Entschließungsantrag - B7-0118/2009Entschließungsantrag
B7-0118/2009

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Demokratieaufbau in den Außenbeziehungen

19.10.2009

eingereicht im Anschluss an die Anfragen zur mündlichen Beantwortung B7‑0213/2009
gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung

Heidi Hautala, Eva Joly, Franziska Katharina Brantner, Barbara Lochbihler, Hélène Flautre, Judith Sargentini, Ulrike Lunacek im Namen der Verts/ALE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0118/2009

Verfahren : 2009/2718(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0118/2009
Eingereichte Texte :
B7-0118/2009
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Angenommene Texte :

B7‑0118/2009

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Demokratieaufbau in den Außenbeziehungen

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, insbesondere deren Artikel 21, und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte,

–   unter Hinweis auf die Artikel 3, 6, 11 und 19 des EU-Vertrags und die Artikel 177, 300 und 310 des EG-Vertrags,

–   unter Hinweis auf alle Abkommen zwischen der Europäischen Union und Drittländern und die darin enthaltenen Menschenrechts- und Demokratieklauseln,

–   unter Hinweis auf die am 12. Dezember 2007 in Straßburg proklamierte Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–   unter Hinweis auf die Resolution der UN-Generalversammlung zur „UN-Millenniumserklärung“ vom 8. September 2000, A/RES/55/2,

–   unter Hinweis auf die Resolution der UN-Generalversammlung zur Förderung und Festigung der Demokratie vom 4.Dezember 2000, A/RES/55/96,

–   unter Hinweis auf die Resolution der UN-Generalversammlung zum Ergebnis des Weltgipfels 2005 vom 15. September 2005, A/RES/60/1,

–   unter Hinweis auf die Resolution der UN-Generalversammlung zur Stärkung der Rolle regionaler, subregionaler und sonstiger Organisationen und Abmachungen bei der Förderung und Festigung der Demokratie vom 23. März 2005, A/RES/59/201,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission über Wahlunterstützung und Wahlbeobachtung durch die EU (KOM(2000)0191),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2001 zur Mitteilung der Kommission über Wahlunterstützung und Wahlbeobachtung durch die EU,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission über die Rolle der Europäischen Union bei der Förderung der Menschenrechte und der Demokratisierung in Drittländern (KOM(2001)252),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. April 2002 zur Mitteilung der Kommission zur Rolle der Europäischen Union bei der Förderung der Menschenrechte und der Demokratisierung in Drittländern,

 

–   in Kenntnis der Europäischen Sicherheitsstrategie vom 12. Dezember 2003,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission zu Governance in Entwicklungsländern (KOM(2003)615),

–   unter Hinweis auf seinen Bericht A5-0219/2004 zur Mitteilung der Kommission,

–   unter Hinweis auf den Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik von 2005,

–   unter Hinweis auf die Pariser Erklärung zur Wirksamkeit der Entwicklungshilfe von 2005 und den Aktionsplan von Accra von 2008,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über „Die Governance im Rahmen des Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik – Schritte für ein harmonisiertes Konzept in der Europäischen Union“ (KOM(2006)421),

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1889/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einführung eines Finanzierungsinstruments für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte (EIDHR),

–   unter Hinweis auf den Beschluss seines Präsidiums vom 18. Juni 2007 zur Einrichtung des „Büros zur Förderung der Parlamentarischen Demokratie“,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom Mai 2008 über die EU-Wahlbeobachtungsmissionen: Ziele, Vorgehensweisen und künftige Herausforderungen,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom Mai 2009 zur Unterstützung der demokratischen Staatsführung – für einen verbesserten EU-Rahmen,

–   unter Hinweis auf die Anfrage an die Kommission vom 30. September 2009 zum Demokratieaufbau in den Außenbeziehungen (O-0093/2009 – B7 0213/2009),

–   gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass Demokratie und Menschenrechte grundlegende Werte der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten sind und von Anfang an wesentliche Bestandteile des europäischen Integrationsprozesses darstellten,

B.  in der Erwägung, dass die grundlegenden Verträge der Europäischen Union ein konsequentes Eintreten für Demokratie und Menschenrechte unterstreichen, und die politischen Kriterien von Kopenhagen betreffend institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten stets maßgebliche Elemente des Erweiterungsprozesses waren,

C. in der Erwägung, dass die Förderung und der Schutz aller Menschenrechte eine Grundvoraussetzung für die Existenz einer demokratischen Gesellschaft ist, wie in der Resolution 59/201 der UN-Generalversammlung bekräftigt wird,

D. in der Erwägung, dass ein umfassendes Verständnis von Demokratie dazu geführt hat, dass bürgerliche und politische Rechte ebenso wie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention und den beiden einschlägigen internationalen Übereinkommen festgeschrieben sind, in der EU erfolgreich integriert wurden, und entscheidend zur Verwirklichung von Stabilität und Wohlstand in einem in der Weltgeschichte bisher unbekannten Ausmaß beigetragen hat,

E.  in der Erwägung, dass eines der Hauptziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 11 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) „die Entwicklung und Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ ist,

F.  in der Erwägung, dass die Union sich gemäß Artikel 21 des Vertrags von Lissabon „bei ihrem Handeln auf internationaler Ebene von den Grundsätzen leiten [lässt], die für ihre eigene Entstehung, Entwicklung und Erweiterung maßgebend waren, und dass sie „auf die Kohärenz zwischen den einzelnen Bereichen ihres auswärtigen Handelns sowie zwischen diesen und ihren übrigen Politikbereichen achtet“,

G. in der Erwägung, dass demokratische Systeme in ihrer Form und Ausgestaltung sehr unterschiedlich sein können, wie dies etwa innerhalb der Europäischen Union der Fall ist, Demokratie jedoch einen universellen Wert verkörpert, und ihre wesentlichen Grundsätze und Elemente in zahlreichen internationalen Erklärungen und Übereinkommen verankert sind; zu diesen Elementen, die in den beiden Resolutionen der UN-Generalversammlung von 2000 und 2005 (A/RES/55/96 & A/RES/59/201) definiert werden, zählen:

•    die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, unter anderem der Vereinigungsfreiheit, des Rechts sich friedlich zu versammeln, des Rechts der freien Meinungsäußerung und der Meinungsfreiheit,

•    das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter teilzunehmen, bei echten, wiederkehrenden, freien, allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlen, bei denen die freie Ausübung des Wählerwillens gewährleistet ist, zu wählen und gewählt zu werden,

•    ein pluralistisches System politischer Parteien und Organisationen,

•    die Achtung der Rechtsstaatlichkeit

•    die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz

•    die Transparenz und Rechenschaftspflicht der öffentlichen Verwaltung

•    freie, unabhängige und pluralistische Medien,

 

H. in der Erwägung, dass, wie in der Millenniums-Erklärung festgestellt wird, eine demokratische und partizipatorische Staatsführung auf der Grundlage des Willens des Volkes am besten das Recht von Männern und Frauen gewährleistet, in Würde, frei von Hunger und Angst vor Gewalt, Unterdrückung oder Ungerechtigkeit, ihr Leben zu leben und ihre Kinder aufzuziehen,

I.   in der Erwägung, dass die Männern und Frauen zugestandene Möglichkeit, gleichberechtigt am politischen Leben und der Entscheidungsfindung teilzuhaben, eine Grundvoraussetzung echter Demokratie ist,

J.   in der Erwägung, dass Demokratie, Entwicklung und Achtung aller Menschenrechte, einschließlich wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte, sich gegenseitig bedingen und verstärken,

K. in der Erwägung, dass Demokratie auch eindeutig mit der Frage der Sicherheit verknüpft ist, wie in der Europäischen Sicherheitsstrategie anerkannt wird, derzufolge „die geeignetsten Mittel zur Stärkung der Weltordnung (...) die Verbreitung einer verantwortungsvollen Staatsführung, die Unterstützung von sozialen und politischen Reformen, die Bekämpfung von Korruption und Machtmissbrauch, die Einführung von Rechtsstaatlichkeit und der Schutz der Menschenrechte“ sind,

L.  in der Erwägung, die Europäische Union über eine breite Palette an Instrumenten und Mechanismen verfügt, um auf diesem Wege die Demokratie und die Menschenrechte weltweit zu fördern, angefangen vom politischen Dialog und diplomatischen Initiativen bis zu speziellen Instrumenten für finanzielle und technische Zusammenarbeit,

M. in der Erwägung, dass die externen Finanzierungsinstrumente der Europäischen Union, wie das Instrument für Entwicklungszusammenarbeit (DCI), das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) und das Instrument für Stabilität (IfS) allesamt beträchtliche Möglichkeiten bieten, um demokratisches Regieren zu fördern und Unterstützung beim Aufbau institutioneller Kapazitäten zu leisten,

N. in der Erwägung, dass das Cotonou-Abkommen sowohl einen politischen Dialog als auch technische und finanzielle Zusammenarbeit im Rahmen des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) für AKP-Länder vorsieht; in der Erwägung, dass dieses Abkommen eine Menschenrechts- und Demokratieklausel enthält, die als „wesentliches Element“ des Abkommens gilt, sowie einen Mechanismus für Konsultation und Informationsaustausch vor der zeitweiligen Aussetzung des Abkommens,

O. in der Erwägung, dass das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) ein wichtiges Instrument im Bereich Menschenrechte und Demokratie darstellt, da sein Anwendungsbereich global ist und da es ohne Zustimmung des Gastlandes arbeiten und die Organisationen der Bürgergesellschaften direkt unterstützen kann; in der Erwägung, dass die vom EIDHR finanzierten Wahlbeobachtungsmissionen der EU ein wesentlicher Bestandteil des Beitrags der EU zum Aufbau demokratischer Institutionen sind, wozu insbesondere auch die weitere Behandlung der Empfehlungen der EU-Wahlbeobachtungsmissionen zählt,

P.  in Erwägung der Notwendigkeit, die derzeitig geleistete Demokratieunterstützung der EU besser zu überwachen und besser zu verfolgen, wie das umfassende Arsenal von Instrumenten und Einrichtungen der EU zur Demokratieförderung weltweit in den Partnerländern greift und wie die verschiedenen Instrumente und Akteure tätig bzw. miteinander vernetzt sind,

Q. in der Erwägung, dass in seinem Bericht über die Mitteilung der Kommission über „Governance im Rahmen der Entwicklungspolitik“ von 2004 betont wurde, „wie wichtig die Weiterverfolgung von Wahl- und Parlamentsreformen über die Errichtung von Vielparteienwahlsystemen hinaus ist, damit umfassendere und wirksamere politische Tätigkeit innerhalb der Bevölkerung gewährleistet wird“[1],

1.  teilt die Auffassung, dass es dringend notwendig ist, einen kohärenten und einheitlichen Rahmen zu schaffen, um den Bemühungen der EU, zum Demokratieaufbau weltweit beizutragen, größere Wirksamkeit zu verleihen;

2.  vertritt ferner die Ansicht, dass, um ein kohärentes und wirksames Vorgehen der EU in ihrer Außenpolitik zu ermöglichen, in der gesamten Union ein Bewusstsein für und ein Konsens über die Bedeutung von Demokratie- und Menschenrechtsfragen gegenüber anderen Prioritäten entwickelt werden muss;

3.  begrüßt die Bemühungen der früheren und des derzeitigen EU-Ratsvorsitzes um eine „pfeilerübergreifende“ Initiative für demokratiefördernde Maßnahmen in der Außenpolitik der Union mit dem Ziel einer besseren Feinabstimmung ihrer Politik, Verstärkung ihrer Tätigkeit und Koordinierung ihrer Bemühungen, und betont die Notwendigkeit eines dauerhaften Engagements in diesem Bereich als Teil der Schlussfolgerungen des Rates, die im November 2009 angenommen werden; betont, dass der Rat diesbezüglich Grundprinzipien wie Transparenz, Zugang zu Dokumenten, Konsultation und Rechenschaftspflicht gebührend beachten muss;

4.  empfiehlt, in die Schlussfolgerungen des Rates konkrete und praktische Vorschläge für eine bessere Koordinierung der Demokratieförderung im Rahmen der EU-Instrumente für Außen-, Menschenrechts- und Entwicklungspolitik aufzunehmen; fordert den derzeitigen EU-Ratsvorsitz in diesem Sinne auf, eine Standardmethode vorzuschlagen, mit der gewährleistet wird, dass Demokratie und Menschenrechte bei allen außen- und finanzpolitischen Instrumenten und vertraglichen Vereinbarungen als wesentliches und übergeordnetes Thema betrachtet werden; bekräftigt seine Ansicht, dass die Annahme einer Länderstrategie für Menschenrechte und Demokratie, die als Referenzdokument betrachtet werden könnte, in dem die länderspezifischen Prioritäten in diesem Bereich festgelegt würden, die in allen einschlägigen außenpolitischen Maßnahmen der EU und Instrumenten, die in den Beziehungen zu dem betreffenden Drittstaat zur Anwendung kommen, berücksichtigt werden müssten, die Kohärenz, Koordinierung und Wirksamkeit der Außenpolitik der EU erheblich verstärken könnte;

5.  fordert die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten auf, bei der Gestaltung des neuen Amts für Außenpolitik institutionell ein wirksames Mainstreaming von Menschenrechten und Demokratieförderung in allen Politikbereichen zu gewährleisten und aus den derzeitigen Prozessen und Erfahrungen Lehren zu ziehen, um ihr Vorgehen in der Praxis verbessern zu können;

6.  bekräftigt, dass Demokratisierung, Wahlprozesse und verantwortungsvolle Regierungsführung nicht nur für sich genommen erstrebenswert sind, sondern auch wesentliche Voraussetzungen für die Verringerung von Armut, für nachhaltige Entwicklung, Frieden und Stabilität sind; stellt fest, dass Demokratie, wie der Integrationsprozess der EU selbst beweist, nicht nur zur Beförderung von politischen und bürgerlichen Rechten, sondern auch von wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Rechten, einschließlich der Solidarität beiträgt;

7.  vertritt die Ansicht, dass die Verankerung von Demokratie und demokratischen Prozessen in Drittstaaten die beste Gewähr dafür bietet, dass wirksame Politiken im Zusammenhang mit globalen Fragen entwickelt werden, die auch die EU-Bürger betreffen; so sind demokratische Systeme beispielsweise besser in der Lage, grenzüberschreitende Kriminalität und grenzüberschreitenden illegalen Handel zu bekämpfen und die Umwelt zu schützen; betont gleichzeitig, dass die Glaubwürdigkeit der Außenpolitik der Union eine notwendige Voraussetzung ist für eine erfolgreiche Unterstützung demokratischer Entwicklungen in Drittstaaten; fordert die EU-Mitgliedstaaten und die Kommission in diesem Sinne auf, sicherzustellen, dass bei den internen politischen Maßnahmen der EU wie den Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus oder in der Asyl- und Migrationspolitik die uneingeschränkte Einhaltung der in den einschlägigen UN-Übereinkommen verankerten Grundsätze gewährleistet ist;

8.  empfiehlt der EU, um die weltweiten konzertierten Initiativen zur Förderung der Demokratie zu unterstützen, offiziell die Demokratiedefinition der UN-Generalversammlung von 2005 als Grundlage für ihre eigene Demokratisierungstätigkeit zu bestätigen;

9.  betont, dass Demokratie nicht exportiert oder von außen verordnet werden kann, und bekräftigt das Festhalten der EU am Grundsatz der Eigenverantwortung der Partnerländer in Bezug auf die Entwicklungsstrategien und Programme; stellt jedoch fest, dass diese Prozesse durch die verschiedenen Instrumente der EU unterstützt werden können, sofern diese an die spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen Landes angepasst werden;

10. schlägt vor, dass der Rat und die Kommission eine umfassende und eingehende Analyse aller Formen der Unterstützung von Demokratie und Menschenrechten durch die EU in einer Auswahl von Partnerländern durchführen, um praktische Empfehlungen ausarbeiten zu können;

11. empfiehlt, dass der Rat und die Kommission die Pariser Erklärung und den Aktionsplan von Accra zur Wirksamkeit der Entwicklungshilfe bei ihren Initiativen zur Förderung von Demokratie umsetzen, und schlägt insbesondere vor, EU-weit gemeinsame Demokratiebewertungen, eine gemeinsame Programmplanung und eine Lastenverteilung einzuführen, um die Wirkung und Sichtbarkeit der Bemühungen der EU zur Demokratieförderung zu erhöhen;

12. schlägt vor, dass die Kommission in die Länderstrategiepapiere systematisch einen Abschnitt über die Lage der Demokratie und der Menschenrechte aufnimmt und in ihren Kooperationsprogrammen mit den Partnerländern und in allen übrigen politischen und Finanzierungsinstrumenten der Unterstützung von Demokratie und Menschenrechten einen festen Platz einräumt;

13. unterstreicht die Notwendigkeit, die im Rahmen der verschiedenen externen Finanzierungsinstrumente durchgeführten Maßnahmen besser zu koordinieren und die Komplementarität zwischen geographischen und thematischen Förderinstrumenten voll auszuschöpfen; vertritt die Ansicht, dass alle diese Bemühungen, um wirksamer zu sein, mit einer besseren Koordinierung zwischen den EU-Gebern einhergehen müssen, und teilt die Auffassung, dass die Kommission die Möglichkeit prüfen sollte, Vorhaben im Rahmen des Demokratiefonds der Vereinten Nationen zu unterstützen, die auf die Stärkung der Tätigkeit örtlicher Organisation der Zivilgesellschaft und die Förderung von Menschenrechten gerichtet sind;

14. fordert den Rat und die Kommission auf, Konsultationen mit allen Beteiligten in der EU und in Drittländern auf möglichst breiter Basis zu führen, unter besonderer Berücksichtigung von NRO und Menschenrechtsverteidigern, einschließlich institutioneller und regionaler und lokaler Akteure, bevor sie neue Initiativen zur Förderung von Demokratie in Angriff nimmt;

15. fordert die Kommission auf, systematisch alle Beteiligten, einschließlich NRO und Menschenrechtsverteidiger, und besonders die Parlamente der Partnerländer in die Entwicklung, Anwendung und Bewertung länderspezifischer Instrumente, wie Abkommen zwischen der EU und dem betreffenden Land und Länderstrategiepapiere, einzubeziehen;

16. betont, dass die EU ein umfassendes Konzept für die Demokratieunterstützung entwickeln muss, d.h. dass alle in der Resolution der UN-Generalversammlung von 2005 enthaltenen Fragen angegangen werden und bei der Umsetzung ein langfristiger Ansatz gewählt wird;

17. begrüßt den positiven Beitrag der EU-Wahlbeobachtungsmissionen zur Stärkung der Demokratieprozesse, Verbesserung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, verantwortungsvollen Regierungsführung Rechtsstaatlichkeit und insbesondere zur Stärkung von Wahlprozessen weltweit; betont jedoch die Notwendigkeit einer konsequenten Politik auch in der Zeit nach den Wahlen auf der Grundlage der von den Wahlbeobachtungsdelegationen abgegebenen Empfehlungen und unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft, bei der die Unterstützung der Entwicklung mit demokratischen Grundsätzen und den Werten demokratischer Staatsführung vereinbar ist, und vertritt in diesem Zusammenhang die Ansicht, dass den Wahlbeobachtungsmissionen und der Wahlunterstützung der EU am ehesten dauerhafter Erfolg beschieden sein wird, wenn sie auf einer langfristigen Beschäftigung mit dem Thema Wahlen aufbauen und Teil einer Gesamtstrategie sind, die die Zivilgesellschaft in allen Phasen dieses Prozesses mit einbezieht;

18. fordert die Kommission auf, weiter auf einer erfolgreichen Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen im Zusammenhang mit den Wahlbeobachtungsmissionen aufzubauen und die Entwicklung gemeinsamer Strategien und Projekte mit den Vereinten Nationen und anderen regionalen Organisationen, wie der OSZE und der Afrikanischen Union, im Zusammenhang mit der Förderung von Demokratie und Menschenrechten weiter auszubauen;

19. betont, dass bei den Bemühungen der EU zum Demokratieaufbau der Unabhängigkeit der Gerichte und freien, unabhängigen und pluralistischen Medien systematisch besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte, indem vorrangige Vorhaben in diesen Bereichen finanziert werden;

20. empfiehlt die Einführung einer spezifischen Strategie zur Unterstützung neuer und demokratisch gewählter Parlamente im Hinblick auf eine dauerhafte Konsolidierung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und gutem Regieren;

21. bekräftigt seine Entschlossenheit, durch Verstärkung seiner Beteiligung an der Wahlbeobachtung, der Weiterverfolgung der EU-Wahlbeobachtungsmissionen und dem Parlamentarischen Kapazitätsaufbau zur Stärkung demokratischer Prozesse beizutragen; fordert in diesem Sinne sein Büro zur Förderung der parlamentarischen Demokratie (OPPD) auf, den zuständigen parlamentarischen Ausschüssen einen umfassenden Aktionsplan vorzulegen, der unbedingt ein klares Verfahren für die Zusammenarbeit mit interparlamentarischen Delegationen und gemischten parlamentarischen Ausschüssen vorsehen sollte;

22. fordert die Delegationen der Kommission auf, bei der Prüfung oder Ausarbeitung parlamentarischer Förderprogramme partnerschaftlich mit dem OPPD zusammenzuarbeiten;

23. empfiehlt, in den Schlussfolgerungen der November-Tagung des Rates einen Aktionsplan und eine Bewertung der bisher erzielten Fortschritte bis Ende 2010 vorzusehen; fordert den derzeitigen und die zukünftigen EU-Ratsvorsitze auf, den zuständigen parlamentarischen Ausschüssen die Ergebnisse der Tagung des Rates für allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen vorzulegen;

24. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Mitgliedstaaten zu übermitteln.