ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
10.3.2009
gemäß Artikel 108 Absatz 5 der Geschäftsordnung
von Mieczysław Edmund Janowski und Hanna Foltyn-Kubicka
zum 50. Jahrestag des tibetischen Aufstands und zum Dialog zwischen dem Dalai Lama und der chinesischen Regierung
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B6-0135/2009
B6‑0137/2009
Entschließung des Europäischen Parlaments zum 50. Jahrestag des tibetischen Aufstands und zum Dialog zwischen dem Dalai Lama und der chinesischen Regierung
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu China und Tibet,
– unter Hinweis auf die Erklärung, die der Dalai Lama am 4. Dezember 2008 vor dem Europäischen Parlament abgegeben hat,
– unter Hinweis auf die abschließenden Bemerkungen des Ausschusses der Vereinten Nationen gegen Folter vom November 2008,
– gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass sich am 10. März 2009 die erzwungene Flucht des Dalai Lama aus Tibet und der Beginn seines Exils in Indien zum 50. Mal jähren,
B. in der Erwägung, dass acht Dialogrunden zwischen den Abgesandten des Dalai Lama und Vertretern der chinesischen Regierung zu keinem Durchbruch geführt haben,
C. in der Erwägung, dass die chinesischen Behörden das jährliche Gebetsfestival Monlam Chenmo, das für die tibetischen Mönche hohen symbolischen Wert besitzt, verboten haben, und in der Erwägung, dass sich die tibetischen Mönche über dieses Verbot hinweggesetzt haben und friedlich in den Straßen gebetet haben, aber auseinandergingen, als sie sich bewaffneten Polizisten in Kampfanzügen gegenüber sahen,
D. in der Erwägung, dass am 25. Februar 2009 109 Mönche aus dem Kloster An Tuo in der chinesischen Provinz Qinghai während eines friedlichen Marsches anlässlich des tibetischen Neujahrs verhaftet wurden,
E. in der Erwägung, dass diese beiden neuen Akte der Repression zeigen, dass die chinesischen Behörden unter dem Vorwand der Erhaltung der territorialen Einheit versuchen, die Religions- und Glaubensfreiheit der tibetischen Mönchen weiter einzuschränken,
F. in der Erwägung, dass das „Memorandum über echte Autonomie für das tibetische Volk“, das auf Ersuchen der chinesischen Regierung erstellt und von den Abgesandten des Dalai Lama in der achten Gesprächsrunde im November 2008 in Peking vorgelegt wurde, die Grundsätze der chinesischen Verfassung und die territoriale Integrität der Volksrepublik China respektiert, von der chinesischen Regierung jedoch als Versuch einer „Semi-Unabhängigkeit“ und einer „versteckten Unabhängigkeit“ abgelehnt wurde,
1. bekräftigt sein Mitgefühl und seine Solidarität mit dem tibetischen Volk; erkennt die moralische und politische Autorität des Dalai Lama an und fordert die chinesischen Behörden auf, die legitimen Rechte des tibetischen Volkes, seine eigenen kulturellen und religiösen Funktionen und Zeremonien wahrzunehmen, uneingeschränkt zu achten;
2. fordert die chinesische Regierung nachdrücklich auf, das „Memorandum über echte Autonomie für das tibetische Volk“ vom November 2008 als Grundlage für eingehende Diskussionen zu betrachten, um zu einem positiven und bedeutsamen Wandel in Tibet unter Einhaltung der in der Verfassung und den Gesetzen der Volksrepublik China niedergelegten Grundsätze zu gelangen;
3. fordert den Ratsvorsitz auf, anlässlich des 50. Jahrestags des Exils des Dalai Lama in Indien eine Erklärung anzunehmen, in der die chinesische Regierung aufgefordert wird, die uneingeschränkte Achtung der Religionsfreiheit und der kulturellen Identität des tibetischen Volkes zu gewährleisten und eingehende Verhandlungen ohne Vorbedingungen mit dem Dalai Lama und seinen Abgesandten aufzunehmen, und einen Hinweis auf das „Memorandum über echte Autonomie für das tibetische Volk“ in die Erklärung aufzunehmen;
4. fordert die chinesischen Behörden auf, Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen, insbesondere dem VN-Hochkommissar für Menschenrechte und sonstigen unabhängigen Beobachtern ungehinderten Zugang nach Tibet zu gewähren, damit sie die Lage in Tibet untersuchen können;
5. fordert die chinesische Regierung auf, alle Personen, die lediglich wegen ihres Engagements in friedlichem Protest inhaftiert sind, unverzüglich und bedingungslos freizulassen und eine Aufstellung aller Personen vorzulegen, die getötet wurden oder vermisst sind, sowie aller Inhaftierten, einschließlich Namen, Aufenthaltsort und gegen sie erhobene Beschuldigungen; fordert insbesondere die Freilassung des 11. Panchen Lama, Gedhun Choekyi Nyima, des jüngsten politischen Gefangenen weltweit, der am 25. April 20 Jahre alt wird;
6. wiederholt seine Forderung an die chinesische Regierung, verletzten Tibetern eine angemessene medizinische Versorgung und inhaftierten Tibetern Rechtsbeistand zu gewährleisten, sie nach internationalem Menschenrecht zu behandeln und von Folter abzusehen;
7. ersucht die chinesischen Behörden, ausländischen Medien uneingeschränkten Zugang zu Tibet zu gewähren, einschließlich der tibetischen Gebiete außerhalb der Autonomen Region Tibet, und die für den Zugang zur Autonomen Region Tibet erforderlichen Sonderausweise abzuschaffen;
8. fordert die chinesischen Behörden auf, der Empfehlung des Ausschusses der Vereinten Nationen gegen Folter vom November 2008 hinsichtlich des verbreiteten unverhältnismäßigen Einsatzes von Gewalt und anderer Übergriffe in der Autonomen Region Tibet Rechnung zu tragen;
9. wiederholt seine Forderung an die Mitgliedstaaten, die Möglichkeit einer Anerkennung der tibetischen Exilregierung als legitime Vertreterin des tibetischen Volkes in Erwägung zu ziehen, sollten die chinesischen Behörden die Wiederaufnahme der Verhandlungen über eine echte Autonomie für das tibetische Volk verhindern oder Fortschritte bei diesen Verhandlungen ausschließen;
10. wiederholt seine Forderung an den Rat, einen Sondergesandten für Tibetfragen zu ernennen, um den Dialog zwischen den Parteien zu erleichtern und die Verhandlungen nach ihrer Wiederaufnahme genau zu verfolgen;
11. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Volksrepublik China und Seiner Heiligkeit dem Dalai Lama zu übermitteln.