Entschließungsantrag - B7-0250/2009Entschließungsantrag
B7-0250/2009

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu Belarus

14.12.2009

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Adrian Severin, Kristian Vigenin, Justas Vincas Paleckis und Marek Siwiec im Namen der S&D-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0248/2009

Verfahren : 2009/2790(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0250/2009
Eingereichte Texte :
B7-0250/2009
Angenommene Texte :

B7‑0250/2009

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Belarus

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Belarus,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) vom 17. November 2009, mit denen die im Gemeinsamen Standpunkt 2008/276/GASP vorgesehenen restriktiven Maßnahmen verlängert werden, gleichzeitig aber ihre Anwendung bis Oktober 2010 ausgesetzt wird,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des Europäischen Rates zur östlichen Partnerschaft vom 19./20. März 2009 und auf die Gemeinsame Erklärung des Gipfeltreffens zur Östlichen Partnerschaft vom 7. Mai 2009 in Prag,

–   unter Hinweis auf die Erklärung der EU in der OSZE zur Todesstrafe in Belarus vom 29. Oktober 2009,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 17. November 2009 anerkennt, dass sich neue Möglichkeiten für einen Dialog und eine vertiefte Zusammenarbeit zwischen der EU und Belarus mit dem Ziel eröffnen, echte Fortschritte auf dem Weg zur Demokratie und zur Achtung der Menschenrechte zu fördern, und seine Bereitschaft bekräftigt, die Beziehungen zu Belarus zu vertiefen, sofern Belarus weitere Fortschritte im Hinblick auf die Demokratisierung, die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit macht, sowie das Land dabei zu unterstützen, diese Ziele zu erreichen,

B.  in der Erwägung, dass seit Oktober 2008 einige positive Schritte, wie die Freilassung der meisten politischen Gefangenen und die Genehmigung des Vertriebs von zwei unabhängigen Zeitungen, unternommen wurden, wenn auch gleichzeitig weiterhin Bedenken über den unzureichenden Fortschritt bei dem Recht auf freie Meinungsäußerung sowie der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit bestehen,

C. in der Erwägung, dass eines der Ziele der Teilnahme von Belarus an der Initiative Östliche Partnerschaft und ihres parlamentarischen Arms Euronest darin besteht, die Zusammenarbeit zwischen dem Land und der EU, einschließlich der Dimension der Beziehungen zwischen den Menschen, zu intensivieren,

D. in der Erwägung, dass sich Belarus verpflichtet hat, die Empfehlungen von OSZE/BDIMR hinsichtlich Verbesserungen seines Wahlgesetzes, um es in Einklang mit internationalen Standards für demokratische Wahlen zu bringen, zu prüfen und die OSZE zu den vorgeschlagenen Änderungen zu konsultieren; in der Erwägung, dass die Nationalversammlung von Belarus vor kurzem eine Reform des Wahlgesetzes ohne vorherige Konsultation der OSZE beschlossen hat,

E.  unter Hinweis darauf, dass Belarus weiterhin das einzige europäische Land ist, das die Todesstrafe verhängt; in Kenntnis der Tatsache, dass in den letzten Monaten weitere Todesurteile ergangen sind,

F.  in der Erwägung, dass die Kommission als Reaktion auf die von Belarus unternommenen positiven Schritte in Bereichen wie Energie, Umweltschutz, Zölle, Verkehr und Lebensmittelsicherheit bereits in einen intensivierten Dialog mit dem Land eingetreten ist und ihre Bereitschaft bekräftigt hat, diese Gespräche weiter auszuweiten,

1.  unterstützt den Beschluss des Rates, die restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte belarussische Staatsvertreter zu verlängern und gleichzeitig die Anwendung der Reisebeschränkungen gegen bestimmte belarussische Staatsvertreter für einen Zeitraum von zwölf Monaten auszusetzen;

2.  begrüßt den intensiveren politischen Dialog und die Aufnahme des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Belarus; sieht den Beschluss des Rates, Verhandlungen über Visaerleichterung und Rückübernahmeabkommen mit Belarus einzuleiten, positiv und hofft, dass das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Belarus, das seit 1997 ausgesetzt ist, bald wiederbelebt werden könnte; fordert die staatlichen Stellen von Belarus nachdrücklich auf, die Abkommen zur Abschaffung der Visumpflicht für Einwohner der Grenzgebiete mit benachbarten EU-Ländern zu unterzeichnen;

3.  begrüßt die konstruktive und aktive Teilnahme von Belarus an der Östlichen Partnerschaft, einer Initiative, durch die die Ziele der Stärkung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit sowie der Förderung der europäischen Zusammenarbeit verfolgt werden; hält die Teilnahme von Belarus an der Östlichen Partnerschaft für einen Fortschritt, um einen weiteren Dialog und eine verstärkte Annäherung auf der Grundlage der Bereitschaft und des Engagements von Belarus zu fördern, die Ziele dieser Initiative zu erreichen; begrüßt die trilaterale Zusammenarbeit zwischen Litauen, Belarus und der Ukraine im Rahmen der Östlichen Partnerschaft, bei der Projekten in den Bereichen integrierter Grenzschutz, Verkehr und Transit, gemeinsames kulturelles und historisches Erbe, soziale Sicherheit und Energiesicherheit Priorität eingeräumt wird;

4.  stellt fest, dass dem wechselseitig fruchtbaren Dialog zwischen Belarus und der Europäischen Union durch die interparlamentarische Zusammenarbeit innerhalb von Euronest neue Dynamik verliehen werden sollte; stellt fest, dass Belarus eingeladen werden wird, an der Euronest-Versammlung – der parlamentarischen Dimension der Östlichen Partnerschaft – in vollem Umfang und gleichberechtigt teilzunehmen, sobald freie und faire Wahlen zum Parlament von Belarus stattfinden, und ist der Auffassung, dass bis dahin Übergangsregelungen Anwendung finden sollten;

5.  stellt fest, dass der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 17. November 2009 die Kommission ersucht hat, einen Vorschlag über einen gemeinsamen Interimsplan zur Festlegung der Reformprioritäten vorzulegen, der sich an die im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik entwickelten Aktionspläne anlehnt und gemeinsam mit Belarus umgesetzt werden soll; fordert die Regierung von Belarus auf, konkrete positive Entwicklungen im Bereich der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte vorzulegen, was wiederum die EU ermuntern würde, Schritte zur Aufwertung ihrer Beziehungen zu Belarus zu unternehmen;

6.  ist der Meinung, dass alle Mitgliedstaaten und ihre Regierungen eine kohärente Haltung in ihren Beziehungen mit Drittländern einnehmen sollten, die sich auf die Gemeinsamen Standpunkte stützt, auf die man sich im Rat geeinigt hat; ist auch der Auffassung, dass die europäischen Institutionen eine gemeinsame Strategie verfolgen und ihre Bemühungen um konkrete Ergebnisse in den Beziehungen der EU zu Belarus bündeln sollten;

7.  nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass nach anfänglichen positiven Schritten der Regierung von Belarus keine weiteren wesentlichen Fortschritte im Bereich der Menschenrechte und der Grundfreiheiten erzielt wurden; erinnert insofern an die anhaltende Repression gegen politische Gegner und die Weigerung, politische Parteien, NRO und unabhängige Medien zu registrieren;

8.  bedauert zutiefst, dass weiterhin in Belarus die Todesstrafe verhängt wird, was den erklärten Bemühungen der staatlichen Stellen von Belarus in den letzten Jahren zuwiderläuft, dass die Todesstrafe nach und nach eingeschränkt werden soll; begrüßt die Bemühungen der staatlichen Stellen von Belarus, das Bewusstsein in der Öffentlichkeit für das Thema der Abschaffung der Todesstrafe durch verschiedene Informationskampagnen zu stärken; fordert Belarus weiterhin nachdrücklich auf, ein Moratorium bei der Verhängung der Todesstrafe im Hinblick auf ihre Abschaffung zu erklären; hofft, dass dieses Thema im Rahmen des vor kurzem eingerichteten Menschenrechtsdialogs zwischen Belarus und der EU wirksam behandelt wird;

9.  betont, dass eindeutige und erhebliche Fortschritte auf dem Weg zur Demokratisierung innerhalb des nächsten Jahres erwartet werden, um die Sanktionen vollständig aufheben zu können; ist der Auffassung, dass die Bedingungen für eine vollständige Wiederannährung an Belarus Folgendes sein sollten:

     – Achtung des Rechts auf freie Meinungsäußerung sowie der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und die Freilassung aller verbleibenden politischen Gefangenen,

     – freie Registrierung politischer Parteien und Schaffung günstiger Bedingungen für die Arbeit von NRO und unabhängigen Medien,

     – handfeste Änderungen des Wahlrechts im Einklang mit den Empfehlungen von OSZE/BDIMR;

10. fordert die Kommission auf, die Möglichkeiten zur Unterstützung der Zivilgesellschaft und der Demokratisierung in Belarus durch das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte umfassend und effektiv zu nutzen; betont gleichzeitig, dass die demokratische Opposition Teil des Prozesses einer allmählichen Wiederannährung an Belarus sein muss;

11. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, den Parlamentarischen Versammlungen der OSZE und des Europarates, dem Sekretariat der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten sowie dem Parlament und der Regierung von Belarus zu übermitteln.