Entschließungsantrag - B7-0121/2009Entschließungsantrag
B7-0121/2009

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Aufbau der Demokratie im Bereich der Außenbeziehungen

19.10.2009

eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung B7‑0213/2009
gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung

José Ignacio Salafranca Sánchez–Neyra, László Tőkés, Filip Kaczmarek im Namen der PPE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0118/2009

Verfahren : 2009/2718(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0121/2009
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B7-0121/2009
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Angenommene Texte :

B7‑0121/2009

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Aufbau der Demokratie im Bereich der Außenbeziehungen

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, insbesondere deren Artikel 21, und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte,

–   unter Hinweis auf die Artikel 3, 6, 11 und 19 des EU-Vertrags und die Artikel 177, 300 und 310 des EG-Vertrags,

–   unter Hinweis auf alle Abkommen zwischen der Europäischen Union und Drittländern und die darin enthaltenen Menschenrechts- und Demokratieklauseln,

–  unter Hinweis auf die am 12. Dezember 2007 in Straßburg proklamiert Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–   unter Hinweis auf die Resolution der UN-Generalversammlung, die so genannte „UN-Millenniumserklärung“, vom 8. September 2000, A/RES/55/2,

–   unter Hinweis auf die Resolution der UN-Generalversammlung zur Förderung und Festigung der Demokratie vom 4. Dezember 2000, A/RES/55/96,

–   unter Hinweis auf die Resolution der UN-Generalversammlung zu den „Ergebnissen des Arbeitsgipfels 2005“ vom 15. September 2005 (A/RES/60/1),

–   unter Hinweis auf die Resolution der UN-Generalversammlung zur Stärkung der Rolle regionaler, subregionaler und sonstiger Organisationen und Abmachungen bei der Förderung und Festigung der Demokratie vom 23. März 2005, A/RES/59/201,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission über Wahlunterstützung und Wahlbeobachtung durch die EU (KOM(2000)191),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2001 zur Mitteilung der Kommission über Wahlunterstützung und Wahlbeobachtung durch die EU,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission über die Rolle der Europäischen Union bei der Förderung der Menschenrechte und der Demokratisierung in Drittländern (KOM(2001)252),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. April 2002 zur Mitteilung der Kommission zur Rolle der Europäischen Union bei der Förderung der Menschenrechte und der Demokratisierung in Drittländern,

–   in Kenntnis der Europäischen Sicherheitsstrategie (12. Dezember 2003),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission zu Governance in Entwicklungsländern (KOM(2003)615),

–   unter Hinweis auf seinen Bericht A5–0219/2004 zur Mitteilung der Kommission,

–   unter Hinweis auf den Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik aus dem Jahr 2005,

–   unter Hinweis auf die Pariser Erklärung zur Wirksamkeit der Entwicklungshilfe von 2005 und den Accra-Aktionsplan von 2008,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Die Governance im Rahmen des Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik – Schritte für ein harmonisiertes Konzept in der Europäischen Union“, (KOM(2006)421),

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. Nr. 1889/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einführung eines Finanzierungsinstruments für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte (EIDHR),

–   unter Hinweis auf den Beschluss seines Präsidiums vom 18. Juni 2007 zur Einrichtung des Büros zur Förderung der Parlamentarischen Demokratie,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Mai 2008 über die EU-Wahlbeobachtungsmissionen: Ziele, Verfahren und künftige Herausforderungen,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom Mai 2009 zur Unterstützung der demokratischen Staatsführung – für einen verbesserten EU-Rahmen,

–   in Kenntnis der Anfrage vom 30. September 2009 an die Kommission über den Aufbau der Demokratie im Bereich Außenbeziehungen (O-0093/2009 - B7‑0213/2009),

–   gestützt auf Artikel 115 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass Demokratie und Menschenrechte zu den Grundwerten der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten zählen und von Beginn an zentrale Bestandteile der europäischen Integration waren,

B.  in der Erwägung, dass die grundlegenden Verträge der Europäischen Union den konsequenten Einsatz für Demokratie und Menschenrechte betonen und die politischen Kriterien von Kopenhagen, zu denen „institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten“ gehört, stets ein Schlüsselelement des Erweiterungsprozesses waren,

C. in der Erwägung, dass durch ein breites Verständnis für Demokratie in der EU politische, soziale und wirtschaftliche Rechte erfolgreich integriert werden konnten und so in der Geschichte der Welt ein wichtiger Beitrag zur Stabilität und Prosperität geleistet werden konnte,

D. in der Erwägung, dass eines der Hauptziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 11 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) „die Entwicklung und Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ ist,

E.  in der Erwägung, dass demokratische Systeme sich zwar – wie in der EU der Fall – in Form und Gestalt unterscheiden können, Demokratie jedoch einen universellen Wert darstellt, dessen wesentliche Grundsätze und Elemente in zahlreichen internationalen Erklärungen und Abkommen fest verankert sind, und dass diese Elemente in zwei Resolutionen der UN-Vollversammlung aus den Jahren 2000 und 2005 definiert (A/RES/55/96 & A/RES/59/201) wurden und Folgendes beinhalten:

•    Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, darunter Vereinigungsfreiheit und Recht auf friedliche Versammlungen, das Recht auf freie Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit,

•    das Recht, sich unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten zu beteiligen, zu wählen und gewählt zu werden bei freien Wahlen, die in angemessenen Zeitabständen und nach dem Grundsatz der allgemeinen, gleichen und geheimen Wahl durchgeführt werden, wodurch gewährleistet wird, dass der Wille des Volkes frei zum Ausdruck kommt,

•    ein pluralistisches System mit politischen Parteien und Organisationen,

•    die Achtung der Rechtsstaatlichkeit,

•    die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz,

•    Transparenz und Rechenschaftspflicht in den öffentlichen Verwaltungsstellen,

•    freie, unabhängige und pluralistische Medien,

F.  in der Erwägung, dass demokratische und partizipatorische Governance, basierend auf dem Willen der Völker am besten dazu geeignet sind, das Recht von Frauen und Männern, ihr Leben zu leben und Kinder in Würde frei von Hunger und Angst vor Gewalt, Unterdrückung und Ungerechtigkeit aufzuziehen, zu garantieren,

G. in der Erwägung, dass es eine Grundvoraussetzung für echte Demokratie darstellt, dass Frauen und Männer gleichberechtigt am politischen Leben und an Entscheidungsverfahren teilhaben können,

H. in der Erwägung, dass Demokratie, Entwicklung und die Achtung aller Menschenrechte, einschließlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, sich gegenseitig bedingen und gegenseitig stärken,

I.   in der Erwägung, dass eine deutliche Verbindung zwischen Demokratie und Sicherheit besteht, wie auch in der Europäischen Sicherheitsstrategie betont wurde, der zufolge „die geeignetsten Mittel zur Stärkung der Weltordnung [….] die Verbreitung einer verantwortungsvollen Staatsführung, die Unterstützung von sozialen und politischen Reformen, die Bekämpfung von Korruption und Machtmissbrauch, die Einführung von Rechtsstaatlichkeit und der Schutz der Menschenrechte [sind]“,

J.   in der Erwägung, dass die Europäische Union über eine breite Palette von Instrumenten und Einrichtungen verfügt, angefangen vom politischen Dialog und von diplomatischen Initiativen bis hin zu speziellen Instrumenten für finanzielle und technische Zusammenarbeit, um auf diesem Weg die Demokratie weltweit zu fördern,

K. in der Erwägung, dass die externen Finanzierungsinstrumente der Europäischen Union, wie das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit, das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument und das Instrument für Stabilität, beträchtliche Möglichkeiten bieten, um demokratisches Regieren zu fördern und Unterstützung beim Aufbau institutioneller Kapazitäten zu leisten,

L.  in der Erwägung, dass das europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) ein wichtiges Instrument für die finanzielle Unterstützung von Menschenrechten und Demokratie darstellt, da es global auch ohne Zustimmung des jeweiligen Ziellandes angewandt werden kann und damit Organisationen der Bürgergesellschaften direkt unterstützt werden können; in der Erwägung, dass die EU-Wahlbeobachtungsmissionen die von dem EIDHR finanziert werden, einen wichtigen Teil des Beitrags der EU zum Aufbau demokratischer Institutionen darstellen,

M. in der Erwägung, dass ein besserer Überblick über die derzeitige Demokratieunterstützung der EU geleistet werden muss, um so zu verdeutlichen, wie das große Spektrum von Instrumenten und Einrichtungen der EU zur Demokratieförderung weltweit in den Partnerländern greift und wie diese verschiedenen Instrumente und Akteure arbeiten und einander ergänzen,

N. in der Erwägung, dass im Bericht des Europäischen Parlaments von 2004 über die Mitteilung der Kommission über „Governance in Entwicklungsländern“ in diesem Zusammenhang unterstrichen wird, „wie wichtig die Weiterverfolgung von Wahl- und Parlamentsreformen über die Errichtung von Vielparteienwahlsystemen hinaus ist, damit umfassendere und wirksamere politische Tätigkeit innerhalb der Bevölkerung gewährleistet wird“[1],

1.  bekräftigt erneut, dass Demokratisierung und verantwortungsvolle Staatsführung kein Selbstzweck sind, sondern ebenfalls Grundvoraussetzung für Armutsreduzierung, nachhaltige Entwicklung, Frieden und Stabilität;

2.  ist der Auffassung, dass die Einführung von Demokratie und demokratischen Verfahren durch Entwicklungshilfe in Drittländern die besten Aussichten für die Entwicklung effizienter Politiken in Bezug auf globale Themen bietet, die ebenfalls für die Bürgerinnen und Bürger der EU von Bedeutung sind;

3.  teilt die Auffassung, dass ein kohärenter und einheitlicher Rahmen abgesteckt werden muss, um die Unterstützung der EU für den Demokratieaufbau in der Welt noch effizienter zu machen;

4.  befürwortet die von früheren Ratsvorsitzen und vom amtierenden Ratsvorsitz der EU unternommenen Bemühungen, eine Pfeiler übergreifende Initiative für den Aufbau von Demokratie im Bereich der Außenbeziehungen der EU auf den Weg zu bringen, um die EU-Politik zu verfeinern und ihre Maßnahmen zu stärken aber auch die entsprechenden Anstrengungen weiter zu koordinieren; unterstreicht ferner die Notwendigkeit einer verstärkten Aktion in diesem Bereich als Teil der Schlussfolgerungen des Rates, die im November 2009 verabschiedet werden;

5.  empfiehlt, dass die Schlussfolgerungen des Rates im Rahmen der Instrumente der EU für Außenpolitik, Menschenrechte und Entwicklungspolitik konkrete und praktische Vorschläge zur Verbesserung der Koordinierung bei der Demokratieförderung mit einschließen;

6.  empfiehlt, dass die EU weltweit kohärente Maßnahmen zur Förderung der Demokratie in Gang setzt und damit die Resolution der UN-Generalversammlung aus dem Jahr 2005 unterstützt, in der wesentliche Elemente von Demokratien definiert werden;

7.  betont, dass Demokratie nicht exportiert oder von außen aufoktroyiert werden kann und dass eine erfolgreiche Strategie zur Förderung der Demokratie auf einem Dialog basieren und breite Anstrengungen enthalten muss, die Zivilgesellschaft zu stärken und das Bewusstsein für Demokratie in den Entwicklungsländern zu schärfen; unterstreicht das fortgesetzte Engagement der EU für die Grundsätze partizipatorischer Entwicklungsstrategien und Programme seitens der Partnerländer; betont allerdings, dass dieser Prozess von allen verschiedenen EU-Instrumenten gefördert werden kann, soweit sie auf der Grundlage einer tiefgreifenden Analyse der demokratischen Gegebenheiten in einem bestimmten Land von Beginn an auf die spezifische Situation in jedem Land abgestimmt sind;

8.  betont, dass die EU in autokratischen Staaten mit alternativen Mitteln Strategien zur Unterstützung der Entwicklung der Zivilgesellschaft und demokratischer Strukturen entwickeln muss, wenn eine offene Demokratieförderung nicht möglich ist; spricht sich für die Unterstützung von politischen Stiftungen, Nichtregierungsorganisationen und akademischen Einrichtungen aus, da diese in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle spielen;

9.  unterstreicht, dass die Entwicklungszusammenarbeit – ausgenommen humanitäre Hilfe unter außergewöhnlichen Umständen ­– von bestimmten Kriterien hinsichtlich der öffentlichen Transparenz abhängig gemacht werden sollte, insbesondere bei der Finanzverwaltung, da eine nachhaltige Entwicklung ohne die Durchsetzung von Transparenz und Rechenschaftspflicht nicht möglich ist;

10. fordert deshalb, dass es ein zentrales Anliegen der Entwicklungspolitik sein muss, Systeme und Verfahren zur Vorbeugung von Korruption zu entwickeln und demokratische Entwicklungen zu fördern, die zu einer offeneren und verantwortungsvollen Regierungsführung beitragen;

11.  empfiehlt dem Rat und der Kommission, die Pariser Erklärung und den Aktionsplan von Accra über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen ihrer Tätigkeiten zur Unterstützung des Demokratieaufbaus umzusetzen; schlägt insbesondere vor, dafür zu sorgen, dass gemeinsame EU-Demokratiebewertungen sowie gemeinsame EU-Programmplanung und -Lastenteilung gewährleistet werden, um die Auswirkungen und die Sichtbarkeit der Maßnahmen der EU zur Demokratieförderung zu erhöhen;

12. schlägt der Kommission vor, in alle Länderstrategiepapiere ein Kapitel über den Stand der Demokratieentwicklung einzuführen und, wo immer es angemessen erscheint, dafür zu sorgen, dass Demokratieförderung in den Kooperationsprogrammen mit den Partnerländern Eingang findet;

13. unterstreicht die Notwendigkeit, die im Rahmen der verschiedenen externen Finanzierungsinstrumente durchgeführten Maßnahmen besser zu koordinieren, und die Komplementarität zwischen geographischen und thematischen Förderinstrumenten voll auszuschöpfen;

14. fordert den Rat und die Kommission nachdrücklich auf, breit angelegte umfassende Konsultationen mit allen Akteuren in der EU und den Drittländern, einschließlich den Institutionen und regionalen und lokalen Akteuren, durchzuführen, ehe sie neue Initiativen zur Förderung des Demokratieaufbaus startet;

15. fordert die Kommission auf, demokratische Institutionen, insbesondere Parlamente, systematischer bei der Vorbereitung und Umsetzung länderspezifischer Instrumente mit einzubeziehen, wie z.B. bei Abkommen zwischen der EU und betroffenen Partnerländern oder Länderstrategiepapieren;

16. betont, dass es notwendig ist, die Demokratieförderung umfassend zu gestalten, d.h. alle in der Resolution der UN-Generalversammlung von 2005 enthaltenen Fragen anzugehen und bei der Umsetzung einen langfristigen Ansatz zu wählen;

17. befürwortet den positiven Beitrag der EU-Wahlbeobachtungsmissionen (EOM) zur Stärkung des Demokratieprozesses, zur besseren Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, zur Förderung von gutem Regieren und Rechtsstaatlichkeit und insbesondere bei der Unterstützung des Wahlablaufs in der ganzen Welt, betont aber außerdem die Notwendigkeit, eine kohärente Politik im Anschluss an die Wahlen zu verfolgen, bei der Entwicklungshilfe mit den demokratischen Grundprinzipien und den Werten des demokratischen Regierens in Einklang steht;

18. betont, dass sich die EU bei ihren Bemühungen um Demokratieförderung durchgängig um ein besonderes Augenmerk für die Rolle der gewählten Vertreter und politischen Parteien und die Unabhängigkeit der Medien bemühen sollte;

19. empfiehlt die Einführung einer spezifischen Strategie zur Unterstützung neuer und demokratisch gewählter Parlamente im Hinblick auf eine permanente Verfestigung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und gutem Regieren;

20.  bekräftigt seine Entschlossenheit, durch Ausbau seiner Beteiligung an der Wahlbeobachtung, der Follow-up-Maßnahmen von EU-Wahlbeobachtungsmissionen und dem Aufbau parlamentarischer Kapazitäten durch sein Büro für die Förderung der Parlamentarischen Demokratie (OPPD) zur Stärkung von demokratischen Prozessen beizutragen;

21. fordert die Delegationen der Kommission auf, eine Partnerschaft zum Büro zur Förderung der parlamentarischen Demokratie zu knüpfen, wenn es um die Initiierung von Unterstützungsprogrammen für Parlamente geht;

22. empfiehlt, einen Aktionsplan in die November-Schlussfolgerungen des Rates aufzunehmen sowie eine Übersicht über die bis Ende 2010 zu erwartenden Fortschritte zu erstellen;

23. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Mitgliedstaaten zu übermitteln.