ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
27.8.2008
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Hélène Flautre, Margrete Auken, Caroline Lucas, David Hammerstein, Jill Evans und Daniel Cohn-Bendit
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
zur Lage der palästinensischen Gefangenen in israelischen Gefängnissen
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B6-0343/2008
B6‑0382/2008
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Lage der palästinensischen Gefangenen in israelischen Gefängnissen
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Nahen Osten,
– unter Beachtung der in seinem Plenum am 9. Juli 2008 abgegebenen Erklärung von Frau Ferrero-Waldner zu der Lage der palästinensischen Gefangenen in israelischen Gefängnissen,
– unter Hinweis auf das Assoziationsabkommen zwischen der EU und Israel, insbesondere dessen Artikel 2, der die Menschenrechte betrifft,
– unter Hinweis auf die Ergebnisse des achten Treffens des Assoziationsrates EU-Israel vom 16. Juni 2008 in Luxemburg,
– unter Hinweis auf den Bericht seiner Ad-hoc-Delegation über ihre Reise nach Israel und in die besetzten palästinensischen Gebiete vom 30. Mai bis 2. Juni 2008 und die abschließenden Feststellungen des Berichts,
– unter Hinweis auf die einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen zum Nahost‑Konflikt,
– unter Hinweis auf die Vierte Genfer Konvention zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten vom 12. August 1949 und insbesondere ihre Artikel 1 bis 12, 27, 29 bis 34, 47, 49, 51, 52, 53, 59, 61 bis 77 und 143,
– unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (UNCRC) vom 20. November 1989, insbesondere seine Artikel 9 und 37,
– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948,
– unter Hinweis auf den Internationalen Pakt der Vereinten Nationen von 1966 über bürgerliche und politische Rechte,
– unter Hinweis auf den Jahresbericht des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz 2007, insbesondere den Teil über die besetzten palästinensischen Gebiete,
– unter Hinweis auf das von der Generalversammlung durch die Resolution 39/46 vom 10. Dezember 1984 verabschiedete Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe,
– gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. unter Hinweis darauf, dass gegenwärtig mehr als 11.000 Palästinenser, unter ihnen 118 Frauen und 376 Kinder, in israelischen Haftanstalten und Gefängnissen inhaftiert sind,
B. unter Hinweis darauf, dass Israel am 25 August 2008 198 palästinensische Häftlinge freigelassen hat,
C. in der Erwägung, dass nach dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, das Israel unterzeichnet hat, ein Kind als ein Mensch unter 18 Jahren definiert ist, dass aber palästinensische Kinder nach den israelischen Militärvorschriften, die in den besetzten palästinensischen Gebieten gelten, ab dem 16. Lebensjahr als Erwachsene gelten,
D. in der Erwägung, dass die große Mehrheit der palästinensischen Gefangenen aus dem Westjordanland und dem Gazastreifen in Gefängnissen innerhalb des israelischen Hoheitsgebiets in Haft gehalten werden, damit ihre Angehörigen das Besuchsrecht nicht ausüben können, dass die Verbringung von Zivilpersonen, auch von Untersuchungshäftlingen und Gefangenen, aus den besetzten Gebieten in das Gebiet der Besatzungsmacht nach internationalem humanitären Recht untersagt ist und dass etwa 1240 palästinensischen Gefangenen, von denen 840 in vollständiger Isolationshaft gehalten werden, unter Verstoß gegen Artikel 116 der Vierten Genfer Konvention Besuche ihrer unmittelbaren Angehörigen ganz verwehrt werden,
E. in der Erwägung, dass Israel etwa 800 palästinensische Gefangene per Verwaltungsentscheid und nicht per Gerichtsbeschluss in „Verwaltungshaft“ festhält, ohne Anklage oder Gerichtsverfahren, und dass es die im Rahmen des Völkerrechts auferlegten Einschränkungen der Anwendung der „Verwaltungshaft“ missachtet,
F. in der Erwägung, dass die Festnahme von 48 Abgeordneten des Parlaments, d.h. nahezu eines Drittels der gewählten Mitglieder des Palästinensischen Legislativrates, das demokratische Leben in Palästina stark beeinträchtigt hat und dass Israel auch gewählte Gemeinderatsmitglieder festgenommen und inhaftiert hat,
G. in der Erwägung, dass das Problem der politischen Gefangenen ein entscheidendes Thema auf der politischen Tagesordnung ist und wichtige politische, gesellschaftliche und humanitäre Auswirkungen hat,
H. in der Erwägung, dass das im Mai 2006 von inhaftierten Spitzenpolitikern diverser Gruppierungen verabschiedete „Prisoners’ Document“ als Grundlage für das Dokument der nationalen Versöhnung diente und der Einsetzung einer Regierung der nationalen Einheit den Weg ebnete,
I. in der Erwägung, dass vielen der 1180 palästinensischen Gefangenen, bei denen das Internationale Komitee vom Roten Kreuz eine Krankheit oder eine Verwundung und in rund 160 Fällen eine schwere Erkrankung diagnostiziert hat, eine angemessene medizinische Betreuung verwehrt wird, was gegen Artikel 91 der Vierten Genfer Konvention verstößt,
J. in der Erwägung, dass sich die Beziehungen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und Israel gemäß Artikel 2 des Assoziationsabkommens EU-Israel auf die Achtung der Menschenrechte und der Grundsätze der Demokratie stützen, an der sich ihre Innen- und Außenpolitik orientiert und die ein wesentliches Element dieses Abkommens darstellt, und dass in dem Aktionsplan EU/Israel (2004) ausdrücklich die Achtung der Menschenrechte und des internationalen humanitären Rechts als Teil der gemeinsamen Werte der EU und Israels genannt wird,
1. betont, dass das Problem der palästinensischen politischen Häftlinge, die in der Lage sind, intern und in Bezug auf den Konflikt mit Israel mäßigend zu wirken, erhebliche Auswirkungen auf die palästinensische Gesellschaft und den israelisch-palästinensischen Konflikt hat;
2. verlangt in diesem Zusammenhang die Freilassung palästinensischer Häftlinge in großem Umfang, insbesondere die sofortige Freilassung der inhaftierten Mitglieder des palästinensischen Legislativrates, unter ihnen auch das PLC-Mitglied Marwan Barghouti; betont, dass jede Lösung des Konflikts die Freilassung aller palästinensischen politischen Gefangenen umfassen muss;
3. begrüßt es, dass vor kurzem 198 palästinensische Häftlinge – als Geste des guten Willens – durch Israel freigelassen wurden, und betont nochmals die Bedeutung vertrauensbildender Maßnahmen im Friedensprozess;
4. würdigt die Bedeutung der auf Gegenseitigkeit beruhenden Schritte, die die israelische Regierung und die Hisbollah in letzter Zeit in Bezug auf die Häftlinge unternommen haben; fordert zu ähnlichen Schritten zwischen Israel und der Hamas auf, damit der israelische Gefreite Gilad Shalit unverzüglich freigelassen wird;
5. fordert Israel auf, seine Rechtsvorschriften den internationalen Normen der Jugendgerichtsbarkeit anzupassen und so die auf die palästinensischen Kinder angewandten Bestimmungen des Militärrechts zu reformieren, und insbesondere
- a)alle inhaftierten Minderjährigen unverzüglich aus den Gefängnissen freizulassen,
- b)die Praxis, Personen unter 18 Jahren in Verwaltungshaft festzuhalten, zu beenden und die Vorschriften über die besetzten palästinensischen Gebiete im Einklang mit dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes umgehend zu ändern, da sie das Erwachsenenalter betreffen,
- c)angemessene Lebensbedingungen für internierte oder inhaftierte Jugendliche gemäß dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes und den standardisierten Vorschriften der Vereinten Nationen über die Rechtspflege und die Bedingungen für die Inhaftierung von Jugendlichen zu gewährleisten;
6. fordert den Rat, die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, im Rahmen ihrer Beziehungen zu Israel den Leitlinien der EU über Kinder in bewaffneten Konflikten Rechnung zu tragen und den Schutz der von Israel inhaftierten palästinensischen Kinder zu einem wesentlichen Bestandteil des Dialogs auf allen Ebenen der Beziehungen zu machen;
7. weist Israel darauf hin, dass die Praxis, palästinensische Gefangene aus dem Westjordanland und dem Gazastreifen in Gefängnissen in Israel zu halten, gegen seine Verpflichtungen im Rahmen des Völkerrechts verstößt; fordert Israel daher auf, diese Gefangenen in das Westjordanland und den Gazastreifen zu verlegen; besteht darauf, dass das Besuchsrecht für Angehörige umgehend umgesetzt wird;
8. fordert die israelische Regierung und die Knesset auf, das Gesetz über unrechtmäßige Kombattanten, wonach die „Verwaltungshaft“ erlaubt ist, zu überprüfen und an das internationale humanitäre Recht und die Menschenrechtsnormen anzupassen;
9. bekräftigt seine Missbilligung jeglicher Form von Folter und Misshandlung; fordert Israel auf, umgehend für die Einhaltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Folter zu sorgen, das es unterzeichnet hat, und
- a)jede Form von Misshandlung und Folter bei der Verhaftung, während der Vernehmung und der Haft unverzüglich zu beenden, einschlägige Rechtsvorschriften zu erlassen und alle mutmaßlichen Fälle von Folter und Misshandlung palästinensischer Häftlinge gründlich und unparteiisch zu untersuchen und diejenigen, die solche Misshandlungen nachweislich begangen haben, vor Gericht zu bringen,
- b)dafür zu sorgen, dass die Mindestnormen in Bezug auf die Haftbedingungen eingehalten werden, was das Essen, die gesundheitliche Betreuung, die Größe und Lage von Gefängnissen, den Schutz vor Witterungsbedingungen und Besuche der Angehörigen betrifft,
- c)eine angemessene ärztliche Betreuung der palästinensischen Gefangenen zu gewährleisten;
10. ist zutiefst besorgt über die Lage der weiblichen palästinensischen Gefangenen, die Berichten zufolge misshandelt werden; fordert die israelischen Staatsorgane auf, schutzbedürftige Gefangene, insbesondere Mütter und junge Frauen, besser zu schützen;
11. verweist auf Artikel 2 des Assoziationsabkommens zwischen der EU und Israel und fordert Israel auf, die internationalen Menschenrechtsvorschriften und das humanitäre Recht einzuhalten, insbesondere die Bestimmungen über den Schutz von unter Besatzung lebenden Zivilpersonen; fordert den Rat auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Achtung des Völkerrechts sowie der internationalen Menschenrechtsvorschriften und der von Israel unterzeichneten humanitären Übereinkommen gewährleistet ist;
12. erklärt sich fest davon überzeugt, dass die Aufwertung der Beziehungen zwischen der EU und Israel in Einklang damit stehen sollte, dass Israel seinen Verpflichtungen im Rahmen des Völkerrechts nachkommt, und damit verknüpft werden sollte, insbesondere was die internationalen Menschenrechte und das humanitäre Recht betrifft;
13. begrüßt die Entscheidung des Assoziationsrates EU-Israel auf seinem achten Treffen, anstelle der Arbeitsgruppe für Menschenrechte einen eigenständigen Unterausschuss für Menschenrechte einzurichten; fordert eine umfassende Konsultation und vollständige Einbeziehung der Menschenrechtsorganisationen und der Organisationen der Zivilgesellschaft in Israel und in den besetzten palästinensischen Gebieten in die Überwachung der Fortschritte Israels bei der Einhaltung seiner Verpflichtungen im Rahmen des Völkerrechts;
14. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der israelischen Regierung, der Knesset, dem Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Sonderbeauftragten des Nahost-Quartetts, dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer, dem Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde, dem Palästinensischen Legislativrat sowie der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte zu übermitteln.