Entschließungsantrag - B6-0112/2009Entschließungsantrag
B6-0112/2009

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

9.3.2009

eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung B6‑0014/2009
gemäß Artikel 108 Absatz 5 der Geschäftsordnung
von Jan Andersson
im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
zu im Herkunftsland verbliebenen Kindern von Migranten

Verfahren : 2009/2547(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0112/2009
Eingereichte Texte :
B6-0112/2009
Angenommene Texte :

B6‑0112/2009

Entschließung des Europäischen Parlaments zu im Herkunftsland verbliebenen Kindern von Migranten

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989, insbesondere auf die Artikel 3 und 20,

–  unter Hinweis auf das Internationale Übereinkommen zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen, insbesondere auf die Artikel 38, 42 und 45,

–  unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 24,

–  gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Freizügigkeit für Arbeitnehmer für die Volkswirtschaften aller Mitgliedstaaten von Vorteil ist und den Arbeitnehmern in Europa die Chance zur wirtschaftlichen und persönlichen Entwicklung bietet,

B.  in der Erwägung, dass diese positive Auswirkungen durch unerwünschte Nebeneffekte der Migration beeinträchtigt werden können, zu denen u. a. die schlechte Situation zählt, in denen sich im Herkunftsland verbliebene Kinder befinden, wenn ihre Eltern in einen anderen Mitgliedstaat abwandern,

C.  in der Erwägung, dass die Arbeitszuwanderung in den vergangenen Jahrzehnten ständig zugenommen hat und heute die meisten internationalen Migranten weltweit – 64 Millionen – in Europa ansässig sind,

D.  in der Erwägung, dass die Migration ein großes Potenzial zur Förderung der Entwicklung besitzt, wobei es jedoch sowohl in den Herkunftsländern als auch in den Aufnahmeländern Ländern noch ungelöste Probleme gibt,

E.  in der Erwägung, dass laut einer von UNICEF und dem Verband für Soziale Alternativen in Rumänien durchgeführten Studie 2008 rund 350 000 Kinder ein Elternteil hatten, das im Ausland tätig war, und rund 126 000 Kinder von der Migration beider Elternteile betroffen waren,

F.  in der Erwägung, dass sich die Migration positiv auf Haushalte im Herkunftsland auswirken kann, da sie durch Überweisungen und andere Kanäle die Armut verringert und zu höheren Investitionen in Humankapital führt,

G.  jedoch in der Erwägung, dass bei Kindern, die von in einem anderen Mitgliedstaat arbeitenden Eltern zurückgelassen werden, negative Aspekte zum Tragen kommen können, einschließlich der Gefahr eines generellen Mangels an Fürsorge, was die physische und psychische Gesundheit und mit der psychischen Gesundheit in Zusammenhang stehende Auswirkungen betrifft, wie beispielsweise Depression, weniger freie Zeit zum Spielen und zur Entwicklung, unzureichender Schulbesuch und unzureichende allgemeine Teilnahme an Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen, schlechte Ernährung und Kindesmissbrauch,

H.  in der Erwägung, dass es zwar umfassende Maßnahmen gibt, um die Lebensbedingungen und die Bildung der Kinder von Migranten, die mit ihren Eltern in das Aufnahmeland umziehen, zu verbessern, dem Phänomen der Kinder, die im Herkunftsland verbleiben, jedoch wenig Aufmerksamkeit geschenkt wurde,

I.  in der Erwägung, dass Kinder häufig im Herkunftsland verbleiben, weil Informationen über in den Aufnahmeländern gebotene Möglichkeiten und Vergünstigungen fehlen,

1.  fordert die Kommission auf, eine Studie zu erstellen, um das Ausmaß des Phänomens der im Herkunftsland verbliebenen Kinder auf europäischer Ebene zu bewerten und EU-weite Daten über dieses Phänomen zu sammeln;

2.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation der Kinder zu verbessern, die von ihren Eltern im Herkunftsland zurückgelassen werden, und ihre normale Entwicklung sicherzustellen, was Bildung und soziales Leben betrifft;

3.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Kooperationsmechanismen einzuführen, um nachteilige Auswirkungen auf Familien und insbesondere Kinder zu vermeiden, die mit dem Getrenntleben und den von ihnen zu überwindenden Entfernungen verbunden sind;

4.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Migranten besser über ihre Rechte und die Rechte ihrer Familienangehörigen, was die Freizügigkeit betrifft, und über die auf nationaler und europäischer Ebene angebotenen Informationen über das Leben im Ausland und die Arbeitsbedingungen in einem anderen Mitgliedstaat aufzuklären;

5.  fordert die Kommission auf, allen interessierten Parteien die angemessene Anwendung bereits bestehender Instrumente zur Unterstützung von Migranten und ihren Kindern, die das Herkunftsland nicht verlassen haben, vorzuschlagen;

6.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Sozialpartner und NRO aktiv an Maßnahmen zu beteiligen, die auf Verbesserungen für die Kinder von Migranten abzielen;

7.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, dem Ausschuss der Regionen, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Sozialpartnern zu übermitteln.