Entschließungsantrag - B7-0164/2010Entschließungsantrag
B7-0164/2010

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den schweren Naturkatastrophen in der Autonomen Region Madeira und den Auswirkungen des Sturmtiefs Xynthia in Europa

4.3.2010

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Ilda Figueiredo, João Ferreira, Miguel Portas, Marisa Matias, Rui Tavares, Patrick Le Hyaric, Jacky Hénin, Marie-Christine Vergiat im Namen der GUE/NGL-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0139/2010

Verfahren : 2010/2580(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0164/2010
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B7-0164/2010
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B7‑0164/2010

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den schweren Naturkatastrophen in der Autonomen Region Madeira und den Auswirkungen des Sturmtiefs Xynthia in Europa

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 3 des EU-Vertrags und Artikel 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU,

–   in Kenntnis der Erklärung der Kommission zu den schweren Naturkatastrophen in der Autonomen Region Madeira und den Auswirkungen des Sturmtiefs Xynthia in Europa,

–   unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (KOM(2005)0108),

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. unter Hinweis durch die auf unwetterbedingten Katastrophen, die die Autonome Region Madeira (Portugal) und Frankreich heimgesucht haben, wo Dutzende von Todesopfern und Verletzten zu beklagen waren,

B.  unter Hinweis darauf, dass von der Katastrophe auch Spanien, Belgien und Deutschland betroffen sind, wo es Todesopfer und erhebliche materielle Schäden gegeben hat,

C. unter Hinweis auf die noch immer bedenkliche Lage, in der sich Tausende von Bewohnern der betroffenen Regionen befinden, die gewaltigen Schäden an Straßen und Verkehrs- und Seeverkehrsinfrastruktur, die Zerstörung zahlreicher Wohngebäude und die schweren sozialen und wirtschaftlichen Folgen für die betroffene Bevölkerung,

D. unter Hinweis darauf, dass diese Katastrophen zahllose Agrar- und Aquakulturbetriebe, Häfen, Schiffe und Handelsunternehmen sowie viele Wohngebäude geschädigt haben, worunter die jeweilige Bevölkerung erheblich leidet,

E.  unter Hinweis darauf, dass es noch immer zahlreichen Wohngebäuden an Strom und grundlegender Wasserversorgung und -entsorgung fehlt,

F.  unter Hinweis darauf, dass Katastrophenverhütung eine immer wichtiger werdende Phase der Katastrophenbewältigung ist und dass ihre gesellschaftliche Relevanz zunimmt,

G. unter Hinweis auf die besondere Lage der Regionen in äußerster Randlage und der Inselregionen, die wegen der ständigen natürlich bedingten Beschränkungen nicht das gleiche Maß an Schutz genießen und nicht die gleiche Wiederaufbaukapazität haben wie andere, festländische Gebiete, denen von benachbarten Regionen rasch Hilfe geleistet werden kann,  

1.  bekundet der Bevölkerung der Autonomen Region Madeira, Frankreichs, Spaniens, Belgiens und Deutschlands und ganz besonders den Angehörigen der Opfer seine Solidarität;

2.  bekundet seine Anerkennung für die Such- und Rettungsmannschaften, die ohne Unterbrechung in unübertrefflicher Weise bemüht waren, Menschen zu retten und menschliche Verluste einzudämmen, und für die Arbeitnehmer, die unermüdlich bestrebt sind, die elementaren Dienste und Infrastrukturen wiederherzustellen,

3.  betont, dass die naturbedingten Merkmale und Beschränkungen der dünn besiedelten Regionen, der Regionen in äußerster Randlage und der Inselregionen gebührend anerkannt und berücksichtigt werden müssen;

4.  fordert dazu auf, alle Möglichkeiten zur sofortigen Unterstützung der betroffenen Regionen durch die Gemeinschaft zu sondieren, und zwar aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union, dessen Mittel es rasch und in möglichst großer Höhe zu mobilisieren gilt, oder aus anderen unterstützenden Instrumente, die beitragen zur Behebung und Minimierung der schweren katastrophenbedingten Schäden mit ihren schlimmen Auswirkungen auf strategische Infrastrukturen und grundlegende Ausrüstungen, durch die die Funktion wesentlicher Dienstleistungen für die Allgemeinheit in Frage gestellt worden ist;

5.  empfiehlt, dass die betroffenen Mitgliedstaaten Änderungen der einschlägigen operationellen Programme vorschlagen dürfen, sodass die nötigen Reaktionen auf die neuen Gegebenheiten erfolgen und die Auswirkungen dieser Katastrophen auf die Bevölkerung minimiert werden können; verlangt außerordentliche Unterstützungsmaßnahmen, insbesondere Maßnahmen im Vorgriff auf die Gewährung von Gemeinschaftsmitteln ohne das Erfordernis der entsprechenden Eigenleistung des Mitgliedstaats und/oder mit einem höheren Anteil an EU-Kofinanzierung;

6.  hebt es als wichtig hervor, die Produktivkraft der betroffenen Regionen und der dortigen Arbeitsplätze wiederherzustellen sowie für die Wiederherstellung grundlegender Dienstleistungen wie Wasser- und Stromversorgung, Abwasserentsorgung und Telekommunikationsdienste, den Neubau bzw. die Sanierung von Wohngebäuden und die Durchführung der Maßnahmen zu sorgen, die geboten sind, um das Einkommen der betroffenen Familien zu sichern;

7.  betrachtet es als wichtig, dass bei der Wiederherstellung bzw. beim Neubau der betroffenen Infrastrukturen und Ausrüstungen Risikofaktoren beseitigt werden, insbesondere: Erhöhung der Durchflusskapazitäten von Brücken und Wasserabflusswegen, Renaturalisierung von Flussbetten, Sanierung und Schutz von Wassereinzugsgebieten, Feuchtgebieten und damit zusammenhängenden Ökosystemen und Maßnahmen zum Küstenschutz;

8.  betont die Bedeutung einer sinnvollen Raumordnung, die die Umwelt schützt und der Sicherheit von Menschen Rechnung trägt, damit derartiges Unglück sich nicht wiederholt;

9.  betont die Notwendigkeit, einen geeigneten finanziellen Rahmen für die Vorbeugung gegen Katastrophen zu schaffen, durch den Instrumente wie der Solidaritätsfonds, die Kohäsionspolitik, die Politik für die Entwicklung des ländlichen Raums, die Regionalpolitik und das Siebte Rahmenprogramm gestärkt und neu ausgerichtet werden; verlangt, dass Vorbeugung im Finanzrahmen für die Zeit nach 2013 berücksichtigt wird;

10. betrachtet die Überarbeitung der Verordnung über den Solidaritätsfonds als notwendig, wobei die Kriterien für die Förderungsfähigkeit den Merkmalen der einzelnen Regionen bzw. Katastrophen angepasst werden, die empfindlichsten Produktionssektoren und Gebiete besonders wichtig genommen werden und eine flexiblere und frühzeitigere Vergabe der Mittel des Fonds ermöglicht wird;

11. hält verstärkte Unterstützung für die Schaffung von Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkten in Regionen in äußerster Randlage für notwendig, die geeignet sind, das Auftreten und die Entwicklung von extremen Naturerscheinungen (Wettererscheinungen, drohende Erdbeben oder dergleichen) zu beobachten, zu prognostizieren und ihnen zuvorzukommen;

12. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen der Mitgliedstaaten und der Regierung der Autonomen Region Madeira zu übermitteln.