ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur EU-Strategie bis 2020 im Nachklang zur informellen Tagung des Europäischen Rates vom 11. Februar 2010
4.3.2010
gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung
Ilda Figueiredo, Patrick Le Hyaric, Kyriacos Triantaphyllides, Nikolaos Chountis im Namen der GUE/NGL-Fraktion
B7‑0165/2010
Entschließung des Europäischen Parlaments zur EU-Strategie bis 2020 im Nachklang zur informellen Tagung des Europäischen Rates vom 11. Februar 2010
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommission vom 24. November 2009 mit dem Titel: „Konsultation über die künftige EU-Strategie bis 2020“ (KOM(2009)0647),
– in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen vom 2. Februar 2010 mit dem Titel „Bewertung der Lissabon-Strategie“ (SEK(2010)0114),
– in Kenntnis der Erklärung der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union in Griechenland vom 11. Februar 2010,
– in Kenntnis der Anfrage vom 23. Februar 2010 an die Kommission zur Landwirtschaft und zur künftigen EU-Strategie bis 2020 (O-0023/2010 – B7‑0000/2010),
– gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
I. Zur Bewertung der Lissabon-Strategie (2000 - 2010) und der Konsultation über die künftige EU-Strategie bis 2020
1. nimmt das Dokument der Kommission zur Bewertung der Lissabon-Strategie (2000 - 2010) zur Kenntnis, bedauert jedoch, dass es keine öffentliche Debatte zu dieser Frage gegeben hat und dass auch der Rat keine Schlussfolgerungen zur Bewertung der Lissabon-Strategie vorgelegt hat;
2. ist jedoch der Auffassung, dass eine umfassende Konsultation der Öffentlichkeit und eine eingehende Bewertung der Ergebnisse der Lissabon-Strategie notwendig sind, damit Schlussfolgerungen für eine neue EU-Strategie bis 2020 gezogen werden können, die den Versäumnissen und Errungenschaften der im vergangenen Jahrzehnt verfolgten Ansätze Rechnung tragen, mit dem Ziel, Vorgehensweisen für das nächste Jahrzehnt zu entwickeln;
3. bedauert, dass die Konsultation der Öffentlichkeit zur Mitteilung der Kommission über die künftige EU-Strategie bis 2020 bereits am 15. Januar 2010 endete, was zu Beschwerden aus Kreisen der Zivilgesellschaft führte, es sei nicht genug Zeit vorhanden, auf die zur Diskussion stehenden komplexen Fragen umfassend einzugehen;
4. weist mit Nachdruck darauf hin, dass die nichtstaatlichen Organisationen des sozialen Sektors und im Umweltschutz tätige Nichtregierungsorganisationen sowie Gewerkschaften erklärt haben, ihre Ansichten und Beiträge zur öffentlichen Konsultation seien durch den ersten Überblick der Kommission über Antworten zu dieser Konsultation falsch dargestellt worden;
5. weist darauf hin, dass die informelle Tagung des Europäischen Rates vom 11. Februar 2010 ursprünglich dazu gedacht war, eine umfassende Debatte über eine „Vision“ für die EU bis 2020 einschließlich einer Wirtschaftsstrategie und einer Strategie über den Klimawandel zu führen, sich letztendlich jedoch kaum mit Folgemaßnahmen im Anschluss an die Weltklimakonferenz vom Dezember 2009 in Kopenhagen befasste, obwohl dies für die Entwicklung der EU ein wichtiges Thema ist, sondern sich statt dessen vor allem auf das Defizitverfahren gegen Griechenland konzentrierte;
6. ist der Auffassung, dass eine weitere, umfassendere und integrativere öffentliche Konsultation zum neuen Vorschlag der Kommission vom März 2010 über die künftige Strategie der EU bis 2020 notwendig ist, damit die Zivilgesellschaft sich verstärkt an der Gestaltung der neuen Agenda beteiligen kann;
II. Zur „Ausstiegsstrategie“ der EU und die sich daraus ergebenden Konsequenzen – nicht nur für Griechenland
7. warnt vor der missbräuchlichen Nutzung von „Ausstiegsstrategien“, um die Agenda der strukturellen Deregulierung der Arbeitsmärkte und der Sozialleistungen zu erneuern; weist darauf hin, dass politische Maßnahmen zur Kürzung der Sozialleistungen, der Löhne, der Arbeitslosenhilfe, der Renten, der öffentlichen Dienstleistungen und des Arbeitsschutzes, sowie Maßnahmen zur Erhöhung des Rentenalters, der Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer und der Mehrwertsteuer die öffentlichen Investitionen und die Binnennachfrage untergraben und auf diese Weise die Rezession verlängern werden; kritisiert aufs schärfste, dass diese neoliberalen Politiken mittlerweile in vielen EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der EU-„Ausstiegsstrategie“ insbesondere in Ungarn, Lettland und Rumänien als Teil gemeinsamer Rettungspakete der EU und des IWF wieder angewandt werden, was verheerende wirtschaftliche und soziale Auswirkungen zur Folge hat;
8. ist besorgt darüber, dass die weltweite Wirtschaftskrise die Volkswirtschaften der EU trifft und nimmt zur Kenntnis, dass einige Mitgliedstaaten, zum Beispiel Griechenland, besonders betroffen sind und von hohen Schulden, einer hohen Arbeitslosenrate und einer Verschlechterung der Lebensbedingungen betroffen sind;
9. kritisiert, dass die EU auf den mit dem Vertrag von Maastricht festgelegten und vom Vertrag von Lissabon bekräftigten Defizitkriterien und Maßnahmen besteht, was die griechische Wirtschaft weiter in eine tiefe Rezession treibt und äußerst negative Auswirkungen nicht nur für das griechische Volk, sondern ebenfalls für die anderen europäischen Volkswirtschaften haben wird; weist mit Nachdruck darauf hin, dass das Tempo, mit dem der Abbau des öffentlichen Defizits in Griechenland gefordert wird, unverantwortlich ist und die Krise nur noch verschärfen wird;
10. ist der Auffassung, dass der jüngste Beschluss des Europäischen Rates (11. Februar 2010) auf der Grundlage von Artikel 126 Absatz 9 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union den letzten Schritt darstellt, bevor beschlossen wird, Sanktionen gegen Griechenland zu erheben, und dass dies eine noch nie dagewesene Maßnahme darstellt; weist darauf hin, dass die beschlossene Kontrolle der griechischen Wirtschaft durch die Kommission, die EZB und den IWF und die Austeritätspolitik, die vom Rat der Wirtschafts- und Finanzminister gefördert wurde, die griechische Wirtschaft in eine tiefe Rezession führen wird;
11. weist mit Nachdruck darauf hin, dass Griechenland hoch verschuldet ist (12,7% für 2009), dass dies jedoch auch auf andere Länder zutrifft, z.B. auf das Vereinigte Königreich (12%), Irland (14,7%) und Spanien (10%); weist mit Nachdruck darauf hin, dass fast jedes Land der Euro-Zone die vom Stabilitäts- und Wachstumspakt festgelegten Kriterien überschritten hat, was die offensichtliche Schlussfolgerung nahelegt, dass der Stabilitäts- und Wachstumspakt nicht funktioniert; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die enormen Finanzhilfen für Banken, Programme zur Ankurbelung der Wirtschaft und abnehmende Steuereinnahmen überall tiefe Löcher in den Haushalten hinterlassen haben;
12. verurteilt die Einführung des IWF in der wirtschaftlichen Realität der Euro-Zone und erklärt, diese Maßnahme führe zu einer rigoroseren Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes und schaffe einen negativen institutionellen Präzedenzfall;
13. ist besorgt über die spekulativen Attacken auf griechische Staatsanleihen durch Investmentbanken (Goldman Sachs, JP Morgan usw.) Hedgefonds und Ratingagenturen; fordert von der gesamten EU und den Mitgliedstaaten eine gemeinsame und abgestimmte Reaktion, um diesen Attacken etwas entgegenzusetzen; betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, Hedgefonds und Private Equity innerhalb der EU rigeros zu kontrollieren und sogenannte außerbörsliche Geschäfte („over-the-counter“) zu verbieten;
14. ist zutiefst besorgt über die bisher noch nie dagewesene Kampagne gegen Griechenland und das griechische Volk, in der die schwierige Lage des Landes dazu missbraucht wird alte Vorurteile neu zu entfachen; ist ebenfalls besorgt darüber, dass Griechenland in den Medien und in der Politik gezielt angegriffen wird, da es zusammen mit Portugal, Italien, Irland und Spanien und Griechenland als „PIIGS“-Staat verurteilt wird; weist mit Nachdruck darauf hin, dass diese Kampagne den Grundsätzen der europäischen Solidarität nicht zuträglich ist;
15. kritisiert, dass die komplexe Situation in Griechenland von den Finanzmärkten, der Kommission und neoliberalen EU-Regierungen missbraucht wird, um Senkungen bei den Sozialleistungen durchzusetzen; ist der Auffassung, dass das allgemeine Ziel dieser Attacken darin besteht, die Arbeiterbewegung in Griechenland zu schwächen, um Lohnsenkungen und die Erhöhung des Rentenalters zu erleichtern;
16. weist mit Nachdruck darauf hin, dass es notwendig ist, die enormen Ungleichgewichte innerhalb der EU auf makrowirtschaftlicher Ebene anzugehen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass einige EU-Mitgliedstaaten wie zum Beispiel Deutschland mit großen Überschüssen ihre Binnennachfrage steigern müssen, während Unternehmen in diesen Ländern ihre aggressive Exportstrategie zurückfahren müssen; bekräftigt, dass der G-20-Gipfel von Pittsburgh bereits einen Beschluss angenommen hat, wonach die Länder mit Überschüssen verpflichtet werden, die Ungleichgewichte auf ein Mindestmaß zu reduzieren, indem sie ihre Binnennachfrage steigern;
III. Zur wirtschaftlichen und sozialen Situation der EU und den Erfordernissen für eine neue EU-Strategie bis 2020
17. weist mit Nachdruck darauf hin, dass die derzeitige Wirtschafts- und Sozialkrise ebenfalls das Ergebnis der neoliberalen Politiken der Europäischen Union ist – verankert im Vertrag von Lissabon und in der alten „Lissabon-Strategie“ – wonach die Deregulierung der Finanzmärkte, die Liberalisierung der Märkte für Produkte und Dienstleistungen und die zunehmende Finanzialisierung der Wirtschaft gefördert, die öffentlichen Investitionen zurückgefahren, die Ausbeutung durch massive Lohnkürzungen und die Deregulierung der Arbeitsbeziehungen gefördert und die Liberalisierung und Privatisierung der öffentlichen Dienstleistungen vorangetrieben werden;
18. weist darauf hin, dass solche Maßnahmen dazu geführt haben, dass die großen Wirtschafts- und Finanzkonzerne während der Wachstumsphase enorme Gewinne anhäufen konnten und sich große Oligopole bilden konnten, wobei diese Gewinne nicht wieder in die „reale Wirtschaft“ investiert wurden, sondern die Spekulation auf den liberalisierten Finanzmärkten vorangetrieben haben, bis die Spekulationsblasen geplatzt sind; ist daher der Ansicht, dass ein tief verwurzeltes Problem der Verteilungsgerechtigkeit im Mittelpunkt der heutigen Wirtschaftskrise steht;
19. ist der Auffassung, dass der besondere Nachdruck, der im Rahmen der Lissabon-Strategie auf Wettbewerbsfähigkeit und Senkung der Kosten gelegt wurde, auch die schwerwiegenden wirtschaftlichen Ungleichgewichte innerhalb der Euro-Zone (Länder mit hohen Exportüberschüssen gegenüber Ländern mit hohen Leistungsbilanzdefiziten) und allgemein innerhalb der EU verschärft hat, wodurch die wirtschaftliche, soziale und territoriale Kohäsion der EU untergraben wird;
20. weist darauf hin, dass sich die optimistischen Erwartungen der Kommission auf einen sich selbst tragenden Aufschwung der im vierten Quartal des Jahres 2009 beginnen sollte und sich im Jahre 2010 beschleunigt fortsetzen sollte, bisher nicht bewahrheitet haben; weist daher mit Nachdruck darauf hin, dass weitere steuerliche Anreize notwendig sind, um den derzeitigen Trend hin zur Stagnation, wenn nicht gar zur Deflation innerhalb der EU umzukehren, da der Privatsektor (Haushalte und Unternehmen) immer noch hoch verschuldet ist und nicht in der Lage ist, bezogen auf Investitionen eine führende Rolle zu übernehmen; hält es ebenfalls für notwendig, Maßnahmen zur Unterstützung des Haushalts für die Länder zu ergreifen, die sich in einer schwierigeren Lage befinden, insbesondere indem Mittel der Gemeinschaft bereitgestellt werden, ohne dass dem Mittel der nationalen Haushalte gegenüberstehen;
21. übt scharfe Kritik an der Tatsache, dass keine Koordinierung der verschiedenen nationalen Konjunkturprogramme auf europäischer Ebene erkennbar ist, sondern statt dessen mit konkurrierenden nationalen Programmen eine „beggar-my-neighbour“-Politik (den Nachbarn zum Bettler machen) betrieben wird; fordert die Kommission und den Rat auf, ein zusätzliches europäisches Investitionsprogramm für nachhaltige Entwicklung, Beschäftigung und soziale Eingliederung in Höhe von mindestens 1% des BIP der EU als Soforthilfe auszuarbeiten, und dafür europäische Instrumente zu nutzen (EIB, EBWE, EU‑Haushalt, usw.), da durch ähnliche öffentliche Investitionsprogramme der Mitgliedstaaten ergänzt werden sollte, um die Wirtschaft zu stabilisieren, dem Klimawandel entgegenzuwirken und die Vollbeschäftigung mit qualitativ hochwertigen Arbeitsplätzen und sozialen Rechten zu fördern;
22. ist der Auffassung, dass eine neue Strategie zur Förderung einer wirtschaftlich, sozial und umweltspezifisch vernünftigen EU-weiten nachhaltigen Entwicklung notwendig ist und einen Beitrag zu den weltweiten Problemen leistet: eine integrierte EU-Strategie für soziale Gerechtigkeit, Nachhaltigkeit und Solidarität auf der Grundlage sich gegenseitig unterstützender wirtschaftlicher, sozialer und Umweltpfeiler, die durch einen demokratischen und partizipatorischen Prozess sozioökonomischer Regierungsführung geleitet werden müssen;
23. weist darauf hin, dass es im Mittelpunkt der neuen Strategie ein alternatives Programm geben muss, mit dem die Konjunkturprogramme für die Mitgliedstaaten neu gestaltet und gestärkt werden und mit einer systematischen europäischen Aufschwungsinitiative für Gerechtigkeit, Vollbeschäftigung mit „guten Arbeitsplätzen“, einer umweltpolitischen Dimension in der Wirtschaft, Sozialleistungen, Beseitigung der Armut und der sozialen Ausgrenzung und der Verbesserung der sozialen und territorialen Kohäsion in der EU abgestimmt werden muss – ein Programm, das in all seinen Komponenten auch die Gleichstellung der Geschlechter berücksichtigt;
24. weist mit Nachdruck darauf hin, dass die neue integrierte Strategie nicht nur einer internen Dimension bedarf (EU und Mitgliedstaaten) sondern ebenfalls einer externen (Außenpolitik, Handel, Nachbarschaftspolitik), die auf die gleichen Ziele wie die interne Dimension abgestimmt werden muss – das neoliberale „globale Europa“ muss abgeschafft werden;
25. weist mit Nachdruck darauf hin, dass ehrgeizige Ziele, Vorgaben und Indikatoren für die einzelnen Komponenten der neuen Strategie festgelegt werden müssen: ist der Auffassung, dass die Indikatoren über das Konzept des BIP hinausgehen müssen und auch multiple Indikatoren über Wohlergehen, Beseitigung der Armut und der sozialen Ausgrenzung, Gleichstellung der Geschlechter, Gleichbehandlung und Gleichberechtigung für alle (auch zwischen den Regionen und in Bezug auf Bemühungen zur Überwindung der Ungleichheit auf der Grundlage von Einkommen und Reichtum), Energie, Nutzung natürlicher Ressourcen und Erfordernisse zur Erhaltung des Ökosystems enthalten müssen; ist ferner der Auffassung, dass auch die legislativen Kapazitäten hierzu genutzt werden müssen sowie eine Neugestaltung und Neuorientierung seiner Instrumente erfolgen muss (z.B. Haushaltsordnung, Strukturfonds, usw.) anstatt nur auf Freiwilligkeit zu setzen wie z.B. im Rahmen der offenen Koodinierungsmethode;
26. weist mit Nachdruck darauf hin, dass diese neue Strategie für die EU einen makroökonomischen Rahmen benötigt, der die nachhaltige Entwicklung, eine verstärkte umweltfreundliche Binnennachfrage auf der Grundlage einer progressiven Lohnsteigerung, Vollbeschäftigung bei Achtung der Rechte und den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt fördert; fordert in diesem Zusammenhang eine wachstums- und beschäftigungsfördernde Geld- und Fiskalpolitik, die zu einer kombinierten, flexiblen und koordinierten expansiven Fiskalpolitik für die Europäische Union und die Mitgliedstaaten führt, und zwar auf folgenden Grundlagen:
(i) einer Lockerung der Geldpolitik der EZB und einer institutionellen Reform der EZB auf der Grundlage demokratischer Rechenschaftspflicht, politischer Kontrolle und der Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Belange, indem parallel zu einem Wandel ihres alles überspannenden Ziels der Preisstabilität spezifische Wachstums- und Beschäftigungsziele festgelegt werden,
(ii) der Aufhebung des Stabilitäts- und Wachstumspakts bei gleichzeitiger Schaffung eines Beschäftigungs- und Wachstumspakts, der öffentliche Investitionen fördert, ihre Effizienz verbessert und indem spezifische wirtschaftliche, soziale und ökologische Kriterien festgelegt werden, die auf den besonderen Bedarf der einzelnen Mitgliedstaaten zugeschnitten ist und dessen Hauptziel der Abbau der Arbeitslosigkeit ist,
(iii) der Schaffung eines Währungsausgleichsfonds in der Eurozone, um auf asymmetrische Wirtschaftsschocks reagieren zu können;
27. fordert eine neue sozialpolitische Agenda mit folgenden Zielen:
(i) Entwicklung einer integrativen und kohäsiven Gesellschaft, was Maßnahmen zugunsten stabiler Arbeitsplätze und die Achtung der Arbeitnehmerrechte voraussetzt,
(ii) Entwicklung einer Gesellschaft, die auf der Gleichstellung der Geschlechter und der Bekämpfung aller Form der Diskriminierung beruht,
(iii) Verteilung des erwirtschafteten Reichtums zur Verbesserung des Wohlergehens aller, was öffentlich bereitgestellte universelle Systeme der sozialen Vorsorge sowie den garantierten universellen Zugang zu qualitativ hochwertigen öffentlichen Diensten einschließlich der Gesundheit, der Bildung und des Wohnungswesens voraussetzt,
(iv) eine Sozialpolitik, die alle Gruppen berücksichtigt,
(v) partizipative Demokratie als Bestandteil der verschiedenen Sozial- und Beschäftigungsmaßnahmen;
28. fordert eine neue umweltpolitische Agenda mit folgenden Zielen:
(i) Abkopplung des Wirtschaftswachstums von einem gleichzeitigen Anstieg des Verbrauchs an Energie, natürlichen Ressourcen und Rohstoffen bei gleichzeitiger Reduzierung des Verbrauchs,
(ii) Unterstützung von Regelungsrahmen und Überwachungssystemen in den Mitgliedstaaten, die externe wirtschaftliche und ökologische Effekte, namentlich Umweltverschmutzung und Treibhausgasemissionen verhindern,
(iii) Unterstützung von Investitionen zur Förderung der Abfallreduzierung, der Wiederverwendung und des Recycling von Wertstoffen und der Reduzierung und Behandlung gefährlicher Industrieabfälle und giftiger Abfälle,
(iv) Förderung sauberer und sicherer Verkehrssysteme und Investitionen in qualitativ hochwertige öffentliche Verkehrsmittel,
(v) Investitionen in Ökotechnologien, Ökoinnovation und Ökoeffizienz;
29. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.