ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Häftlingen aus Gewissensgründen auf Kuba
8.3.2010
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Adrian Severin, Luis Yáñez-Barnuevo García und Emine Bozkurt im Namen der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten & Demokraten im Europäischen Parlament
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0169/2010
B7‑0174/2010
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Häftlingen aus Gewissensgründen auf Kuba
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage in Kuba, insbesondere die Entschließungen vom 17. November 2004 und 2. Februar 2006,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den Menschenrechten in der Welt in den Jahren 2004, 2005 und 2006 und zur Politik der Union auf dem Gebiet der Menschenrechte,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Dezember 2006 zu den Folgemaßnahmen im Anschluss an die Verleihung des Sacharow-Preises[1],
– unter Hinweis auf die Erklärung des Ratsvorsitzes vom 14. Dezember 2005 zu den „Damas de Blanco“ sowie die früheren Erklärungen vom 26. März 2003 und 5. Juni 2003 zur Lage in Kuba,
– unter Hinweis auf den Gemeinsamen Standpunkt 96/697/GASP des Rates, der am 2. Dezember 1996 angenommen wurde und in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird,
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen vom 18. Juni 2007 zu Kuba,
- unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin, Catherine Ashton, zum Tod von Orlando Zapata auf Kuba,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass eines der wichtigsten Ziele der Europäischen Union weiterhin darin besteht, den universalen Charakter und die Unteilbarkeit der Menschenrechte einschließlich der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu schützen,
B. in der Erwägung, dass Dutzende von unabhängigen Journalisten, friedlichen Dissidenten und Menschenrechtsaktivisten weiter in Haft festgehalten werden,
C. in der Erwägung, dass das Parlament im Jahre 2005 den Sacharow-Preis für geistige Freiheit den „Damas de Blanco“ verliehen hat; in der Erwägung, dass die kubanische Regierung den „Damas de Blanco“ nicht gestattet hat, sich zum Sitz des Europäischen Parlaments zu begeben und dort ihre Auszeichnung entgegenzunehmen, was einen Verstoß gegen ein grundlegendes Menschenrecht darstellt, nämlich das Recht, in seinem eigenen Land frei ein- und ausreisen zu können, wie es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert ist,
D. in Erwägung der von der Präsidentschaft der EU zugunsten der Gefangenen aus Gewissensgründen in Kuba unternommenen Demarchen,
E. in der Erwägung, dass der Tod von Orlando Zapata ein Rückschritt im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte auf Kuba ist,
1. bedauert zutiefst den überflüssigen und grausamen Tod des kubanischen Oppositionellen Orlando Zapata nach einem langen Hungerstreik;
2. bedauert das Ausbleiben nennenswerter Gesten seitens der kubanischen Regierungsstellen als Antwort auf die Aufrufe der internationalen Gemeinschaft zugunsten der Freilassung aller politischen Gefangenen;
3. fordert von der kubanischen Regierung die unverzügliche, definitive und bedingungslose Freilassung der Häftlinge aus Gewissensgründen;
4. bedauert, dass die Forderung des Rates und des Europäischen Parlaments nach unverzüglicher Freilassung aller aus politischen oder Gesinnungsgründen inhaftierten Personen nicht erfüllt wurde, und bekräftigt, dass die Inhaftierung kubanischer Dissidenten wegen ihrer Ideale und ihrer friedlichen politischen Betätigung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte entgegensteht;
5. fordert den Rat und die Kommission auf, weiterhin einschlägige Maßnahmen zu ergreifen, um die Freiheit der politischen Gefangenen zu fordern und die Betätigung der Menschenrechtsaktivisten zu fördern und zu gewährleisten;
6. fordert die europäischen Institutionen nachdrücklich auf, die Einleitung eines friedlichen Prozesses für einen politischen Übergang zu einer Mehrparteiendemokratie in Kuba bedingungslos zu unterstützen und ohne Vorbehalte zu fördern;
7. bekundet seine tief empfundene Solidarität mit dem gesamten kubanischen Volk und unterstützt die Kubaner bei ihrem Fortschritt in Richtung Demokratie und die Achtung und Förderung der Grundfreiheiten;
8. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der rotierenden Präsidentschaft der EU, der Hohen Vertreterin, der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika und der kubanischen Regierung zu übermitteln.