Entschließungsantrag - B7-0121/2010Entschließungsantrag
B7-0121/2010

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in der Ukraine

17.2.2010

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Jaromír Kohlíček im Namen der GUE/NGL-Fraktion

Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0121/2010
Eingereichte Texte :
B7-0121/2010
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B7‑0121/2010

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in der Ukraine

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen in der Ukraine,

–   unter Hinweis auf die Bewertung des Wahlprozesses durch die Internationale Wahlbeobachtungsmission,

–   unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung, die auf dem Gipfeltreffen EU-Ukraine vom 4. Dezember 2009 in Kiew angenommen wurde,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die politische Landschaft der Ukraine in den letzten Jahren durch eine Konfrontation der Legislative und der Exekutive sowie Spannungen zwischen dem Staatspräsidenten und der Ministerpräsidentin, die ehemals Bündnispartner in der „Orangenen Koalition“ waren, gekennzeichnet war; in der Erwägung, dass sowohl der Präsident als auch die Ministerpräsidentin sich gegenseitig öffentlich vorgeworfen haben, für die Verursachung der politischen und wirtschaftlichen Krise verantwortlich zu sein; in der Erwägung, dass die Parlamentsarbeit blockiert war, so dass wichtige Gesetzesvorhaben, darunter auch der Haushaltsplan für 2010, nicht verabschiedet werden konnten; in der Erwägung, dass diese Präsidentschaftswahlen vor diesem Hintergrund äußerst wichtig für die Suche nach Lösungen waren, die aus der politischen Sackgasse herausführen,

B.  in der Erwägung, dass die Internationale Wahlbeobachtungsmission zu dem Schluss gekommen ist, dass bei der ersten und zweiten Runde der Präsidentschaftswahlen 2010 in der Ukraine die meisten Vorgaben der OSZE und des Europarats erfüllt und die bürgerlichen und politischen Rechte - auch das Recht auf Versammlungs-, Vereinigungs- und Meinungsfreiheit - eingehalten wurden und dass bei den Wahlen ein breites Spektrum von Kandidaten unterschiedlicher politischer Richtungen angetreten war, so dass die Wähler wirklich eine Wahl hatten; in der Erwägung, dass die Internationale Wahlbeobachtungsmission auch eine Reihe von Mängeln festgestellt hat,

C. in der Erwägung, dass die Ukraine von ihrer Größe, ihrer geografischen Lage und ihren engen historischen, kulturellen, wirtschaftlichen und anderen Bindungen an Mittel- und Westeuropa her ein wichtiger Partner für die EU ist,

1.  begrüßt es, dass die Ukrainer durch eine hohe Wahlbeteiligung und freie Willensäußerung ihrem Wunsch Ausdruck verliehen haben, über den künftigen Kurs ihres Landes zu entscheiden und aus der politischen Sackgasse herauszukommen; fordert die ukrainischen Politiker nachdrücklich auf, den Willen der Mehrheit des ukrainischen Volkes, das den Wandel gewählt hat, zu akzeptieren;

2.  begrüßt die im Vergleich zu den vorigen Wahlen substanziellen Fortschritte bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen;

3.  betont, dass zwischen den Bestrebungen der Europäer und der Fortführung der beiderseits vorteilhaften Beziehungen zu Russland kein Widerspruch besteht; betont, dass stabile Beziehungen zwischen der Ukraine und Russland der Stabilität und Zusammenarbeit auf dem gesamten Kontinent zugute kämen; nimmt das auf Europa gerichtete Streben des ukrainischen Volkes zur Kenntnis, und bekräftigt seine Bereitschaft, eine langfristige Partnerschaft einschließlich einer europäischen Perspektive für die Ukraine zu schaffen;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, dem Parlament und der Regierung der Ukraine und den Parlamentarischen Versammlungen der OSZE und des Europarats zu übermitteln.