Entschließungsantrag - B6-0449/2008Entschließungsantrag
B6-0449/2008

ENTWURF EINER EMPFEHLUNG AN DEN RAT

18.9.2008

eingereicht gemäß Artikel 114 Absatz 1 der Geschäftsordnung
von Véronique De Keyser
im Namen der PSE-Fraktion
zu der strategischen Partnerschaft Europäische Union-Brasilien

B6‑0449/2008

Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu der strategischen Partnerschaft Europäische Union-Brasilien

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Titel V des Vertrags über die Europäische Union,

–  gestützt auf das Interregionale Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien[1],

–  gestützt auf das Interregionale Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Mercado Comun del Sur und seinen Teilnehmerstaaten andererseits[2],

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2001 zu einer globalen Partnerschaft und einer gemeinsamen Strategie für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika[3],

-  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. April 2006 zu einer festeren Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika[4],

-  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission “Auf dem Weg zu einer strategischen Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Brasilien“ (KOM(2007)281 endg. vom 30. Mai 2007),

-  unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des 1. Gipfeltreffens EU-Brasilien vom 4. Juli 2007 in Lissabon,

-  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. April 2008 zum 5. Gipfeltreffen EU-Lateinamerika/Karibik in Lima[5],

-  unter Hinweis auf die Erklärung von Lima, die auf dem 5. Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs Lateinamerikas, der Karibik und der Europäischen Union in Peru am 16. Mai 2008 verabschiedet wurde,

–  gestützt auf Artikel 114 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass am 4. Juli 2007 in Lissabon das 1 . Gipfeltreffen Europäische Union-Brasilien stattfand, auf dem die strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Brasilien begründet wurde, die auf den beiderseits engen historischen, kulturellen und wirtschaftlichen Bindungen beruht,

B.  in der Erwägung, dass beide Partner wesentliche Werte und Grundsätze wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und Marktwirtschaft gemeinsam haben, die Grundvoraussetzungen für die Entwicklung der strategischen Partnerschaft darstellen,

C.  in der Erwägung, dass die Begründung einer Strategischen Partnerschaft zwischen der EU und Brasilien in einen starken Impuls zur Gründung der interregionalen euro-lateinamerikanischen globalen Partnerschaftszone münden wird, die vom Parlament in seiner Entschließung vom 27. April 2006 gefordert wurde,

D.  in der Erwägung, dass die Schaffung der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika (Eurolat) einen entscheidenden Schritt für die Stärkung der demokratischen Legitimierung und der politischen Dimension der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika darstellt und dass der kommende Beitritt des Mercosur-Parlaments zu dieser Versammlung dessen Rolle als ständiges Forum des politischen Dialogs beider Regionen stärken wird,

1.  richtet folgende Empfehlungen an den Rat:

  • a)Die Strategische Partnerschaft zwischen der EU und Brasilien soll in den biregionalen Ansatz und die globale Sichtweise der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika und der Karibik eingebettet werden, die die Grundlage der auf den Gipfeltreffen zwischen der EU und den Ländern Lateinamerikas und der Karibik beschlossenen biregionalen strategischen Partnerschaft darstellen;
  • b)Die privilegierten Mechanismen des politischen Dialogs aus der strategischen Partnerschaft zwischen der EU und Brasilien geben den Beziehungen zwischen den jeweiligen Prozessen der regionalen Integration einen wirklichen Impuls in Richtung der Wahrung der Werte und Interessen der Strategischen Partnerschaft und der Stärkung des Multilateralismus in den internationalen Beziehungen;
  • c)Die Strategische Partnerschaft soll gemessen am derzeitigen Rahmenabkommen über Zusammenarbeit mit Brasilien, dem derzeitigen Rahmenabkommen über Zusammenarbeit mit dem Mercosur und dem künftigen Assoziierungsabkommen mit dem Mercosur einen wirklichen Mehrwert mit sich bringen;    
  • d)Die Strategische Partnerschaft soll rasch operativ werden, vor allem durch die Annahme eines gemeinsamen Aktionsplans auf dem nächsten Gipfeltreffen EU-Brasilien, das im Dezember 2008 stattfindet;
  • e)Es sollen die zentralen Themen benannt werden, um die sich der Themenkatalog und der politische Dialog der Partnerschaft drehen sollen, darunter auch die Förderung gemeinsamer Strategien zur Bewältigung der globalen Herausforderungen insbesondere auf dem Gebiet des Friedens und der Sicherheit, der Demokratie und der Menschenrechte, des Klimawandels, der Artenvielfalt, der Energiesicherheit und der nachhaltigen Entwicklung, der Bekämpfung der Armut und der Ausgrenzung;
  • f)Es soll betont werden, dass die beste Art und Weise des Umgangs mit globalen Fragen in tatsächlichem Multilateralismus im Rahmen des Systems der Vereinten Nationen besteht; beide Partner müssen durch engere Zusammenarbeit und systematische Konsultationen vor den Treffen der Vereinten Nationen und anderer internationaler Gremien für eine größere Konvergenz ihrer Standpunkte sorgen;
  • g)Es muss hervorgehoben werden, dass beide Partner aufgerufen sind, gemeinsam an der Bewältigung der drängendsten weltweiten Herausforderungen für Frieden und Sicherheit zu arbeiten, etwa an Fragen der Abrüstung, der Nichtverbreitung und Kontrolle von Waffen und der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität, beispielsweise Drogenhandel, Geldwäsche, Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen und Munition sowie Menschenhandel und Terrorismus; beide Partner müssen sich im Mechanismus für Koordinierung und Zusammenarbeit gegen Drogen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika engagieren;
  • h)Die Verpflichtung, eng an der Förderung und Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele mitzuwirken und die Zusammenarbeit im Rahmen der Entwicklungshilfe, auch der dreiseitigen Zusammenarbeit, auszubauen, muss bekräftigt werden; beide Partner müssen die Armut bekämpfen, indem sie die Diskussion über den sozialen Zusammenhalt im Rahmen der Beziehungen zwischen der EU und den Ländern Lateinamerikas und der Karibik vorantreiben;
  • i)Es muss ein umfassender Dialog über Zuwanderung eingeleitet werden, in dessen Rahmen die mit illegaler Einwanderung verbundenen Fragen und die Möglichkeiten legaler Zuwanderung ebenso wie der Schutz der Menschenrechte der Wanderarbeitnehmer vorrangig behandelt werden;
  • j)Der bestehende Dialog soll ausgebaut werden, und auf anderen Ebenen wie Umwelt und nachhaltige Entwicklung, Energie, Verkehr, Nahrungsmittelsicherheit, Wissenschaft und Technologie, Informationsgesellschaft, Beschäftigung und Soziales, regionale Entwicklung, Kultur und Bildung soll ebenfalls ein Dialog in Gang gebracht werden;
  • k)Die Organe der Union und die Regierung der Föderativen Republik Brasilien sollen im Europäischen Parlament und der Parlamentarischen Versammlung Euro-Lateinamerika regelmäßig und vollständig über den Stand der strategischen Partnerschaft und die Weiterentwicklung der in diesem Rahmen abgeschlossenen Arbeiten informieren;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat und zur Information der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu übermitteln.