Entschließungsantrag - B7-0095/2009Entschließungsantrag
B7-0095/2009

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu dem bevorstehenden Gipfeltreffen EU-USA und dem Treffen des Transatlantischen Wirtschaftsrats

19.10.2009

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Joseph Daul, Elmar Brok, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Ioannis Kasoulides, Corien Wortmann-Kool, Francisco José Millán Mon, Daniel Caspary, Pilar del Castillo Vera, Albert Deß, Jean-Paul Gauzès, Peter Liese, Andreas Schwab, Richard Seeber, Tadeusz Zwiefka, Ingeborg Gräßle, Werner Langen im Namen der PPE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0095/2009

Verfahren : 2009/2697(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0095/2009
Eingereichte Texte :
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Angenommene Texte :

B7‑0095/2009

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem bevorstehenden Gipfeltreffen EU-USA und dem Treffen des Transatlantischen Wirtschaftsrats

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Mai 2008 zum Transatlantischen Wirtschaftsrat auf seine jüngste Entschließung vom 5. Juni 2008 zu dem bevorstehenden Gipfeltreffen EU-USA sowie auf seine Entschließung vom 26. März 2009 Stand der transatlantischen Beziehungen nach den Wahlen in den USA,

–   unter Hinweis auf das Ergebnis des Gipfeltreffens EU-USA vom 5. April 2009 in Prag,

–   unter Hinweis auf die in der dritten Sitzung des Transatlantischen Wirtschaftsrats (TWR) am 16. Oktober 2008 angenommene Gemeinsame Erklärung und den dabei angenommenen Fortschrittsbericht, sowie auf die in der Sitzung des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber im April 2009 in Prag angenommenen Gemeinsamen Erklärung,

- unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. September 2009 zu dem geplanten internationalen Abkommen, demgemäß dem Finanzministerium der Vereinigten Staaten Finanztransaktionsdaten zum Zwecke der Prävention und Bekämpfung des Terrorismus und der Terrorismusfinanzierung zur Verfügung gestellt werden sollen,

- unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Oktober 2009 zum Gipfeltreffen von Pittsburgh vom 24.–25. September 2009,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die EU, sobald das außenpolitische Instrumentarium des Vertrags von Lissabon in Kraft tritt, eine stärkere und schlüssigere Rolle auf der internationalen Bühne spielen kann,

B. in der Erwägung, dass die Europäische Union die neue von der US-Regierung vorgegebene Richtung begrüßt, die sich auf eine kooperative Haltung auf internationaler Ebene und eine Verstärkung der Beziehungen zwischen der EU und den USA gründet,

C. in der Erwägung, dass die EU und die USA hinsichtlich der globalen wirtschaftlichen Herausforderungen eine strategische Rolle spielen, weil ihr Bruttoinlandsprodukt (BIP) mehr als die Hälfte des weltweiten BIP ausmacht, und dass die beiden Partner in der weltweit größten bilateralen Handels- und Investitionspartnerschaft verbunden sind, die fast 40 % des Welthandels ausmacht,

D. in der Erwägung, dass die EU und die USA außerdem gemeinsame politische Interessen haben und in der internationalen Politik gemeinsam verantwortlich sind für die Förderung des Friedens, der Achtung der Menschenrechte und der Stabilität sowie für die Bewältigung verschiedener globaler Gefahren und Herausforderungen, wie etwa der Verbreitung von Kernwaffen, des Terrorismus, des Klimawandels, der Energiesicherheit, der Beseitigung der Armut und der Erfüllung anderer Millenniums-Entwicklungsziele,

E. in der Erwägung, dass der Transatlantische Wirtschaftsrat (TWR) seine Arbeit hin zu einem echten, integrierten transatlantischen Markt im Jahre 2015, der einen zentralen Meilenstein auf dem Wege zu einer Wiederbelebung des Wirtschaftswachstums und des wirtschaftlichen Aufschwungs verkörpert, fortsetzen muss,

F. in der Erwägung, dass die Rolle der Gesetzgeber im TWR-Prozess ihren gebührenden Niederschlag finden muss; und in der Erwägung, dass die Prioritäten des Europäischen Parlaments angemessen berücksichtigt werden müssen;

G. in der Erwägung, dass die gute Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA im Bereich der Zivilluftfahrt durch die jüngsten Initiativen betreffend Inspektionen ausländischer Instandsetzungsstützpunkte, Ausnahmen von Kartellrechtsbestimmungen und Staatszugehörigkeit von Fluglinien gefährdet werden könnte,

H. in der Erwägung, dass die EU und die USA dem Problem des weltweit steigenden Energieverbrauchs und der Anforderung gegenüberstehen werden, weltweite Verpflichtungen im Kampf gegen den Klimawandel umzusetzen, die in Kopenhagen erzielt werden müssen, und in der Erwartung, dass die neuen Normen und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz weder zur Schaffung neuer Hindernisse für den transatlantischen Handel noch zu einer Einschränkung der Sicherheit von spaltbarem Material führen sollten;

I. in der Erwägung, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise schnell zu einer Beschäftigungskrise mit schwerwiegenden gesellschaftlichen Auswirkungen wurde; und dass die transatlantischen Partner gemeinsame Verantwortung für die Bewältigung der sozialen Dimension der Wirtschaftskrise tragen,

J. in der Erwägung, dass jüngste Umfragen wie die Transatlantischen Trends 2009 des Deutschen Marshall-Fonds eine nie dagewesene Unterstützung seitens der EU-Bürger für die US-Regierung als Grundlage für eine Neubelebung der Beziehungen zwischen der EU und den USA offenbaren,

 

Gipfeltreffen EU-USA

1. bekräftigt, dass die Beziehungen zwischen der EU und den USA die wichtigste strategische Partnerschaft für die EU bilden, und betont erneut, wie wichtig es ist, dass die EU und die US-Regierung ihren strategischen Dialog sowie ihre Zusammenarbeit und Koordinierung zur Bewältigung globaler Herausforderungen und regionaler Konflikte intensivieren; fordert die Kommission auf, nach dem Gipfel eine Mitteilung über eine strategische Partnerschaft zwischen der EU und den USA vorzulegen;

2. drängt darauf, dass die institutionellen Mechanismen der Beziehungen zwischen der EU und den USA, sobald der Vertrag von Lissabon in Kraft tritt, in Einklang mit seiner Entschließung vom 26. März 2009 verstärkt werden müssen;

3. fordert die EU und die USA auf, sich auf dem bevorstehenden Gipfel über eine verstärkte transatlantische Partnerschaft zu verständigen, mittels der die gemeinsamen globalen Herausforderungen, insbesondere hinsichtlich der Nichtverbreitung von Kernwaffen und der Abrüstung, der Bekämpfung von Terrorismus, des Klimawandels, der Achtung der Menschenrechte, der Maßnahmen gegen Pandemien und der Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele zu bewältigen;

4. unterstreicht die Bedeutung der NATO als Eckpfeiler der transatlantischen Sicherheit; ist der Auffassung, dass wichtige Entwicklungen in dieser größeren Sicherheitsstruktur im Dialog mit Russland, den Vereinigten Staaten und den OSZE-Mitgliedstaaten, die nicht EU-Mitgliedstaaten sind, behandelt werden sollten, um den Konsens auf beiden Seiten des Atlantiks in Sicherheitsfragen zu erneuern;

5. begrüßt in diesem Zusammenhang die Entscheidung der Russischen Föderation und der USA, Verhandlungen über den Abschluss eines neuen, umfassenden, rechtlich verbindlichen Abkommens aufzunehmen, das den Vertrag zur Verringerung der strategischen Nuklearwaffen (START I), der im Dezember 2009 auslaufen wird, ersetzen soll, und die Unterzeichnung der „gemeinsamen Erklärung über ein START-1-Folgeabkommen“ durch die Präsidenten Barack Obama und Dmitri Medwedjew in Moskau am 6. Juli 2009;

6. begrüßt die Ankündigung des neuen Präsidenten, dass er die Ratifizierung des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) vorantreiben möchte; fordert den Rat auf, in enger Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten und Russland positiv und aktiv zu den Vorbereitungen für die nächste Konferenz zur Überprüfung des NVV im Jahr 2010 beizutragen;

7. betont, dass das iranische Atomprogramm das System der Nichtverbreitung und die Stabilität in der Region und der Welt gefährdet; unterstützt das Ziel, auf dem Wege einer dualen Strategie des Dialogs und der Sanktionen und in Abstimmung mit anderen Mitgliedern des Sicherheitsrates und der Internationalen Atomenergiebehörde eine Verhandlungslösung mit dem Iran zu finden;

8. ist besorgt über die jüngsten Nuklearversuche der Demokratischen Volksrepublik Korea und die Ablehnung der Resolution 1887 des VN-Sicherheitsrates durch die Demokratische Volksrepublik Korea; unterstützt nichtsdestoweniger das Konzept der USA für einen bilateralen Dialog im Rahmen der Sechs-Parteien-Gespräche, um die Errichtung einer kernwaffenfreien Zone auf der koreanischen Halbinsel zu erreichen;

9. nimmt die Tatsache, dass die USA auf ihre ursprünglichen Pläne für ein Raketenabwehrsystem in Europa verzichten, sowie ihre neuen Pläne zur Kenntnis und fordert ein neues weltweites Sicherheitsabkommen unter Einbeziehung der EU, der USA, Russlands und Chinas;

10. bekräftigt, dass es für beide Partner von Bedeutung ist, ihre Politik gegenüber dem Iran, dem Irak, Afghanistan und Pakistan im Geiste des Vertrauens und der Transparenz zu koordinieren; fordert die EU, die USA, die NATO und die Vereinten Nationen nachdrücklich auf, eine neues gemeinsames Strategiekonzept vorzulegen, welches die Komponenten des internationalen Engagements umfassend berücksichtigt, bei dem alle Nachbarn eingeladen werden, sich an diesen Bemühungen zu beteiligen, um eine regionale Stabilisierung zu erreichen;

11. unterstreicht die Bedeutung eines gemeinsamen Vorgehens der EU und der USA hinsichtlich Russlands, Chinas, Indiens und Lateinamerikas;

12. ist der Ansicht, dass bei dem von Präsident Obama vom 23. September 2009 organisierten ersten Treffen zwischen dem israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und dem palästinensischen Präsidenten Mahmoud Abbas, die geplanten ehrgeizigen Ziele nicht erreicht wurden; bekräftigt erneut, dass der Erfolg des Nahost-Friedensprozesses eine der wichtigsten Prioritäten der EU und der USA darstellt, und ersucht die EU und die USA, gemeinsam aktive Bemühungen des Quartetts zu fördern, um eine gemeinsame Grundlage für eine friedliche Lösung mit dem Ziel einer Zweistaatenlösung zu finden, in deren Rahmen ein unabhängiger, lebensfähiger palästinensischer Staat gegründet wird; legt den Teilnehmern des Gipfels nahe, mögliche Mechanismen zu prüfen, mit denen die arabische Welt und die muslimische Bevölkerung in Europa und in den USA erreicht werden können;

13. halt es für notwendig, dass auf dem Gipfel EU/USA beide Partner eine Führungsrolle bei der Erfüllung der Zusagen der G20 übernehmen; fordert deshalb dazu auf, das US-Reformpaket für den Finanzsektor und die gegenwärtigen Legislativreformen in der EU, einschließlich der Finanzaufsichtsstrukturen, zu koordinieren, und ersucht beide Partner, ihre Zusammenarbeit bei der Modernisierung des IWF zu intensivieren;

14. hofft, dass die beiden Parteien auf dem Gipfel darin übereinstimmen, dass für einen erfolgreichen Abschluss der Doha-Runde auch Maßnahmen zur Verhinderung von Preisschwankungen bei den Agrarpreisen und von Nahrungsmittelknappheit umfassen sollte; fordert die Staats- und Regierungschefs daher auf, das letztendliche Entwicklungsziel dieser Runde nicht aus den Augen zu verlieren und ihre Verpflichtung einzuhalten, 0,7 % des BIP ihrer Länder für die Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung zu stellen; unterstreicht, dass die jüngsten Reformen der GAP berücksichtigt werden müssen, und hofft, dass auch am US-amerikanischen Agrargesetz (Farm-Bill) ähnliche Anpassungen vorgenommen werden; erinnert an die Entwicklungen in ehemals kontroversen Fragen wie z. B. bei hormonbehandeltem Rindfleisch, Chlor-Hühnchen und der Zulassung einer Reihe genetisch veränderter Erzeugnisse; ist beruhigt darüber, dass Fragen, die den gemeinsamen Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen beeinträchtigen, durch fortlaufenden Dialog gelöst werden können, bevor sie vor die Schlichtungsgremien innerhalb der WTO gebracht werden;

15. unterstreicht die Bedeutung einer Zusammenarbeit der EU und der USA zur Erzielung einer internationalen Vereinbarung bei der COP 15 in Kopenhagen im Dezember 2009; fordert den EU-Ratsvorsitz nachdrücklich auf, sich beim Gipfel EU/USA um eine ehrgeizige Zusage seitens der USA sowie um eine Zusammenarbeit mit den USA hinsichtlich der Förderung von Verbindungen zwischen dem Emissionshandelssystem der EU und regionalen bzw. bundesstaatlichen Handelssystemen in den USA zu bemühen;

16. nimmt den Gedanken zur Kenntnis, einen Transatlantischen Energierat zu gründen; unterstreicht nachdrücklich, dass sich dieser Rat ausschließlich mit den eindeutig außen- und sicherheitspolitischen Aspekten dieses Bereichs beschäftigen, zukünftig in den Transatlantischen Politischen Rat integriert werden und sich mit allgemeinen Fragen der Energiepolitik befassen sollte;

17. erinnert den Rat und die Kommission daran, dass im transatlantischen Rahmen des Abkommens zwischen der EU und den USA über Rechtshilfe, das am 1. Januar 2010 in Kraft tritt, Artikel 4 den Zugang zu gezielten Finanzdaten auf Ersuchen einzelstaatlicher Behörden vorsieht und eine adäquatere Rechtsgrundlage für die Übermittlung von SWIFT-Daten darstellen könnte als das vorgeschlagene Interimsabkommen, und fordert den Rat und die Kommission auf, die Notwendigkeit eines Interimsabkommens zu erläutern; nimmt zur Kenntnis, dass ein unbeschadet des gemäß dem Vertrag von Lissabon anzuwendenden Verfahrens ausgehandeltes neues Abkommen das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente uneingeschränkt einbeziehen und die in Ziffer 3 seiner Entschließung vom 17. September 2009 verankerten Bedingungen erfüllen muss;

18. begrüßt die kürzlich erfolgte Ausweitung des Programms für die Befreiung von der Visumspflicht auf weitere sieben EU-Mitgliedstaaten; fordert die USA jedoch nachdrücklich auf, auch für die übrigen fünf Mitgliedstaaten die Visa-Regelungen aufzuheben und alle EU-Bürger auf der Grundlage vollständiger Gegenseitigkeit gleich zu behandeln; ist besorgt über die geplante Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Erteilung der ESTA-Genehmigung an EU-Bürger und fordert die Kommission auf, dies gegenüber der US-Regierung als vorrangige Angelegenheit zu behandeln;

19. fordert die USA auf, die vollständige und wirksame Umsetzung der ersten Stufe des Luftfahrtübereinkommens zwischen der EU und den USA sowie des Abkommens zwischen der EU und den USA über die Flugsicherheit zu ermöglichen; erinnert die Kommission und die Regierungsstellen der USA daran, dass das Abkommen der ersten Stufe von einigen Mitgliedstaaten aufgekündigt werden könnte, wenn es nicht gelingt, ein Abkommen der zweiten Stufe zu schließen; fordert die USA auf, alle Maßnahmen gegen verstärkte Zusammenarbeit, wie z. B. die in der Parlamentsresolution 915 genannten Maßnahmen gegen ausländische Instandsetzungsstützpunkte, Ausnahmen von Kartellrechtsbestimmungen und die Staatszugehörigkeit von Fluglinien, zu vermeiden;

 

Das Treffen des Transatlantischen Wirtschaftsrats und seine Stärkung

20. unterstreicht, dass eine engere transatlantische Partnerschaft mit dem Ziel der Vollendung eines transatlantischen Marktes auf der Grundlage des Prinzips der sozialen Marktwirtschaft bis zum Jahr 2015 ein wesentliches Instrument für die Gestaltung der Globalisierung und die Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Krisen auf der ganzen Welt ist;

21. ersucht die Kommission, einen ausführlichen Fahrplan der Hindernisse auf dem Weg zu diesem Ziel festzulegen; erinnert an die Studie, die das Europäische Parlament in seinem Haushaltsplan 2007 genehmigt und finanziert hat; fragt sich, warum die Kommission bisher keines dieser Dokumente vorgelegt hat, obwohl sie vom Europäischen Parlament wiederholt dazu aufgefordert wurde; legt den 15. November 2009 als letzten Termin für ihre Veröffentlichung fest;

22. vertritt die Ansicht, dass die transatlantische Zusammenarbeit in den Bereichen Energieeffizienz und –technologie (einschließlich „grüner Energie“) und Energieregulierung innerhalb des TWR behandelt werden kann; drängt darauf, dass die transatlantische Zusammenarbeit bei der Energiesicherheit eine der zentralen Fragen bildet, die regelmäßig innerhalb des Transatlantischen Politischen Rates (TPC) angesprochen wird, dessen Einrichtung vom Europäischen Parlament in seiner Entschließung vom 26. März 2009 vorgeschlagen wurde;

23. vertritt die Ansicht, dass die transatlantische Zusammenarbeit in Wirtschaftsfragen nachvollziehbarer, transparenter und berechenbarer gemacht werden muss und dass geplante Sitzungen, Tagesordnungen, Fahrpläne und Fortschrittsberichte regelmäßig veröffentlicht und sofort auf einer Website zur Verfügung gestellt werden müssen; schlägt vor, eine jährliche Aussprache über die Fortschritte, die in den im TWR erörterten Fragen erzielt wurden, sowie über dessen Struktur abzuhalten;

Die Rolle des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber im TWR

24. bekräftigt seine Aufforderung an die Führung der EU und der USA sowie die Ko-Vorsitzenden des TWR, der wesentlichen Bedeutung der Gesetzgeber für den Erfolg des TWR Rechnung zu tragen; legt ihnen nahe, die Vertreter des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber umfassend und direkt in die Arbeit des TWR einzubinden, da die Gesetzgeber zusammen mit der jeweilige Exekutive für die Umsetzung und Überwachung vieler Beschlüsse des TWR verantwortlich sind;

25. vertritt die Ansicht, dass unbedingt dafür gesorgt werden muss, dass die am besten geeigneten Mitglieder des amerikanischen Kongresses und des Europäischen Parlaments in den Dialog der Gesetzgeber und in die Arbeit des TWR eingebunden werden, um das Zustandekommen von Rechtsvorschriften mit nicht beabsichtigten Auswirkungen auf den transatlantischen Handel und die transatlantischen Investitionen zu verhindern; wünscht, dass mit einem neuen Abkommen der derzeitige TLD zu einer transatlantischen interparlamentarischen Versammlung aufgewertet werden könnte, und zwar auf der Grundlage der Empfehlungen des Europäischen Parlaments in seiner Entschließung vom 26. März 2009;

TWR und die Wirtschafts- und Finanzkrisen

26. unterstreicht die Rolle des TWR zur Förderung und Sicherstellung koordinierter Reaktionen der USA und der EU mit Regelungscharakter auf die Krisen, insbesondere betreffend alternative Investmentfonds, Finanzmarktinfrastruktur (insbesondere betreffend Märkte für abgeleitete Instrumente des Freiverkehrs – OTC), Kapitalanforderungen, Steueroasen und grenzüberschreitende Lösung von Insolvenzen; fordert den TWR auf, die Koordinierung bei der Vergütungspolitik von Finanzinstituten zu prüfen;

27. fordert den TWR auf, bei den US-Behörden darauf zu bestehen, dass sie die Änderungen der EU-Richtlinien zu Eigenkapitalanforderungen berücksichtigen, wenn sie den Basel-II-Rahmen umsetzen; begrüßt den Vorschlag der US-Regierung, sämtliche OTC-Derivate zu regulieren, sowie ihre Bemühungen zur Einrichtung einer zentralen Clearingstelle für komplex strukturierte Produkte, und fordert den TWR auf zu prüfen, wie ein koordiniertes Vorgehen gefördert werden kann;

28. fordert den TWR auf, dafür zu sorgen, dass die US-Behörden der Regelung der EU für die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie) bei der Regulierung solcher Instrumente Rechnung tragen, um Aufsichtsarbitrage zu vermeiden;

29. unterstützt die Forderung der G20 nach einer rascheren Konvergenz der Rechnungslegungsstandards; fordert den TWR nachdrücklich auf, FASB und IASB aufzufordern, ein einheitliches Regelwerk qualitativ hochwertiger globaler Rechnungslegungsstandards zu vereinbaren und deren geplante Konvergenz bis Juni 2011 abzuschließen; unterstreicht, dass der IASB seine Governance-Reformen fortführen sollte;

30. fordert den TWR nachdrücklich auf, bei den US-Behörden darauf zu bestehen, dass sie sich an ihren Fahrplan halten, nach dem von den nationalen Benutzern in den USA die Anwendung der IFRS verlangt wird; erinnert an seine Forderung, dass die SEC – bis eine Entscheidung getroffen wird, durch die US-amerikanische Benutzer verpflichtet werden, IFRS anzuwenden – anerkennt, dass IFRS, wie sie von der Europäischen Union angenommen wurden, den US-amerikanischen GAAP gleichwertig sind; fordert den TWR nachdrücklich auf, die Entwicklung einer Aufschlüsselung nach Ländern in den SEC-Berichten zu fördern;

31. äußert seinen Wunsch, dass der TWR unterstützend tätig wird, damit die EU in der Lage ist, das US-amerikanische Versicherungsaufsichtssystem als gleichwertig nach den Bedingungen in der Solvabilitäts-II-Richtlinie anzuerkennen; ist der Meinung, dass die Initiative zur Einrichtung eines „Office of National Insurance“ die Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA verbessern würde; fordert den TWR auf, dafür zu sorgen, dass die US-Behörden Fortschritte bei der Versicherungsaufsicht auf bundesstaatlicher Ebene machen, indem gegebenenfalls steuerliche und sonstige Fragen von dem rein aufsichtsrechtlichen Aspekt getrennt werden;

32. begrüßt die Ausweitung des globalen Forums für Transparenz und Informationsaustausch (GFTEI) und sieht darin einen vielversprechenden Schritt dahin, dass alle 87 Länder im GFTEI übereingekommen sind, den OECD-Standard über den Informationsaustausch im Steuerbereich anzunehmen; fordert den TWR nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die EU und die USA gemeinsam ihre Führungsrolle deutlich machen, indem sie sicherstellen, dass die notwendigen Anreize, aber auch Sanktionen bis März 2010 beschlossen sind, und mit allen Parteien rasch ein Peer-Review-Programm zur Bewertung der Fortschritte umzusetzen; ist jedoch der Ansicht, dass dieser Rahmen verstärkt werden muss, um Steuerflucht und Steuerhinterziehung zu bekämpfen; betont, dass die automatische Weitergabe von Informationen in allen transnationalen Steuerfragen die Regel sein sollte;

33. ist der Auffassung, dass die soziale Verantwortung der Unternehmen als ein Geschäftsmodell für die Selbstregulierung gelten kann; ist der Ansicht, dass der Austausch von bewährten Praktiken im Bereich der sozialen Verantwortung von Unternehmen zwischen den USA und der EU erhebliche Auswirkungen auf die Haltung von Unternehmen zu ihrer sozialen Verantwortung und ihr positives Engagement für soziale und ökologische Fragen haben wird; vertritt die Auffassung, dass die Zusammenarbeit im Bereich der Ordnungspolitik der Verstärkung des EU-Rechtrahmens in Zusammenhang mit der Richtlinie über zu Eigenkapitalanforderungen Rechnung tragen sollte, insbesondere der Vergütungsstruktur im Sektor der Finanzdienstleistungen;

 

TWR und geistiges Eigentum

34. fordert die Teilnehmer des bevorstehenden Treffens des TWR auf, die strategische transatlantische Zusammenarbeit im Bereich des Schutzes des geistigen Eigentums bei voller Achtung der Grund- und Bürgerrechte der Bürger zu fördern; betont, dass durch die Verbreitung der Technologien das System des Schutzes des geistigen Eigentums nicht verzerrt werden darf, welches die Fähigkeit zum Eingehen von Innovationsprozessen innewohnenden finanziellen Risiken und Geschäftsrisiken gewährleistet;

35. erinnert den TWR daran, dass die Informationsgesellschaft eine wesentliche Säule des transatlantischen Wirtschaftsraums ist, die auf dem Zugang zu Wissen und auf dem Schutz digitaler Inhalte durch ein striktes und effizientes System des Schutzes des Urheberrechts und damit verwandter Rechte beruht, und bekräftigt weiter, dass mit einem solchen Schutz die Innovation gefördert werden muss;

 

TWR und Verbraucherschutz

36. fordert den TWR auf, gemeinsame Maßnahmen zu fördern um sicherzustellen, dass Drittländer, insbesondere China, ihre Produktionsstandards so anheben, dass sie den Sicherheitsanforderungen der EU und der USA, insbesondere bei Spielzeug, entsprechen, und eine strikte Durchsetzung der Sicherheitsgesetze für Produkte, insbesondere Spielzeug, auf beiden Seiten des Atlantiks sowie stärkere nationale Überprüfungen zu gewährleisten;

37. fordert die Kommission auf, stärkere und wirksamere Mechanismen zur Zusammenarbeit der grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung mit dem Ziel zu entwickeln, dass das „RAPEX“-Warnsystem der EU für Konsumgüter, die eine schwere Gefahr für Verbraucher darstellen, mit dem Warnsystem der US-Kommission für die Sicherheit von Konsumgütern vernetzt wird und die Tätigkeiten des Netzwerkes für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz mit denjenigen der US-Behörden integriert werden;

38. schlägt vor, dass sich der TWR für die Annahme eines verbindlichen Kooperationsinstruments einsetzt, das dem Austausch von Informationen über Produktsicherheit und der Entwicklung eines gemeinsamen Programms kooperativer Maßnahmen eine Struktur gibt und sie erleichtert;

39. fordert die Kommission auf, im Hinblick auf das bevorstehende Treffen des TWR und Gipfeltreffen EU-USA ihre Arbeit an einem stark verzögerten bilateralen Abkommen über die Zusammenarbeit bei der Rechtsdurchsetzung zu beschleunigen, durch das ihre Rechtsdurchsetzungsmaßnahmen im Rahmen der EU-Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz und des US-amerikanischen „Safe Web Act“ auf die USA ausgeweitet werden;

40. fordert die Kommission auf, mit US-amerikanischen Pendants zusammenzuarbeiten, um dem TWR zu ermöglichen, Wege zu prüfen, wie der Verbraucherschutz bei den digitalen Rechten der Verbraucher verbessert werden kann, und mit ihnen an Regelungen für fehlerhafte Waren zu arbeiten;

 

Bilateraler Handel – Zollfragen, Marktüberwachung und Handelssicherheit

41. fordert den TWR auf, die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen EU und den Zoll- und Marktaufsichtsbehörden der USA zu fördern um zu verhindern, dass gefährliche Produkte, insbesondere gefährliches Spielzeug, in die Hände der Verbraucher gelangen;

42. fordert den TWR auf, die Besorgnis der EU über die vom amerikanischen Kongress beschlossene einseitige gesetzgeberische Maßnahme, nach der Frachtcontainer im Seeverkehr mit Bestimmungsort USA zu 100 % kontrolliert werden, zum Ausdruck zu bringen; ist der Meinung, dass der TWR Seminare zum Thema „lückenlose Durchleuchtung“ in Brüssel und Washington organisieren könnte, um die Verständigung zwischen den Gesetzgebern der EU und der USA zu vertiefen und auf eine frühzeitige und für beide Seiten akzeptable Lösung des Problems hinzuwirken; fordert die Kommission auf, die möglichen Kosten dieser Maßnahme für die Unternehmen und die Wirtschaft der EU sowie die potenziellen Auswirkungen auf die Tätigkeit der Zollbehörden zu bewerten;

43.  ist entschlossen, weiter an den US-amerikanischen Gesetzgeber zu appellieren – und fordert die Kommission auf, dies innerhalb des TWR ebenfalls zu tun –, damit das obligatorische Scannen sämtlicher Frachtcontainer überdacht wird, und die Zusammenarbeit mit den USA auf der Grundlage des Risikomanagements, einschließlich der gegenseitigen Anerkennung der Handelspartnerschaftsprogramme der EU und der USA in Einklang mit dem SAFE-Normenrahmen der Weltzollorganisation weiter auszubauen;

Gegenseitige Anerkennung und Standardisierung

44. fordert die Kommission auf, im Lichte des bevorstehenden Treffens des TWR die formale Annahme von Verfahren für die gegenseitige Anerkennung von Konformitätserklärungen für Produkte weiterzuführen, die obligatorischen Qualitätstests durch eine dritte Stelle unterworfen sind, insbesondere für IKT- und elektrische Geräte, auf der gegenseitigen Anerkennung gesetzlicher Maßeinheiten, insbesondere darauf, dass die ausschließlich metrische Etikettierung von EU-Produkten in den USA akzeptiert wird, und mit den US-Behörden die Möglichkeiten für eine Standardisierung auszuloten und dies international zu koordinieren;

Umweltfragen und Fragen der öffentlichen Gesundheit

45. hält es für äußerst wichtig, im TWR einen Dialog über neuartige Lebensmittel und über den Einsatz neuer Technologien bei der Lebensmittelerzeugung zu führen; betont seine Bedenken hinsichtlich des Klonens in der Tierzucht;

46. begrüßt, dass die US-Regierung eingeräumt hat, dass das US-amerikanische Gesetz zur Kontrolle giftiger Stoffe (Toxic Substances Control Act) reformiert werden muss; fordert die EU und die USA zur Zusammenarbeit auf, um in den USA ein Regulierungssystem zu begründen, das ein vergleichbares Schutzniveau wie REACH schafft;

Energie, Industrie und Wissenschaft

47. fordert eine Zusammenarbeit innerhalb des TWR bei der Prüfung von Rechtsvorschriften mit transatlantischen Auswirkungen in allen Fragen, die das Regulierungsumfeld für die Industrie betreffen, in Anlehnung an das Vorgehen beim „Small Business Act“ der EU – wonach zuerst im kleinen Rahmen gedacht werden soll;

48. ermutigt den TWR, die Zusammenarbeit in Richtung einer gemeinsamen Energiestrategie auszubauen, mit der die Diversifizierung unterstützt und eine ökologisch effiziente Wirtschaft gefördert wird, um die Versorgungssicherheit zu verbessern, und ermutigt den EWR, zur Suche nach konvergierenden Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe beizutragen;

49. fordert den TWR nachdrücklich auf, die Forschungszusammenarbeit zu beleben, um das Potenzial des erweiterten Abkommens über Wissenschaft und Technologie zwischen der EU und den USA besser zu nutzen;

Internationaler Handel

50. vertritt die Ansicht, dass der Zugang zu den Märkten von Drittländern ein gemeinsames Anliegen von EU und USA ist und in beiderseitigem Interesse liegt; ist davon überzeugt, dass der TWR eine wichtige Rolle bei der Förderung eines gemeinsamen Vorgehens der EU und der USA in ihren Handelsbeziehungen mit Drittländern spielen kann; fordert den TWR auf, auf eine gemeinsamere Strategie für neue Freihandelsabkommen von Seiten der USA und der EU hinzuarbeiten, um eine Harmonisierung solcher Abkommen zu erreichen;

51. fordert den TWR auf, sich mit dem rechtlichen Rahmen und den technischen Normen zu befassen, um unklare gesetzliche Bedingungen auszuräumen, und in diesem Zusammenhang die Fragen von Verträgen, Verpflichtungen und Rechtssicherheit in den USA zu prüfen;

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52. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Präsidenten und dem Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika zu übermitteln.