Entschließungsantrag - B6-0429/2008Entschließungsantrag
B6-0429/2008

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

17.9.2008

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Jean Lambert, Elisabeth Schroedter, Sepp Kusstatscher, Kathalijne Maria Buitenweg und Bart Staes
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
zum Sozialpaket

Verfahren : 2008/2613(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0429/2008
Eingereichte Texte :
B6-0429/2008
Angenommene Texte :

B6‑0429/2008

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Sozialpaket

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf das das von der Kommission am 2. Juli 2008 vorgelegte Sozialpaket, das die Mitteilung der Kommission über „ Eine erneuerte Sozialagenda: Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität im Europa des 21. Jahrhunderts“ (KOM(2008) 412 und weitere nichtlegislative Vorschläge enthält,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen (Neufassung) (KOM(2008)419),

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung (KOM(2008)426),

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (KOM(2008)414),

–   unter Hinweis auf die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in den Rechtssachen Viking Line, Laval, Rüffert und Kommission gegen Luxemburg und die kontroverse politische Debatte hierüber,

–  unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Grundrechte Sinn und Zweck Europas und der Sozialpolitik sind,

B.  in der Erwägung, dass das Sozialpaket eine Reihe von Initiativen enthält, die das Parlament bereits seit mehreren Jahren fordert,

C.  in der Erwägung, dass die Bezeichnung „Sozialpaket“ mehr verspricht als sie hält, da die Veröffentlichung einiger der am 2. Juli vorgelegten Dokumente zu unterschiedlichen Zeiten zugesagt worden war, diese jetzt aber als ein Bündel gemeinsamer Maßnahmen präsentiert werden; in der Erwägung, dass dies ja wohl zu wenig und zu spät ist,

D.   in der Erwägung, dass der Europäische Gerichtshof 2008 Entscheidungen gefällt hat, die zur Verwirklichung und Umsetzung sozialer Standards in der EU von entscheidender Bedeutung sind,

E.   in der Erwägung, dass die Kommission sich trotz der dringlichen sozialen Lage, die durch steigende Arbeitslosigkeit und eine hohe Armutsrate sowie einen hohen Grad der sozialen Ausgrenzung gekennzeichnet ist, nach wie vor ausschließlich mit Wachstum und Arbeitsplätzen befasst;

Erneuerte Sozialagenda

1.   begrüßt die Absicht der Kommission, mit einer neuen Sozialagenda Fortschritte zu erzielen; erkennt, dass es dringend notwendig ist, ein echtes soziales Europa zu verwirklichen; fordert, dass eine echte europäische Sozialagenda aufeinander abgestimmte Maßnahmen und Instrumente enthalten muss; fordert, dass sich die Europäische Union bei all ihren Beschlüssen von den Grundrechten leiten lässt;

2.   ist besorgt darüber, dass es den im Rahmen der erneuerten Sozialagenda vorgelegten Initiativen entweder an Kohärenz oder an einer klaren Richtung fehlt;

3.  fordert den Rat auf, in Zusammenarbeit mit dem Parlament einen Sozialpakt zur Bekämpfung der Diskriminierung, zur Förderung der Gleichstellung, zur Bekämpfung der Armut, zur Stärkung der sozialen Infrastrukturen, zur Eingliederung der sozialen Fragen und zur Wiederherstellung des Gleichgewichts zwischen Grundrechten und Marktfreiheiten vorzulegen, der ein echter Fortschritt im Vergleich zum so genannten Sozialpaket sein soll;

Richtlinie über grenzübergreifende Gesundheitsversorgung

4.   ist noch nicht davon überzeugt, dass die Richtlinie über grenzübergreifende Gesundheitsversorgung diese dort verbessern wird, wo es notwendig ist;

5.   begrüßt die Studie der Kommission über Qualität und Gleichstellung beim Zugang zu den Gesundheitsdiensten; weist darauf hin, dass die grenzübergreifende Gesundheitsversorgung an ihre Grenzen stoßen könnte, wenn sie den freien und allgemeinen Zugang für alle gefährdet;

6.   ist der Auffassung, dass die Maßnahmen im Bereich der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung die Durchführbarkeit und finanzielle Tragfähigkeit der Sozialversicherungssysteme der Mitgliedstaaten sowie die Subsidiarität berücksichtigen und gleichzeitig auf einen besseren Zugang zur Gesundheitsversorgung sowie auf die Beibehaltung hoher Standards bei den Gesundheitsdiensten abzielen müssen;

7.   erkennt an, dass es einen Bedarf an größerer Klarheit gibt, wenn es darum geht, dass diejenigen, die Gesundheitsversorgung in anderen Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen, rechtlich abgesichert sind;

8.   erkennt ebenfalls an, dass Fragen zu Definitionen des Europäischen Gerichtshofs geklärt werden müssen, zum Beispiel was die Unterscheidung zwischen einer Versorgung innerhalb und außerhalb eines Krankenhauses betrifft, und ebenfalls, was die Erstattung der Kosten für die Versorgung im Rahmen der einzelstaatlichen Gesundheitsversorgungsregelungen betrifft, gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und der neuen Verordnung (EG) Nr. 883/04;

Richtlinie über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats

9.   stellt fest, dass die Neufassung der Richtlinie über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrates endlich veröffentlicht wurde und bedauert die erhebliche Verzögerung bei der Veröffentlichung;

10.  bedauert ebenfalls die Einschränkungen dieser Neufassung, was bedeutet, dass bestimmte wesentliche Fragen vielleicht nicht behandelt werden;

11.  bleibt dabei, dass wirksame und effektive Rechte auf Unterrichtung und Anhörung entscheidend sind, wenn es darum geht, auf transnationaler Ebene für beide Seiten der Industrie gleiche Bedingungen zu schaffen; weist auf Mängel in der Neufassung hin, was die Rechte auf Unterrichtung und Anhörung betrifft, und fordert den Rat auf, die neu gefasste Richtlinie in enger Zusammenarbeit mit dem Parlament zu verbessern;

Antidiskriminierungsrichtlinie

12.  zeigt sich erfreut darüber, dass die Kommission der ausdrücklichen Forderung des Parlaments nach einer Antidiskriminierungsrichtlinie nachgekommen ist, die alle viere Bereich abdeckt, die das Parlament gemäß Artikel 13 gefordert hatte; fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts in den gleichen Bereichen wie die anderen Formen der Diskriminierung verboten ist;

13.  weist den Rat darauf hin, dass diese Richtlinie bei der Umsetzung von Artikel 13 Absatz 1 von wesentlicher Bedeutung ist; fordert den Rat daher auf, das wichtigste Konzept des Kommissionsvorschlags, dass nämlich alle Diskriminierungsgründe abgedeckt sind und keine Rangordnung bei der Diskriminierung eingeführt werden sollte, beizubehalten;

14.  fordert den Rat auf, die Zahl der Ausnahmeklauseln in dem vorliegenden Entwurf einzuschränken;

Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Bekämpfung von Diskriminierung

15.  begrüßt die Initiativen in diesem Bereich, weist jedoch auf die Notwendigkeit hin, nicht nur den Elternurlaub, sondern auch Urlaub aus anderen Gründen im Bereich der Betreuung zu berücksichtigen;

16.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass Änderungen in den Rechtsvorschriften die Rechte der einzelnen Arbeitnehmer nicht beschneiden dürfen;

Urteile des Europäischen Gerichtshofes

17.  ist der Auffassung, dass das vorgeschlagene Forum kein Ersatz für Klarheit der Rechtsvorschriften über die Rechte der Arbeitnehmer und die Einhaltung von Tarifvereinbarungen sein kann; fordert, dass diese Grundrechte anerkannt werden und die geltenden Rechtsvorschriften wenn nötig entsprechend geändert werden; fordert in diesem Zusammenhang eine Revision der Entsendungsrichtlinie;

Zweijahresbericht über Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse

18.  nimmt den Zweijahresbericht über Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse in der Europäischen Union zur Kenntnis; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Sozial- und Gesundheitsdienste in unseren Gesellschaften eine wesentliche Rolle spielen und zur Förderung des Zusammenhalts, der Beschäftigung, der sozialen Integration und des Wirtschaftswachstums beitragen;

19.   ist weiterhin davon überzeugt, dass die Sozial- und Gesundheitsdienste im Binnenmarkt besonders geschützt werden müssen, obwohl dies in der Mitteilung nicht erwähnt wird; ist weiterhin davon überzeugt, dass ein Rechtsrahmen für Leistungen von allgemeinem Interesse dazu beiträgt, dass die Grundrechte gewährleistet sind;

20.  bedauert den absoluten Mangel an legislativen Initiativen der Kommission im Bereich der Anerkennung und des Schutzes der Sozial- und Gesundheitsdienste von allgemeinem Interesse;

Effizienz der öffentlichen Ausgaben

21.  ist ein bisschen überrascht darüber, dass sich die Kommission in den Schlussfolgerungen ihres Arbeitspapiers „Effizienz und Effektivität der Sozialausgaben“, das Teil des Sozialpakets ist, nur mit der Produktivität und der Förderung der Beschäftigung befasst und dabei die Dimension der sozialen Integration ignoriert;

22.  fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob ein nicht an Bedingungen geknüpftes Grundeinkommen für alle ein wirksames Instrument zur Bekämpfung der Armut sein könnte;

Neue Kompetenzen - Neue Arbeitsplätze

23.  begrüßt die Ankündigung der Initiative „Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen“, weist jedoch mit Nachdruck darauf hin, dass diese Initiative Teil eines kohärenten Pakets über das Erlernen neuer Kompetenzen und Ausbildung neben technologischer Entwicklung sein muss, um die Herausforderung des Klimawandels zu bewältigen; weist ebenfalls darauf hin, dass auch in „alten Berufen“ neue Fertigkeiten notwendig sind, um mit dieser Herausforderung umzugehen;

Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung

24.  ist schwer enttäuscht über das Ergebnis der Bewertung der Funktionsweise des Fonds zur Anpassung an die Globalisierung, da die bisherigen Erfahrungen mit dem Fonds Folgendes gezeigt haben:

(a)   es ist nicht gelungen, mit dem Fonds die kleinen und mittleren Unternehmen und die in diesen Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer zu erreichen;

(b) er wird nicht umfassend genutzt und erreicht die Bürger daher nicht im beabsichtigten Maße;

(c) er wird nur in einer begrenzten Zahl von Sektoren wie etwa der Automobilbranche genutzt;

(d) anhand der Kriterien des Fonds kann nicht ausreichend beurteilt werden, ob die Antragsteller tatsächlich Opfer der Globalisierung sind oder lediglich keine Innovations- und Adaptationskapazitäten aufweisen;

25.  ist der Ansicht, dass ernsthaft in Erwägung gezogen werden muss, den Fonds aufzulösen und die Mittel auf den Sozial- und den Kohäsionsfonds zu übertragen, wenn in diesen Bereichen bis zur nächsten Bewertung keine Fortschritte erzielt werden;

Roma

26.  ist erfreut darüber, dass die Kommission erklärt hat, die Mitgliedstaaten müssten konzertierte und konzentrierte Maßnahmen ergreifen und die Ziele der Antidiskriminierungsrichtlinie müssten erfüllt werden; sichert der Kommission in diesem Zusammenhang die Unterstützung des Parlaments zu, sollte die Kommission energische Maßnahmen ergreifen;

27.  ist zuversichtlich, dass die Kommission den Aktionsplan über die Rechte des Kindes und die geplante Mitteilung über Bildung voranbringen wird, um zu gewährleisten, dass die systematische rassistische Ausgrenzung von Roma-Kindern in der allgemeinen Schulbildung ein Ende findet;

Die internationale Bühne

28.  begrüßt, dass die Kommission sich fortwährend für die Umsetzung der IAO-Standards einsetzt, ist jedoch der Auffassung, dass der derzeitige freiwillige Ansatz in Bezug auf die Verantwortung der Unternehmen unzureichend ist;

29.  würde es begrüßen, wenn die Kommission in all ihren Mitteilungen das fordern würde, wofür sie sich auch in der erneuerten Sozialagenda einsetzt, nämlich für „harmonische, von Zusammenhalt und Integration geprägte Gesellschaften, die in funktionierenden sozialen Marktwirtschaften angesiedelt sind und die die Grundrechte respektieren“;

30.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern zu übermitteln.