Entschließungsantrag - B6-0334/2008Entschließungsantrag
B6-0334/2008

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

30.6.2008

eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung B6‑0155/2008
gemäß Artikel 108 Absatz 5 der Geschäftsordnung
von Helmuth Markov
im Namen des Ausschusses für internationalen Handel
zum Streit zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten in der Welthandelsorganisation über angebliche Subventionen für Airbus und Boeing

Verfahren : 2008/2571(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0334/2008
Eingereichte Texte :
B6-0334/2008
Angenommene Texte :

B6‑0334/2008

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Streit zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten in der Welthandelsorganisation über angebliche Subventionen für Airbus und Boeing

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Streit zwischen der Europäischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten (USA) in der Welthandelsorganisation (WTO) über angebliche Subventionen für Airbus und Boeing,

–  unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments zu den transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen EU-USA vom 1. Juni 2006,

–  unter Hinweis auf die Entschließung (Res. 632) des US-Senats vom 8. Dezember 2006, in der die USA und die EU im Hinblick auf die Stärkung des transatlantischen Marktes zur Zusammenarbeit aufgefordert werden,

–  unter Hinweis auf den EU-USA-Gipfel vom 30. April 2007,

–  gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass das Parlament die transatlantische Partnerschaft zwischen der EU und den USA schätzt und sich generell für eine faire und ausgewogene Handelspolitik einsetzt,

B.   in der Erwägung, dass die transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen im letzten Jahrzehnt eine beispiellose Phase der Integration durchlaufen haben, dass sich der Anteil europäischer Investitionen in den USA 2006 auf 75 % des gesamten Zuflusses ausländischer Investitionen in die USA belief, während die Investitionen der Vereinigten Staaten in Europa 2006 die Rekordmarke von 128 Mrd. USD erreichten, was 59 % der gesamten ausländischen Direktinvestitionen der USA entspricht,

C.   in der Erwägung, dass die Luftfahrtindustrie als Arbeitsplatz und für die Schaffung von Arbeitsplätzen vor allem in Branchen mit einem hohen Ausbildungsniveau, aber auch in einer ganzen Reihe anderer Branchen, für die regionale Entwicklung und die länderübergreifende Zusammenarbeit in der Hightechindustrie eine besonders wichtige Rolle spielt,

D.  in der Erwägung, dass in der Zivilluftfahrt zurzeit sowohl Airbus als auch Boeing zur Entwicklung ziviler Großraumflugzeuge imstande und dabei integrationsfähig sind, und dass die Gewährleistung eines gesunden Wettbewerbs auf hohem Niveau im Interesse der Fluggesellschaften und ihrer Kunden ist,

E.  in der Erwägung, dass die EU und die USA 1992 ein bilaterales Abkommen über den Handel mit zivilen Großraumflugzeugen (Abkommen von 1992) unterzeichnet haben, mit dem durch die Einführung von Vorschriften zur Regelung staatlicher Beihilfen ausgewogene Marktbedingungen geschaffen wurden,

F.  in der Erwägung, dass die EU den Regelungen und dem Geist des Abkommens von 1992 stets uneingeschränkt Folge geleistet und für die Einhaltung dieses Abkommens regelmäßig den Nachweis erbracht hat,

G.  in der Erwägung, dass die USA ihre Verpflichtungen nach dem Abkommen von 1992 weitgehend missachten, indem sie ihre Subventionen an Boeing nicht melden, Subventionen zahlen, die die vereinbarte Höhe überschreiten, und Boeing unzulässige Subventionen gewähren,

H.  in der Erwägung, dass durch das Abkommen von 1992 Stabilität in der Branche geschaffen wurde, bis die USA dieses Abkommen 2004 einseitig kündigten und die EU vor der WTO verklagten, wobei sie sich auf unzulässige europäische Beihilfen beriefen, die dem Abkommen von 1992 uneingeschränkt entsprachen und mit den Beihilfen vergleichbar sind, die Boeing für die Entwicklung und Produktion wesentlicher Teile seiner 787 in Japan und anderen am Risiko beteiligten Ländern gewährt wurden,

I.  in der Erwägung, dass es ungeachtet der zahlreichen Bemühungen, die die EU in gutem Glauben unternommen hat, bisher nicht gelungen ist, eine faire und ausgewogene Grundlage für eine Verhandlungslösung zu schaffen,

J.  in der Erwägung, dass das Parlament der Kommission nochmals seine Unterstützung für ihre konsequente Offenheit für eine ausgewogene Verhandlungslösung ohne Vorbedingungen versichert,

K.  in der Erwägung, dass die ausgewogene und faire staatliche Subventionierung der Luftfahrt beidseits des Atlantik Forschungs- und Innovationstätigkeiten, mehr Sicherheit, eine verbesserte Umweltbilanz und gesteigerte Effizienz im Luftverkehr bewirkt hat,

L.  in der Erwägung, dass die europäischen Beihilfen an Airbus streng begrenzte, rückzahlbare, verzinsliche Darlehen sind, die die Wettbewerbsfähigkeit von Boeing nicht beeinträchtigen, weil Airbus seit 1992 Rückzahlungen geleistet hat, die 40 % höher als die von den EU-Regierungen erhaltenen Beihilfen sind und diese bisher um 7 Mrd. EUR übersteigen,

M.  in der Erwägung, dass die EU mehrere unzulässige und einklagbare, Boeing in den Vereinigten Staaten gewährte nicht rückzahlbare staatliche, bundesstaatliche und kommunale Subventionen in Höhe von insgesamt 23,7 Mrd. USD anficht, die in den letzten zwanzig Jahren gezahlt wurden bzw. noch bis 2024 gezahlt werden,

1.  unterbreitet der Kommission, die im Namen der EU die Interessen der Mitgliedstaaten und des zivilen Großraumflugzeugsektors der EU vertritt, die folgenden Empfehlungen:

  • a)Das Parlament ist nach wie vor von der Bedeutung eines fairen und offenen Wettbewerbs bei der Vergabe von Beschaffungsaufträgen des öffentlichen Sektors überzeugt und begrüßt, dass der Auftrag zur Aufstockung des Tankflugzeugkontingents der Vereinigten Staaten auf der Grundlage neutraler Kriterien für die Auswahl und die Beschaffung der hochwertigsten und am besten geeigneten Ausrüstung für die US-Luftwaffe an das Team von Northrop Grumman Corporation-EADS vergeben wurde.
  • b)Das Parlament nimmt jedoch mit tiefer Besorgnis die erbitterten Angriffe Boeings und des US-Kongresses zur Kenntnis, die EADS Operations und bestimmte Mitgliedstaaten als unzuverlässige Partner im Bereich Luftfahrt und als Sicherheitsrisiko in Bezug auf die Verteidigungsbereitschaft der Vereinigten Staaten darzustellen versuchen.
  • c)Das Parlament bekräftigt darüber hinaus seine Überzeugung, dass das Auftragsvergabeverfahren des Verteidigungsministeriums der Vereinigten Staaten, einschließlich der Prüfung durch den US-Rechnungshof, für alle Bewerber im vollen Umfang gelten muss.
  • d)Das Parlament fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die EU und deren Mitgliedstaaten bei wettbewerbsfeindlichen Vorgängen in der Gesetzgebung oder der Staatsführung, die die Chancen von EU-Unternehmen im Wettbewerb um Aufträge im zivilen oder militärischen Bereich unrechtmäßig beeinträchtigen würden, in geeigneter Weise und bei Bedarf von Fall zu Fall Gegenmaßnahmen treffen.
  • e)Das Parlament befürwortet die Verteidigung der EU-Interessen in dem anhängigen Streitbeilegungsverfahren vor der WTO und fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen in dieser Angelegenheit unbedingt weiter zu verstärken. Es bezweifelt jedoch, dass die WTO-Entscheidungen die am Markt als Grundlage eines künftig friedlichen und fairen Wettbewerbs in diesem Sektor benötigte langfristige Lösung herbeiführen werden, die auf dem Verhandlungsweg vergleichweise sicher zu erreichen wäre.
  • f)Das Parlament geht davon aus, dass der Ausgangspunkt etwaiger Gespräche darin bestehen müsste, eine Aussprache ohne vorab festgelegte Verhandlungsbedingungen zu führen, mit der beide Seiten ihr ehrliches Interesse an der Schaffung einer pragmatischen Balance zwischen der Subventionierung der Zivilluftfahrt in Europa und den militärischen und industriellen Förderprogrammen in den Vereinigten Staaten bezeigen würden und in deren Rahmen die Aspekte der Regierungsbeteiligung geregelt würden, durch die die Entstehung einer echten Chancengleichheit am Markt tatsächlich verhindert wird;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.