Entschließungsantrag - B7-0091/2009Entschließungsantrag
B7-0091/2009

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Informationsfreiheit in Italien

14.10.2009

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Fiorello Provera, Francesco Enrico Speroni, Mara Bizzotto, Mario Borghezio, Lorenzo Fontana, Claudio Morganti, Oreste Rossi, Matteo Salvini, Giancarlo Scotta im Namen der EFD-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0088/2009

Verfahren : 2009/2688(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0091/2009
Eingereichte Texte :
B7-0091/2009
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B7‑0091/2009

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Informationsfreiheit in Italien

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–   unter Hinweis auf Artikel 21 der Verfassung der Italienischen Republik,

–   unter Hinweis auf Artikel 6 und 7 des Vertrags über die Europäische Union,

–   unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass freie und pluralistische Medien eine Grundvoraussetzung für die uneingeschränkte Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit sind und dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Mitgliedstaaten zum unbedingten Schutz des Medienpluralismus verpflichtet;

B.  in der Erwägung, dass der Schutz der Menschenrechte gemäß Artikel 6 und 7 des EU-Vertrags ein zentrales Ziel der EU ist und dass das Parlament noch nie die Feststellung der „eindeutigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung“ durch Italien der Werte der Achtung der Freiheit und Demokratie sowie der Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten beantragt hat,

C. in der Erwägung, dass die Pressefreiheit und das uneingeschränkte Recht auf freie Meinungsäußerung in der italienischen Verfassung verankert sind,

D. in der Erwägung, dass die unabhängige Medienbeobachtungsstelle Osservatorio di Pavia errechnet hat, dass im Juni 2009 die RAI 60 % ihrer für Fernsehnachrichten vorgesehenen Sendezeit den Vertretern von Oppositionsparteien widmete und dass dieser Prozentsatz bei der Mediengruppe Mediaset 49 % betrug,

E.  in der Erwägung, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in insgesamt 455 Urteilen eine Verletzung des in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention gewährleisteten Rechts auf freie Meinungsäußerung festgestellte und dass davon 29 Urteile Frankreich, 28 das Vereinigte Königreich, 15 Griechenland, 10 Rumänien, 8 Polen und 7 Italien betrafen,

1.  ist der Auffassung, dass alle Mitgliedstaaten in der Lage sind, die Achtung der Grundrechte gemäß ihren Verpflichtungen aufgrund der Europäischen Menschenrechtskonvention und im Rahmen der von der Europäischen Union geschaffenen Rechtsgemeinschaft zu gewährleisten;

2.  begrüßt die angeregte intellektuelle und politische Debatte, die gegenwärtig in Italien in Bezug auf den Pluralismus in den Medien geführt wird und sich auf alle Kommunikationsmittel (Printmedien, analoges und digitales Fernsehen, Radio und Internet) erstreckt;

3.  stellt fest, dass die italienischen Medien von unterschiedlichen Akteuren geprägt werden und dass der Nachweis einer marktbeherrschenden Stellung noch nicht erbracht wurde; wünscht eine echte Liberalisierung des Werbemarkts und des Vertriebsmarkts; ist der Auffassung, dass auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der im EU-Wettbewerbsrecht vorgesehenen Kontrolle unterworfen werden müssen; hält es für notwendig sicherzustellen, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in allen Mitgliedstaaten vollkommen unabhängig und im Rahmen fairer Wettbewerbsbedingungen den Regeln des Marktes unterworfen sind;

4.  weist darauf hin, dass es sich beim Radio und Fernsehen um komplexe Dienstleistungen handelt, die sich ständig weiterentwickeln und je nach der jeweiligen kulturellen Tradition und geografischen Lage von einem Mitgliedstaat zum anderen unterschiedlich strukturiert sind; weist darauf hin, dass die lokalen und regionalen Medien in Italien eine wichtigen Beitrag zum Pluralismus der Informationsquellen und zur Wahrung der sprachlichen Vielfalt und der regionalen Kulturen leisten; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Wahrung der lokalen Traditionen und Dialekte in allen Medien zu fördern;

5.  weist darauf hin, dass sich der Kommunikationssektor in der letzten Zeit aufgrund der technologischen Entwicklung im Bereich Internet, digitale Medien, Satellitenkommunikation, Kabelfernsehen usw. für neue Akteure geöffnet hat und dass es somit kein Informationsmonopol in Italien gibt; ist der Auffassung, dass die digitalen Medien naturgegeben eine größere Auswahl und stärkere Beteiligung der Bürger ermöglichen und dass die Entwicklung der Blogosphäre die freie Meinungsäußerung und den Pluralismus fördert;

6.  spricht dem für die Ausrichtung und Kontrolle des Rundfunks zuständigen Ausschuss des italienischen Parlaments (Commissione parlamentare per l'indirizzo generale e la vigilanza dei servizi radiotelevisivi), in welchem alle politischen Parteien vertreten sind, sein volles Vertrauen aus;

7.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und Beitrittsländer zu übermitteln.