ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
11.6.2008
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Daniel Cohn-Bendit, Bart Staes, Satu Hassi, Hélène Flautre, Marie Anne Isler Béguin und Angelika Beer
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
zur Vorbereitung des elften Gipfeltreffens EU-Russland in Hanty-Mansijsk am 26. und 27. Juni 2008
B6‑0301/2008
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Vorbereitung des elften Gipfeltreffens EU-Russland in Hanty-Mansijsk am 26. und 27. Juni 2008
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zur Russischen Föderation, insbesondere die Entschließungen vom 26. April 2007[1], vom 10. Mai 2007[2] und vom 13. März 2008[3],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. November 2007[4] zum Gipfeltreffen EU-Russland,
– unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen EU-Russland, das 1997 in Kraft getreten und Ende 2007 ausgelaufen ist,
– unter Hinweis auf die Menschenrechtskonsultationen zwischen der EU und Russland,
– gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Dmitri Medwedew am 7. Mai seinen Amtseid als Präsident der Russischen Föderation leistete, dass der neue Präsident wenige Stunden nach seinem Amtsantritt den ehemaligen Präsidenten Wladimir Putin zum Ministerpräsidenten ernannte und Putin am darauf folgenden Tag von der Duma mit überwältigender Mehrheit als Ministerpräsident bestätigt wurde,
B. in der Erwägung, dass die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und Russland trotz zunehmender Missverständnisse und größeren Misstrauens bei grundlegenden politischen Angelegenheiten ständig umfangreicher werden, wodurch die gegenseitige Abhängigkeit beider Seiten wächst,
C. in der Erwägung, dass nach den beträchtlichen Fortschritten im Zusammenhang mit dem russischen Embargo gegen die Einfuhr von Fleischprodukten und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus Polen und den Zusicherungen im Zusammenhang mit der Unterbrechung der Druschba-Pipeline, die von Litauen als Vergeltungsmaßnahme aufgefasst wurde, die Mitgliedstaaten sich endlich auf die Ausarbeitung eines neuen Verhandlungsmandats für ein neues Abkommen geeinigt haben, mit dem das Ende letzten Jahres ausgelaufene Partnerschafts- und Kooperationsabkommen ersetzt werden soll,
D. in der Erwägung, dass es für die EU äußerst wichtig ist, mit einer Stimme zu sprechen, eine starke innere Solidarität zu zeigen, eine gemeinsame Haltung einzunehmen und Russlands Angebote zur Intensivierung der bilateralen Beziehungen mit den willigsten Mitgliedstaaten nicht zu akzeptieren; in der Erwägung ferner, dass die Mitgliedstaaten andererseits jedoch verantwortungsbewusst und unparteiisch handeln und darauf verzichten sollten, bei den umfassenden und ergebnisoffenen Verhandlungen von ihrem Vetorecht Gebrauch zu machen,
E. in der Erwägung, dass auf dem NATO-Gipfel in Bukarest Russland neue Zugeständnisse unterbreitet wurden, um Unterstützung für den Raketenabwehrschirm zu erreichen, den die USA in Polen und der Tschechischen Republik stationieren wollen, und dass die EU an diesen Verhandlungen mitwirken und sich in jeder Weise bemühen sollte, eine gemeinsame Haltung in dieser Angelegenheit einzunehmen, die ihre Sicherheit insgesamt betrifft sowie ihre Außenpolitik beeinträchtigen und einen neuen Rüstungswettlauf in Europa auslösen könnte,
F. in der Erwägung, dass die ESVP-Mission zur Stützung der Rechtsstaatlichkeit im Kosovo noch immer über keine eindeutige Rechtsgrundlage verfügt, was u. a. auf die ablehnende Haltung Russlands gegenüber der vorgesehenen schrittweisen Übertragung der Aufgaben der UNMIK-Misson auf die EULEX-Mission zurückzuführen ist, und dass diese unklare Haltung für zusätzliche Unsicherheit in einer ohnehin instabilen und angespannten Lage sorgt, die sich auf die benachbarten Staaten ausweiten könnte,
G. in der Erwägung, dass bei den letzten Parlaments- und Präsidentschaftswahlen international geltende Normen nicht eingehalten wurden und dass kaum etwas unternommen wurde, um den Prozess der Aushöhlung der Menschenrechte und der demokratischen Freiheiten, der in den letzten Jahren in der Russischen Föderation stattgefunden hat, sowie die Zunahme der Selbstzensur und die Kontrolle der Medien durch den Staat umzukehren,
H. in der Erwägung, dass die Ermittlungen zu der Serie von Mordanschlägen auf Journalisten – wobei besonders der Mord an Anna Politkowskaja zu erwähnen ist – zu keinen Ergebnissen geführt haben, ein Umstand, der die Unfähigkeit der Polizei und der Justiz belegt, die für diese Verbrechen Verantwortlichen zu ermitteln und strafrechtlich zu verfolgen,
I. in der Erwägung, dass die Russische Föderation sich als Mitglied der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und des Europarates verpflichtet hat, die Meinungs- und die Versammlungsfreiheit zu achten, und dass die EU mit Russland eine strategische Partnerschaft unterhält, die auf den Werten der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit beruht,
J. in der Erwägung, dass Energie in den Beziehungen zwischen der EU und Russland weiterhin eine zentrale und strategische Rolle spielt und dass die starke Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen die Formulierung einer ausgewogenen, kohärenten und wertebestimmten europäischen Politik gegenüber Russland erschwert,
K. in der Erwägung, dass dieser Mangel an Kohärenz seinen eindeutigen Ausdruck darin findet, dass der Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten die Menschenrechtsverletzungen in Russland und die Lage im Kaukasus, insbesondere in Tschetschenien, nur sehr zurückhaltend kritisieren und dass diese Themen nur selten – oder mit sehr schwachen Formulierungen – in bilateralen Treffen zur Sprache gebracht werden,
L. in der Erwägung, dass einige Mitgliedstaaten sich am Erdgaspipelinevorhaben „South Stream“ beteiligen, das unter der Federführung der Unternehmen Gazprom und ENI steht, und dass dieses Vorhaben das Pipelineprojekt „Nabucco“ gefährdet, dem von der EU strategische Bedeutung beigemessen wird,
M. in der Erwägung, dass Frieden und Stabilität in den gemeinsamen Nachbarstaaten im Interesse sowohl Russlands als auch der EU sind und dass nach der Entscheidung der russischen Regierung, zu den abtrünnigen Republiken Abchasien und Südosstetien offizielle Beziehungen aufzunehmen, sich die Lage in diesen georgischen Regionen weiter verschlechtert, wodurch die Rolle der russischen Streitkräfte als neutrale Friedenstruppe in Frage gestellt und die territoriale Integrität Georgiens untergraben wird,
1. begrüßt, dass der neue Staatspräsident Medwedew in seiner Antrittsrede die Bedeutung der Bürgerrechte angesprochen und in vorangegangenen öffentlichen Reden die Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte betont hat; erwartet, dass diesen Worten Taten folgen und dass Russland die notwendigen Reformen einleitet, die den Weg hin zu einem echten demokratischen System bereiten werden;
2. bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Auffassung, dass die Partnerschaft mit der Russischen Föderation derzeit lediglich pragmatischen Charakter haben kann; hält es dennoch für erforderlich, nach der erzielten Einigung zwischen den Mitgliedstaaten alles zu unternehmen, um im Hinblick auf die Einleitung von Verhandlungen über ein neues, umfassendes Abkommen, das auf echten gemeinsamen Werten und Interessen beruht, Russland auf konstruktive und offene Weise einzubinden und zu fordern;
3. vertritt die Auffassung, dass der Fahrplan zur Umsetzung der vier gemeinsamen Räume als Ausgangspunkt für die Verhandlungen über ein neues Abkommen angesehen werden sollte;
4. betont erneut, dass insbesondere im Hinblick auf die Formulierung und Einfügung einer effizienten und praktikablen Menschenrechtsklausel Demokratie und Menschenrechte Kernstücke eines künftigen Abkommens mit der Russischen Föderation sein müssen, und dass Qualität und Tiefe künftiger Beziehungen von der Achtung solcher Werte und dem Eintreten für sie abhängen;
5. fordert erneut eine Intensivierung der Konsultationen zwischen der EU und Russland zu Menschenrechtsthemen, um sie wirkungsvoller und stärker ergebnisorientiert zu gestalten, wobei andere russische Ministerien als das Außenministerium beteiligt sein sollten und das Europäische Parlament auf allen Ebenen uneingeschränkt einbezogen werden sollte; vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass die vor der Eröffnung der offiziellen Konsultationen stattfindenden und von der Kommission organisierten offiziellen Treffen mit Vertretern der Zivilgesellschaft ein wichtiges Instrument sind, das hinreichend gestärkt werden sollte und das von den russischen Behörden im Hinblick auf seine Umwandlung zu einem eigenständigen juristischen Forum unter Mitwirkung von Wissenschaftlern, Vertretern der Zivilgesellschaft und offiziellen Vertretern beider Seiten gebührend gewürdigt werden sollte;
6. nimmt in diesem Zusammenhang mit Besorgnis zur Kenntnis, dass sich die russischen Staatsorgane nur zögernd auf einen echten Dialog mit dem Europäischen Parlament über Menschenrechtsprobleme einlassen, wobei sie zum einen nicht an den Treffen des Unterausschusses Menschenrechte zur Vorbereitung der Menschenrechtskonsultationen EU-Russland teilgenommen und zum anderen eine Delegation des Unterausschusses im Jahr 2007 nicht empfangen haben;
7. fordert die russischen Behörden auf, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu befolgen und das Protokoll über die Reform dieses Gerichts umgehend zu ratifizieren; fordert die Russische Föderation mit Nachdruck auf, auch das Zusatzprotokoll 14 zur Europäischen Menschenrechtskonvention zu ratifizieren;
8. betont, dass eine starke und unabhängige Zivilgesellschaft wesentliches und unverzichtbares Element einer wahren und ausgereiften Demokratie ist; bekundet diesbezüglich seine tiefe Besorgnis über die sich verschlechternde Lage von Menschenrechtsaktivisten und über die Schwierigkeiten der in den Bereichen Menschenrechte, Umweltschutz und Ökosysteme tätigen Organisationen bei ihrer Registrierung und bei der Ausübung ihrer Tätigkeit; bekundet seine äußerste Besorgnis über die kürzlich abgeänderten Rechtsvorschriften zu Extremismus, die Auswirkungen auf den freien Informationsfluss haben könnten und die die russischen Behörden veranlassen könnten, das Recht unabhängiger Journalisten und politischer Gegner auf freie Meinungsäußerung weiter zu beschränken;
9. bekundet seine große Besorgnis über die diplomatischen Bemühungen der Russischen Föderation, die Tätigkeiten des Büros für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) zu behindern, indem sie der OSZE Vorschläge zur Beschränkung des Umfangs von Wahlbeobachtungsmissionen und zum Verbot der Veröffentlichung der entsprechenden Berichte unmittelbar nach einer Wahl unterbreitet hat; weist nachdrücklich auf die unersetzliche Schlüsselrolle hin, die dieser Organisation beim Übergang totalitärer Regime auf demokratische Systeme zukommt; betont, dass freie und gerechte Wahlen das Kernstück einer echten und umfassend funktionierenden Demokratie sind und dass OSZE-Beobachtungsmissionen einen entscheidenden Beitrag hierzu leisten können;
10. betont, dass das Abkommen über die Vereinfachung der Visabestimmungen als erster Schritt auf dem Weg zum Aufbau eines visafreien Reiseverkehrs zwischen der EU und Russland zu betrachten ist; fordert in diesem Zusammenhang eine Regelung des Status von in Russland lebenden EU-Bürgern und insbesondere die Beseitigung der bürokratischen Hindernisse, die verhindern, dass EU-Bürger langfristige Visa erhalten;
11. nimmt die Intensivierung des energiepolitischen Dialogs zur Kenntnis, bekundet jedoch seine Besorgnis, dass der russische Staat die Kontrolle über alle Ressourcen einschließlich Energieressourcen wieder an sich reißt, ohne dabei politisch in die Demokratisierung der Beziehungen zur Industrie sowie in mehr Transparenz und demokratische Kontrolle bei den Entscheidungen der Industrie zu investieren, wobei es in Bezug auf nachhaltige Entwicklung und Ressourceneffizienz an klaren politischen Zielen fehlt; fordert Russland auf, international bewährte Verfahren in den Bereichen Transparenz und demokratische Kontrolle ebenso wie die Grundsätze der Energie-Charta umgehend in das nationale Recht zu übernehmen;
12. bedauert, dass vor der Unterzeichnung bilateraler Abkommen mit Moskau, die Auswirkungen auf die Politik der EU haben, keine Beratungen zwischen den Mitgliedstaaten stattfinden; bedauert, dass Russland die Energie als politisches Instrument einsetzt und einige Mitgliedstaaten ohne koordinierte Absprache bilaterale Energieabkommen unterzeichnet haben, was die Interessen der EU und der anderen Mitgliedstaaten untergräbt und ihre strategischen Vorhaben in Frage stellt; betont in diesem Zusammenhang, dass durch die starke Abhängigkeit der EU von der Russischen Föderation im Energiebereich Kohärenz, Durchsetzbarkeit und Nachhaltigkeit ihrer gemeinsamen Außenpolitik erheblich geschwächt werden;
13. fordert beide Partner mit Nachdruck auf, sich durch faire Beiträge zu den Bemühungen der Industriestaaten und der Entwicklungsländer um eine Verringerung der CO2-Emissionen nach Maßgabe ihrer unterschiedlichen Verantwortung und ihrer jeweiligen Fähigkeiten auf ein gemeinsames Konzept zur Begrenzung des Klimawandels auf einen maximalen Temperaturanstieg von 2°C, verglichen mit dem vorindustriellen Niveau, zu einigen;
14. stellt fest, dass die weltweiten Emissionen bis 2050 um mindestens 50 % gegenüber dem Niveau von 1990 verringert werden müssen; verweist in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf die besondere Verantwortung der Industriestaaten, eine führende Rolle bei der Verringerung der Emissionen zu übernehmen, und hält bei den Industriestaaten Verringerungen in einer Größenordnung von 30 % bis 2020 für notwendig; fordert Russland auf, bei künftigen internationalen Verhandlungen eine aktive Rolle zu spielen und auf eine rasche Einigung bis 2009 hinzuarbeiten, um die Kontinuität des weltweiten CO2-Marktes zu gewährleisten;
15. bekundet seine Bedenken bezüglich der Sicherheit der Atomwirtschaft in der Russischen Föderation, der Pläne Russlands zur Ausfuhr von Nukleartechnologie und Atommaterial in andere Staaten und der damit einhergehenden Gefahr für die atomare Sicherheit und die Weiterverbreitung; fordert die Russische Föderation auf, die Verbringung und Wiederaufbereitung von Atommaterial einzustellen, da diese Tätigkeiten die Gefahr einer potenziellen Weiterverbreitung in sich bergen;
16. fordert die Russische Föderation auf, den Ausbau ihres Wirtschaftszweigs erneuerbare Energiequellen zu fördern, um von den zur Verfügung stehenden riesigen ökologisch nachhaltigen Ressourcen Gebrauch zu machen; fordert die Russische Föderation auf, Umweltnormen auf einem dem Stand der Technik entsprechenden Niveau für sämtliche Erdöl- und Erdgasprojekte zu gewährleisten, die auf ihrem Hoheitsgebiet durchgeführt oder geplant werden;
17. verurteilt insbesondere die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien, wo nach wie vor Tötungen ohne Gerichtsverfahren, illegale Freiheitsberaubungen, Verschleppungen und Folterungen stattfinden; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass die russische Regierung im Oktober 2006 das Mandat des Sonderberichterstatters für Folter abgelehnt hat, der geplant hatte, ohne Vorankündigung Gefängnisse im Nordkaukasus zu besuchen;
18. betont, dass die Russische Föderation das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Bestrafung vom Dezember 1984 und das Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe von 1987 unterzeichnet und ratifiziert hat und dass Russland als Mitglied des Europarats zudem verpflichtet ist, Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Recht auf ein faires Verfahren garantiert, einzuhalten;
19. fordert die russischen Staatsorgane auf, gegen willkürliche Entscheidungen vorzugehen, die Rechtsstaatlichkeit zu achten und die Justiz nicht als politisches Werkzeug zu missbrauchen; weist in diesem Zusammenhang auf den Fall der früheren Jukos-Eigentümer Michail Chodorkowski und Platon Lebedew hin, die wegen Betrugs und Steuerhinterziehung verurteilt wurden, vom Europäischen Parlament aber als politische Gefangene eingestuft worden sind, wie in einem offenen Brief an Präsident Putin vom Juli 2006 hervorgehoben wurde;
20. ist nach wie vor in keiner Weise davon überzeugt, dass Europa in absehbarer Zukunft auf ein Raketensystem zum Schutz seines Territoriums vor feindlichen Langstreckenraketen mit massenvernichtungsfähigen Sprengköpfen, die von Schurkenstaaten oder nichtstaatlichen Akteuren abgeschossen werden, angewiesen ist; nimmt Russlands Besorgnis in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, appelliert aber an Moskau, den Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa dennoch weiter einzuhalten; bekundet seine Überzeugung, dass zur Verhinderung neuer Rüstungswettläufe, langfristiger terroristischer Bedrohungen und sonstiger Bedrohungen der Sicherheit Europas und der ganzen Welt enorme Investitionen in den Bereichen Konfliktverhütung und Abrüstungsinitiativen erforderlich sind und dass der direkte Dialog mit Moskau intensiviert werden muss, um zu einer gemeinsamen und für beide Seiten vorteilhaften Einigung zu gelangen;
21. fordert Russland auf, in der Kosovo-Frage eine konstruktivere Haltung einzunehmen und sich nicht der Entsendung der EULEX-Mission zu widersetzen, sondern die OSZE umfassend zu unterstützen und ihr Mandat zu bestätigen, um es dadurch zu ermöglichen, dass alle in der Verfassung des Kosovo vorgesehenen Garantien und die von der kosovarischen Staatsführung eingegangenen Verpflichtungen bezüglich der institutionellen Dezentralisierung und des Schutzes der Minderheiten sowie des kulturellen Erbes und der Denkmäler uneingeschränkt umgesetzt werden;
22. bedauert den Beschluss der russischen Regierung, offizielle Beziehungen mit den De-facto-Behörden der abtrünnigen Republiken in Georgien aufzunehmen, und ihre einseitige Entscheidung, die Zahl der russischen Friedenstruppen in Abchasien zu erhöhen, wodurch die ohnehin angespannte Lage noch weiter verschlimmert wird; vertritt die Auffassung, dass die bestehenden Rahmenbedingungen des Friedenseinsatzes überprüft werden müssen, da die russischen Truppen nicht länger als neutral angesehen werden können, und fordert ein stärkeres Engagement der EU in diesen festgefahrenen Konflikten, um den Friedensprozess voranzubringen; fordert den Rat und die Kommission auf, alles zu unternehmen, um die Spannungen abzubauen und dieses Thema gegenüber der russischen Seite energisch zur Sprache zu bringen, und fordert die russischen Behörden eindringlich auf, sich einer Präsenz der EU bei zivilen und militärischen friedenssichernden Maßnahmen nicht zu widersetzen;
23. bekundet seine tiefe Besorgnis über die beklagenswerte Lage der angestammten Gemeinschaften (Hanty, Mansi und Nenets), die in der Region ansässig sind, in der das Gipfeltreffen stattfinden soll, und fordert die russischen Behörden auf, die für den Schutz der Rechte dieser Gemeinschaften erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen;
24. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament der Russischen Föderation zu übermitteln.