Entschließungsantrag - B7-0096/2009Entschließungsantrag
B7-0096/2009

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum bevorstehenden Gipfel EU/USA und zur 4. Tagung des Transatlantischen Wirtschaftsrats

19.10.2009

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Sarah Ludford, Sharon Bowles, Wolf Klinz, Olle Schmidt, Johannes Cornelis van Baalen und Marietje Schaake im Namen der ALDE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0095/2009

Verfahren : 2009/2697(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0096/2009
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B7‑0096/2009

Entschließung des Europäischen Parlaments zum bevorstehenden Gipfel EU/USA und zur 4. Tagung des Transatlantischen Wirtschaftsrats

Das Europäische Parlament,

     –   unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 8. Mai 2008 zum Transatlantischen Wirtschaftsrat und vom 26. März 2009 zum Stand der transatlantischen Beziehungen nach den Wahlen in den USA,

     –   unter Hinweis auf das Ergebnis des Gipfeltreffens EU-USA vom 5. April 2009 in Prag,

     –   unter Hinweis auf die in der dritten Tagung des Transatlantischen Wirtschaftsrats (TWR) am 16. Oktober 2008 angenommene Gemeinsame Erklärung und den dabei angenommenen Fortschrittsbericht, sowie auf die in der Sitzung des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber im April 2009 in Prag angenommene Gemeinsamen Erklärung,

     –   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die EU und die USA in der internationalen Politik und Wirtschaft eine wichtige Rolle spielen und gemeinsam verantwortlich sind für die Förderung des Friedens, der Achtung der Menschenrechte und der Stabilität sowie für die Bewältigung verschiedener globaler Gefahren und Herausforderungen, wie etwa der tiefen Finanzkrise, des Klimawandels, des nuklearen Wettrüstens, des Terrorismus, der Energiesicherheit und der Beseitigung der Armut und der Erfüllung anderer Millennium-Entwicklungsziele,

B. in der Erwägung, dass es in einer zunehmend globalen, komplexen und im Wandel begriffenen Welt im Interesse beider Partner – EU und USA – liegt, ihren Dialog und ihre Koordinierung – auch in strategischer Hinsicht – zu intensivieren, um das internationale Umfeld gemeinsam zu gestalten und sich auf der Grundlage des Völkerrechts und der Arbeit der multilateralen Institutionen, insbesondere des Systems der Vereinten Nationen, zusammen den gemeinsamen Bedrohungen und Herausforderungen zu stellen und weitere Partner zur Zusammenarbeit einzuladen,

C. in der Erwägung, dass die EU und die USA eine strategische Rolle hinsichtlich der globalen wirtschaftlichen Herausforderungen spielen, da ihr Bruttoinlandsprodukt (BIP) mehr als die Hälfte des weltweiten BIP ausmacht, und dass die beiden Partner in der weltweit größten bilateralen Handels- und Investitionspartnerschaft verbunden sind, die fast 40 % des Welthandels ausmacht,

D. in der Erwägung, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise schnell zu einer Beschäftigungskrise mit schwerwiegenden gesellschaftlichen Auswirkungen wurde und dass die transatlantischen Partner eine gemeinsame Verantwortung für die Bewältigung der sozialen Dimension der Wirtschaftskrise tragen,

E.  in der Erwägung, dass das Europäische Parlament für die Vollendung eines transatlantischen Marktes ohne Schranken bis zum Jahr 2015 eintritt, dessen Erreichung wesentlich zur Wiederbelebung des Wirtschaftswachstums und zum konjunkturellen Aufschwung beitragen wird, sowie in der Erwägung, dass für den erfolgreichen Abschluss der Doha-Verhandlungsrunde für Entwicklungsfragen eine gemeinsame Führungsrolle der EU und der Vereinigten Staaten notwendig ist,

F.  in der Erwägung, dass die EU, sobald das außenpolitische Instrumentarium des Vertrags von Lissabon in Kraft tritt, eine stärkere und konsequentere Rolle auf der internationalen Bühne spielen kann, und dass es wichtig ist, dass die Rolle der Gesetzgeber im Prozess des transatlantischen Wirtschaftsrats gebührenden Niederschlag findet und die Prioritäten des Europäischen Parlaments angemessen berücksichtigt werden,

G.  in der Erwägung, dass die gute Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA im Bereich der Zivilluftfahrt durch die jüngsten Initiativen betreffend Inspektionen ausländischer Instandsetzungsstützpunkte, Ausnahmen von Kartellrechtsbestimmungen und Staatszugehörigkeit von Fluglinien gefährdet werden könnte,

H.  in der Erwägung, dass die EU und die USA mit einem weltweit steigenden Energieverbrauch sowie mit dem Erfordernis, globale Zusagen zur Bekämpfung des Klimawandels einzuhalten, konfrontiert sein werden, und dass die neuen Normen und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz weder zum Entstehen neuer Hindernisse für den transatlantischen Handel noch zu einer Einschränkung der Sicherheit von spaltbarem Material führen sollten;

Gipfel EU/USA und Stärkung des transatlantischen Wirtschaftsrats

1. bekräftigt, dass die Beziehungen zwischen der EU und den USA die wichtigste strategische Partnerschaft für die EU darstellen, und betont erneut, wie wichtig es ist, dass die EU und die US-Regierung ihren strategischen Dialog sowie ihre Zusammenarbeit und Koordinierung zur Bewältigung globaler Herausforderungen und regionaler Konflikte intensivieren; fordert die Kommission auf, nach dem Gipfel eine Mitteilung über eine strategische Partnerschaft zwischen der EU und den USA vorzulegen;

2. hält es für notwendig, dass auf dem Gipfel EU/USA beide Partner eine Führungsrolle bei der Erfüllung der Zusagen der G20 übernehmen; fordert deshalb eine Koordinierung hinsichtlich des Reformpakets der USA für den Finanzsektor und der laufenden Reformen der EU im Legislativbereich, einschließlich der Finanzaufsichtsstruktur, und fordert beide Partner auf, die Zusammenarbeit der Gesetzgebungs-, Regulierungs- und Aufsichtsbehörden zu stärken und die Zusammenarbeit bei der Modernisierung des IWF zu intensivieren;

3. unterstreicht die Bedeutung einer Zusammenarbeit der EU und der USA zur Erzielung einer internationalen Vereinbarung bei der COP 15 in Kopenhagen im Dezember 2009; fordert den EU-Ratsvorsitz nachdrücklich auf, sich beim Gipfel EU/USA um eine ehrgeizige Zusage seitens der USA sowie um eine Zusammenarbeit mit den USA hinsichtlich der Förderung von Verbindungen zwischen dem Emissionshandelssystem der EU und regionalen bzw. bundesstaatlichen Handelssystemen in den USA zu bemühen;

4. drängt darauf, dass die institutionellen Mechanismen der Beziehungen zwischen der EU und den USA, sobald der Vertrag von Lissabon in Kraft tritt, in Einklang mit seiner Entschließung vom 26. März 2009 verstärkt werden müssen;

5. fordert die EU und die USA auf, sich auf dem bevorstehenden Gipfel über eine verstärkte transatlantische Partnerschaft zu verständigen, mittels der die gemeinsamen globalen Herausforderungen, insbesondere hinsichtlich der Nichtverbreitung von Kernwaffen und der Abrüstung, der Bekämpfung von Terrorismus, des Klimawandels, der Achtung der Menschenrechte, der Maßnahmen gegen Pandemien und der Erreichung der Millennium-Entwicklungsziele bewältigt werden können;

6. bekräftigt erneut, wie wichtig es für beide Partner ist, gemeinsame Strategien für Iran, Irak sowie Afghanistan und Pakistan zu entwickeln; unterstreicht die Bedeutung eines gemeinsamen Vorgehens hinsichtlich Russlands, Chinas, Indiens und Lateinamerikas;

7. bekräftigt erneut, dass der Erfolg des Nahost-Friedensprozesses eine der wichtigsten Prioritäten der EU und der USA darstellt, und ersucht die EU und die USA, gemeinsam aktive Bemühungen des Quartetts zu fördern, um eine gemeinsame Grundlage für eine friedliche Lösung zu finden; fordert die Teilnehmer des Gipfels auf, Möglichkeiten zu prüfen, wie die arabische Welt und die muslimische Bevölkerung in Europa und in den USA erreicht werden können;

8. unterstreicht, dass die Vollendung eines transatlantischen Marktes ohne Schranken ein wesentliches Instrument für die Gestaltung der Globalisierung und die Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Krisen auf der ganzen Welt ist;

9. ist davon überzeugt, dass der Transatlantische Wirtschaftsrat (TWR) der am besten geeignete Mechanismus für die Pflege der transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen ist; legt den Partnern nahe, dass volle Potenzial des TWR zu nutzen, um die bestehenden Hemmnisse für die wirtschaftliche Integration zu überwinden und bis 2015 einen transatlantischen Markt ohne Schranken zu erreichen, da dies eine positive Reaktion auf die derzeitige wirtschaftliche und soziale Krise ist;

10. vertritt die Ansicht, dass die transatlantische Zusammenarbeit in den Bereichen Energieeffizienz und -technologien (einschließlich „grüner Energie“) und Energieregulierung innerhalb des TWR geregelt werden kann; drängt darauf, dass die transatlantische Zusammenarbeit bei der Energiesicherheit eine der zentralen Fragen bildet, die regelmäßig innerhalb des Transatlantischen Politischen Rates (TPC) angesprochen wird, dessen Einrichtung vom Europäischen Parlament in seiner Entschließung vom 26. März 2009 vorgeschlagen wurde;

11. ersucht die Kommission, einen detaillierten Zeitplan für die Beseitigung der bestehenden Hemmnisse festzulegen, die zur Erreichung der Zielvorgabe 2015 überwunden werden müssen; erinnert an die Studie, die das Europäische Parlament in seinem Haushaltsplan 2007 genehmigt und finanziert hat; fragt sich, warum die Kommission bisher keines dieser Dokumente vorgelegt hat, obwohl sie vom Europäischen Parlament wiederholt dazu aufgefordert wurde; legt den 15. November 2009 als letzten Termin für ihre Veröffentlichung fest;

12. vertritt die Ansicht, dass die Aufnahme der sozialen Dimension in die institutionelle Struktur der Transatlantischen Agenda durch die Schaffung des Transatlantischen Arbeitnehmerdialogs (TALD) und des Transatlantischen Umweltdialogs (TAED) weiter zur transatlantischen wirtschaftlichen und sozialen Integration beitragen kann; vertritt die Ansicht, dass diese neuen Pfeiler der Transatlantischen Agenda sich auch im Beirat des TEC beteiligen könnten, sofern die Gesetzgeber umfassend in den TWR einbezogen werden;

13. vertritt die Ansicht, dass die transatlantische Zusammenarbeit in Wirtschaftsfragen nachvollziehbarer, transparenter und berechenbarer gemacht werden muss und dass geplante Sitzungen, Tagesordnungen, Roadmaps und Fortschrittsberichte regelmäßig veröffentlicht und sofort auf einer Website zur Verfügung gestellt werden sollten; schlägt vor, eine jährliche Aussprache über die Fortschritte, die in den im TWR erörterten Fragen erzielt wurden, sowie über dessen Struktur abzuhalten;

14. fordert die USA auf, die vollständige und wirksame Umsetzung des Luftfahrtübereinkommens der ersten Stufe zwischen der EU und den USA sowie des Abkommens zwischen der EU und den USA über die Flugsicherheit zu ermöglichen; erinnert die Kommission und die US-amerikanischen Behörden daran, dass das Abkommen der ersten Stufe von einigen Mitgliedstaaten aufgekündigt werden könnte, wenn es nicht gelingt, ein Abkommen der zweiten Stufe zu schließen; fordert die Vereinigten Staaten auf, alle Maßnahmen zu vermeiden, die einer verstärkten Zusammenarbeit entgegenwirken, wie etwa die in der Resolution Nr. 915 des amerikanischen Kongresses erwähnten Maßnahmen betreffend die ausländischen Instandsetzungsstützpunkte, die Ausnahmen von Kartellrechtsbestimmungen und die Staatszugehörigkeit von Fluglinien;

15. hofft, dass die beiden Parteien auf dem Gipfel darin übereinstimmen, dass für einen erfolgreichen Abschluss der Doha-Runde auch Maßnahmen zur Verhinderung von Preisschwankungen bei den Agrarpreisen und von Nahrungsmittelknappheit vorgesehen werden sollten; unterstreicht, dass die jüngsten Reformen der GAP berücksichtigt werden müssen, und hofft, dass auch am US-amerikanischen Agrargesetz (Farm Bill) ähnliche Anpassungen vorgenommen werden; ist zuversichtlich, dass durch ständigen Dialog Probleme, die sich auf den gegenseitigen Handel mit Agrarerzeugnissen auswirken, angegangen werden können, bevor WTO-Schlichtungsstellen damit befasst werden müssen;

16. ist gleichwohl der Auffassung, dass die Auswirkungen der von den Regierungen in diesbezüglich Fragen wie Schutz der Privatsphäre und Datenschutznormen, biometrische Spezifikationen, Sicherheit im Flugverkehr, Reisedokumente und Austausch von Flugpassagierdaten ergriffenen Maßnahmen auf kommerzielle Tätigkeiten vom TWR nicht vernachlässigt werden sollten;

 

Anstehende Tagung des Transatlantischen Wirtschaftsrats

Die Rolle des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber im TWR

17. bekräftigt seine Aufforderung an die Führung der EU und der USA sowie die Ko-Vorsitzenden des TWR, der wesentlichen Bedeutung der Gesetzgeber für den Erfolg des TWR Rechnung zu tragen; legt ihnen nahe, die Vertreter des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber umfassend und direkt in die Arbeit des TWR einzubinden, da die Gesetzgeber zusammen mit der jeweilige Exekutive für die Umsetzung und Überwachung vieler Beschlüsse des TWR verantwortlich sind;

18. vertritt die Ansicht, dass unbedingt dafür gesorgt werden muss, dass die am besten geeigneten Mitglieder des amerikanischen Kongresses und des Europäischen Parlaments in den Dialog der Gesetzgeber und in die Arbeit des TWR eingebunden werden, um das Zustandekommen von Rechtsvorschriften mit nicht beabsichtigten Auswirkungen auf den transatlantischen Handel und die transatlantischen Investitionen zu verhindern;

Wirtschafts- und Finanzkrise

19. unterstreicht die Rolle des TWR für die Förderung und Sicherstellung koordinierter Reaktionen der USA und der EU mit Regelungscharakter auf die Krisen, vor allem betreffend alternative Investmentfonds, Finanzmarktinfrastruktur (insbesondere betreffend Märkte für abgeleitete Instrumente des Freiverkehrs – OTC), Kapitalanforderungen, Steueroasen und grenzüberschreitende Lösung von Insolvenzen; fordert den TWR auf, die Koordinierung und die bewährten Verfahren bei der Vergütungspolitik von Finanzinstituten zu prüfen und dabei sicherzustellen, dass die Vergütung auf langfristigen Ergebnissen basiert, um so die Risikoexposition zu verringern;

20. fordert den TWR auf, darauf zu drängen, dass die US-amerikanischen Behörden Basel II umsetzen um dabei die Änderungen an der Eigenkapitalrichtlinie der EU zu berücksichtigen, begrüßt den Vorschlag der US-Regierung, sämtliche OTC-Derivate zu regulieren, sowie ihre Bemühungen zur Einrichtung einer zentralen Clearingstelle für komplex strukturierte Produkte, und fordert den TWR auf, zu prüfen, wie ein koordiniertes Vorgehen für die Behandlung von Vermögenswertkategorien und Gesellschaften gefördert werden kann und ob entsprechende Infrastrukturen vorhanden sind;

21. fordert den TWR auf, dafür zu sorgen, dass die US-amerikanischen Behörden der Regelung der EU für die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie) bei der Regulierung solcher Instrumente Rechnung tragen, um Aufsichtsarbitrage zu vermeiden;

22. legt dem TWR nahe, sich mit dem Thema „too big to fail“ zu befassen und unterstützt die Vorschläge der G20 für „zu Lebzeiten“ festgelegte Notfallpläne für systemrelevante grenzübergreifend tätige Institute; vertritt die Auffassung, dass systemrelevante Finanzinstitute strengeren Offenlegungspflichten unterworfen werden könnten wie etwa Beschränkungen des Geschäftsgeheimnisses, wie es für marktbeherrschende Unternehmen im Rahmen der Wettbewerbspolitik der EU bereits möglich ist;

23. unterstützt die Forderung der G20 nach einer rascheren Konvergenz der Rechnungslegungsstandards; legt dem TWR nahe, das FASB und den IASB aufzufordern, ein einheitliches Regelwerk qualitativ hochwertiger globaler Rechnungslegungsstandards zu vereinbaren und deren geplante Konvergenz bis Juni 2011 abzuschließen; unterstreicht, dass der IASB seine Governance-Reformen fortführen sollte;

24. legt dem TWR nahe, darauf zu drängen, dass die US-amerikanischen Behörden sich an ihren Zeitplan halten, innerhalb dessen von den inländischen Unternehmen in den USA die Anwendung der IFRS verlangt wird; wiederholt seine Forderung, dass die Wertpapieraufsichtsbehörde bis zur Annahme der IFRS durch die Vereinigten Staaten die von der Europäischen Union beschlossenen IFRS als den allgemeinen Rechnungslegungsstandards in den Vereinigten Staaten gleichwertig anerkennen sollten; legt dem TWR nahe, den Übergang zu einer nach Ländern aufgeschlüsselten Rechnungslegung für multinationale Konzerne zu fördern;

25. hofft, dass der TWR auf Änderungen in der Versicherungsaufsicht in den USA drängen wird, die es der EU ermöglichen, das US-amerikanische Versicherungsaufsichtsrecht nach den in der Solvency II-Richtlinie festgelegten Bedingungen als gleichwertig anzuerkennen; vertritt die Ansicht, dass die Initiative zur Einrichtung eines nationalen Versicherungsamtes die Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA verbessern würde; fordert den TWR auf, dafür zu sorgen, dass die US-amerikanischen Behörden Fortschritte bei der Versicherungsaufsicht auf bundesstaatlicher Ebene machen, indem gegebenenfalls steuerliche und sonstige Fragen von dem rein aufsichtsrechtlichen Aspekt getrennt werden;

26. begrüßt die Ausweitung des Globalen Forums für Transparenz und Informationsaustausch (GFTEI) und sieht darin einen vielversprechenden Schritt dahin, dass alle 87 Länder im GFTEI übereingekommen sind, den OECD-Standard für den Informationsaustausch im Steuerbereich anzunehmen; legt dem TWR nahe, dafür zu sorgen, dass die EU und die USA gemeinsam ihre Führungsrolle deutlich machen, indem sie sicherstellen, dass die notwendigen Anreize, aber auch Sanktionen bis März 2010 beschlossen sind, und mit allen Parteien rasch ein Peer-Review-Programm zur Bewertung der Fortschritte umzusetzen, ist jedoch der Ansicht, dass dieser Rahmen verstärkt werden muss, um Steuerflucht und Steuerhinterziehung zu bekämpfen; betont, dass die automatische Weitergabe von Informationen in allen transnationalen Steuerfragen die Regel sein sollte;

Geistiges Eigentum

27. fordert die Teilnehmer der bevorstehenden Tagung des TWR auf, die strategische transatlantische Zusammenarbeit im Bereich des Schutzes des geistigen Eigentums bei voller Achtung der Grund- und Bürgerrechte der Bürger zu fördern; betont, dass durch die Verbreitung der Technologien das System des Schutzes des geistigen Eigentums nicht verzerrt werden darf, welches die Fähigkeit zum Eingehen von den Innovationsprozessen innewohnenden finanziellen Risiken und Geschäftsrisiken gewährleistet;

28. erinnert den TWR daran, dass die Informationsgesellschaft eine wesentliche Säule des transatlantischen Wirtschaftsraums ist, die auf dem Zugang zu Wissen und auf dem Schutz digitaler Inhalte durch ein striktes und effizientes System des Schutzes des Urheberrechts und damit verwandter Rechte beruht, und bekräftigt weiter, dass mit einem solchen Schutz die Innovation gefördert werden muss;

Verbraucherschutz

29. fordert den TWR auf, gemeinsame Aktionen zu fördern, um sicherzustellen, dass Drittländer, insbesondere China, ihre Produktionsstandards anheben, damit sie den Sicherheitsanforderungen der EU und der USA, insbesondere bei Spielzeug, entsprechen, und auf beiden Seiten des Atlantiks eine strikte Durchsetzung der Gesetze über die Produktsicherheit, insbesondere die Sicherheit von Spielzeug, sowie schärfere nationale Kontrollen sicherzustellen;

30. fordert die Kommission auf, innerhalb des TWR strengere und wirksamere Verfahren für die Zusammenarbeit bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung der Rechtsvorschriften zu entwickeln, um das „RAPEX“-Warnsystem der EU für Produkte, die ein erhebliches Risiko für die Verbraucher darstellen, mit dem Warnsystem der US-amerikanischen Verbraucherkommission für Produktsicherheit zu verknüpfen und die Tätigkeit des Netzwerks für die Zusammenarbeit zum Verbraucherschutz mit denjenigen der US-Behörden zu verbinden;

31. schlägt vor, dass der TWR die Annahme eines verbindlichen Kooperationsinstruments unterstützt, das dem Austausch von Informationen über Produktsicherheit und der Entwicklung eines gemeinsamen Programms kooperativer Maßnahmen eine Struktur gibt und sie erleichtert;

32. fordert die Kommission auf, mit Blick auf die anstehende Tagung des TWR und den Gipfel EU/USA ihre Arbeit bezüglich eines stark verzögerten bilateralen Abkommens zur Verwirklichung einer Zusammenarbeit, das auf die USA ausgedehnt werden soll, sowie ihre Durchsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Verordnung der EU über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz und des US Safe Web Act zu beschleunigen;

33. fordert die Kommission auf, mit der amerikanischen Seite zusammenzuarbeiten, damit der TWR prüfen kann, wie der Verbraucherschutz unter gebührender Berücksichtigung der digitalen Rechte der Verbraucher gestärkt werden kann, und bei den Vorschriften für schadhafte Waren zusammenzuarbeiten;

Bilateraler Handel – Zollfragen, Marktüberwachung und Handelssicherheit

34. fordert den TWR auf, die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der EU und den Zoll- und Marktaufsichtsbehörden der USA zu fördern, um zu verhindern, dass gefährliche Produkte, insbesondere gefährliches Spielzeug, in die Hände der Verbraucher gelangt;

35. fordert den TWR auf, der Besorgnis der EU über die vom amerikanischen Kongress beschlossene einseitige gesetzgeberische Maßnahme im Zusammenhang mit dem Scannen sämtlicher Schiffscontainer mit Bestimmungsort USA Ausdruck zu verleihen; ist der Meinung, dass der TWR Seminare zum Thema „lückenlose Durchleuchtung“ in Brüssel und Washington organisieren könnte, um die Verständigung zwischen den Gesetzgebern der EU und der USA zu verbessern und auf eine frühzeitige und für beide Seiten akzeptable Lösung dieses Problems hinzuwirken; fordert die Kommission auf, die möglichen Kosten dieser Maßnahme für die Unternehmen und die Wirtschaft der EU sowie die potenziellen Auswirkungen auf die Tätigkeit der Zollbehörden zu bewerten;

36. ist entschlossen, weiter an die US-amerikanischen Gesetzgebungsbehörden zu appellieren – und fordert die Kommission auf, dies innerhalb des TWR ebenfalls zu tun –, damit das obligatorische Scannen sämtlicher Frachtcontainer nochmals überdacht wird, und die Zusammenarbeit mit den USA auf der Grundlage des Risikomanagements, einschließlich der gegenseitigen Anerkennung der Handelspartnerschaftsprogramme der EU und der USA in Einklang mit dem SAFE-Normenrahmen der Weltzollorganisation weiter auszubauen;

Gegenseitige Anerkennung und Standardisierung

37. fordert die Kommission auf, im Lichte der bevorstehenden Tagung des TWR die formale Annahme von Verfahren für die gegenseitige Anerkennung von Konformitätserklärungen für Produkte weiterzuführen, die obligatorischen Qualitätstests durch eine dritte Stelle unterworfen sind, insbesondere für IKT- und elektrische Geräte, auf der gegenseitigen Anerkennung gesetzlicher Maßeinheiten, insbesondere der Akzeptierung von ausschließlich metrischen Angaben für EU-Produkte in den USA, zu bestehen und mit den US-amerikanischen Behörden die Möglichkeiten für eine Standardisierung auszuloten und dies auf internationaler Ebene zu koordinieren;

Umweltfragen und Fragen der öffentlichen Gesundheit

38. hält es für äußerst wichtig, im TWR einen Dialog über neuartige Lebensmittel und über den Einsatz neuer Technologien bei der Nahrungsmittelerzeugung zu führen; betont seine Bedenken hinsichtlich des Klonens in der Tierzucht;

39. begrüßt, dass die US-Regierung eingeräumt hat, dass das US-amerikanische Gesetz zur Kontrolle giftiger Stoffe (Toxic Substances Control Act) reformiert werden muss; fordert die EU und die USA auf, dahingehend zusammenzuarbeiten, dass in den USA ein Regelungssystem geschaffen werden kann, mit dessen Hilfe ein REACH vergleichbares Schutzniveau erreicht werden kann;

Energie, Industrie und Wissenschaft

40. fordert eine Zusammenarbeit innerhalb des TWR bei der Prüfung von Rechtsvorschriften mit transatlantischen Auswirkungen in allen Fragen, die das Regulierungsumfeld für die Industrie betreffen, in Anlehnung an das Vorgehen beim „Small Business Act“ der EU – wonach zuerst im kleinen Rahmen gedacht werden soll;

41. ermutigt den TWR, die Zusammenarbeit zur Entwicklung einer gemeinsamen Energiestrategie auszubauen, mit der die Diversifizierung unterstützt und eine ökologisch effiziente Wirtschaft gefördert wird, um die Versorgungssicherheit zu verbessern, und ermutigt den TWR, zur Suche nach konvergierenden Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe beizutragen;

42. legt dem TWR nahe, die Forschungszusammenarbeit zu beleben, um das Potenzial des erweiterten Abkommens über Wissenschaft und Technologie zwischen der EU und den USA besser zu nutzen;

Internationaler Handel

43. vertritt die Ansicht, dass der Zugang zu den Märkten von Drittländern ein gemeinsames Anliegen von EU und USA ist und in beiderseitigem Interesse liegt; ist davon überzeugt, dass der TWR eine wichtige Rolle bei der Förderung eines gemeinsamen Vorgehens der EU und der USA in ihren Handelsbeziehungen mit Drittländern spielen kann; fordert den TWR auf, darauf hinzuarbeiten, dass sowohl die USA als auch die EU eine gemeinsamere Strategie für neue Freihandelsabkommen entwickeln, um eine Harmonisierung solcher Abkommen zu erreichen;

44. fordert den TWR auf, sich mit dem rechtlichen Rahmen und den technischen Normen zu befassen, um unklare gesetzliche Bedingungen zu klären und in diesem Zusammenhang die Fragen von Verträgen, Verpflichtungen und Rechtssicherheit in den USA zu prüfen;

Justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit, Visa

45. hofft, dass bei dem für den 28. Oktober 2009 in Washington DC geplanten Ministertreffen zwischen der EU und den USA eine Gemeinsame Erklärung über die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit angenommen wird, die sich insbesondere mit der Sicherheit im Internet befasst;

46. verweist auf seine Entschlossenheit, den Terrorismus zu bekämpfen, und seine feste Überzeugung, dass ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Sicherheitsmaßnahmen und dem Schutz der bürgerlichen Freiheiten und Grundrechte gefunden werden muss, während gleichzeitig die größtmögliche Achtung der Privatsphäre und der Datenschutz sichergestellt wird; bekräftigt, dass Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit die entscheidenden Grundsätze sind, ohne die die Terrorismusbekämpfung nie wirksam sein wird;

47. vertritt die Ansicht, dass ein solider rechtlicher und politischer Rahmen für eine starke Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA in Fragen der Justiz, Freiheit und Sicherheit erforderlich ist und dass eine stärkere Partnerschaft unter Einbeziehung der parlamentarischen und demokratischen Dimension von wesentlicher Bedeutung ist, um gemeinsame Herausforderungen wie die Bekämpfung des Terrorismus und des organisierten Verbrechens ohne Beeinträchtigung der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit, der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und der Zusammenarbeit der Polizeibehörden, der Steuerung der Migrationsströme und des Schutzes des Asylrechts sowie der Förderung des visumfreien Reisens aller rechtschaffenen Bürger zwischen den beiden Bereichen wirksam zu bewältigen;

48. erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass sich die Europäische Union auf Rechtsstaatlichkeit gründet und dass jede Weitergabe von europäischen personenbezogenen Daten an Drittländer zu Sicherheitszwecken bestimmten Verfahrensgarantien und Verteidigungsrechten sowie den Datenschutzvorschriften auf nationaler und europäischer Ebene unterliegen sollte;

49. erinnert daran, dass im transatlantischen Rahmen des Abkommens zwischen der EU und den USA über Rechtshilfe, das am 1. Januar 2010 in Kraft tritt, Artikel 4 den Zugang zu gezielten Finanzdaten auf Ersuchen einzelstaatlicher Behörden vorsieht und eine adäquatere Rechtsgrundlage für die Übermittlung von SWIFT-Daten darstellen könnte als das vorgeschlagene Interimsabkommen;

50. stellt fest, dass ein Interimsabkommen für die Weitergabe solcher Daten derzeit zwischen der EU und den USA ausgehandelt wird, das mittels einer Verfallsklausel für einen Übergangszeitraum von höchstens zwölf 12 Monaten gültig wäre, und dass ein neues Abkommen, das unbeschadet des nach dem Vertrag von Lissabon anzuwendenden Verfahrens ausgehandelt wird, unter umfassender Einbeziehung des EP und der nationalen Parlamente geschlossen werden muss und dass die in Ziffer 3 seiner Entschließung vom 17. September 2009 festgelegten Bedingungen erfüllt sein müssen;

51. begrüßt die vor kurzem erfolgte Ausweitung des Programms für die Befreiung von der Visumspflicht auf weitere sieben EU-Mitgliedstaaten; legt den USA jedoch nahe, auch für die übrigen Mitgliedstaaten die Visa-Regelungen aufzuheben und alle EU-Bürger auf der Grundlage vollständiger Gegenseitigkeit gleich zu behandeln; ist besorgt über die geplante Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Erteilung der ESTA-Genehmigung für EU-Bürger und ersucht die Kommission, dies als prioritäre Frage gegenüber der US-Regierung zur Sprache zu bringen;

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52. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem US-Kongress, dem Ko-Vorsitzenden des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber sowie dem Ko-Vorsitzenden des Transatlantischen Wirtschaftsrats und dessen Sekretariat zu übermitteln.