ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur EU 2020-Strategie
3.3.2010
gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung
Malcolm Harbour, Roberts Zīle im Namen der ECR-Fraktion
B7‑0150/2010
Entschließung des Europäischen Parlaments zur EU 2020-Strategie
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine Debatte über die informelle Ratstagung zu EU 2020 vom 11. Februar 2010,
– unter Hinweis auf das Konsultationsdokument der Europäischen Kommission zu EU 2020, das am 24. November 2009 veröffentlicht wurde,
– unter Hinweis auf den ersten Überblick über die Ergebnisse, der von der Europäischen Kommission am 2. Februar 2020 veröffentlicht wurde,
– unter Hinweis auf das Dokument der Europäischen Kommission zur Bewertung der Lissabon-Strategie, das am 2. Februar 2020 veröffentlicht wurde,
– in Kenntnis der Anfrage vom 23. Februar 2010 an die Kommission zu dem Thema „Landwirtschaft und Zukunft – EU 2020-Strategie“ (O-0023/2010 – B7‑0000/2010),
– gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass im Dokument der Europäischen Kommission zur Bewertung der Lissabon-Strategie festgestellt wird, dass einige der Schlüsselziele der Lissabon-Strategie, darunter eine Beschäftigungsquote von 70 % und 3 % des BIP für Ausgaben für Forschung und Entwicklung, nicht erreicht wurden,
B. in der Erwägung, dass es vier vorrangige Reformbereiche gibt, darunter Forschung und Innovation, in Menschen investieren und die Arbeitsmärkte modernisieren, das Unternehmenspotenzial, insbesondere von KMU, erschließen sowie Energie und Klimawandel,
C. in der Erwägung, dass Reformen im Zusammenhang mit der Lissabon-Strategie, um die Verwaltungslasten für die Unternehmen zu verringern, die sich auf mehr als 400 Mrd. Euro belaufen, willkommen sind,
D. in der Erwägung, dass die Überwachung in den Mitgliedstaaten wichtig ist, um zu gewährleisten, dass die Ziele eingehalten werden,
E. in der Erwägung, dass der Rat die Einführung eines Gemeinschaftspatents beschleunigen muss, um wichtige Innovationszielsetzungen zu erfüllen, was von entscheidender Bedeutung für die Unternehmen ist,
F. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament, der Europäische Rat und die Europäische Kommission gemeinsam dafür Sorge tragen sollten, dass die Ziele eingehalten werden,
G. in der Erwägung, dass klare und messbare Ziele und Methoden, einschließlich der Methode der offenen Koordinierung, entscheidend für den Erfolg sind, die Ziele der EU 2020-Strategie eher als allgemeine Ziele zu erreichen,
H. in der Erwägung, dass die Wirksamkeit und Koordinierung der Optionen in Bezug auf die in der erneuerten Lissabon-Strategie enthaltene Governance diskutiert werden sollten, wozu die integrierten Leitlinien, nationale Reformprogramme, länderspezifische Empfehlungen, das Lissabon-Programm der Gemeinschaft, die jährlichen Fortschrittsberichte der Kommission und die offene Methode der Koordinierung gehören,
I. in der Erwägung, dass die Subsidiarität in Bezug auf die Beschäftigungs- und Sozialpolitik beachtet werden sollte, da diese in der Zuständigkeit der nationalen Regierungen verbleibt,
J. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament bereits seine Ansicht geäußert hat, dass ein interinstitutionelles System, um langfristige Trends zu wichtigen politischen Themen zu ermitteln, rasch eingeführt werden sollte,
K. in der Erwägung, dass die Kommission und der Rat umfassend analysieren müssen, warum einige der Schlüsselziele der Lissabon-Strategie gescheitert sind, wenn es darum geht, eine neue Strategie für Beschäftigung und Wachstum zu entwickeln,
1. ist der Ansicht, dass die EU 2020-Strategie den Schwerpunkt auf die komparativen Wirtschaftsvorteile Europas und die bestehende Verpflichtungen, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas im Vergleich zu den rasch wachsenden Volkswirtschaften zu gewährleisten, legen sollte, was von Europa verlangt, sich auf die Entwicklung seines Dienstleistungssektors zu konzentrieren und gleichzeitig eine wettbewerbsfähige Hochtechnologieindustrie zu erhalten;
2. ist der Auffassung, dass es dringend erforderlich ist, will man auf einem vorhandenen europäischen komparativen Vorteil aufbauen, den Binnenmarkt zu vollenden und sein Potenzial für Handel, neue Unternehmensgründungen und die Schaffung von Arbeitsplätzen maximal auszuschöpfen; zu den Prioritäten gehören der digitale Binnenmarkt, die Einführung eines Gemeinschaftspatents, die Verstärkung der Binnenmarktregeln, die Umsetzung des Pakets für Dienstleistungen und Güter, Marktbeobachtung und eine verstärkte Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten, um Umsetzungsprobleme zu verringern, wie auch dauerhafte Verbesserungen bei Fertigkeiten, Erzeugnissen, Innovation und Qualität und effizienter Lieferung sowie umfassende und grundlegende strategische Entwicklungen in der Informationstechnologie;
3. betont, wie wichtig es ist, messbare Ziele festzulegen: verbindliche Folgeabschätzungen, einschließlich „KMU-, Binnenmarkt- und Innovationstests“, mit verstärkter Konsultation der Akteure und unabhängigen Vergabeformen würden erkennen lassen, ob Vorschläge einen „EU-Mehrwert“ bringen, und Folgenabschätzungen nach der Umsetzung durch das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und die Europäische Kommission sind von wesentlicher Bedeutung auf dem Weg zu einer „intelligenten Regulierung“; hebt hervor, wie wichtig es für die europäische Wettbewerbsfähigkeit ist, bis 2012 die Verwaltungslasten um 25 % zu verringern;
4. unterstreicht, wie wichtig es ist, Innovation, Forschung und Entwicklung in einer neuen Strategie für Beschäftigung und Wachstum Vorrang einzuräumen, beispielsweise durch die vollständige Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums, und dabei auf Bereiche zu setzen, in denen die europäische Forschung weltweit bereits führend ist, und Programme zu entwickeln, um die Übertragung von Forschungs-Know-how auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wohlstand zu fördern, und zu einer Entwicklung im Frühstadium zu ermutigen, die sich auf die Förderung wissenschaftlicher Forschung unabhängig davon, wo diese stattfindet, konzentriert, wobei der privaten Forschung genau so viel Gewicht wie der akademischen Forschung eingeräumt wird, um die wissenschaftliche Entwicklung zu fördern; unterstreicht die Notwendigkeit, die Innovationskraft im öffentlichen Beschaffungswesen mit größtmöglicher Beteiligung von KMU freizusetzen und die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern, wozu ein verbesserter Zugang zur vorkommerziellen Auftragsvergabe, zur innovativen Auftragsvergabe und zu öffentlich-privaten Partnerschaften gehören;
5. betont, wie wichtig es ist, die Energieversorgung Europas durch eine wirkliche Diversifizierung seiner Energieversorgung zu sichern, insbesondere durch die Unterstützung des Nabucco-Projekts, das die Europäische Union an die Erdgasressourcen im Kaspischen Meer und in Mittelasien anschließen wird, sowie durch Investitionen in die Infrastruktur, den Zusammenschluss von Energienetzen, Vereinbarungen über eine gemeinsame Energieversorgung und Krisenbewältigungspläne in einem Geist der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten;
6. betont die Rolle der Umsetzung des Klima- und Energiepakets bei der Erreichung der Ziele, wobei die Verknüpfung des EU-Emissionshandelssystems mit anderen Emissionshandelssystemen im Mittelpunkt stehen und gewährleistet sein muss, dass das Versteigerungssystem funktioniert; ist der Ansicht, dass Maßnahmen der EU zur Förderung von „grünen“ Energieträgern, einschließlich erneuerbarer Energien und neuer Technologien, wie die Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid, Brennstoffzellen und Kernfusion, verstärkt werden sollten; ist der Ansicht, dass Energie aus der Kernspaltung bei der Stromerzeugung eine Schlüsselrolle spielen muss, insbesondere kurz- und langfristig, und man versuchen sollte, ihren Anteil an der EU-Stromversorgung auf 40 % zu erhöhen;
7. hebt hervor, dass die unterschiedlichen Entwicklungsniveaus der 27 Mitgliedstaaten berücksichtigt werden müssen, wenn es darum geht, die Kosten für die Anpassung an den Klimawandel so anzulasten, dass die Kohäsionspolitik und die schrittweise Angleichung des Lebensstandards in den Mitgliedstaaten nicht beeinträchtigt werden; erinnert daran, dass einige Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen, den Kohlendioxidausstoß gemäß dem Kyoto-Protokoll zu verringern, bereits erfüllt haben; weist darauf hin, dass die Kosten der Anpassung an eine ökologischere Wirtschaft abhängig von dem Entwicklungsstand und den Energiequellen von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich ausfallen werden, und fordert deshalb Unterstützung für Forschung und Entwicklung in denjenigen Mitgliedstaaten, die sich beträchtlichen Kosten bei der Anpassung an eine ökologischere Wirtschaft gegenübersehen; ist der Ansicht, dass das Verhältnis der von den Industriestaaten und den Entwicklungsländern eingegangenen Verpflichtungen ein faires Bild der Kapazität jedes Landes, zur Senkung der Emissionen beizutragen, abgeben sollte;
8. weist darauf hin, dass es das wichtigste Ziel der Gemeinsamen Agrarpolitik ist, Versorgungssicherheit, Marktstabilisierung und angemessene Preise für die Verbraucher zu gewährleisten, und unterstreicht den Entwicklungsbedarf auf diesem Gebiet, um die Krise zu überwinden sowie eine nachhaltige, umweltfreundliche EU-Lebensmittelpolitik zu gewährleisten und gleichzeitig auf Nachhaltigkeit, Sicherheit und Qualität der landwirtschaftlichen Erzeugnisse zu achten;
9. betont, dass es weiterhin wichtig ist, Unterschiede im Lebensstandard innerhalb der EU zu überwinden, und fordert die Kommission auf, über die Struktur- und Kohäsionsfonds im Geist der Solidarität Programme zur Verbesserung der Infrastruktur in denjenigen Mitgliedstaaten und Regionen aufzulegen, denen es an geeigneter Infrastruktur und Zugänglichkeit mangelt; betont in diesem Zusammenhang, dass die Vollendung des Binnenmarktes für alle Verkehrsträger ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Wirtschaft ist, wodurch die Mobilität von Personen, Gütern und Wissen über die EU-Grenzen hinweg ermöglicht wird, dass Investitionen in Verkehrsinfrastrukturen eine entscheidende Rolle spielen müssen, um Wachstum und Beschäftigung voranzutreiben wie auch die wirtschaftlichen und ökologischen Interessen Europas in den Vordergrund zu stellen, und daher mit mehreren anderen wichtigen Politikfeldern koordiniert werden sollten;
10. hält die Flexibilität von Löhnen und Gehältern für entscheidend, da Europa aufgrund der Regulierung des Arbeitsmarktes auf der Mikroebene unter extrem rigiden Volkswirtschaften leidet, und ist der Auffassung, dass das Eingreifen des Staates und der EU daher beschränkt werden sollte;
11. ist der Ansicht, dass die Rolle einer dynamischen Unternehmenskultur und der Selbständigkeit gefördert werden sollte, um dem freien Unternehmertum, freiem und fairem Handel und Wettbewerb einen Weg zu bahnen und gesunde wirtschaftliche Bedingungen für kleine Unternehmen zu schaffen, die die meisten neuen Arbeitsplätze schaffen, wobei die Gründung eines kleinen Unternehmens vereinfacht, beschleunigt und verbilligt werden muss;
12. ist der Ansicht, dass Bildungsprogramme junge Menschen besser auf den Arbeitsmarkt vorbereiten sollten und dass die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Hochschulen nur einer von anderen zukunftsweisenden Wegen ist, der durch Verbesserungen bei der Qualität des Unterrichts und durch die Entwicklung von Fertigkeiten unterstützt werden sollte;
13. unterstreicht, dass trotz des schädlichen Steuerwettbewerbs der Grundsatz des Steuerwettbewerbs in der EU-27 sakrosankt bleiben muss;
14. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.