Entschließungsantrag - B6-0109/2009Entschließungsantrag
B6-0109/2009

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

5.3.2009

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung von
als Beitrag zur Frühjahrstagung 2009 des Europäischen Rates im Hinblick auf die Lissabon-Strategie

Verfahren : 2008/2644(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0109/2009
Eingereichte Texte :
B6-0109/2009
Angenommene Texte :

B6‑0109/2009

Entschließung des Europäischen Parlaments als Beitrag zur Frühjahrstagung 2009 des Europäischen Rates im Hinblick auf die Lissabon-Strategie

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Umsetzungsbericht für das Lissabon-Programm der Gemeinschaft 2008–2010“[1] und landesspezifische Empfehlungen,

–  in Kenntnis der von den Mitgliedstaaten vorgelegten 27 Nationalen Lissabon-Reformprogramme,

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Das Europäische Interesse: Erfolg im Zeitalter der Globalisierung“[2],

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über die Fortschritte bei der Umsetzung der Überprüfung des Binnenmarktes,

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Bericht über den Marktzugang und Festlegung des Rahmens für eine wirksamere internationale Zusammenarbeit bei der Regulierung“[3],

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Ein aktualisierter strategischer Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung“[4],

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen – Arbeitsmarkt- und Qualifikationserfordernisse antizipieren und miteinander in Einklang bringen“[5],

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Kohäsionspolitik: In die Realwirtschaft investieren“[6],

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Europäisches Konjunkturprogramm“[7],

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[8],

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Tagungen des Europäischen Rates von März 2000, März 2001, März 2005 und Oktober 2005, März 2006, März 2007 und März 2008,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2007 zum Thema „Europäisches Interesse: Erfolg im Zeitalter der Globalisierung“[9],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Februar 2008 zu den Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (Teil: Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft): Einleitung des neuen Zyklus (2008-2010)[10],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. November 2008 zur WWU@10: Zehn Jahre Wirtschafts- und Währungsunion – Errungenschaften und Herausforderungen[11],

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

1.  stellt fest, dass die weltweite Finanzkrise, die durch globale makroökonomische Ungleichgewichte und einer weltweiten Kreditkrise ausgelöst wurde, den Finanzsystemen weltweit und auch in der EU erheblichen Schaden zugefügt hat; stellt fest, dass die globale Finanzkrise weltweit eine massive Vernichtung der Börsenkapitalisierung mit sich gebracht hat, und dass die negativen Auswirkungen dieser Vernichtung auf die so genannte Realwirtschaft, insbesondere in Bezug auf die Beschäftigungslage und die soziale Situation, von weitreichender Tragweite sind; unterstreicht, dass die Finanzmärkte für die „Realwirtschaft“ von grundlegender Bedeutung sind und dass eine der Prioritäten – neben der Sicherung von Arbeitsplätzen – für Wachstum und Beschäftigung darin besteht, Kapital zu beschaffen, um die Prozesse wieder in Gang zu bringen, sowie Kredite und Finanzierungen für Investitionen bereitzustellen, wozu die Akteure wieder Vertrauen fassen müssen, was durch unmissverständliche Verpflichtungen und staatliche Garantien sowie durch eine besser organisierte Aufsicht unter Berücksichtigung aller Finanzmärkte weltweit und durch Regulierungsmaßnahmen, mit denen verantwortungsvolle Kredite für die Märkte begünstigt werden, erreicht werden kann;

2.  empfiehlt, dass die kurzfristigen Maßnahmen, die als Gegengewicht zu den unmittelbaren Folgen der Krise und zur Dämpfung der negativen Auswirkungen auf die Realwirtschaft ergriffen wurden, sowie die Konjunkturprogramme durch einen koordinierten und langfristigen Aktionsplan ergänzt werden, mit dem die Volkswirtschaften der Union auf den Weg eines stabilen Wachstums geführt und für die Zukunft vor ähnlichen Krisen geschützt werden sollen;

3.  erinnert daran, dass es in seiner Entschließung zum Programm von Lissabon vor einem Jahr[12] bereits auf die überaus große Bedeutung einer Wahrung der Stabilität der Finanzmärkte hingewiesen und festgestellt hat, dass die jüngste Subprime-Krise gezeigt hat, dass die Europäische Union Aufsichtsmaßnahmen ausarbeiten muss, um die Transparenz und die Stabilität der Finanzmärkte zu stärken und die Verbraucher besser zu schützen, sowie eine Beurteilung der derzeitigen Systeme und Instrumente der aufsichtsrechtlichen Überwachung in Europa gefordert und auf eine enge Absprache mit dem Parlament bestanden hat, woraus sich eindeutige Empfehlungen dafür ergeben sollten, wie die Stabilität des Finanzsystems und dessen Fähigkeit zur Bereitstellung sicherer und langfristiger Finanzierungen für die europäische Wirtschaft verbessert werden können;

4.  betont, dass die Finanzmärkte einen Kernbereich für das Funktionieren der sozialen Marktwirtschaften darstellen und dies auch weiterhin tun, dass die Finanzmärkte Finanzmittel für die „Realwirtschaft“ bereitstellen und durch die Gewährung von Finanzmitteln die Effizienz erhöhen sollen, und weist ferner darauf hin, dass die Finanzmärkte ebenfalls dazu da sind, die Volkswirtschaften mit den nötigen Mitteln auszustatten, damit diese sich entfalten können, was den Bürgern andererseits in den vergangenen Jahrzehnten eine erhebliche Anhebung ihres Lebensstandards ermöglicht hat; betont, dass in jeder Hinsicht verlässliche, effiziente und transparente Finanzmärkte eine Voraussetzung für eine gesunde und innovative sowie wachstums- und beschäftigungsfördernde europäische Wirtschaft sind;

5.  betont, dass die Finanzkrise eine Gelegenheit bietet, in deren Rahmen die Notwendigkeit der Innovation als Motor für die Wirtschaft nicht länger ignoriert werden kann; weist darauf hin, dass die Zeit gekommen ist, die vor gut acht Jahren vorgesehene dynamische wissensbasierte europäische Wirtschaft aufzubauen; weist ferner darauf hin, dass die Zeit gekommen ist, eine Wirtschaft mit niedrigem CO2-Ausstoß aufzubauen, die über das Potenzial verfügt, die Welt zu verändern und den europäischen Wohlstand und die internationale Wettbewerbsfähigkeit auf Jahrzehnte hinaus zu sichern; weist schließlich darauf hin, dass es an der Zeit ist, innovative Industrien zu stimulieren, die über die Fähigkeit verfügen, Europa neues Wachstum zu bringen;

6.  erkennt die positiven Ergebnisse der Rettungsmaßnahmen zur Vermeidung zusätzlicher Schäden am Finanzsystem an; fordert jedoch eine neue Finanzarchitektur durch den Aufbau einer transparenten und wirksamen Regulierung, die im besten Interesse der Verbraucher, der Unternehmen und der Beschäftigten ist; fordert ferner zusätzliche Legislativvorschläge sowie internationale Vereinbarungen, mit denen übermäßige Risikobereitschaft, fremdfinanzierte Börsenkapitalisierungen und wirtschaftliche Kurztermingeschäfte als wesentliche Ursachen der Krise angegangen werden können; erinnert die Kommission an ihre Pflicht, auf die Forderungen des Parlaments nach einer Regulierung von Hedgefonds und Private Equity einzugehen;

7.  betont, dass unbedingt sicherzustellen ist, dass der Finanzsektor, der in den Genuss öffentlicher Unterstützung gelangt ist, Unternehmen und insbesondere KMU sowie Privathaushalten in hinreichendem Maße Kredite zur Verfügung stellt; besteht darauf, dass Rettungspläne verbindliche Bedingungen in Bezug auf die Ausschüttung von Dividenden und die Darlehenspraxis enthalten müssen;

8.  warnt vor einem Teufelskreis niedriger Investitionen und niedriger Verbraucherausgaben, was zum Verlust von Arbeitsplätzen, eingeschränkten Geschäftsplänen und zu einem Rückgang der Innovation führen könnte, wodurch die EU möglicherweise in eine tiefe und lang anhaltende Rezession gestürzt würde; betont, dass in diesem Zusammenhang eine koordinierte europäische Antwort von wesentlicher Bedeutung ist, um zu vermeiden, dass die die Krise lediglich zu einander beeinträchtigenden nationalen Plänen für Finanzstabilität und für wirtschaftliche Erholung führt, verbunden mit möglichen Konflikten und Kosten zu Lasten des Binnenmarktes, der Wirtschafts- und Währungsunion sowie der Rolle Europas als „Global Player“;

9.  erwartet gemeinsame Maßnahmen zur Überwindung der Auswirkungen der Finanzkrise auf die Realwirtschaft; fordert die Festlegung von Leistungsmerkmalen in Bezug auf künftige Beschäftigungs- und Wachstumsraten, die zur Bestimmung des Umfang und der Bestandteile des Europäischen Konjunkturprogramms beitragen sollten; fordert in diesem Zusammenhang – im Rahmen des Wachstums- und Stabilitätspaktes und seiner Flexibilitätsbestimmungen – die Ausarbeitung einer schlüssigen europäischen Strategie für künftige Investitionen (und zwar in qualifiziertes und ausgebildetes Humankapital im Hinblick auf entscheidende technologische Fortschritte und Entwicklungen, in Innovation, in Energieeffizienz, in nachhaltige Infrastrukturen, in Kommunikationstechnologien, in Verknüpfungen und Dienstleistungen einschließlich Gesundheitsdiensten und für Investitionsmöglichkeiten für Unternehmer und insbesondere KMU, in neue Produkte und Märkte), dem Schutz von Arbeitsplätzen und die Sicherung der Einkommen sowie eine verbesserte Koordination der Wirtschafts- und Sozialpolitik;

10.  weist darauf hin, dass erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Umweltbelange sich als strategische Kernelemente für Anreizmaßnahmen eignen, die ihrerseits zur Schaffung qualitativ hochwertiger Arbeitsplätze im Umweltbereich führen und der europäischen Industrie gegenüber anderen Regionen der Welt, die diese Initiative erst noch ergreifen müssen, einen Vorteil verschaffen werden;

11.  vertritt die Auffassung, dass nur eine Politik, bei der die kurzfristige Bekämpfung von zunehmender Arbeitslosigkeit und Armut mit einer längerfristigen Vorbereitung der Grundlagen für die Umstellung unserer Wirtschaft auf Nachhaltigkeit eine dauerhaftere Lösung herbeizuführen vermag, die sich an der in Göteborg vereinbarten Strategie der Nachhaltigkeit inspiriert, die ihrerseits zu einem Teil der Strategie von Lissabon erklärt wurde;

12.  betont, dass die oberste Priorität der Europäischen Union darin bestehen muss, ihre Bürger vor den Auswirkungen der Finanzkrise zu schützen, da diese am meisten davon betroffen sind, sei es als Arbeitnehmer, Mitglieder von Haushalten oder Unternehmer; weist darauf hin, dass viele Arbeitnehmer und ihre Familien unter der Krise leiden oder leiden werden und dass deshalb Maßnahmen ergriffen werden müssen, um dazu beizutragen, den Verlust von Arbeitsplätzen auszugleichen sowie die Menschen dabei zu unterstützen, rasch auf den Arbeitsmarkt zurückzukehren, statt einer langfristigen Arbeitslosigkeit entgegenzusehen;

13.  vertritt die Auffassung, dass unter den Auswirkungen der Wirtschaftskrise die Zunahme der Armut in der EU am meisten Anlass zu Besorgnis gibtt; vertritt die Auffassung, dass der derzeitigen Zunahme der Arbeitslosigkeit in der EU unbedingt Einhalt geboten werden muss; betont, dass die wirksamste Art und Weise, Armut zu verringern und ihr vorzubeugen, in einer Strategie besteht, die den Zielen der Vollbeschäftigung, der qualitativ hochwertigen Arbeitsplätze und der sozialen Eingliederung verpflichtet ist, Maßnahmen zur Förderung des Unternehmertums und von Aktivitäten zur Förderung der Rolle der KMU und von Investitionen zu unterstützen; erinnert daran, dass eine Strategie zur Bekämpfung des Ausschlusses vom Arbeitsmarkt auf einem angemessenen Lebensstandard und Einkommensunterstützung, auf integrativen Arbeitsmärkten sowie auf dem Zugang zu qualitativ hochwertigen Dienstleistungen und zu Bildungseinrichtungen beruhen sollte; betont deshalb ferner, dass die Beschäftigung durch Maßnahmen für Unternehmen und KMU sowie durch Investitionen unterstützt werden muss, verbunden mit Initiativen zur Unterstützung von Menschen bei ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt; ist der Auffassung, dass Umschulungsmaßnahmen für Arbeitslose und Bildungsmaßnahmen im Hinblick auf die Ausbildung qualifizierter und spezialisierter Arbeitskräfte mit besonderem Vorrang angegangen werden sollten; ist der Auffassung, dass der Grundsatz der Solidarität von grundlegender Bedeutung für das europäischen Aufbauwerk ist und dass den Mitgliedstaaten Gemeinschaftsfinanzierungen für Vorhaben zur Verfügung gestellt werden müssen, die darauf abzielen einen übermäßigen Abbau von Arbeitsplätzen zu verhindern, Arbeitnehmer umzuschulen und ungelernten Arbeitskräften Arbeitsplätze zu beschaffen; betont, dass das Arbeitsrecht weiterentwickelt werden muss, damit ein höheres Maß an Flexibilität und an Sicherheit auf dem Arbeitsmarkt sowie auf Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes erzielt werden kann; weist darauf hin, dass die vorhandenen Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft wie der Europäische Fonds zur Anpassung an die Globalisierung aktualisiert werden müssen, damit sie in Bezug auf gewichtige Teile der Wirtschaft, in denen Arbeitsplätze abgebaut werden, effizient und rechtzeitig eingesetzt werden können; begrüßt den Vorschlag der Kommission, die Kriterien für den Europäischen Sozialfonds zu vereinfachen und die Aktivitäten dieses Fonds auf die am meisten gefährdeten Gruppen auszurichten;

14.  weist darauf hin, dass die KMU, die das Rückgrat der europäischen Wirtschaft darstellen, vom derzeitigen Wirtschaftsabschwung besonders hart getroffen sind; weist nachdrücklich darauf hin, dass die Kreditverknappung die KMU am härtesten getroffen hat, da sie jenen Teil der Wirtschaft darstellen, der sich am meisten auf kurzfristig verfügbares Kapital verlässt, das normalerweise in Form von Krediten bereitgestellt wird; unterstreicht, dass das fehlende Kapital im Zusammenwirken mit einem allgemeinen Rückgang der Nachfrage die KMU dazu zwingt, an allen Fronten den Rückzug anzutreten; weist ferner darauf hin, dass die derzeitige Notlage der KMU als diejenigen, die den größten Beitrag zum BIP leisten und die größten Arbeitgeber in der EU sind, für die EU insgesamt und insbesondere für die am meisten gefährdeten und betroffenen Regionen weitreichende Konsequenzen haben wird; betont ferner, wie wichtig die rasche Umsetzung der Initiative für kleine und mittlere Unternehmen in Europa (Small Business Act) im Allgemeinen und insbesondere der Bestimmungen für Kredite an KMU durch Maßnahmen der EIB ist;

15.  betont, dass ein ausreichender, erschwinglicher und angemessen sicherer Zugang zu Finanzen eine entscheidende Voraussetzung für Investitionen und Wachstum darstellt; vertritt die Auffassung, dass im derzeitigen Wirtschaftsklima die Initiative für kleinere und mittlere Unternehmen in Europa (Small Business Act) und ihre Zielsetzungen nunmehr wichtiger sind denn je, da die KMU ein unvergleichliches Potenzial für Wirtschaftswachstum und für die Schaffung und Wahrung von Arbeitsplätzen darstellen und die Möglichkeit für politische Lenkung und für eine Stärkung des Vertrauens in das europäische Unternehmertum bieten;

16.  weist darauf hin, dass Europa für ein nachhaltiges Wachstum auf gesunde, dynamische und gut ausgebildete Arbeitskräfte angewiesen ist; weist ferner darauf hin, dass dies leider – beispielsweise durch ein negatives Bevölkerungswachstum in den meisten Mitgliedstaaten – untergraben wird; weist darauf hin, dass leistungsstarke Kinderbetreuungsstrukturen, wie sie auf dem Europäischen Frühjahrsgipfel 2002 in Barcelona vereinbart wurden, ein wichtiger Katalysator sind, um Arbeit und Familie miteinander zu vereinbaren; weist darauf hin, dass der Ausbau von Kinderbetreuungsstrukturen, die auf die Familien aufbauen, sowohl Frauen als auch Männern die Teilnahme am Arbeitsleben und die Gründung von Familien erleichtern; weist ferner darauf hin, dass eine gesteigerte Erwerbstätigkeit von Frauen nicht nur zu einem größeren Wachstum der Wirtschaft insgesamt führt, sondern auch dazu beiträgt, die demografischen Herausforderungen, denen sich Europa heutzutage gegenüber sieht, abzuschwächen; weist ferner darauf hin, dass die Solidarität zwischen den Generationen gefördert werden muss, damit bei das Potenzial der vorhandenen Arbeitskräfte stärker genutzt werden kann;

17.  besteht jedoch darauf, dass die Mitgliedstaaten ihre Einwanderungspolitik auf Vordermann bringen müssen, um ganz gezielt Anreize für hochqualifizierte Einwanderer, die den Anforderungen des europäischen Arbeitsmarkts entsprechen, zu bieten und dabei auf die diesbezüglichen Erfahrungen der Vereinigten Staaten zurückgreifen und auf eine Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern zu achten, um ein geistiges Ausbluten dieser Länder zu verhindern; weist schließlich darauf hin, dass die Bildungspolitik verstärkt darauf ausgerichtet werden muss, ausländische Forscher und Studenten anzuziehen, die sich längerfristig in der EU aufhalten (Beispiel: Programm Erasmus mundus 2007-2013); verweist darauf, dass eine der wesentlichen Voraussetzungen für den Aufbau der weltweit führenden wissensbasierten Volkswirtschaft darin besteht, dass alle Mitgliedstaaten die grundlegenden Einwandererrechte garantieren und schützen und Einwanderern den Zugang zu gemeinsamen europäischen Werten und die Achtung der kulturellen Vielfalt bieten;

II. Die Bedürfnisse der Bürger und die erforderlichen Antworten

18.  stellt fest, dass es in der derzeitigen Krise eine Reihe von Kernprioritäten im Lissabon-Programm der Gemeinschaft gibt, deren Umsetzung von den Organen der Europäischen Union mit verschärfter Dringlichkeit verfolgt werden sollte: Förderung der regionalen und lokalen Wettbewerbsfähigkeit unter Wahrung der Wettbewerbsbestimmungen sowie unter Förderung von Verbraucherpolitiken, um die Märkte effizienter und gerechter zu gestalten, sowie unter Nutzung des Binnenmarktes insbesondere im Einzelhandel und bei Dienstleistungen; befürwortet eine zügige Umsetzung der Initiative für kleine und mittlere Unternehmen in Europa, insbesondere die zügige Annahme und Umsetzung der Richtlinie über Zahlungsverzug und der Satzung für Familienunternehmen; befürwortet ferner eine zügige Umsetzung des europäischen Forschungsbereichs und der Vorschläge zur fünften Freiheit zur Verbesserung der Freizügigkeit von Wissen und Innovation durch eine Förderung des Wissenstransfers innerhalb des aus Bildung, Forschung und Entwicklung sowie Industrieproduktion bestehenden Rahmens; befürwortet schließlich die Verabschiedung des kostengünstigen Gemeinschaftspatents und die Errichtung des Patentgerichts der EU, mit dem die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen erheblich verbessert, der Zugang der Unternehmen zu Finanzierungen erleichtert und die Innovation angeregt werden könnten;

19.  vertritt die Auffassung, dass Europa das gemeinsame grundlegende Ziel der Schaffung von Arbeitsplätzen und damit der Verhinderung von Massenarbeitslosigkeit verfolgen sollte; vertritt ferner die Auffassung, dass dieses Ziel deshalb den Umfang und dem Inhalt des Europäischen Konjunkturprogramms bestimmen sollte; betont ferner, dass die Solidarität unverzichtbar ist, damit das Europäische Konjunkturprogramm und die entsprechenden Begleitmaßnahmen möglichst positive Auswirkungen auf die Arbeitsmärkte in Europa haben;

20.  betont, dass zusätzliche Bemühungen zur Unterstützung der am meisten gefährdeten Bevölkerungsgruppen erforderlich sind;

21.  befürwortet nachdrücklich eine Arbeitsmarktpolitik, bei der der Zugang zum Arbeitsmarkt für alle gefördert und das lebenslange Lernen unterstützt werden; fordert die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner auf, innovative Vereinbarungen abzuschließen, um die Menschen an ihren Arbeitsplätzen zu belassen; unterstützt unter anderem den Abbau der Sozialabgaben auf niedrigen Einkommen zur Förderung der Vermittelbarkeit weniger qualifizierter Arbeitskräfte und die Einführung innovativer Lösungen (beispielsweise Dienstleistungsschecks für Haushalte und Kinderbetreuung, Mietzinsunterstützung für besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen), wie sie in einigen Mitgliedstaaten bereits erfolgreich angewandt werden; erwartet in dieser Frage den Austausch bewährter Verfahren ;

22.  betont, dass die Effizienz der Verbraucherschutzbestimmungen unbedingt gestärkt werden muss, um den hochgesteckten Erwartungen der EU-Bürger insbesondere in Bezug auf Finanzprodukte zu entsprechen; unterstützt die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen, Politikansätze vorzusehen, mit denen die von der Finanzkrise am schwersten betroffenen Opfer unterstützt werden;

23.  unterstreicht, dass der Rat zur Gewährleistung der Freizügigkeit und der Mobilität auf dem Arbeitsmarkt die Richtlinien über die Arbeitszeitgestaltung, die Arbeitsbedingungen für Zeitarbeitnehmer und die Übertragbarkeit von Rentenansprüchen unverzüglich annehmen und die Richtlinie 94/45/EG des Rates vom 22. September 1994 über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats überarbeiten sollte; hebt hervor, dass durch die Beseitigung der Schranken für die Mobilität auf dem europäischen Arbeitsmarkt ein größerer Schutz für die europäischen Arbeitnehmer ermöglicht wird; stellt fest, dass die Europäische Union Anstrengungen unternehmen muss, um ihren Bürgern die Vorteile eines Ansatzes zu erklären, der Erweiterung, Integration, Solidarität und Mobilität der Arbeitskräfte effektiv miteinander verknüpft;

24.  stellt fest, dass einige Mitgliedstaaten das Konzept eines Mindestlohns eingeführt haben; glaubt, dass andere Mitgliedstaaten Nutzen aus der Untersuchung ihrer Erfahrung ziehen könnten; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Voraussetzungen für die soziale und wirtschaftliche Teilhabe aller auch künftig gegeben sind, insbesondere durch Regelungen wie Mindestlöhne, andere rechtliche und allgemeinverbindliche Regelungen oder Tarifvereinbarungen im Einklang mit nationalen Traditionen, die Vollzeitarbeitnehmern ein menschenwürdiges Leben mit ihrem Verdienst ermöglichen;

25.  vertritt die Auffassung, dass die Finanzkrise eine Gelegenheit für notwendige Reformen bietet, wobei das Hauptaugenmerk auf solide wirtschaftliche Grundlagen ausgerichtet werden muss, die von angemessenen Investitionen in das Bildungswesen und in Qualifizierungen bis hin zur Qualität der öffentlichen Finanzen und zu einem Umfeld führen, in dem Innovation und die Schaffung von Arbeitsplätzen begünstigt werden; vertritt ferner die Auffassung, dass nachhaltiges Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Union vermehrt von hervorragenden Leistungen und von Innovation als wesentliche Antriebsfedern der europäischen Wettbewerbsfähigkeit abhängen;

26.  fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu unterstützen und um die Nachfrage und das Verbrauchervertrauen zu stärken; betrachtet in diesem Zusammenhang eine intelligente Wachstumsinitiative mit Schwerpunkt auf den Zielen von Lissabon, wie etwa Investitionen in das so genannte Wissensdreieck (das das Bildungswesen, Forschung und Innovation umfasst), umweltbezogene Technologien, Energieeffizienz, nachhaltige Infrastrukturen und Kommunikationstechnologien für wesentlich; hebt die Synergieeffekte einer solchen Initiative in Bezug auf künftige Wettbewerbsfähigkeit, den Arbeitsmarkt und den Schutz von Umwelt und Ressourcen hervor;

27.  betont, dass die Mitgliedstaaten ihre Reform der Arbeitsmärkte fortsetzen sollten, um mehr Arbeitsplätze zu schaffen und um Bildungssysteme vorzusehen, mit denen eine Anhebung des Ausbildungsniveaus unterstützt werden kann; vertritt ferner die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten ihre Bemühungen zur Förderung des Produktivitätswachstums durch größere Investitionen in das Bildungswesen fortsetzen sollten; vertritt ferner die Auffassung, dass die Bewältigung der Herausforderungen der Innovation und deren Verbreitung ebenso wie die Gewährleistung der Vermittelbarkeit von Arbeitskräften und Flexibilität eine optimierte Aus- und Weiterbildung sowie ein lebenslanges Lernen erfordern; unterstreicht jedoch die Ansicht, dass die derzeitigen Investitionen in Humankapital in Europa im Hinblick auf eine „wissensintensive“ Volkswirtschaft nach wie vor eindeutig unangemessen sind;

28.  betont, dass die derzeitige Krise nicht als Vorwand für eine Verschleppung der dringend erforderlichen Umstrukturierung der Ausgaben im Sinne umweltfreundlicher Investitionen dienen, sondern eher als zusätzlicher Anreiz verstanden werden sollte, um die dringend erforderliche ökologische Umstellung der Industrie voranzutreiben; bekundet seine Überzeugung, dass die wirtschaftliche Notwendigkeit der Bewältigung des Klimawandels offenkundig ist und dass jeder Schritt zur Verzögerung der erforderlichen Maßnahmen in letzter Konsequenz zu noch größeren Kosten führen wird;

29.  fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Haushalte zu überarbeiten und in intelligente Wachstumsprojekte zu investieren und damit den überarbeiteten Stabilitäts- und Wachstumspakt umfassend zu nutzen;

   betont, dass die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten in hohem Maße von einander abhängig sind; betont deshalb die Notwendigkeit einer wirksameren Koordination und einer verbesserten Lenkung, die in Krisenzeiten noch dringender erforderlich sind; weist darauf hin, dass das Argument für mehr Zusammenarbeit am deutlichsten in der Eurozone ausgebildet ist; verweist in diesem Zusammenhang auf seine Empfehlungen im Rahmen der Entschließung zur WWU@10;

III. Der europäische Handlungsrahmen

31.  betont die Notwendigkeit einer Stärkung der sozialen Dimension des Europäischen Konjunkturprogramms und der nationalen Konjunkturprogramme; fordert die Kommission auf, die sozialen Auswirkungen der Finanzkrise insbesondere im Bereich der sozialen Ausgrenzung, der Armut und der Renten zu beobachten und entsprechende Vorschläge zu unterbreiten;

32.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass die wichtigste Finanzierungsstruktur des Europäischen Sozialfonds im Wesentlichen auf Tätigkeiten im Bereich der sozialen Eingliederung ausgerichtet ist, um auf diese Weise die negativen gesellschaftlichen Folgen der Krise zu überwinden; erinnert daran, dass vorrangig jene Menschen davon erfasst werden müssten, die am wenigsten Zugang zum Arbeitsmarkt haben;

33.  weist darauf hin, dass es eines ökologischen „New Deals“ bedarf, mit dem auch die gesellschaftliche Krise angegangen wird; weist ferner darauf hin, dass die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Verarbeitungsindustrie und in industrienahen Sektoren durch massive Investitionen in soziale Dienstleistungen und insbesondere in das Bildungs- und Gesundheitswesen, durch die Schaffung besserer Bedingungen für die Unterrichtung von Kindern und Studenten, durch eine massive Aufstockung der Anzahl von Lehrkräften und durch eine Optimierung der äußeren Lernbedingungen ergänzt werden muss, durch Investitionen also, die sich in Zukunft bezahlt machen werden;

34.  weist darauf hin, dass New Deal-Investitionen sich auch auf Effizienzgewinne und die Ersetzung von anderen Ressourcen als Erdöl („kritische Materialien“) auswirken sollten, die kurz- oder mittelfristig vermutlich knapper werden und die Entwicklung bestimmter Sektoren wie etwa die Informations- und Kommunikationstechnologie sowie die Unterhaltungsindustrie behindern werden; stellt fest, dass jüngsten Untersuchungen zufolge bei diesen Materialien beträchtliche Effizienzgewinne erzielt werden können, verbunden mit einer Verringerung des Abfalls, der Kosten und der Abhängigkeit von bestimmten Ressourcen;

35.  weist in Bezug auf den Energiesektor darauf hin, dass Europa zur Zeit von fossilen Brennstoffen als wichtigste Energiequelle abhängig ist; weist ferner darauf hin, dass die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert und dass für Europa unbedingt Energiesicherheit herbeigeführt werden muss; betont, dass dies bedeutet, dass Europa seine Ressourcen an fossilen Brennstoffen diversifizieren und gleichzeitig danach trachten muss, Energie zu erschwinglichen Preisen einzukaufen; betont, dass der Energiesektor in den Mitgliedstaaten geöffnet werden muss und dass ein echter Wettbewerb herbeigeführt werden muss; betont ferner, dass die Energieeffizienz durch Maßnahmen in den Bereichen Forschung und Entwicklung und durch eine Angleichung bewährter Verfahren verbessert werden muss; betont schließlich, dass Europa angesichts langfristig hoher Öl- und Gaspreise in der Lage sein muss, seine diesbezügliche Anfälligkeit zu verringern; weist ferner darauf hin, dass Europa deshalb ernsthaft überlegen sollte, sich auf einen Energiebinnenmarkt hinzubewegen, seine Energie innerhalb der Union effizienter zu verteilen und seine Abhängigkeit von Energie von außerhalb der Union zu verringern; weist ferner darauf hin, dass der Anteil an erneuerbarer Energie erhöht werden muss, um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern; weist ebenfalls darauf hin, dass Forschung und Entwicklung in diesem Bereich intensiviert und verschiedene lokale Lösungen unterstützt werden sollten, um verfügbare erneuerbare Energiequellen optimal zu nutzen;

36.  stellt fest, dass die EU der Geschwindigkeit der Innovationen in der amerikanischen Volkswirtschaft nach wie vor hinterherhinkt; weist darauf hin, dass Innovation Vergleichsvorteile auf den globalen Märkten gewährleisten und damit für eine rasche Erholung der europäischen Volkswirtschaften sorgen kann; stellt fest, dass in Zeiten des wirtschaftlichen Abschwungs die allgemeine Tendenz besteht, in den Bereichen Forschung und Entwicklung Einsparungen vorzunehmen, dass dies jedoch ein falscher Ansatz ist, da genau das Gegenteil getan werden muss; ist überzeugt, dass verstärkte Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie in das Bildungswesen zu einer Produktivitätssteigerung und damit zu mehr Wachstum führen; fordert Investitionen in Forschung und Entwicklung, um das Ziel von 3 % des BIP zu erreichen, und betont, dass der EU-Haushalt einen größeren Anteil für Forschungsausgaben vorsehen muss; weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten ihre Investitionsziele in den Bereichen Forschung und Entwicklung anheben oder sie wenigstens erreichen sollten und dass sie anhand steuerlicher Maßnahmen und mit Hilfe von Darlehensgarantien und regionalen Clustern und Kompetenzzentren sowie mit allen sonstigen denkbaren Instrumenten, die zu dieser Zielsetzung beitragen können, Investitionen des Privatsektors in den Bereichen Forschung und Entwicklung unterstützen sollten; weist darauf hin, dass die Ausbildung von Erwachsenen und das lebenslange Lernen auf allen politischen Ebenen Vorrang genießen müssen, da sie zu einer Produktivitätssteigerung führen und gleichzeitig die erforderlichen Qualifikationen für den Zugang zum Arbeitsmarkt und für eine dauerhafte Vermittelbarkeit in wettbewerbsintensiven Arbeitsbereichen bieten;

37.  weist darauf hin, dass seit Beginn des 21. Jahrhunderts die vorhandenen Technologie- und Telekommunikationsinstrumente die Kräfte der Globalisierung in bislang unvorstellbarem Maße freigesetzt haben, dass sie die Kommunikation und die Arbeitsmärkte „verflacht“ und zu einer Phase bislang einzigartiger Innovation beigetragen haben und damit die Volkswirtschaften produktiver werden ließen und die Menschen weltweit miteinander vernetzt haben; vertritt daher die Auffassung, dass Europa durch die Maximierung der Auswirkungen der Technologie auf die Wirtschaft, durch eine weitere Öffnung des Binnenmarkts in den Bereichen Telekommunikation, Energie und Forschung und insbesondere des industriellen Sektors gestärkt aus den derzeitigen wirtschaftlichen Turbulenzen hervorgehen, die Qualität und Erschwinglichkeit seines Gesundheitswesens stärken, eine klimafreundliche Energiepolitik und -entwicklung begünstigen, das Bildungswesen in allen Mitgliedstaaten verbessern und seine weltweite Führerschaft im Technologiebereich und angewandter technologischer Innovation ausbauen kann; weist darauf hin, dass die wissensbasierte Volkswirtschaft auf die Entwicklung qualitativ hochwertiger Dienstleistungen und auf eine Breitbandstrategie angewiesen ist, mit denen sich die Aktualisierung und der Ausbau von Netzwerken bewerkstelligen lassen; vertritt die Auffassung, dass der Vorschlag der Kommission im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms, der darauf abzielt, bis zum Jahre 2010 eine vollständige Abdeckung mit Breitband-Kommunikationsnetzwerken zu verwirklichen, ein notwendiger Schritt nach vorne ist, der es der Europäischen Union erlauben wird, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten;

38.  fordert, dem Weißbuch der Kommission über die Jugend (2001) und dem Europäischen Pakt für die Jugend des Europäischen Rates (2005) als Instrumente zur Verwirklichung der Lissabonner Ziele mehr Beachtung zu schenken; ist der Ansicht, dass die Kommission bei der Vorbereitung von Legislativvorschlägen die Auswirkungen auf die Jugend und die Ergebnisse des strukturierten Dialogs mit Jugendorganisationen prüfen und berücksichtigen muss und dass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der einzelstaatlichen Lissabon-Reformprogramme sich auf die Jugend konzentrieren und in den einschlägigen Politikbereichen die Jugend berücksichtigen müssen; hält eine Steigerung der Mobilität der Studierenden sowie der Qualität der verschiedenen Bildungssysteme für einen vorrangigen Aspekt im Rahmen der Neufestsetzung der Hauptziele des Bologna-Prozesses für den Zeitraum nach 2010 und hebt hervor, dass Maßnahmen in verschiedenen Politikbereichen eingeleitet werden müssen; verweist darauf, dass verschiedene Aspekte der Mobilität über den Bereich der Hochschulbildung hinausgehen und auch soziale Angelegenheiten, Finanzen sowie die Einwanderungs- und Visumpolitik betreffen, um einen echten Europäischen Raum für Hochschulbildung zu entwickeln;

39.  hält eine „Europäisierung“ der Finanzaufsichtsstrukturen, effiziente Wettbewerbsbestimmungen, eine angemessene Regulierung und eine optimierte Transparenz der Finanzmärkte mittelfristig für wesentlich, um eine Wiederholung der derzeitigen Krise zu vermeiden; vertritt die Auffassung, dass ein integrierter, umfassender (alle Finanzbereiche abdeckender) und schlüssiger Aufsichtsrahmen, beginnend mit einem ausgewogenen Ansatz bei der Regulierung der grenzüberschreitenden Streuung von Finanzrisiken auf der Grundlage angeglichener Rechtsvorschriften in Falle von Aktivitäten, auf die mehrere Rechtsordnungen Anwendung finden, zu einer Reduzierung der Konformitätskosten führen würde; fordert die Kommission auf, Vorschläge für eine Überarbeitung der bestehenden Aufsichtsarchitektur nach Maßgabe dieser Grundsätze vorzulegen; fordert die Mitgliedstaaten trotz der oben angeführten Maßnahmen auf, mittelfristig zu ausgewogenen Staatsfinanzen zurückzukehren und darzulegen, wie sie dieses Ziel zu erreichen gedenken;

40.  fordert die Mitgliedstaaten und die Union auf, den EU-Haushalt anzupassen und die Verwendung nicht gebundender Finanzmittel zuzulassen, um die politischen Zielsetzungen der Europäischen Union zu unterstützen;

41.  bekundet seine Besorgnis angesichts der regionalen Unterschiede in Bezug auf die Auswirkungen der Finanzkrise, die unter anderem in der zunehmenden Kluft zwischen der Kreditwürdigkeit der Mitgliedstaaten deutlich werden, verbunden mit höheren Kosten für Darlehen für Mitgliedstaaten mit einem niedrigeren Rating; fordert die Ausarbeitung neuer und innovativer Finanzinstrumente, um diese Auswirkungen abzumildern und frisches Kapital anzuziehen;

42.  stellt fest, dass europäische Instrumente der Kapitalbeschaffung eingesetzt werden sollten, um die öffentlichen Ausgaben zu unterstützen; weist ferner darauf hin, dass im Hinblick auf eine Unterstützung des Konjunkturaufschwungs in Europa die Umsetzungsrate und die Umsetzungsgeschwindigkeit dieser Finanzierungsinstrumente erhöht werden müssen; weist schließlich darauf hin, dass die Kohäsionspolitik der EU ein vorzügliches Instrument der territorialen Solidarität darstellt, insbesondere deren grenzüberschreitenden Bestandteile; äußert seine große Zufriedenheit über die kürzlich erfolgte „Lissabonnisierung“ der Kohäsionspolitik; vertritt die Auffassung, dass durch Schritte hin zu einer verstärkten Ausrichtung regionaler Finanzmittel auf Unternehmertum, Forschung, Innovation, Beschäftigung und neue Qualifikationen beträchtliche Mittel auf lokaler Ebene verfügbar werden dürften, um das Geschäftspotenzial zu steigern und die am meisten gefährdeten Gruppen zu unterstützen;

43.  weist darauf hin, dass auch die TEN-T- und die TEN-E-Programme ihren vollen Beitrag sowohl zum Konjunkturprogramm als auch zu den Zielen der Strategie von Lissabon leisten sollten; weist ferner darauf hin, dass die positiven Bemühungen der Koordinatoren ebenso wie die Einsetzung der TEN-T-Exekutivagentur zusammen mit der Umsetzung der Rechtsvorschriften zur Verbesserung der Effizienz der Ko-Modalität zu einer stattlichen Anzahl vollständig vorbereiteter TEN-T-Projekte in der gesamten Europäischen Union zur Stärkung eines nachhaltigen Wachstums und im Sinne einer verbesserten Mobilität geführt haben;

44.  nimmt die bedeutende Rolle der EIB in Bezug auf das Konjunkturprogramm der EU zur Kenntnis; begrüßt die Anhebung des Kapitals für die EIB durch die Mitgliedstaaten, damit mehr Darlehen an KMU vergeben werden können; fordert, dass Darlehen für KMU in allen Mitgliedstaaten auf transparente und ausgewogene Art und Weise verfügbar gemacht werden; fordert eine weitere Stärkung der Rolle der EIB in Bezug auf neue innovative Finanzinstrumente;

45.  vertritt hinsichtlich der Ordnungspolitik die Auffassung, dass die derzeitige Wirtschaftskrise energische, koordinierte und frühzeitige staatliche Maßnahmen von allen Mitgliedstaaten erfordert, verbunden mit Regulierungsmaßnahmen, um die Finanzmärkte aufzufangen und das Vertrauen wiederherzustellen; weist darauf hin, dass neue legislative Maßnahmen auf den Grundsätzen der Transparenz und Verantwortung aufbauen sollten und dass eine wirksame Überwachung eingeführt werden muss, um die Rechte der Verbraucher zu wahren; weist darauf hin, dass neue Vorschriften auch Bestimmungen gegen übermäßige Kapitalschöpfung und für höhere Eigenkapitalreserven der Banken umfassen sollten; weist diesbezüglich ebenfalls auf die bestehenden Probleme im Zusammenhang mit den Bewertungsregeln und der Risikoeinschätzung hin; weist darauf hin, dass Kontrollen mit finanzpolitischen Innovationen einhergehen müssen und dass Europa den diesbezüglichen Sachverstand seiner Regelungsbehörden stärken muss; weist darauf hin, dass mehr Regulierung nicht zwangsläufig bessere Regulierung bedeutet; ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten ihre Regelungsmaßnahmen unbedingt koordinieren müssen; weist darauf hin, dass die Stabilisierungsnormen und die Regulierung der Finanzaufsicht in der Eurozone beibehalten werden müssen;

46.  weist erneut darauf hin, dass Ratingagenturen für die Finanzkrise mitverantwortlich sind; begrüßt die Aufforderung des Europäischen Rates, den Legislativvorschlag der Kommission zur Verschärfung der Bestimmungen über Ratingagenturen zu beschleunigen;

47.  fordert den Rat der Wirtschafts- und Finanzminister auf, bis März 2009 die Überprüfung der Mehrwertsteuerrichtlinie abzuschließen, um verringerte Mehrwertsteuersätze bei arbeitsintensiven Dienstleistungen und weitere geeignete Maßnahmen zu ermöglichen, um die Inlandsnachfrage anzukurbeln; fordert diesbezüglich eine koordinierte Aktion und Solidarität der Mitgliedstaaten, die differenzierte Optionen in Bezug auf bereichsspezifische Mehrwertsteuersenkungen zulassen sollten, wie sie in der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgesehen sind, die die Mitgliedstaaten nach Maßgabe ihrer jeweiligen Prioritäten umsetzen oder ausschlagen können; weist ferner darauf hin, dass ausgesuchte Steueranreize die Binnennachfrage und die Wirtschaft durch eine verringerte Besteuerung von Kapitalgewinnen und eine Minderbesteuerung umweltfreundlicher Produkte stimulieren sollten; weist schließlich darauf hin, dass eine Minderung der Arbeitgeber-Sozialabgaben auf niedrigen Einkommen und eine Befreiung der Kleinunternehmen von den Sozialabgaben die Unternehmen wie die Verbraucher unterstützen und die Nachfrage stimulieren würden;

48.  fordert die Kommission auf, einen Legislativvorschlag vorzulegen, mit dem die so genannten Kleinstunternehmen vom Anwendungsbereich der Vierten Richtlinie über das Unternehmensrecht in Bezug auf den Jahresabschluss ausgenommen werden;

49.  ist der Ansicht, dass die weltweite Regulierung des Finanzsektors, die weit über den klassischen Bankensektor hinausreichen muss, dringend verstärkt werden muss, und dass umfassende Maßnahmen zur Einführung verbindlicher Bestimmungen über aufsichtsrechtliche Überwachung, Transparenz, bewährte Vorgehensweisen und die Verhängung von Sanktionen gegenüber allen Nationen und Gebieten, die nicht zur Zusammenarbeit bereit sind, ergriffen werden müssen; fordert die Kommission auf, geeignete Vorschläge vorzulegen, und fordert den Rat nachdrücklich auf, bei internationalen Verhandlungen das politische Terrain im Hinblick auf eine zügige Akzeptanz eines derartigen Ansatzes vorzubereiten; weist darauf hin, dass die globale Finanzstabilität ein öffentliches Gut ist, für dessen Erhalt die politische Führung zuständig ist;

50.  begrüßt nachdrücklich den Umstand, dass die Kommission die Einsetzung einer Hochrangigen Arbeitsgruppe zur Verringerung des Verwaltungsaufwands gefordert hat, und fordert, dass die von dieser Arbeitsgruppe einvernehmlich beschlossenen Vorschläge so rasch wie möglich umgesetzt werden; betont, dass die Strategie von Lissabon zu einer Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen führen und dabei die Produktivität steigern und damit höhere Wachstumsraten insgesamt herbeiführen sollte; weist darauf hin, dass Europa Alternativen für Regulierungsmaßnahmen prüfen, sich in Bezug auf neue Regelungsmaßnahmen mit den Wirtschaftsakteuren absprechen und sich auf das Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen von Regulierungsmaßnahmen konzentrieren muss;

IV. Strategie von Lissabon-Bewertung, nächste Schritte und der weitere Weg

51.  begrüßt die nach dem gemeinschaftlichen Programm von Lissabon in den vergangenen Jahren erzielten Fortschritte, stellt jedoch fest, dass eine Reihe wichtiger legislativer Initiativen nach wie vor anhängig sind und vorrangig angenommen werden sollten; betont die unausgewogene Lage in Bezug auf die Qualität und die Quantität von Initiativen nach Maßgabe der unterschiedlichen europäischen Leitlinien; fordert einen ausgewogeneren Ansatz im Interesse eines wirklichen multilateralen und auf einem europäischen Politmix beruhenden Reformprogramms; unterstützt die Stärkung der externen Dimension der Europäischen Reformagenda, mit der hohe Standards, ein angemessener Regelungsrahmen und kooperative Arbeitsweisen vorgesehen werden, um mit anderen internationalen Wirtschaftsakteuren zusammenzuarbeiten und die weltweiten Herausforderungen zu meistern; begrüßt in diesem Zusammenhang die von verschiedenen Generaldirektionen der Kommission geleistete Arbeit bei der Ausarbeitung neuer qualitativer Indikatoren; fordert den Rat eindringlich auf, die Kommission aufzufordern, dafür Sorge zu tragen, dass bei den anstehenden Beurteilungen der nationalen Reformprogramme solche Indikatoren angewendet und in die Überwachungstätigkeit der Kommission eingebunden werden, um so ein umfassenderes und wirklichkeitsnahes Bild der Erfolge der Strategien von Lissabon und Göteborg zu erstellen;

52.  betont, dass konkretere Maßnahmen im Rahmen der Strategie von Lissabon erfordern, dass der Rat im Rahmen der multilateralen Überwachung einen wirksamen Gruppenzwang ausübt;

53.  verweist darauf, dass angesichts der neuen internen und externen Herausforderungen mit denen die Europäische Union konfrontiert ist die grenzen der offenen Koordinierungsmethode, auf die sich die Lissabon-Strategie seit 9 Jahren stützt, aufgezeigt wurden; besteht deshalb darauf, dass für die Zeit nach Lissabon eine stärker vorausschauende und globalere Politik vorgesehen wird, d.h. eine Politik, die auf einer Aktualisierung der bestehenden Gemeinschaftspolitiken (Handel, Binnenmarkt sowie Wirtschafts- und Währungsunion) und auf neuen gemeinschaftlichen außenpolitischen Ansätzen (Energie, Klima, Entwicklung, Migration) beruht;

54.  bedauert, dass mit lediglich einem einzigen verbleibenden Jahr im Zeitplan der Strategie von Lissabon die eindeutig festgelegten Zielsetzungen nicht erreicht wurden und dass die in den Programmbereichen erzielten Fortschritte unzureichend waren; vertritt die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten es versäumt haben, ihre Maßnahmen so umzusetzen, dass die Ziele der Strategie von Lissabon näher gerückt sind; vertritt ferner die Auffassung, dass die Strategie von Lissabon als wichtige Leitlinie für zukunftsorientierte Politikansätze, die auf eine starke, wettbewerbsfähige und wachstumssteigernde Europäische Union ausgerichtet sind, betrachtet werden muss; vertritt ferner die Auffassung, dass diese Strategie deshalb von den Mitgliedstaaten ernster genommen werden und nicht bloß als eine Reihe entfernter Ziele betrachtet werden sollte, sondern als ein Aktionsplan für die künftige Entwicklung Europas; schlägt vor, dass weitere Überlegungen über eine „Lissabon Plus-Agenda“ (die 2010 beginnen muss) auf der allgemeinen Architektur der derzeitigen Strategie von Lissabon (Wettbewerbsfähigkeit und Ökologisierung der europäischen Industriebereiche, zusätzliche und bessere Arbeitplätze, soziale Einbindung und Nachhaltigkeit) beruhen sollten, betont jedoch, dass unbedingt ein einheitlicherer und verstärkt auf Gegenseitigkeit beruhender Ansatz vorgelegt werden sollte, der die Möglichkeit bietet, die Lenkungsfähigkeit Europas im Sinne des Vertrags von Lissabon entscheidend voranzubringen; fordert die Kommission auf, vor Jahresende 2009 eine sorgfältige Prüfung der vergangenen neun Jahre der Strategie von Lissabon vorzulegen, zusammen mit einer Prüfung der Umsetzung der Ziele sowie der Verpflichtungen in Bezug auf die Strategie von Lissabon durch die Mitgliedstaaten; fordert die Kommission auf, die Sinnhaftigkeit einer Strategie für die Zeit nach Lissabon mit neuen Zielsetzungen zu analysieren und insbesondere zu prüfen, inwieweit die Mitgliedstaaten für die Umsetzung eines derartigen neuen Programms bereit sind, sowie die Machbarkeit einer solchen Strategie zu ermitteln; weist nachdrücklich darauf hin, dass die Integrierten Politischen Leitlinien vor dem Hintergrund des wirtschaftlichen Abschwungs neu ausgerichtet werden müssen, und fordert den Rat nachdrücklich auf, kurzfristigen Maßnahmen zur Wahrung der Beschäftigungsquote 2008, für Investitionen in den Kampf gegen den Klimawandel und zur Sicherstellung hinreichender Einkommen unter besonderer Berücksichtigung der am meisten gefährdeten Bevölkerungsgruppen zuzustimmen; erwartet von der Kommission, dass sie in Bezug auf diese Ziele rechtzeitig vor dem anstehenden Lissabon-Frühlingsgipfel des Rates entsprechende Initiativen ausarbeitet und Vorschläge unterbreitet;

55.  betont, dass die „Lissabonisierung“ der öffentlichen Ausgaben in allen Mitgliedstaaten und des EU-Haushalts in die Tat umgesetzt werden muss, da dadurch die Strategie von Lissabon selbst zu einem Hauptanliegen und die Effizienz bei den Bestrebungen zur Verwirklichung der Ziele von Wachstum und der Schaffung von Arbeitsplätzen grundlegend gestärkt würde;

56.  stellt fest, dass die von der EU benötigten Instrumente zur Stärkung der Ziele der Strategie von Lissabon im Wesentlichen in einer Angleichung aller entsprechenden Politikansätze, aller finanzpolitischen Instrumente und Fonds sowie des EU-Haushalts durch beschleunigte und intensivierte Bemühungen im Sinne von Wachstum und der Schaffung von Arbeitsplätzen bestehen; ist der Auffassung, dass kurzfristig finanzielle Anreize erforderlich sind, um eine problemlose Überwindung der Wirtschaftskrise herbeizuführen, sofern dadurch die privaten Ausgaben und das Verhalten nach Maßgabe der Ziele der Strategien von Lissabon und Göteborg und nach Maßgabe des Klima-Energiepakets neu ausgerichtet werden; warnt in diesem Zusammenhang vor diskriminierenden Steuersenkungen; vertritt die Auffassung, dass steuerliche Anreize auf soziale und ökologische Ziele ausgerichtet sein müssen; weist darauf hin, dass zu den möglichen Mitteln die Verringerung der Mehrwertsteuersätze für arbeitsintensive und örtlich erbrachte Dienstleistungen gehört; weist ferner darauf hin, dass für umweltpolitische Initiativen unter anderem im Energiebereich wie auch im Automobilsektor und im Bauwesen Mittel bereitgestellt werden können, vor allem, weil diese Bereiche einen Zusammenbruch der Nachfrage nach ihren Produkten erleben; weist schließlich darauf hin, dass die Verbraucher beispielsweise mit Hilfe von steuerlichen Ausnahmeregelungen dabei unterstützt werden können, umweltfreundliche Fahrzeuge und Wohnungen zu kaufen;

57.  bedauert die nach wie vor geringe Sichtbarkeit der Strategie von Lissabon in den nationalen Politikansätzen zahlreicher EU-Mitgliedstaaten; vertritt die Auffassung, dass die Mobilisierung aller Wirtschaftsbeteiligter für die effiziente Umsetzung dieser Strategie von wesentlicher Bedeutung ist; vertritt insbesondere die Auffassung, dass eine stärkere Einbeziehung der Sozialpartner, der nationalen Parlamente, der regionalen und lokalen Behörden sowie der Zivilbevölkerung zu einer Verbesserung der Ergebnisse der Strategie von Lissabon führen und die öffentliche Diskussion über die angezeigten Reformen beleben wird; ist überzeugt, dass die Mobilisierung aller Beteiligter durch eine ordnungsgemäße Umsetzung des Grundsatzes der multilateralen Ordnungspolitik gewährleistet werden kann;

58.  bedauert erneut, dass das Parlament, der Rat und die Kommission in Konsultation mit dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen nach wie vor keinen eindeutigen Plan und Verhaltenskodex vereinbart haben, mit dem eine angemessene Zusammenarbeit und eine umfassende Einbeziehung aller betreffenden Organe und Einrichtungen der Union in die entsprechende weitere Verfolgung der Lissabon-Strategie gewährleistet werden würden; fordert in diesem Zusammenhang den Rat und die Kommission auf, unverzüglich Vorschläge für eine enge Zusammenarbeit der relevanten EU-Organe und Einrichtungen im Hinblick auf eine ausstehende Überarbeitung der integrierten politischen Grundzüge zu unterbreiten sowie die Überlegungen zur anstehenden Lissabon-II-Agenda und deren Struktur vorzulegen;

59.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Bewerberländer, dem Ausschuss der Regionen und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss zu übermitteln.