Entschließungsantrag - B6-0294/2008Entschließungsantrag
B6-0294/2008

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

28.5.2008

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Europäischen Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von André Brie
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
zu Georgien

Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0294/2008
Eingereichte Texte :
B6-0294/2008
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B6‑0294/2008

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Georgien

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Georgien,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2007 zur Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik,

–  in Kenntnis des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits, das am 1. Juli 1999 in Kraft getreten ist,

–  in Kenntnis des ENP-Aktionsplans, der vom Kooperationsrat EU-Georgien am 14. November 2006 angenommen worden ist,

–  unter Hinweis auf die Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 15. April 2008, durch die die territoriale Integrität Georgiens unterstützt und die Dauer des Mandats der UN-Beobachtermission in Georgien (UNOMIG) bis zum 15. Oktober 2008 verlängert wird,

–  in Kenntnis der am 29. und 30. April 2008 vom Parlamentarischen Kooperationsausschuss EU-Georgien angenommenen Empfehlungen,

–  in Kenntnis der Erklärung über vorläufige Erkenntnisse und Schlussfolgerungen der internationalen Wahlbeobachtermission für die Parlamentswahlen in Georgien vom 22. Mai 2008,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Besorgnis, dass es nach wie vor nicht gelingt, die internen Konflikte in Georgien, Südossetien und Abchasien zu lösen; in der Erwägung, dass neue, gefährliche Spannungen aufgetreten sind und die Lage sich verschlechtert, wodurch der Frieden in der gesamten Region gefährdet ist,

B.  in der Erwägung, dass die Kaukasusregion aufgrund ihrer geographischen Lage und ihrer Ölvorkommen von zunehmender Bedeutung für Bemühungen zur Verbesserung der internationalen Sicherheit ist, in der Erwägung, dass allen beteiligten internationalen Akteuren, insbesondere Russland und den Vereinigten Staaten, besondere Verantwortung für die Stabilität der Region zukommt,

C.  in der Erwägung, dass alle Parteien und Vermittler, die in die Konflikte in der Region Südossetien und in Abchasien involviert sind, ihre Bemühungen verstärken sollten, um eine politische Lösung der Konflikte zu finden, die Georgiens Souveränität und territoriale Integrität uneingeschränkt achtet,

D.  in der Erwägung, dass trotz der Bemühungen, die Wahlen in Georgien am 21. Mai 2008 im Einklang mit den internationalen Normen abzuhalten, die internationale Wahlbeobachtermission für die Parlamentswahlen in Georgien ernsthafte Probleme festgestellt hat, wie etwa die Einschüchterung der Wähler, wodurch diese Normen nur uneinheitlich und unvollständig umgesetzt werden konnten; in der Erwägung, dass Massenkundgebungen stattfinden und die politische Lage im Land seit den Wahlen nach wie vor instabil ist,

1.  bringt seine tiefe Besorgnis über die Eskalation der Lage in Abchasien zum Ausdruck und erinnert daran, dass nur eine politische Lösung, die für die Mehrheit der Menschen in dieser von Konflikten gezeichneten Region akzeptabel ist, dauerhaften Frieden und Stabilität gewährleisten kann;

2.  bekräftigt erneut sein Engagement für die Souveränität und die territoriale Integrität Georgiens und aller anderen Länder in der Region;

3.  fordert alle beteiligten Parteien mit Nachdruck dazu auf, Aktionen zu unterlassen, die zu einer Eskalation der Lage führen und die Spannungen verschärfen könnten;

4.  bedauert den Beschluss der russischen Regierung, offizielle Beziehungen mit den De-facto-Regierungen der separatistischen Republiken Georgiens aufzunehmen, und ihre einseitige Entscheidung, die Zahl der russischen Friedenstruppen in Abchasien zu erhöhen, wodurch die ohnehin gespannte Lage noch verschlimmert wird;

5.  bedauert, dass seit Oktober 2007 keinerlei offizielle Treffen zwischen hochrangigen georgischen und abchasischen Vertretern unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen stattgefunden haben;

6.  nimmt die jüngsten Vorschläge zur Kenntnis, die der Präsident Georgiens, Michael Saakaschwili, zur Lösung des Konflikts in Abchasien vorgelegt hat, darunter eine breite politische Vertretung auf höchster Ebene in der georgischen Regierung, die Einräumung von Vetorechten in Bezug auf alle wichtigen, mit Abchasien im Zusammenhang stehenden Rechtsvorschriften sowie internationale Garantien zur Sicherstellung eines umfassenden Föderalismus und uneingeschränkter Autonomie und Sicherheit;

7.  fordert erneute internationale Bemühungen, um die Parteien wieder an den Verhandlungstisch zu bringen und den Friedensprozess wieder anzukurbeln, bis eine dauerhafte und umfassende Lösung gefunden ist; vertritt die Ansicht, dass die Vereinten Nationen und die OSZE in diesem Prozess weiterhin eine führende Rolle einnehmen sollten;

8.  fordert den Rat und die Kommission auf, die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und die Vereinten Nationen in ihren Bemühungen zu unterstützen, diese regionalen Konflikte zu lösen; fordert den Sondergesandten für den Südkaukasus auf, mit beiden Organisationen eng zusammenzuarbeiten, um den Dialog zwischen den Parteien zu erleichtern, Spannungen abzubauen und das gegenseitige Vertrauen wiederherzustellen;

9.  äußert sich tief besorgt über die weitere Verschlechterung der Beziehungen zwischen Russland und Georgien; vertritt die Auffassung, dass Maßnahmen wie die Aussetzung der bilateralen Gespräche mit Moskau über Russlands Beitritt zur WTO durch Georgien und das anhaltende russische Embargo gegen georgischen Wein und Agrarerzeugnisse kontraproduktiv sind; fordert beide Parteien auf, unverzüglich miteinander in Dialog zu treten und Verhandlungen über alle strittigen Fragen aufzunehmen;

10.  begrüßt den Beschluss des NATO-Gipfels vom 2.–4. April in Bukarest, Georgien keine Mitgliedschaft anzubieten; lehnt eine Erweiterung der NATO und die Organisation als solche ab und betont, dass die Sicherheit Georgiens und aller anderen Staaten in der Region nur auf politischem Weg und durch wirtschaftliche und soziale Entwicklung gewährleistet werden kann;

11.  bedauert, dass die Parlamentswahlen vom 21. Mai 2008 die internationalen Normen nicht ausreichend erfüllt haben;

12.  bringt seine Besorgnis über die Behauptungen der georgischen Opposition zum Ausdruck, dass die Wahlen, bei denen Präsident Saakaschwilis Vereinte Nationale Bewegung 120 der 150 Mandate errang, gefälscht waren; nimmt zur Kenntnis, dass das führende Oppositionsbündnis „Rat der geeinten Opposition“ angekündigt hat, es werde die 16 errungenen Mandate nicht antreten;

13,  fordert die Mehrheit wie auch die Opposition auf, in einen gehaltvollen, konstruktiven und verantwortungsbewussten Dialog zu treten, um sich eingehend mit den zahlreichen Herausforderungen zu befassen, die das Land derzeit zu bewältigen hat;

14.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Mitgliedstaaten, dem Präsidenten und dem Parlament Georgiens, der OSZE, dem Europarat und dem Präsidenten und der Staatsduma der Russischen Föderation zu übermitteln.