ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum FAO-Weltgipfel zur Ernährungssicherheit – Beseitigung des Hungers in der Welt
23.11.2009
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Véronique De Keyser, Thijs Berman, Luis Manuel Capoulas Santos, Ricardo Cortés Lastra im Namen der S&D-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0168/2009
B7‑0169/2009
Entschließung des Europäischen Parlaments zum FAO-Weltgipfel zur Ernährungssicherheit – Beseitigung des Hungers in der Welt
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Welternährungsgipfels 1996 und die Millenniumserklärung, wonach die Zahl der Menschen, die Hunger leidern, bis 2015 halbiert werden soll,
– unter Hinweis auf die Verpflichtungen im Internationalen Pakt der Vereinten Nationen über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, dem alle Mitgliedstaaten der EU beigetreten sind, insbesondere auf die Verpflichtungen in Artikel 11 betreffend das Recht auf Nahrung,
– unter Hinweis auf die Sondertagung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen zum Thema „Die negativen Auswirkungen der Verschärfung der unter anderem durch die steigenden Lebensmittelpreise bedingten weltweiten Nahrungsmittelkrise auf die Verwirklichung des Rechts auf Nahrung“, die am 22. Mai in Genf stattfand,
– unter Hinweis auf die Berichte des Zwischenstaatlichen Ausschusses über Klimaänderungen (IPCC),
– unter Hinweis auf die derzeitigen Verhandlungen der Doha-Entwicklungsrunde,
– unter Hinweis auf die am 22. November 2007 von der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU angenommene Erklärung von Kigali über entwicklungsfreundliche Wirtschaftspartnerschaftsabkommen,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2007 zum Anstieg der Futtermittel- und Lebensmittelpreise,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Mai 2008 zum Preisanstieg bei Lebensmitteln in der EU und in den Entwicklungsländern,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1337/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über eine Krisenreaktionsfazilität zur Bewältigung des drastischen Anstiegs der Nahrungsmittelpreise in Entwicklungsländern,
– unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung zur Ernährungssicherheit, die am 10. Juli 2009 in L'Aquila abgegeben wurde,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Weltgipfels zur Ernährungssicherheit, der vom 16. bis 18. November 2009 in Rom stattfand,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass ca. 1,02 Milliarden Menschen unter extremem Hunger leiden und täglich mehr als 17.000 Kinder verhungern, was einer Zahl von sechs Millionen Kindern jährlich entspricht,
B. in der Erwägung, dass als direkte Folge der Nahrungsmittel- und Treibstoffkrise im Vergleich zu 2008 jetzt 130 bis 155 Millionen Menschen mehr in Armut leben,
C. in der Erwägung, dass sich die derzeitige Lage durch den Klimawandel, die Wasserknappheit, das Bevölkerungswachstum und die Abwanderung aus ländlichen in städtische Gebiete noch verschärfen wird,
D. in der Erwägung, dass der Anteil der Agrarhilfe an der öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) von 17 % im Jahre 1980 auf 3,8 % im Jahre 2006 gefallen ist und dass die gleiche Entwicklung in nationalen Haushalten beobachtet wurde,
E. in der Erwägung, dass Schätzungen der Weltbank zufolge ein Wachstum im Agrarsektor für die Verringerung der Armut doppelt so wirksam ist wie Wachstum in anderen Sektoren,
1. bekräftigt, dass der Zugang zu ausreichender und bekömmlicher Nahrung gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ein grundlegendes Menschenrecht ist und über gemeinsame Maßnahmen von Regierungen, internationalen Gremien und Unternehmen gewährleistet werden muss; betont, dass das Vorenthalten oder Verweigern dieses Rechts als Verstoß gegen ein allgemeines Menschenrecht erachtet werden muss;
2. begrüßt die auf dem Gipfeltreffen in Rom eingegangenen Grundsatzverpflichtungen; zeigt sich jedoch enttäuscht darüber, dass nur unzulängliche konkrete Finanzzusagen gemacht wurden und kaum hochrangige Vertreter der G8-Staaten am Gipfel teilgenommen haben; fordert in diesem Zusammenhang alle Mitgliedstaaten auf, ihr Engagement für das Millenniumsziel 1 (Halbierung des Hungers bis 2015) zu verdoppeln und sich dem globalen Ziel der Beseitigung des Hungers und der Unterernährung bis 2025 oder zum frühestmöglichen Datum zu verpflichten;
3. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihr Engagement für die Millenniums-Entwicklungsziele zu verstärken, indem die Finanzierungszusagen bekräftigt werden; vertritt die Auffassung, dass die EU in Schlüsselbereichen wie der Beseitigung des Hungers zeitlich festgelegte konkrete Meilensteine und Maßnahmen ermitteln sollte, und zwar noch vor der für September 2010 geplanten Tagung zur Beurteilung der im Bereich der Millenniums-Entwicklungsziele gemachten Fortschritte;
4. stellt fest, dass bisher nur 16 Länder das Ziel einer Verringerung des Hungers um 50 % bis 2015 erreicht haben; betont jedoch, wie wichtig günstige wirtschaftliche Rahmenbedingungen, gezielte Investitionen und eine vernünftige Planung für eine erfolgreiche Bekämpfung des Hungers sind;
5. begrüßt den Ausgang des Gipfeltreffens zwischen der EU und den USA vom 9. November, insbesondere die Verpflichtung zur Wiederbelebung der hochrangigen Entwicklungsgruppe, die sich insbesondere mit Fragen der Ernährungssicherheit und der Agrarentwicklung sowie den Millenniums-Entwicklungszielen befassen wird;
6. begrüßt, dass auf dem Welternährungsgipfel allgemeine Übereinstimmung darüber herrschte, dass kleine landwirtschaftliche Betriebe der Schlüssel zur Bekämpfung von Hunger und Armut sind, und fordert, dass die künftige Entwicklungs-, Agrar-, Fischerei- und Handelspolitik der EU diese Schlussfolgerung angemessen widerspiegelt;
7. betont die Notwendigkeit einer Reform des Ausschusses für Welternährungssicherheit (CFS), damit dieses Gremium durch die Einbeziehung eines breiten Spektrums von Akteuren aus dem öffentlichen und dem privaten Sektor sowie aus dem Sektor der Nichtregierungsorganisationen zum zentralen hochrangigen politischen Pfeiler der Steuerung der globalen Ernährungssicherheit werden kann;
8. betont, dass solche internationalen Finanzierungsmechanismen im Einklang mit den wichtigsten Governance-Prinzipien stehen müssen; unterstreicht, wie wichtig nationale, regionale und globale Partnerschaften für Fortschritte im Bereich der Agenda für Ernährungssicherheit sind;
9. ist weiterhin beunruhigt, dass die Nahrungsmittelpreise im Zuge einer Erholung der Weltwirtschaft möglicherweise erneut ansteigen werden, da viele der strukturellen Probleme, u.a. Mangel an Investitionen, hohe Nachfrage in bestimmten Regionen und eine nicht nachhaltige Flächennutzung, nach wie vor bestehen;
10. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, gerechte Finanzierungsmechanismen und das Konzept für die Verteilung der aus einer Anpassung an den Klimawandel entstehenden Lasten in die bevorstehenden Verhandlungen in Kopenhagen einzubeziehen und besonders darauf zu achten, dass die erforderliche Unterstützung klimafreundlicher Anbaumethoden zu einem kohärenten Instrument für die Bekämpfung des Hungers wird, indem man sich auf die Bedürfnisse der Klein- und Subsistenzbauern im Süden konzentriert;
11. erneuert seine Forderungen, wonach der Schwerpunkt ohne weitere Verzögerung auf die Gewährung von Lebensmittelhilfe zu legen ist; fordert ferner die stärkere Verfügbarkeit von landwirtschaftlichen Betriebsmitteln wie Düngemitteln, Saatgut und anderen Mitteln, um Landwirten bei der Steigerung ihrer Erzeugung zu helfen und eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen zu fördern;
12. weist darauf hin, dass diese Nahrungsmittelkrise eng mit der Finanzkrise verwoben ist, bei der Liquiditätsspritzen der Zentralbanken zwecks Abwendung von Konkursen möglicherweise spekulativen Investitionen in Rohstoffe Vorschub geleistet haben; fordert den IWF und das Forum für Finanzmarktstabilität auf, diesen Nebeneffekt zu evaluieren und ihn bei Vorschlägen für weltweite Gegenmittel zu berücksichtigen; vertritt die Auffassung, dass in diesem Kontext die Finanzkrise als eine willkommene Gelegenheit für eine Reform des weltweiten Agrarsystems genutzt werden sollte, um langfristig die Ernährungssicherheit und die Reform der landwirtschaftlichen Produktionskapazitäten sicherzustellen;
13. fordert die Kommission auf, eine vollständige Folgenabschätzung der gemeinschaftlichen Maßnahmen und Programme im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik sowie der Entwicklungs- und Handelspolitik vorzunehmen, um so einen kohärenten nachhaltigen Politikansatz für die globale Ernährungssicherheit zu entwickeln;
14. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen zu übermitteln.