Prozess neuen Elan zu verleihen, damit neue, wichtige Schritte auf dem Weg zu einer Union für den Mittelmeerraum unternommen werden können;

3.  teilt die Auffassung, dass der Barcelona-Prozess wiederbelebt werden muss und dass er als das einzige Forum, in dem alle Mittelmeerpartnerländer der EU vertreten sind, weiterhin das zentrale Element der Zusammenarbeit der EU mit der Mittelmeerregion bilden sollte; betrachtet die Erklärung von Barcelona, ihre Ziele und Bereiche der Zusammenarbeit als einen Meilenstein im Rahmen dieser Beziehungen; hofft, dass die neue Initiative auf den Errungenschaften der euromediterranen Partnerschaft aufbauen und dem Prozess einen Zusatznutzen verleihen wird;

4.  erklärt sich bereit, bei der Errichtung eines geänderten institutionellen Rahmens für den Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum mitzuwirken; erklärt, dass es als Teil der Haushaltsbehörde der EU für die notwendigen Haushaltsmittel sorgen wird, damit der neue Rahmen und seine Projekte zu einem Erfolg werden;

5.  begrüßt den Vorschlag der Kommission zur Einführung eines gemeinsamen Vorsitzes des Barcelona-Prozesses: Union für den Mittelmeerraum für die Tagungen auf Staatschef- und Außenministerebene, da ein solcher gemeinsamer Vorsitz seiner Ansicht nach die gleichberechtigte Teilhabe im Rahmen der euromediterranen Zusammenarbeit stärken wird; unterstreicht, dass der den Mittelmeerraum vertretende Teil des Vorsitzes von den Mittelmeerpartnern einvernehmlich ernannt werden sollte und dass das Land, das den Vorsitz innehat, alle am Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum teilnehmenden Staaten zu den Gipfeln und Ministertagungen einladen sollte;

6.  begrüßt den Vorschlag der Kommission zur Errichtung eines Gemischten Ständigen Ausschusses benannter Vertreter aller am Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum beteiligten Parteien, der eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der institutionellen Steuerung spielen könnte;

7.  ist der Ansicht, dass das neu vorgeschlagene Sekretariat aus Beamten bestehen sollte, die von allen am Prozess beteiligten Parteien abgeordnet werden, und zu einen Zusatznutzen gegenüber den bisherigen Strukturen führen sollte, um die Leistungsfähigkeit der Verwaltung bei der Unterstützung des gesamten politischen Prozesses und der Überwachung der regionalen Projekte, mit denen auf die Bedürfnisse der Bürger in der Region eingegangen wird, zu erhöhen;

8.  ist der Ansicht, dass das neu vorgeschlagene Sekretariat die Sichtbarkeit des neuen Barcelona-Prozesses: Union für den Mittelmeerraum erhöhen und sich entschieden auf regionale Projekte konzentrieren sowie in der Lage sein sollte, die Verantwortung für ganze Aufgabenreihen zu übernehmen, um die verantwortungsvolle Verwaltung des politischen Projekts zu gewährleisten;

9.  fordert die Kommission auf, eine Bewertung des für den Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum vorgeschlagenen neuen institutionellen Rahmens, seiner institutionellen Folgen in Bezug auf den Lissabon-Vertrag, der Rolle der EU-Organe und der Beziehungen zu den neuen Einrichtungen vorzulegen;

10.  teilt die Auffassung, dass die gegenwärtigen Strukturen des Barcelona-Prozesses beibehalten und ausgebaut werden sollten und dass der politische, wirtschaftliche und kulturelle Dialog, der das Grundmerkmal der euromediterranen Beziehungen bildet, weiter gestärkt werden sollte;

11.  fordert die Kommission und den Rat auf, dafür zu sorgen, dass die EMPV als parlamentarische Dimension des Barcelona-Prozesses zu einem integrierenden Bestandteil seines institutionellen Rahmens wird; weist darauf hin, dass die Erhöhung der demokratischen Legitimität und die Stärkung der Rolle der EMPV, der einzigen parlamentarischen Versammlung, in der alle 27 EU-Mitgliedstaaten und alle am Nahost-Friedensprozess beteiligten Parteien vertreten sind, in dieser neuen Phase der Entwicklung der euromediterranen Partnerschaft einen notwendigen Schritt darstellt; unterstreicht daher die Bedeutung einer weiteren Formalisierung der Rolle der EMPV als eines beratenden Organs, das über das Recht verfügt, Vorschläge zu unterbreiten und Bewertungen abzugeben;

12.  tritt entschieden für die Entwicklung des Barcelona-Prozessses: Union für den Mittelmeerraum im Sinne einer Stärkung des euromediterranen Raums basierend auf den Grundsätzen der Demokratie, der Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte ein, die zu einer starken Partnerschaft führen dürfte;

13.  weist erneut darauf hin, dass die Entwicklung der Demokratie, eines der Hauptziele der euromediterranen Partnerschaft, durch Förderung politischer Reformen mit Unterstützung der Zivilgesellschaft und jener politischen Gruppen, die den Einsatz von Gewalt ablehnen, erreicht werden muss;

14.  unterstreicht die Notwendigkeit einer stärkeren Unterstützung der EU für Programme der Mittelmeerpartnerländer zur Entwicklung sozialer Maßnahmen, mit denen Arbeitsplätze geschaffen werden können und die sich insbesondere an junge Menschen richten; fordert in diesem Zusammenhang eine Verstärkung der Unterstützung aus dem FEMIP;

15.  unterstreicht die Notwendigkeit einer stärkeren Beteiligung an regionalen Programmen und eines besseren Einsatzes des ENPI durch eine größere Zahl von EU-Ländern und einer nachhaltigen Förderung des hohen Investitionspotenzials der Mittelmeerregion innerhalb der Europäischen Union;

16.  weist darauf hin, dass es wichtig ist, das Ziel der Errichtung einer euromediterranen Freihandelszone bis zum Jahr 2010 weiterzuverfolgen; weist darauf hin, dass dies auch zu einer stärkeren wirtschaftlichen Integration der Mittelmeernachbarländer der EU führen wird;

17.  begrüßt die von den Mittelmeerpartnern erzielten deutlichen Fortschritte bei der Herstellung makroökonomischer Stabilität; stellt fest, dass hinsichtlich der Liberalisierung des Warenhandels eine beträchtliche Verbesserung zu verzeichnen ist, und hofft auf ähnliche Ergebnisse bei der Liberalisierung der Dienstleistungen; sieht darin wichtige Schritte auf dem Weg zur Errichtung eines Raums des gemeinsamen Wohlstands, was ein zentrales Ziel der euromediterranen Partnerschaft ist, um die Armut in der Region zu verringern und das soziale und wirtschaftliche Nord-Süd-Gefälle zu überwinden;

18.  begrüßt den von der Kommission in ihrer Mitteilung über den Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum unternommenen Vorstoß zu einer Weiterentwicklung der Regionalprogramme mit den Mittelmeerpartnern und teilt die Auffassung, dass es wichtig ist, die Ziele der Verstärkung des regionalen Zusammenhalts, der wirtschaftlichen Integration und der Entwicklung der Infrastruktur genau zu überwachen; weist darauf hin, dass in diesem Zusammenhang ein umfassenderer Infrastrukturplan für die Verstärkung des Süd-Nord- und des Süd-Süd-Austauschs als eine der künftigen Prioritäten umgesetzt werden sollte;

19.  unterstreicht, dass die Projekte im Rahmen des Barcelona-Prozessses: Union für den Mittelmeerraum allen EU-Staaten und Mittelmeerpartnern, die an einer Beteiligung interessiert sind, insbesondere dann, wenn es sich um Betroffene im Rahmen bestimmter Projekte oder Bereiche handelt, offenstehen sollten;

20.  ist der Ansicht, dass ein viertes die Zusammenarbeit betreffendes Kapitel, nämlich zum Thema Migration, soziale Integration, Justiz und Sicherheit, aufgenommen und den drei Kapiteln in der Erklärung von Barcelona hinzugefügt werden sollte, die den politischen Dialog, die wirtschaftliche Zusammenarbeit und den Feihandel sowie den Dialog über humane, soziale und kulturelle Fragen zum Gegenstand haben, die die Stütze der euromediterranen Beziehungen bilden;

21.  verweist auf die Rolle der Migranten für die Entwicklung ihrer Heimatländer und der EU; fordert gleichzeitig eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der EU und Drittländern zur vollständigen Umsetzung des EU-Plans zur legalen Zuwanderung; ist der Ansicht, dass der Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum diese Dimension berücksichtigen sollte, um einen Raum der Freiheit und Sicherheit zu schaffen;

22.  fordert die Kommission auf, das Parlament und die EMPV regelmäßig über den Fortgang dieser regionalen Projekte zu informieren und die auf parlamentarischer Ebene unterbreiteten Vorschläge und Bewertungen zu prüfen, um dem Prozess ein stärkeres Profil zu verleihen und die Aufnahmekapazität und den Zusatznutzen für die Bürger in der Region zu verstärken;

23.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, den EU-Mitgliedstaaten und den Regierungen und Parlamenten der Partnerländer zu übermitteln.