Entschließungsantrag - B6-0155/2009Entschließungsantrag
B6-0155/2009

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

18.3.2009

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Martin Schulz und Robert Goebbels
im Namen der PSE-Fraktion
zu der Zukunft der Automobilindustrie

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B6-0152/2009

Verfahren : 2009/2560(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0155/2009
Eingereichte Texte :
B6-0155/2009
Angenommene Texte :

B6‑0155/2009

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Zukunft der Automobilindustrie

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes der Tagung des Europäischen Rates vom 23. und 24. März 2000 in Lissabon,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Februar 2005 für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates mit dem Titel „Zusammenarbeit für Wachstum und Arbeitsplätze – Ein Neubeginn für die Strategie von Lissabon“ (KOM(2005) 24 endgültig),

–  unter Hinweis auf den im Jahr 2006 von der hochrangigen Gruppe herausgegebenen Abschlussbericht mit dem Titel „CARS 2 – Ein wettbewerbsfähiges Kfz-Regelungssystem für das 21. Jahrhundert“,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 7. Februar 2007 mit dem Titel „Ein wettbewerbsfähiges Kfz-Regelungssystem für das 21. Jahrhundert – Stellungnahme der Kommission zum Schlussbericht der hochrangigen Gruppe CARS 21“ (KOM(2007) 22 endgültig),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes der Tagung des Europäischen Rates vom 15. und 16. Oktober 2008 in Brüssel,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. Oktober 2008 mit dem Titel „Aus der Finanzkrise in den Aufschwung: Ein Aktionsrahmen für Europa“ (KOM(2008) 706 endgültig),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Europäischen Rat vom 26. November 2008 mit dem Titel „Europäisches Konjunkturprogramm“ (KOM(2008) 800 endgültig),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. März 2009 für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates mit dem Titel „Impulse für den Aufschwung in Europa“ (KOM(2009) 114),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes der Tagung des Europäischen Rates vom 11. und 12. Dezember 2008,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2008 zum Thema CARS 21: Ein wettbewerbsfähiges Kfz-Regelungssystem für das 21. Jahrhundert (2007/2120(INI)),

–  unter Hinweis auf die Erklärungen des Rates und der Kommission vom 4. Februar 2009 zu den Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Automobilindustrie,

–  unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 17. Dezember 2008 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen im Rahmen des Gesamtkonzepts der Gemeinschaft zur Verringerung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (KOM(2007)0856 – C6-0022/2008 – 2007/0297(COD)),

–  unter Hinweis auf seinen in erster Lesung am 17. Dezember 2008 festgelegten Standpunkt im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EG) Nr. …/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen im Rahmen des Gesamtkonzepts der Gemeinschaft zur Verringerung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen,

–  unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 11. März 2009 zu einem europäischen Konjunkturprogramm (A6-0063/2009),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Treffens der europäischen Industrieminister mit Günter Verheugen, Vizepräsident der Kommission, zur Lage der Automobilindustrie, das am 16. Januar 2009 in Brüssel stattgefunden hat,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 25. Februar 2009 mit dem Titel „Maßnahmen zur Bewältigung der Krise in der europäischen Automobilindustrie“ (KOM(2009) 104 endgültig),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des informellen Treffens des Europäischen Rates vom 1. März 2009,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Tagung des Rates „Binnenmarkt, Industrie und Forschung“ vom 5. März 2009,

–   unter Hinweis auf die am 29. Januar 2009 vom Dachverband der europäischen Automobilhersteller veröffentlichte Statistik zu den Verkaufszahlen für Fahrzeuge im Jahr 2008,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die jüngste Finanz- und Wirtschaftskrise die europäische Wirtschaft mit voller Kraft trifft, und insbesondere Sektoren wie die Automobilindustrie und ihre Zulieferer, die in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht sowie in Bezug auf die Beschäftigung stark in Mitleidenschaft gezogen werden, was Arbeitslosigkeit und – damit einhergehend – umfangreiche Entlassungsentschädigungen zur Folge hat,

B.  in der Erwägung, dass die Kommission am 26. November 2008 ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht und die Mitgliedstaaten und anderen Einheiten der Europäischen Union, insbesondere die Europäische Investitionsbank (EIB) und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) aufgefordert hat, angesichts dieser neuen Herausforderung für die Wirtschaft und die EU in dieser schwierigen Zeit Hilfe zu leisten, um die Energieeffizienz zu erhöhen und Arbeitsplätze zu sichern,

C.  in der Erwägung, dass das Legislativpaket zu erneuerbaren Energien und Klimawandel, das im Dezember 2008 unter französischem Ratsvorsitz angenommen wurde, eine entscheidende Rolle bei der Förderung umweltfreundlicher Investitionen spielen wird, die Energieeinsparungen im Automobilsektor und in den anderen betroffenen Sektoren zum Ziel haben und unbestreitbare Vorteile für diese Sektoren mit sich bringen,

D.  in der Erwägung, dass die Automobilindustrie, in der pro Jahr 19 Millionen Fahrzeuge hergestellt werden und von der 2,3 Millionen direkte und über 10 Millionen indirekte Arbeitsplätze abhängen, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen – davon viele hochqualifizierte Arbeitsplätze, die nicht verlorengehen sollten –, einer der wichtigsten Wirtschaftssektoren in der Europäischen Union ist,

E.  in der Erwägung, dass die europäische Automobilindustrie ein strategischer Sektor für die europäische Wirtschaft und der größte private Investor in Forschung und Entwicklung in der Europäischen Union ist und dass die europäischen Hersteller von Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen angesichts der Zulassungs- und Marktanforderungen hohe Investitionen tätigen müssen, insbesondere um die Umstellung auf Fahrzeuge mit niedrigen Emissionen zu gewährleisten,

F.  in der Erwägung, dass der Verkauf von Automobilen im Jahr 2008 um 7,8 % und im vierten Quartal um 19,3 % zurückgegangen ist und dass auch die Zulassung von Nutzfahrzeugen zwischen Januar und November 2008 um 7,7 % und allein im November um 30,8 % zurückgegangen ist,

1.  macht darauf aufmerksam, wie wichtig es ist, dass die EU-Mitgliedstaaten kohärente und koordinierte Initiativen zugunsten der europäischen Automobilindustrie ergreifen; betont, dass es sich um eine Krise europäischen Ausmaßes handelt und dass eine zweckmäßige Koordinierung einzelstaatlicher Maßnahmen sowie eine klare Lenkung auf EU-Ebene und klare EU-Normen daher unlauteren und diskriminierenden Wettbewerb zwischen Mitgliedstaaten hinsichtlich staatlicher Hilfe verhindern sollten, damit für den Sektor als ganzen das bestmögliche Ergebnis erzielt wird;

2.  weist nachdrücklich darauf hin, dass alle finanziellen oder steuerlichen Initiativen die notwendige technologische Umrüstung des Sektors unterstützen und beschleunigen müssen, insbesondere im Bereich der Energieeffizienz von Maschinen und der Verringerung von Emissionen, in vollem Einklang mit vor kurzem angenommenen Rechtsvorschriften, einschließlich auf dem Gebiet der Grundlagenforschung; fordert die Kommission auf, die Lage zu überwachen und dem Parlament mitzuteilen, ob diese Bedingungen erfüllt werden;

3.  erinnert daran, dass der Sektor unabhängig von der Krise überschüssige Kapazitäten aufweist, für deren Abbau die Industrie selbst in Absprache mit den Gewerkschaften eine kohärente Strategie entwickeln muss;

4.  begrüßt den CARS 21-Prozess, der eine langfristige Industriepolitik auf europäischer Ebene auf den Weg bringt; fordert die Kommission auf, diesen langfristigen Strategieplan fortlaufend zu überwachen und zu überprüfen, um die künftige Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie zu gewährleisten, damit in diesem strategischen Industriezweig dauerhaft Arbeitsplätze gesichert werden;

5.  begrüßt die Bemühungen der Kommission, eine wirksame politische Antwort auf die Schwierigkeiten von General Motors Europe und seinen Zulieferern zu geben, indem sie die Bemühungen der betroffenen Mitgliedstaaten koordiniert, einschließlich der Organisation des Ministertreffens vom 13. März 2009 und der Suche nach einer ausgewogenen und gerechten Lösung in Bezug auf die Problematik der Rechte des geistigen Eigentums;

6.  betont die entscheidende Bedeutung proaktiver und frühzeitig stattfindender Schulungs- und Umschulungsprogramme für Arbeitnehmer, denen der Verlust ihres Arbeitsplatzes in diesem Industriezweig droht;

7.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf zu gewährleisten, dass die Arbeitnehmervertreter umfassend über etwaige Einschränkungen der Produktionskapazität und Umstrukturierungspläne informiert werden und diese in enger Absprache mit den Arbeitnehmervertretern entwickelt werden müssen; betont daher die Notwendigkeit, die Gewerkschaften umfassend in die laufenden Gespräche einzubeziehen und die Hilfspläne auf einzelstaatlicher und europäischer Ebene zu entwickeln; fordert die Kommission auf, einen echten sozialen Dialog auf europäischer Ebene während der nächsten Wochen und Monate zu fördern;

8.  fordert die Kommission auf, im Rahmen der ausgewogenen Umsetzung aller „Prioritäten von Lissabon“ so schnell wie möglich Vorschläge zum bestmöglichen Einsatz der europäischen Fonds vorzulegen, die zur Förderung von Arbeitsplätzen zur Verfügung stehen (Kohäsionsfonds, Strukturfonds, Sozialfonds oder Globalisierungsfonds);

9.  fordert die Kommission auf, insbesondere zu gewährleisten, dass mit den zur Verfügung stehenden europäischen Fonds, wie dem Europäischen Sozialfonds und dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, frühzeitige Schulungs- und Umschulungsprogramme für Arbeitnehmer unterstützt werden, wo und wann auch immer Arbeitszeitbeschränkungen vorgenommen werden;

10.  fordert die EIB auf, im Rahmen ihres Auftrags alle erforderlichen Finanzmittel so schnell wie möglich zur Verfügung zu stellen, insbesondere zur Förderung umweltfreundlicher und dauerhafter Arbeitsplätze; weist nachdrücklich darauf hin, dass die EIB kleinen und mittleren Unternehmen, die eng mit dem Automobilsektor verflochten sind, genügend Aufmerksamkeit schenken muss, um deren Zugang zu Krediten aufrechtzuerhalten;

11.  fordert den Rat und die Kommission auf, die finanzielle Unterstützung für die Automobilindustrie zu beschleunigen, zu vereinfachen und erheblich aufzustocken, vor allem mithilfe der EIB und der Europäischen Zentralbank und durch Genehmigung von staatlichen Bürgschaften für Niedrigzinsdarlehen;

12.  fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, das Kapital der EIB so weit aufzustocken, dass sie gewährleisten können, dass die Darlehenskapazität der EIB den mittelfristigen Finanzierungsbedürfnissen der Automobilindustrie und gegebenenfalls anderer Industrien entspricht;

13.  fordert die Mitgliedstaaten auf, gemäß ihrer jeweiligen Wirtschaftslage verschiedene durchführbare und zeitlich begrenzte Maßnahmen zur Wiederbelebung der Konjunktur in Europa zu ergreifen, indem geeignete Anreize geschaffen werden, wie beispielsweise einzelstaatliche Abwrackprogramme, die sinnvollerweise auf die gesamte EU ausgeweitet werden könnten und in Bezug auf die ein Austausch bewährter Verfahren durchgeführt werden sollte, sowie Maßnahmen zur Wiederbelebung des Marktes für Auto- und Lkw-Leasing einschließlich des damit zusammenhängenden Zugangs zu Verbraucherkrediten;

14.  fordert den Rat und die Kommission auf, sich für einen internationalen Dialog mit den Vereinigten Staaten und anderen fahrzeugproduzierenden Ländern über die Zukunft der Automobilindustrie weltweit einzusetzen, um gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen und einen fairen Wettbewerb auf offenen globalen Märkten zu gewährleisten;

15.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.