Entschließungsantrag - B6-0113/2009Entschließungsantrag
B6-0113/2009

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

9.3.2009

eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung O‑0026/2009
gemäß Artikel 108 Absatz 5 der Geschäftsordnung
von Thijs Berman
im Namen des Entwicklungsausschusses
zu Wasser im Hinblick auf das Fünfte Weltwasserforum vom 16. bis 22. März 2009 in Istanbul

Verfahren : 2009/2518(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0113/2009

B6‑0113/2009

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Wasser im Hinblick auf das Fünfte Weltwasserforum vom 16. bis 22. März 2009 in Istanbul

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis der Schlusserklärungen der vier ersten Weltwasserforen in Marrakesch (1997), Den Haag (2000), Kioto (2003) und Mexiko (2006),

–   in Kenntnis der Erklärung der Konferenz von Dublin (1992), in der eine integrierte Wasserbewirtschaftung empfohlen wird, die den Wert des Wassers in jeder seiner Verwendungen anerkennt, und in der das Prinzip der Erhebung von Gebühren für Wasser eingeführt wird,

–  unter Hinweis auf die Einrichtung des Weltwasserrates im Jahr 1996 zur Förderung von Überlegungen zu kritischen Fragen der internationalen Wasserpolitik,

–  in Kenntnis der Ministererklärung anlässlich der Internationalen Süßwasserkonferenz (Bonn, 2001), in der die dringende Notwendigkeit betont wird, neue Finanzmittel von allen möglichen Arten von Investoren zu mobilisieren und die öffentliche Finanzierung des Wassers durch Einbindung privatwirtschaftlichen Kapitals zu stärken und gleichzeitig Maßnahmen auf lokaler Ebene zu fördern,

–  unter Hinweis auf die Konferenz von Monterrey, auf der das Konzept einer globalen Wasserpartnerschaft eingeführt wurde, die ein multidimensioneller Dialog gleichberechtigter Partner sein soll, der auf Unternehmen, Finanzinstitutionen und die Zivilgesellschaft ausgedehnt wird, eine Initiative, die von NEPAD und der G8 im Jahr 2001 in Genau sowie vom Forum für die Partnerschaft mit Afrika im Jahr 2003 aufgegriffen wurde,

–  unter Hinweis auf das 1992 in Helsinki abgeschlossene und 1996 in Kraft getretene VN-ECE-Übereinkommen, das den Rechtsrahmen für eine regionale Zusammenarbeit beim Schutz und der Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationalen Seen bildet,

–  unter Hinweis auf die Konferenz von New York über die Millenniums-Entwicklungsziele, nach denen vorgesehen ist, bis 2015 den Anteil der Bevölkerung zu halbieren, die keinen dauerhaften Zugang zu Trinkwasser hat,

–  in Kenntnis des zweiten Weltwasserentwicklungsberichts der Vereinten Nationen mit dem Titel „Wasser, eine geteilte Verantwortung“,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2007 zu den lokalen Gebietskörperschaften und zur Entwicklungszusammenarbeit,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung zum vierten Weltwasserforum vom 16. bis 22. März 2006 in Mexiko,

–  in Kenntnis der mündlichen Anfrage O-0026/09 an die Kommission zum Fünften Weltwasserforum vom 16. bis 22. März 2009 in Istanbul,

–  gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.  unter Hinweis auf die Tatsache, dass fehlende Wasserversorgung und Abwasserentsorgung jährlich 8 Millionen Todesopfer fordern, dass mehr als 1 Milliarde Menschen keinen problemlosen Zugang zu Trinkwasser zu akzeptablen Preisen haben und dass fast 2,5 Milliarden Menschen über keinerlei Abwasserentsorgung verfügen,

B.  unter Hinweis auf die Tatsache, dass 2,8 Milliarden Menschen an wasserarmen Orten leben und dass diese Zahl bis 2030 auf 3,9 Milliarden ansteigen wird,

C.  in der Erwägung, dass arme Bevölkerungsgruppen am stärksten durch den Klimawandel gefährdet und auch am wenigsten in der Lage sind, sich an ihn anzupassen,

D.  in der Erwägung, dass 70 % des weltweiten Wasserverbrauchs keinerlei Bezug zu einer betriebswirtschaftlichen Schlüssigkeit aufweisen, denn im Agrarbereich zahlt niemand für Wasser einen Betrag, der dem Preis der Ressource auch nur nahekommt,

E.  in der Erwägung, dass bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Wasser und bei einer rationellen Bewirtschaftung ein Preisniveau festgelegt werden muss, das die Verschwendung durch bestimmte Sektoren verhindert und Investitionen in die Wartung und Verbesserung der Infrastrukturen zusammen mit Begleitmaßnahmen ermöglicht, die es möglich machen, eine gerechte Verteilung des Wassers sicherzustellen, wobei die Regierungen Unterstützung leisten müssen, damit arme Familien für ihre Grundbedürfnisse an Wasser bezahlen können,

F.  in der Erwägung, dass die weltweite Subventionierung von Wasser, die zu künstlich niedrig gehaltenen Wasserpreisen führt, der Verschwendung durch bestimmte Sektoren Vorschub leistet und einer der Hauptgründe für den Wassermangel ist,

G.  in der Erwägung, dass die Wasserverteilung äußerst ungleich ist, während sie doch ein grundlegendes universelles Recht sein sollte, wobei die kommunale Ebene für ihre Regelung und ihre Bewirtschaftung am besten geeignet ist,

H.  in der Erwägung, dass die Liberalisierung und Deregulierung der Wasserverteilung in den Entwicklungsländern und insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern zu Preissteigerungen, vor denen die Ärmsten betroffen sind und die ihren Zugang zum Wasser verringern, führen können, wenn es keinen soliden Regelungsrahmen gibt, der diese Maßnahmen begleitet,

I.  in der Erwägung, dass dagegen öffentlich-private Partnerschaften, die eine strenge und transparente Regulierung des öffentlichen Eigentums mit privaten Investitionen verbinden, zur Verbesserung des Zugangs zu Wasser und Abwasserentsorgung sowie zu einer effizienteren Nutzung auf der Kostenebene beitragen können,

J.  in der Erwägung, dass die Haupthindernisse für eine effiziente Wasserbewirtschaftung folgende sind: die Tatsache, dass dem Wasser kaum eine politische und finanzielle Priorität eingeräumt wird, die schlechte Bewirtschaftung, ein unzureichender Rechtsrahmen, der Mangel an Transparenz bei der Aushandlung und der Bewilligung von Verträgen, die Korruption und das Fehlen von Diskussionen über das Preisniveau,

K.  in Kenntnis der Aussagen der OSZE, wonach der Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) für Wasser und Abwasserentsorgung nur 9 % der bilateralen ODA und 4,5 % der multilateralen ODA ausmacht, und dass sie schlecht verteilt ist, denn die am wenigsten entwickelten Länder (LDC) haben nur 24 % der Mittel erhalten, obwohl sie sie am dringendsten benötigen,

L.  in der Erwägung, dass das Weltwasserforum, das alle drei Jahre einberufen wird, ein Ort der Diskussion und der Ausrichtung weltweiter politischer Entscheidungen über den Umgang mit Wasser und Wasserressourcen ist,

1.  erklärt, dass Wasser ein Gemeingut der Menschheit ist und dass es ein grundlegendes universelles Recht sein sollte; fordert, dass bis 2015 alle notwendigen Anstrengungen unternommen werden, um den Zugang der ärmsten Bevölkerungsgruppen zu Wasser zu gewährleisten;

2.  erklärt, dass Wasser als öffentliches Gut angesehen wird und der öffentlichen Kontrolle unterstellt werden muss, selbst wenn es teilweise oder gänzlich vom Privatsektor bewirtschaftet werden sollte;

3.  unterstreicht, dass jede Wasserbewirtschaftungspolitik auch den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und den Umweltschutz beinhalten muss und dass das Weltwasserforum dazu beitragen sollte, Strategien zu entwickeln, die eine Form der wirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Entwicklung fördern, die ein hohes Qualitätsniveaus des Wassers gewährleistet;

4.  wünscht, dass die globalen Subventionsregelungen für die Verteilung von Wasser abgeschafft werden, die Anreize für eine effiziente Wasserbewirtschaftung unterminieren und zu einer übermäßigen Nutzung führen, damit Mittel frei werden, die für Beihilfen eingesetzt werden, insbesondere für arme und ländliche Bevölkerungsgruppen, um einen erschwinglichen Zugang für alle zu schaffen;

5.  unterstreicht das Interesse daran, dass in den Anrainerstaaten von Grundwasserbecken eine gemeinsame Wasserbewirtschaftung organisiert wird, um Solidarität zu schaffen oder zu stärken und so etwaige Spannungen abzubauen oder bestehende Konflikte zu lösen;

6.  erinnert an die entscheidende Rolle bei der Beschaffung, der Bewirtschaftung und dem Schutz von Wasser, die Frauen spielen;

7.  fordert die Mitgliedstaaten auf, trotz der Finanzkrise ihren Beitrag zur ODA zu erhöhen, um das Millenniums-Entwicklungsziel hinsichtlich der Trinkwasserversorgung zu erreichen, was Investitionen von jährlich 180 Milliarden Dollar erfordert;

8.  fordert, die Mittel des Europäischen Wasserfonds für die AKP-Länder im Rahmen des 10. EEF aufzustocken und neue Finanzierungsinstrumente – auch privatwirtschaftliche Instrumente – und innovative Partnerschaften – insbesondere die solidarische Finanzierung – zu entwickeln;

9.  wünscht, dass durch die bilaterale ODA bestimmte multilaterale Maßnahmen, wie die afrikanische Wasserinitiative, unterstützt werden;

10.  meint, dass die ODA in Verbindung mit Ressourcen der lokalen Gebietskörperschaften, freiwilligen Spenden, Bankkrediten und privatem Kapital genutzt werden muss, um eine möglichst vollständige Finanzierung für den Wassersektor sicherzustellen;

11.  besteht auf der Einrichtung von Garantiemechanismen, die von Finanz- und Entwicklungsinstitutionen geschaffen werden könnten, um der Zurückhaltung von Investoren im Wassermarkt entgegenzuwirken;

12.  bekräftigt, dass der Staat mit seinen Aufgaben der Bestimmung der Politik und der notwendigen Mittel, der Auswahl von Partnern und der Aufteilung der Zuständigkeiten, auch wenn er die Ausführung auf die lokalen Gebietskörperschaften überträgt, weiterhin ein Hauptakteur der Wasserpolitik ist;

13.  fordert mit Nachdruck, die Bewirtschaftung der Wasserressourcen auf einen dezentralisierten, partizipativen und integrierten Ansatz zu gründen, in dem die Benutzer und Entscheidungsträger an der Bestimmung der Wasserpolitik im lokalen Bereich beteiligt sind;

14.  fordert die Kommission auf, Programme zur Sensibilisierung für Wasserfragen sowohl in der EU als auch in den Partnerländern der EU zu entwickeln;

15.  besteht auf der Notwendigkeit, die lokalen Behörden bei ihren Anstrengungen zu unterstützen, eine demokratische Wasserbewirtschaftung einzuführen, die effizient, transparent und reglementiert ist und den Zielen der nachhaltigen Entwicklung zur Deckung des Bedarfs der Bevölkerung gerecht wird;

16.  fordert die Kommission und den Rat auf, die maßgebliche Rolle der lokalen Gebietskörperschaften beim Schutz und bei der Bewirtschaftung von Wasser anzuerkennen, damit sie überall für die Steuerung der Wasserwirtschaft verantwortlich werden, und bedauert, dass die Kompetenzen der lokalen Gebietskörperschaften der Europäischen Union (EU) von den europäischen Kofinanzierungsprogrammen nur unzureichend genutzt werden;

17.  fordert daher die Kommission und den Rat auf, die lokalen Gebietskörperschaften der Europäischen Union dazu anzuregen, einen Teil der von den Benutzern für die Bereitstellung der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung erhobenen Gebühren für Maßnahmen dezentraler Zusammenarbeit bereitzustellen;

18.  fordert im Kontext der Aufrechterhaltung des öffentlichen Eigentums und im geeigneten Regelungs- und Rechtsrahmen, dass verstärkte Anstrengungen unternommen werden, um den Privatsektor in die Wasserverteilung mit dem Ziel einzubeziehen, seine Kapitalkraft, sein Know-how und die Technologie zu nutzen, um den Zugang zu Wasser und Abwasserentsorgung zu verbessern;

19.  meint, dass es Aufgabe der Staaten ist, private Anbieter von kleiner Größe in ihre nationalen Strategien der Wasserversorgung einzubeziehen;

20.  ist der Meinung, dass die Systeme der öffentlich-privaten Partnerschaft, bei denen die öffentlichen Stellen Eigentümer der Infrastrukturen bleiben und einen Bewirtschaftungsvertrag mit dem Privatsektor abschließen, eines der Mittel sein können, um einen erschwinglichen Zugang zu Wasser und Abwasserentsorgung zu erleichtern;

21.  besteht auf der Förderung neuer Ansätze, wie der Bewässerung ländlicher Gebiete und der Schaffung von Grüngürteln im Umkreis der Städte, um die Nahrungsmittelsicherheit und die lokale Autonomie zu stärken;

22.  meint, dass die Vermittlerrolle der NRO vor Ort mit den Bevölkerungsgruppen eine unverzichtbare Ergänzung ist, um den Erfolg von Projekten in armen Ländern zu gewährleisten;

23.  wünscht die Einführung eines Gebührenausgleichs, der es ermöglicht, die am stärksten benachteiligten Personen zu einem erschwinglichen Preis mit Wasser zu versorgen;

24.  ist davon überzeugt, dass auch örtliche Ersparnisse genutzt werden müssen, wobei klar ist, dass dies erfordert, dass die Regierungen alle Hindernisse rechtlicher, steuerlicher oder administrativer Art beseitigen, die die Entwicklung örtlicher Finanzmärkte behindern;

25.  rät der Kommission und den Mitgliedstaaten, eine Politik zur Unterstützung der Wasserbewirtschaftung zu verabschieden, die auf dem Grundsatz des allgemeinen, gerechten und diskriminierungsfreien Zugangs zu gesundem Wasser beruht;

26.  fordert, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die Bemühungen der Entwicklungsländer im Bereich der Anpassung und der Verringerung der Auswirkungen des Klimawandels erleichtern und unterstützen; erinnert in diesem Zusammenhang daran, wie wichtig es ist, rasch die Globale Allianz gegen den Klimawandel einzurichten;

27.  betont, wie wichtig es ist, die Bedürfnisse armer Menschen bei der Erarbeitung einer Politik der Wasserversorgung und ‑bewirtschaftung zu berücksichtigen, insbesondere der Bevölkerungsgruppen, die am meisten durch den Klimawandel gefährdet sind;

28.  fordert, dass die Präsidentschaft die EU auf dem Forum in Istanbul mit folgendem Auftrag vertritt:

  • den Zugang zum Trinkwasser als lebenswichtiges Grundrecht des Menschen zu betrachten und nicht nur als Handelsware, die allein den Regeln des Marktes unterliegt,
  • die in dieser Entschließung zum Ausdruck gebrachten Leitlinien zu verteidigen;

29.  wünscht, dass Verhandlungen im Rahmen der Vereinten Nationen aufgenommen werden, die auf einen internationalen Vertrag hinauslaufen, durch den dieses Recht Anerkennung findet;

30.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem AKP-EU-Rat, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und dem Generalsekretariat der „Komitees für den Weltwasservertrag“ zu übermitteln.