ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu einer europäischen Strategie für den Donauraum
18.1.2010
gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung
Silvia-Adriana Ţicău, Constanze Angela Krehl, Victor Boştinaru, Brian Simpson, Saïd El Khadraoui, Hannes Swoboda, Evgeni Kirilov, Georgios Stavrakakis, Ivailo Kalfin im Namen der S&D-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0031/2010
B7‑0031/2010
Entschließung des Europäischen Parlaments zu einer europäischen Strategie für den Donauraum
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Anfrage vom 3. Dezember 2009 an die Kommission zu einer europäischen Strategie für den Donauraum (O-0150/09 – B7-0240/2009),
– gestützt auf Artikel 192 und Artikel 265 Absatz 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 18./19. Juni 2009, in denen die Kommission ersucht wird, bis Ende 2010 eine europäische Strategie für den Donauraum auszuarbeiten,
– unter Hinweis auf das vom spanischen, belgischen und ungarischen Ratsvorsitz ausgearbeitete Arbeitsprogramm des Rates,
– unter Hinweis auf das Donau-Forum innerhalb des Europäischen Parlaments und seine Arbeit,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen mit dem Titel „Eine EU-Strategie für den Donauraum“ vom Oktober 2009,
– unter Hinweis auf die Übereinkommen von Espoo, Aarhus und Bern zum Umweltschutz,
– unter Hinweis auf das Belgrader Übereinkommen über die Regelung der Schifffahrt auf der Donau,
– gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Donau zehn europäische Staaten – Deutschland, Österreich, die Slowakei, Ungarn, Kroatien, Serbien, Rumänien, Bulgarien, Moldau und die Ukraine – miteinander verbindet, von denen sechs EU-Mitgliedstaaten sind,
B. in der Erwägung, dass die Donauanrainerstaaten mit über 200 Millionen Einwohnern ein wichtiges wirtschaftliches und soziales Potenzial in Europa darstellen,
C. in der Erwägung, dass der Donauraum einen wichtigen Übergangspunkt zwischen den EU-Programmen zur Kohäsionspolitik, den Maßnahmen zur Vorbereitung auf den EU-Beitritt und für potenzielle Beitrittskandidaten und Programmen für Länder, die sich im Rahmen der der Europäischen Nachbarschaftspolitik engagieren, darstellt,
D. in der Erwägung, dass eine EU-Strategie für den Donauraum in folgenden Bereichen der Zusammenarbeit ausgearbeitet werden muss: soziale Entwicklung und Sicherung, nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung, Verkehrs- und Energieinfrastruktur, Umweltschutz, Kultur und Bildung,
E. in der Erwägung, dass diese Strategie einen wichtigen Beitrag zu einer besseren Koordinierung zwischen den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften einerseits und den im Donauraum tätigen Organisationen andererseits leisten könnte und Wohlstand, eine nachhaltige Entwicklung, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Sicherheit in dem Gebiet gewährleisten würde,
F. in der Erwägung, dass diese an das Vorbild der Strategie für die Ostseeregion angelehnte Strategie über das Potenzial verfügt, die regionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit zur Belebung des Wirtschaftswachstums zu fördern und gemeinsame Lösungen für die gemeinsamen Aufgaben zu finden,
G. in der Erwägung, dass der Donauraum ein bedeutendes historisches Band zwischen dem Westen und dem Osten der EU ist,
H. in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit im Donauraum eine lange Tradition hat, verkörpert durch eine der ersten europaweiten Institutionen, die am 30. März 1856 gegründete Europäische Donaukommission, die ihren Sitz ursprünglich in Galaţi (Rumänien) hatte und derzeit in Budapest ansässig ist,
I. in der Erwägung, dass die Donau nach der Erweiterung von 2007 zu einem Wasserweg geworden ist, der beinahe vollständig auf EU-Gebiet verläuft, und in der Erwägung, dass der Donauraum wesentlich dazu beitragen kann, die Entwicklung voranzutreiben, die sich seitdem vollzogen hat,
J. in der Erwägung, dass die Donau über den Rhein-Main-Donau-Kanal und den Rhein die Nordsee mit dem Schwarzen Meer verbindet und die Grundlage dafür bildet, aus der geostrategischen Lage des Schwarzmeerraums Nutzen zu ziehen;
K. in der Erwägung, dass ein Verständnis des Donauraums als einheitliche Makroregion dazu beitragen würde, das regionale Gefälle in der Wirtschaftsleistung zu überwinden und eine integrierte Entwicklung zu fördern,
L. in der Erwägung, dass das Donaudelta seit 1991 zum UNESCO-Welterbe gehört und sich im Donauraum mehrere Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete im Sinne des Natura-2000-Netzes befinden; in der Erwägung, dass die Donau und das Donaudelta ein einzigartiges und empfindliches Ökosystem darstellen, in dem seltene Pflanzenarten leben, die aufgrund von Verschmutzung bedroht sind,
1. fordert die Kommission auf, so bald wie möglich umfassende Konsultationen mit allen Donauanrainerstaaten zu beginnen und bis spätestens Ende 2010 die EU-Strategie für den Donauraum vorzulegen;
2. fordert die Kommission nachdrücklich auf, einen Vorschlag für eine EU-Strategie für den Donauraum vorzulegen, um unterschiedliche Aspekte der regionalen Zusammenarbeit auf horizontaler Grundlage abzudecken, Synergien zu fördern und Doppelungen in der Tätigkeit regionaler Körperschaften und Organisationen zu vermeiden;
3. ist der Auffassung, dass regionale und lokale Gebietskörperschaften aufgrund ihrer Nähe zur örtlichen Bevölkerung und ihres Wissens um deren Bedürfnisse eine wichtige Rolle bei der Ausarbeitung, Umsetzung und Weiterentwicklung der EU-Strategie spielen sollten;
4. unterstützt die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Donauraums als einer Schwerpunktregion der EU und die Förderung einer stärkeren regionalen Integration innerhalb des Donauraums, der ein dynamischer Teil eines größeren europäischen wirtschaftlichen und politischen Raums ist;
5. hält es für wichtig, die Chancen, die die Volkswirtschaften des Donauraums bieten, optimal zu nutzen, um die Region zu einem der attraktivsten und wettbewerbsfähigsten Gebiete in der EU und der Welt zu machen;
6. fordert dazu auf, den ökologischen Zustand der gegenwärtig verschmutzten Donau zu verbessern, die Verschmutzung zu verringern und die weitere Einleitung von Öl und anderen giftigen und schädlichen Stoffen zu verhindern;
7. stellt fest, dass sowohl die EU-Mitgliedstaaten als auch die anderen Donau-Anrainerstaaten Verantwortung für die Verschmutzung des Donauraums tragen; betont, dass sich der Umweltschutz im Donaubecken stark auf die landwirtschaftliche und ländliche Entwicklung der Region auswirken wird;
8. betont, dass die Fischbestände in der Donau geschützt und aufgestockt werden müssen; fordert die Kommission auf, einen umfassenden Plan zur Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen Störbestände in der Donau auszuarbeiten;
9. betont die Notwendigkeit eines koordinierten Ansatzes, der auf eine wirksamere und stärkere Inanspruchnahme aller verfügbaren EU-Mittel in den Donauanrainerstaaten abzielt, damit die Ziele der Strategie erreicht werden können;
10. betont, dass die Strategie für den Donauraum Maßnahmen einschließen sollte, die von der Europäischen Union, ihren Mitgliedstaaten und allen Anrainerstaaten umzusetzen sind;
11. betont, dass es notwendig ist, die Energiequellen zu diversifizieren, und fordert die Kommission und alle Anrainerstaaten auf, die Zusammenarbeit im Energiebereich zu auszubauen;
12. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und alle Anrainerstaaten auf, in Anbetracht des Potenzials der Region als Quelle von Bioenergie gemeinsame Vorhaben für Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen zu fördern und umzusetzen und die Nutzung von Energie aus Biomasse sowie von Solar-, Wind- und Wasserenergie zu fördern;
13. betont, dass sorgfältige Umweltverträglichkeitsprüfungen Vorbedingung für alle Infrastrukturvorhaben im Energiebereich sein sollten, damit gewährleistet wird, dass die internationalen Umweltschutznormen eingehalten werden, nachdem die Partner, die von diesen Beschlüssen betroffen sein könnten, konsultiert wurden;
14. erinnert an die Rolle der Donau als verbindender Faktor in der Region; schlägt Maßnahmen vor, um das Überschreiten der Grenzen in der Region zu erleichtern;
15. schlägt vor, dass die Verkehrssysteme der EU mit denjenigen der Nachbarstaaten der EU im Donauraum integriert werden, und betont die Bedeutung von intermodalen Projekten;
16. ist der Auffassung, dass das Binnenschifffahrtssystem einen wichtigen Aspekt der Verkehrsentwicklung in der Region darstellt, erkennt jedoch an, dass die Binnenschifffahrt vor allem im Ergebnis der starken wirtschaftlichen Rezession zurückgegangen ist, und betont, dass es wichtig ist, zur Verbesserung der Schifffahrt die Engpässe auf dem Rhein/Maas-Main-Donau-Kanal zu beseitigen;
17. schlägt eine Stärkung des transeuropäischen Verkehrsnetzes vor, um die Intermodalität in der gesamten Region und die Verbindung zum Schwarzen Meer auf Straße und Schiene zu verbessern (Korridore für den Güterverkehr und Hochgeschwindigkeitszugstrecken);
18. betrachtet den Tourismus als wichtiges Instrument zur Förderung des Wirtschaftswachstums in der Region;
19. weist auf die außerordentlich starke gegenseitige wirtschaftliche Abhängigkeit der Staaten im Donauraum hin und betont, dass es wichtig ist, in IKT-Unternehmen und in kleine und mittlere Unternehmen zu investieren, um ein nachhaltiges und wirksames Wirtschaftswachstum sicherzustellen und die Entwicklung einer umweltfreundlichen Wirtschaft zu fördern;
20. unterstützt Programme, die auf eine Verbesserung des multikulturellen Umfelds im Donauraum abzielen, indem sie die Mobilität zwischen den Staaten stärken, den kulturellen Dialog fördern, Kunst- und Kommunikationsformen entwickeln und das kulturelle und historische Erbe schützen;
21. unterstützt akademische Austauschprogramme in der Region und schlägt vor, dass die Universitäten in der Region Netze bilden, um die Schaffung von Exzellenzzentren zu fördern, die auf internationaler Ebene wettbewerbsfähig sind;
22. ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, die Verwaltungsvereinbarungen zu verbessern, um den durch die Ausarbeitung und Umsetzung der EU-Strategie für den Donauraum verursachten Verwaltungsaufwand zu senken;
23. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, vorrangige Vorhaben für den Donauraum zu ermitteln;
24. fordert die Kommission auf, bei der Festlegung der Prioritäten für die Entwicklung einer EU-Strategie für den Donauraum eng mit ihm zusammenzuarbeiten und es hinsichtlich der Fortschritte bei der Umsetzung der Strategie regelmäßig zu informieren und zu konsultieren;
25. schlägt vor, alle zwei Jahre einen EU-Donaugipfel abzuhalten und seine Schlussfolgerungen dem Europäischen Rat und dem Parlament vorzulegen;
26. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den anderen betroffenen Organen und Institutionen zu übermitteln.