ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
12.11.2008
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Satu Hassi und Kathalijne Maria Buitenweg
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
zu HIV/Aids: Früherkennung und Behandlung im Frühstadium
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B6-0581/2008
B6‑0584/2008
Entschließung des Europäischen Parlaments zu HIV/Aids: Früherkennung und Behandlung im Frühstadium
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. April 2007 zur Bekämpfung von HIV/Aids in der Europäischen Union und in den Nachbarländern (2006-2009)[1],
– unter Hinweis auf die am 13. März 2007 in Bremen verabschiedete Erklärung mit dem Titel „Verantwortung und Partnerschaft – Gemeinsam gegen HIV/Aids“,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2006 zum Thema „HIV/Aids: Zeit zu handeln“[2],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 30. November 2006 zu Aids[3],
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates vom 6. Juni 2005 zur Bekämpfung von HIV/Aids,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament zur Bekämpfung von HIV/Aids in der Europäischen Union und in den Nachbarländern, 2006-2009[4],
– in Kenntnis der Erklärung von Dublin zur Partnerschaft zur Bekämpfung von HIV/Aids in Europa und Zentralasien, angenommen auf der Ministerkonferenz „Barrieren durchbrechen – Partnerschaft zur Bekämpfung von HIV/Aids in Europa und Zentralasien“, die im Rahmen des irischen Ratsvorsitzes am 23. und 24. Februar 2004 abgehalten wurde,
– in Kenntnis des Berichts von UNAIDS/WHO Europa 2008 mit dem Titel „Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung von Dublin zur Partnerschaft bei der Bekämpfung von HIV/Aids in Europa und Zentralasien“,
– unter Hinweis auf die „Erklärung von Vilnius“ zu Maßnahmen zur verstärkten Bekämpfung von HIV/Aids in der Europäischen Union und ihren Nachbarländern, angenommen von Ministern und Regierungsvertretern aus der Europäischen Union und ihren Nachbarländern auf der Konferenz „Europa und HIV/Aids – Neue Herausforderungen, Neue Chancen“, die am 16./17. September 2004 in Vilnius (Litauen) abgehalten wurde,
– unter Hinweis auf das HIV/Aids-Programm der WHO von 2006 „Für einen allgemeinen Zugang bis 2010“,
– in Kenntnis der Eurobarometer-Umfrage zur Aids-Prävention vom Februar 2006,
– in Kenntnis des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Personen mit Behinderungen,
– gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass aus dem Jahresabschlussbericht 2006 von EuroHIV hervorgeht, dass sich im Zeitraum 1999-2006 in der Europäischen Union 269 152 Menschen und in der Region Europa der Weltgesundheitsorganisation (WHO) 806 258 Menschen neu mit HIV infiziert haben,
B. in der Erwägung, dass nach Angaben im Jahresabschlussbericht 2006 von EuroHIV 11 % aller HIV-Neuinfektionen junge Menschen unter 25 Jahren betreffen,
C. in der Erwägung, dass die Berichte von EuroHIV und UNAIDS bestätigen, dass die Zahl der HIV-Neuinfektionen in der Europäischen Union sowie in den Nachbarländern nach wie vor in erschreckendem Maße ansteigt und dass die geschätzte Zahl der HIV-Infizierten in einigen Ländern nahezu das Dreifache der offiziellen Zahl beträgt,
D. in der Erwägung, dass sich trotz der gestiegenen Zahl der HIV-Infektionen der stetige Rückgang der Zahl der in den letzten Jahren diagnostizierten Aids-Fälle im Jahr 2006 fortgesetzt hat, wobei im Jahr 2006 im Vergleich zu 1999 nach Angaben des Jahresabschlussberichts 2006 von EuroHIV 40 % weniger Fälle diagnostiziert wurden,
E. in der Erwägung, dass ein Großteil der HIV-Infektionen nicht diagnostiziert wird, viele Menschen nicht wissen, ob sie infiziert sind oder nicht, und davon wahrscheinlich erst dann erfahren, wenn sie von einer HIV/Aids-bedingten Erkrankung betroffen sind,
F. in der Erwägung, dass die Ansteckungsgefahr von HIV bei gleichzeitigem Auftreten anderer sexuell übertragbarer Krankheiten (wie Gonorrhö, Chlamydien, Herpes und Syphilis) wesentlich zunimmt,
G. in der Erwägung, dass HIV zumeist durch heterosexuelle Kontakte übertragen wird und dass Kondome für Frauen nach wie vor nicht ausreichend genutzt werden, obwohl sie das einzige von Frauen kontrollierte Mittel zum Schutz vor unerwünschter Schwangerschaft, HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen sind, das bereits verfügbar ist,
H. in der Erwägung, dass die Epidemie unter injizierenden Drogenkonsumenten einer der Gründe für die rasche Ausbreitung der HIV-Infektion in vielen osteuropäischen Ländern ist,
I. in der Erwägung, dass HIV/Aids eine übertragbare Krankheit ist und deshalb die Gefahr der Ansteckung durch Personen besteht, deren Infektion unerkannt geblieben ist,
J. in der Erwägung, dass aus den Erkenntnissen, die von UNAIDS und WHO Europe bei der Messung der „Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung von Dublin zur Partnerschaft zur Bekämpfung von HIV/Aids in Europa und Zentralasien“ gewonnen wurden, dass nur wenige der 53 Länder in der Region Europa Maßnahmen gegen Stigmatisierung und Diskriminierung und zum Schutz der Menschenrechte unternommen haben, die den in der Dubliner Erklärung gemachten Zusagen entsprechen,
K. in der Erwägung, dass der umfassende Schutz der Menschenrechte für jedweden Aspekt der Bekämpfung von HIV von grundlegender Bedeutung ist,
L. in der Erwägung, dass es dringend geboten ist, zur Bekämpfung der Epidemie über die Grenzen hinweg zusammenzuarbeiten,
M. in der Erwägung, dass im UN-Übereinkommen über die Rechte von Personen mit Behinderungen klar zum Ausdruck gebracht wird, dass die Barrieren, die Personen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erschweren, sowohl einstellungs- als auch umweltbedingt sein können,
1. fordert Rat und Kommission auf, eine HIV-Strategie mit folgenden Zielsetzungen zu erarbeiten:
– Förderung der Frühdiagnose und des Abbaus von Hemmnissen für HIV-Tests;
– Sicherstellung einer frühzeitigen Behandlung und Vermittlung der Vorteile einer früher einsetzenden Behandlung;
2. fordert die Kommission auf, eine angemessene Überwachung und Kontrolle durch das Europäische Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten sicherzustellen, einschließlich genauerer Schätzungen (Umfang, charakteristische Merkmale usw.) der Bevölkerungsgruppen, bei denen keine Diagnose erfolgt ist;
3. fordert die Kommission auf, politische, finanzielle und personelle Ressourcen zur Unterstützung der Umsetzung einer solchen Strategie bereitzustellen;
4. fordert den Rat auf, der Kommission den Auftrag zu erteilen, Empfehlungen des Rates zur Durchführung nachweisgestützter Tests und zur Umsetzung von Behandlungsleitlinien in jedem Mitgliedstaat vorzubereiten;
5. fordert den Rat auf, der Kommission die Anweisung zu erteilen, dafür Sorge zu tragen, dass bei einer künftigen Überwachung von Fortschritten bei der Bekämpfung von HIV/Aids in Europa und in den Nachbarländern Indikatoren einbezogen werden, mit denen Fragen der Menschenrechte im Zusammenhang mit HIV/Aids unmittelbar angegangen und bewertet werden;
6. fordert den Rat und die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass Vorgehensweisen, die zur Stigmatisierung und Diskriminierung von Menschen mit HIV/Aids führen, in allen Mitgliedstaaten effektiv gesetzlich untersagt werden;
7. fordert die Mitgliedstaaten auf, sämtliche Reisebeschränkungen für Menschen mit HIV/AIDS aufzuheben, und Bestimmungen zu erlassen, wonach die Diskriminierung von Menschen mit HIV/Aids effektiv gesetzlich untersagt wird;
8. fordert die Mitgliedstaaten auf, intensivere pragmatische und nicht moralisierende Informations- und Aufklärungskampagnen zur Prävention, Testung und Behandlung von HIV/Aids durchzuführen, und fordert sie nachdrücklich auf, spezifische Programme für Informationskampagnen für Frauen einzuführen;
9. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, in die Entwicklung von Kondomen der zweiten Generation für Frauen zu investieren, Programme zu entwickeln, um das Image von Kondomen für Frauen in der Öffentlichkeit zu verbessern und dafür zu sorgen, dass sie umfassender erhältlich sind, auch für junge Menschen;
10. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, UNAIDS, der Weltgesundheitsorganisation und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte, P6_TA(2007)0137.
- [2] Angenommene Texte, P6_TA(2006)0321.
- [3] Angenommene Texte, P6_TA(2006)0526.
- [4] KOM(2005)0654.