Entschließungsantrag - B6-0057/2009Entschließungsantrag
B6-0057/2009

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

12.1.2009

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Francis Wurtz, Luisa Morgantini, Kyriacos Triantaphyllides, Miguel Portas und Feleknas Uca
zur Lage im Nahen Osten/im Gaza-Streifen

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B6-0051/2009

Verfahren : 2009/2504(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0057/2009
Eingereichte Texte :
B6-0057/2009
Angenommene Texte :

B6‑0057/2009

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage im Nahen Osten/im Gaza‑Streifen

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Nahen Osten, insbesondere die Entschließungen vom 16. November 2006 zur Lage im Gaza-Streifen, vom 12. Juli 2007 zum Nahen Osten, vom 11. Oktober 2007 zur humanitären Lage in Gaza und vom 21. Februar 2008 zur Lage im Gaza-Streifen,

–  in Kenntnis der Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen Nr. 242 (1967), Nr. 338 (1973) und Nr. 1860 vom 8. Januar 2009,

–  unter Hinweis auf die Vierte Genfer Konvention (1949),

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Europäischen Union vom 30. Dezember 2008 zur Lage im Nahen Osten,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass Israel am 27. Dezember 2008 in Gaza eine Militäroffensive eingeleitet hat, die die umfassendste Militäraktion Israels seit dem Sechs-Tage-Krieg von 1967 ist,

B.  in der Erwägung, dass den jüngsten Berichten zufolge bei der israelischen Operation in Gaza bisher etwa 1.000 Menschen – darunter viele Frauen und Kinder – getötet worden sind und tausende Menschen verletzt und Häuser, Schulen und andere zentrale Strukturen der zivilen Infrastruktur zerstört wurden, wovon sich auch einige Mitglieder des Europäischen Parlaments bei ihrem jüngsten Besuch in Rafah überzeugen konnten,

C.  unter Hinweis darauf, dass die israelische Armee zahlreichen Berichten zufolge Phosphormunition einsetzen soll, die schwerere Verletzungen verursacht,

D.  in der Erwägung, dass die Grenzübergänge nach und aus Gaza seit 18 Monaten geschlossen sind und die Restriktionen bezüglich des freien Personen- und Warenverkehrs den Alltag der Menschen beeinträchtigen und die Wirtschaft im Gaza-Streifen weiter lähmen, sowie in der Erwägung, dass die Politik der Isolierung des Gaza-Streifens sowohl auf politischer als auch auf humanitärer Ebene versagt hat,

E.  in der Erwägung, dass der Krieg Israels und die Blockade des Gaza-Streifens eine kollektive Bestrafung darstellen, die gegen das humanitäre Völkerrecht verstößt, und unter Hinweis auf die Aussage des Sonderberichterstatters des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen zur Lage der Menschenrechte der Palästinenser im Westjordanland und in Gaza, die Blockade des Gaza-Streifens komme einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleich,

F.  in der Erwägung, dass die beträchtliche finanzielle Unterstützung der Europäischen Union für die Palästinenser eine wichtige Rolle bei den Bemühungen spielt, eine humanitäre Katastrophe im Gaza-Streifen und im Westjordanland abzuwenden, dass es jedoch nicht gelungen ist, auf diese Weise einen Beitrag zum politischen Prozess zu leisten; in der Erwägung, dass die jüngsten Entwicklungen auch eine Folge der Politik der Europäischen Union und anderer internationaler Akteure sind, die Israel bei seinen fortgesetzten und anhaltenden Verstößen gegen das Völkerrecht und gegen das humanitäre Völkerrecht jahrzehntelang straffrei gewähren ließen,

1.  verurteilt entschieden die massiven Angriffe der israelischen Luft- und Bodenkräfte in einem dicht bevölkerten Gebiet im Rahmen eines Krieges, der immer mehr Opfer unter der Zivilbevölkerung fordert und zu einer umfassenden Zerstörung ziviler Infrastruktureinrichtungen führt;

2.  bringt sein Mitgefühl für die von der Gewalt im Gaza-Streifen betroffene Zivilbevölkerung zum Ausdruck; bedauert zutiefst, dass auch zivile Ziele und Einrichtungen der Vereinten Nationen getroffen wurden;

3.  fordert eine sofortige und dauerhafte Waffenruhe, die uneingeschränkt eingehalten wird und zum vollständigen Abzug aller israelischen Besatzungstruppen aus Gaza sowie zu einem auf Verhandlungsbasis erzielten Waffenstillstand führt, der durch einen von der internationalen Gemeinschaft zu schaffenden Mechanismus, einschließlich einer multinationalen Schutztruppe, gewährleistet werden sollte;

4.  begrüßt die Annahme der Resolution Nr. 1860 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 8. Januar 2009;

5.  fordert den Rat und die EU-Mitgliedstaaten auf, Druck auszuüben, um für die Durchsetzung der Resolution des UNO-Sicherheitsrates und für ein Ende der anhaltenden Gewalt zu sorgen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Israel nicht länger mit Waffen zu beliefern;

6.  verurteilt die Raketenangriffe der Hamas auf israelische Zivilpersonen; bringt sein Mitgefühl für die von der Gewalt betroffene Zivilbevölkerung Israels zum Ausdruck; fordert die Hamas auf, die Raketenangriffe einzustellen und selbst Verantwortung zu übernehmen, indem sie sich zu einem politischen Prozess verpflichtet;

7.  betont, dass es von zentraler Bedeutung ist, die Bemühungen um eine Aussöhnung der Palästinenser untereinander zu erneuern, und verweist in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit einer ständigen geografischen Verbindung und einer friedlichen und dauerhaften politischen Wiedervereinigung des Gaza-Streifens und des Westjordanlands;

8.  bekräftigt seinen Standpunkt, dass eine Lösung im israelisch-palästinensischen Konflikt nicht auf militärischem Wege erzielt werden kann; begrüßt daher sämtliche diplomatischen Vorstöße, die bisher unternommen wurden; fordert den Rat auf, alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um das Nahost-Quartett neu zu beleben und die Verhandlungen zwischen allen Beteiligten zu erleichtern;

9.  weist darauf hin, dass durch Israels Militäraktion der Annapolis-Prozess unumkehrbar zerschlagen worden ist und die begrenzten Erfolge und die verbleibenden Hoffnungen auf eine umfassende, durch Verhandlungen erzielte mittelfristige Beilegung des Konflikts gefährdet werden;

10.  unterstreicht, dass eine echte Lösung für die derzeitige Krise nur erreicht werden kann, wenn aufrichtige Verhandlungen geführt werden, wenn sich Israel aus den seit 1967 besetzten Gebieten zurückzieht und wenn eine endgültige, gerechte und dauerhafte Lösung des israelisch-palästinensischen Konflikts erzielt wird, die nur die Zwei-Staaten-Lösung sein kann, d.h. die Gründung eines palästinensischen Staates in den Grenzen von 1967 mit Ostjerusalem als Hauptstadt sowie eine umfassende Regelung für alle palästinensischen Flüchtlinge auf der Grundlage der Resolution Nr. 194 der UNO-Generalversammlung;

11.  ist zutiefst besorgt über das Schicksal und die Sicherheit der 1,5 Millionen Palästinenser, die ohne Fluchtmöglichkeit aus dem Gaza-Streifen noch immer in Gaza eingeschlossen sind; vertritt die Ansicht, dass die tägliche dreistündige Aussetzung der Bombenangriffe nach wie vor unzureichend ist, um die gegenwärtige humanitäre Katastrophe in den Griff zu bekommen, die nur durch eine sofortige und dauerhafte Waffenruhe zu bewältigen ist; weist darauf hin, dass die Situation, die infolge der von den israelischen Behörden 2007 verhängten Blockade des Gaza-Streifens entstanden ist, durch die gegenwärtige Krise weiter verschärft wird;

12.  fordert die israelischen Behörden auf, durch die Öffnung der Grenzübergänge und die Aufhebung der Blockade die Lieferung von Nahrungsmitteln, medizinischer Notfallhilfe und Treibstoff in den Gaza-Streifen zu ermöglichen; fordert insbesondere die ägyptischen Behörden auf, alles in ihren Kräften Stehende zu unternehmen, um den Grenzübergang Rafah zu öffnen und auf diese Weise die Ausreise von Flüchtlingen und Zivilisten sowie die Versorgung mit humanitärer Hilfe zu ermöglichen;

13.  ist der Ansicht, dass die unverzügliche Wiedereinsetzung des Abkommens über den Grenzverkehr und der vereinbarten Grundsätze für den Grenzübergang Rafah, die im September 2005 von Israel und der Palästinensischen Behörde nach dem einseitigen Rückzug Israels aus dem Gaza-Streifen beschlossen wurden, vorbehaltlos gewährleistet werden muss, und fordert den Rat auf, die EU-Überwachungsmission in Rafah wieder aufzunehmen;

14.  übt scharfe Kritik an der Entscheidung der israelischen Behörden, Journalisten die Einreise in den Gaza-Streifen zu verweigern und nur eine begrenzte Zahl an Hilfskonvois zuzulassen; fordert, dass internationalen Beobachtern ungehinderter und uneingeschränkter Zugang gewährt wird, damit die vor und während der Militäroffensive verübten Verbrechen untersucht werden können;

15.  hebt hervor, dass die Politik der Europäischen Union und anderer internationaler Akteure, die Israel bei seinen fortgesetzten und anhaltenden Verstößen gegen das Völkerrecht und gegen das humanitäre Völkerrecht jahrzehntelang straffrei gewähren ließen, versagt hat; fordert den Rat, die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, aus dieser Tatsache endlich die richtigen Schlüsse zu ziehen;

16.  ist der Ansicht, dass die israelischen Angriffe auf Gaza den Bestimmungen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel und insbesondere der Menschenrechtsklausel, die rechtlich als wesentlicher Bestandteil des Abkommens gilt, zuwiderlaufen; vertritt die Auffassung, dass das Assoziierungsabkommen EU‑Israel angesichts der jüngsten Entwicklungen und gemäß Artikel 2 dieses Abkommens ausgesetzt werden sollte;

17.  bekräftigt, dass eine Ausweitung der Beziehungen zwischen der EU und Israel streng von der Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts, von der Beendigung der humanitären Krise in Gaza und in den besetzten palästinensischen Gebieten, von einem wirklichen Engagement für eine umfassende Friedensregelung und von der uneingeschränkten Umsetzung des Interim-Assoziierungsabkommens zwischen der EG und der PLO abhängig gemacht werden muss; fordert den Rat und die Kommission auf, den Prozess der Aufwertung der Beziehungen zwischen der EU und Israel unverzüglich zum Stillstand zu bringen;

18.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Sonderbeauftragten des Nahost-Quartetts, dem Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde, dem Palästinensischen Legislativrat, der israelischen Regierung, der Knesset sowie der Regierung und dem Parlament Ägyptens zu übermitteln.