Entschließungsantrag - B6-0167/2009Entschließungsantrag
B6-0167/2009

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

25.3.2009

eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung B6-0226/2009
gemäß Artikel 108 Absatz 5 der Geschäftsordnung
von Zdzisław Zbigniew Podkański, Ewa Tomaszewska, Wiesław Stefan Kuc, Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk, Bogdan Pęk, Andrzej Tomasz Zapałowski, Sylwester Chruszcz, Leopold Józef Rutowicz, Czesław Adam Siekierski, Adam Bielan
im Namen der UEN-Fraktion
zur Rolle der Kultur bei der Entwicklung europäischer Regionen

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B6-0166/2009

Verfahren : 2009/2570(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0167/2009
Eingereichte Texte :
B6-0167/2009
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

B6‑0167/2009

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Rolle der Kultur bei der Entwicklung europäischer Regionen

Das Europäische Parlament,

– unter Hinweis auf das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen,

– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen vom 24. Mai 2007 betreffend den Beitrag des Kultur- und Kreativbereichs zur Verwirklichung der Lissabonner Ziele,

– unter Hinweis auf die Aktivitäten im Bereich der Kultur: Kultur 2007-Programm (2007-2013),

– unter Hinweis auf seine Entschließung zu der Europäischen Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung,

– unter Hinweis auf seine Entschließung zur Kulturwirtschaft in Europa,

– gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die kulturelle Seele Europas zunehmend an Bedeutung gewinnt als Element, um die Europäer unter Achtung der verschiedenen kulturellen und sprachlichen Identitäten einander näher zu bringen,

B.  in der Erwägung, dass die Kulturen Europas strategische Faktoren in der Entwicklung Europas auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene sowie auch auf Ebene der zentralen europäischen Institutionen sind,

C.  in der Erwägung, dass Städte und Regionen europäische Akteure werden, da sie sich zur europäischen Idee bekennen und zur Entwicklung der Europäischen Union beitragen,

D.  in der Erwägung, dass auf Initiativen der Zivilgesellschaft beruhende Kulturprojekte offensichtlich wirksam zur Stärkung und Entwicklung der Regionen beitragen,

E.  in der Erwägung, dass die europäische Kultur für die europäischen Regionen sehr bedeutsam als ein Instrument für den interkulturellen Dialog mit Drittländern ist,

F.  in der Erwägung, dass Regionalkonferenzen eine ausgezeichnete Möglichkeit für staatsbürgerliche Initiativen darstellen, um ihre Projekte und Vorschläge vorzubringen, bewährte Verfahren auszutauschen und einen Dialog zwischen beteiligten Verantwortlichen zu führen,

1.  fordert die Kommission auf, das Grünbuch mit einer möglichen Palette von Maßnahmen zur Stärkung der kulturellen Entwicklung der Regionen Europas vorzulegen;

2.  fordert die Kommission auf, mögliche Aktionsbereiche aufzuzeigen, die auf weitere Erforschung, Katalogisierung, Erhaltung und Förderung lokaler und regionaler Kulturtradition, insbesondere Sprachen, Bräuche und Gewohnheiten, Literatur, Musik, Tanz, regionale Trachten, Volkskunst, Handwerk und Bauart, abzielen;

3.  fordert die Kommission auf, zusammen mit Regionalbehörden und der Zivilgesellschaft vor Ort Regionalkonferenzen zu unterstützen;

4.  fordert Aktionen und Sensibilisierungskampagnen zur Rolle von Kulturprojekten für die regionale Entwicklung;

5.  fordert die Betroffenen auf, sich für eine rasche und wirksame Umsetzung solcher Projekte einzusetzen;

6.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Europäischen Kommission und dem Ausschuss der Regionen zu übermitteln.