Entschließungsantrag - B6-0138/2009Entschließungsantrag
B6-0138/2009

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

10.3.2009

eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung B6‑0012/2009
gemäß Artikel 108 Absatz 5 der Geschäftsordnung
von Marco Cappato, Marco Pannella, Janusz Onyszkiewicz, Jules Maaten, Marios Matsakis und Olle Schmidt
im Namen der ALDE-Fraktion
zum Aufstand in Tibet und den Verhandlungen zwischen der Volksrepublik China und den Gesandten seiner Heiligkeit, des Dalai Lama

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B6-0135/2009

Verfahren : 2009/2550(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0138/2009
Eingereichte Texte :
B6-0138/2009
Angenommene Texte :

B6‑0138/2009

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Aufstand in Tibet und den Verhandlungen zwischen der Volksrepublik China und den Gesandten seiner Heiligkeit, des Dalai Lama

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu China und Tibet, insbesondere die Entschließungen vom 10. April und 10. Juli 2008,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Dalai Lama vom 4. Dezember 2008 vor dem Europäischen Parlament,

–  gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass sich im März 2009 die Flucht des Dalai Lama aus Tibet und der Beginn seines Exils in Indien zum fünfzigsten Male jährt,

B.  in der Erwägung, dass acht Verhandlungsrunden zwischen den Gesandten des Dalai Lama und Vertretern der chinesischen Regierung zu keinem Durchbruch führten und keine weiteren Gespräche vorgesehen sind,

C.  in der Erwägung, dass in dem auf Antrag der chinesischen Regierung erstellten und von den Gesandten des Dalai Lama anlässlich der achten Gesprächsrunde im November 2008 in Peking vorgestellten Memorandum für eine echte Autonomie für das tibetische Volk die Grundsätze der chinesischen Verfassung und die territoriale Integrität der Volksrepublik China beachtet werden, dass dieses Memorandum aber von der chinesischen Regierung als der Versuch einer „halben Unabhängigkeit” und einer „verdeckten Unabhängigkeit” abgelehnt wurde,

D.  in der Erwägung, dass die Lage in Tibet noch weit von der Normalität entfernt ist und internationalen Medien und internationalen Überwachungsagenturen der Zugang zu der Region immer noch verwehrt wird, wobei der Informationsfluss gleichzeitig starken Einschränkungen unterliegt,

1.  fordert die chinesischen Behörden eindringlich auf, UN-Menschenrechtssachverständigen und anderen unabhängigen Beobachtern einen ungehinderten Zugang zu Tibet zu gewähren, um die dortigen Verhältnisse zu untersuchen;

2.  fordert die chinesische Regierung auf, umgehend und vorbehaltlos all jene Menschen freizulassen, die lediglich aufgrund ihrer Teilnahme an friedlichen Protesten inhaftiert sind, sowie eine Aufstellung all jener vorzulegen, die getötet wurden oder vermisst werden oder inhaftiert sind, einschließlich ihrer Namen, ihres Aufenthaltsorts und der gegen sie erhobenen Anschuldigungen;

3.  fordert die chinesischen Behörden auf, den ausländischen Medien einen ungehinderten Zugang zu Tibet zu gewähren, einschließlich zu den tibetischen Gebieten außerhalb des Autonomen Gebiets Tibet, und das System der Sonderausweise, die für den Zugang zum Autonomen Gebiet Tibet erforderlich sind, einzustellen;

4.  fordert den Rat auf, einen „Ausschuss zur Wahrheitsfindung“ einzusetzen, um festzustellen, was genau während der Verhandlungen zwischen der Volksrepublik China und den Gesandten seiner Heiligkeit des Dalai Lama geschehen ist;

5.  fordert die chinesische Regierung nachdrücklich auf, das Memorandum vom November 2008 für eine echte Autonomie für das tibetische Volk als eine Grundlage für substanzielle Gespräche im Hinblick auf einen positiven und bedeutungsvollen Wandel in Tibet zu betrachten, der den in der Verfassung und in den Rechtsvorschriften der Volksrepublik China festgelegten Grundsätzen entspricht;

6.  verurteilt nachdrücklich die brutale Unterdrückung tibetischer Demonstranten durch die chinesischen Sicherheitskräfte;

7.  verurteilt aufs Schärfste alle Gewaltakte, die in den Straßen von Lhasa und in Tibet verübt wurden, und drückt den Familien der Opfer seine aufrichtige Anteilnahme aus;

8.  fordert den Ratsvorsitz auf, eine Erklärung aus Anlass des 50. Jahrestags des Exils des Dalai Lama nach Indien anzunehmen, worin die chinesische Regierung aufgefordert wird, ohne Vorbedingungen ernsthafte und ergebnisorientierte Verhandlungen mit dem Dalai Lama und seinen Gesandten aufzunehmen, und in diese Erklärung eine Bezugnahme auf das Memorandum für eine echte Autonomie für das tibetische Volk aufzunehmen;

9.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Volksrepublik China und seiner Heiligkeit dem Dalai Lama zu übermitteln.