Entschließungsantrag - B7-0175/2010Entschließungsantrag
B7-0175/2010

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu Kuba

8.3.2010

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Renate Weber, Izaskun Bilbao Barandica im Namen der ALDE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0169/2010

Verfahren : 2010/2592(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0175/2010
Eingereichte Texte :
B7-0175/2010
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

B7‑0175/2010

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Kuba

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage in Kuba, insbesondere die Entschließungen vom 17. November 2004[1], 2. Februar 2006[2] und 21. Juni 2007[3],

–   unter Hinweis auf seine Entschließungen zu den Jahresberichten über die Menschenrechte in der Welt 2004, 2005, 2006, 2007 und 2008 und zur Menschenrechtspolitik der EU,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Dezember 2006 zu den Folgemaßnahmen im Anschluss an die Verleihung des Sacharow-Preises[4],

–   unter Hinweis auf die Erklärung des Ratsvorsitzes vom 14. Dezember 2005 zu den „Damen in Weiß“ sowie dessen frühere Erklärungen vom 26. März 2003 und 5. Juni 2003 zur Lage in Kuba,

–   unter Hinweis auf den Gemeinsamen Standpunkt 96/697/GASP des Rates zu Kuba[5], der am 2. Dezember 1996 angenommen wurde und seither in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ vom 18. Juni 2007, Juni 2008 und 15. Juni 2009 zu Kuba,

–   in Kenntnis der Erklärungen des Sprechers der Hohen Vertreterin, Baroness Catherine Ashton, und des Präsidenten des Parlaments, Jerzy Buzek, zum Tod des aus politischen und Gesinnungsgründen inhaftierten Orlando Zapata Tamayo in Kuba,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass eines der Hauptziele der Europäischen Union weiterhin darin besteht, die weltweite Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte einschließlich der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu verteidigen,

B.  in der Erwägung, dass Dutzende von unabhängigen Journalisten, friedlichen Dissidenten und Menschenrechtsverteidigern, die größtenteils der demokratischen Opposition angehören, in Kuba noch immer im Gefängnis festgehalten werden, weil sie ihre Grundrechte, nämlich das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, wahrnehmen,

C. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament den Sacharow-Preis für geistige Freiheit im Jahre 2005 der kubanischen Frauenbewegung „Damen in Weiß“ verliehen hat, und in der Erwägung, dass die Weigerung der kubanischen Regierung, den „Damen in Weiß“ die Reise zum Sitz des Parlaments zu gestatten, um ihren Preis entgegenzunehmen, gegen eines der Grundrechte der Menschen verstößt, nämlich das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankerte Recht, ungehindert sein Land zu verlassen und in sein Land zurückzukehren,

D. in der Erwägung, dass die Organe der EU Schritte unternommen haben, um die Freilassung von aus politischen oder Gesinnungsgründen inhaftierten Personen in Kuba zu fordern oder zu ihrer humanen Behandlung aufzurufen,

E.  in der Erwägung, dass der Tod von Orlando Zapata Tamayo – dem ersten kubanischen Bürgerrechtler nach annähernd 40 Jahren, der im Hungerstreik gegen staatliche Missbräuche gestorben ist – als erheblicher Rückschritt für die Menschenrechte in Kuba gilt und eine Welle internationalen Protests und den Eintritt weiterer kubanischer politischer Gefangener oder inhaftierter Dissidenten in den Hungerstreik nach sich gezogen hat,

1.  verurteilt nachdrücklich den vermeidbaren Tod des gefangenen politischen Dissidenten Orlando Zapata Tamayo nach einem 85-tägigen Hungerstreik und spricht seiner Familie seine Solidarität und sein Mitgefühl aus;

2.  verurteilt die Inhaftierung politisch engagierter Bürger und den Versuch der Regierung, Orlando Zapata Tamayos Familie daran zu hindern, ihn zu bestatten und ihm die letzte Ehre zu erweisen;

3.  bedauert, dass die kubanische Regierung keinerlei nennenswerte Anzeichen aussendet, den Aufforderungen der EU und der internationalen Gemeinschaft zur Freilassung von aus politischen oder Gesinnungsgründen inhaftierten Personen und uneingeschränkter Achtung der Grundfreiheiten, insbesondere des Rechts auf freie Meinungsäußerung und die Bildung politischer Vereinigungen, nachzukommen;

4.  fordert die kubanische Regierung auf, alle aus politischen oder Gesinnungsgründen inhaftierten Personen unverzüglich und bedingungslos freizulassen;

5.  bedauert die Situation der politischen Gefangenen und inhaftierten Dissidenten, die sich derzeit im Hungerstreik befinden, insbesondere des Journalisten und Psychologen Guillermo Fariñas;

6.  bedauert, dass die kubanische Regierung den Forderungen des Parlaments und des Europäischen Rates nach unverzüglicher Freilassung aller im Land aus politischen Gründen oder Gesinnungsgründen inhaftierten Personen nicht nachgekommen ist, und betont, dass die Inhaftierung kubanischer Dissidenten wegen ihrer Ideale und ihrer friedlichen politischen Betätigung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte entgegensteht;

7.  fordert den Rat und die Kommission auf, weiterhin alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um der Forderung nach Freilassung politischer Gefangener Gehör zu verschaffen und die Bemühungen von Menschenrechtsverteidigern zu unterstützen;

8.  fordert die Organe der Europäischen Union auf, die Einleitung eines friedlichen Prozesses für einen politischen Übergang zu einer Mehrparteiendemokratie in Kuba bedingungslos zu unterstützen und ohne Vorbehalte zu fördern, an dem sich auf der Grundlage eines offenen Dialogs, bei dem niemand ausgegrenzt wird, alle Kubaner beteiligen und mitentscheiden können,

9.  bekundet seine tief empfundene Solidarität mit dem kubanischen Volk und unterstützt Schritte auf dem Weg zur Demokratie und zur Achtung und Förderung der Grundrechte; ist überzeugt, dass der Dialog und die Versöhnung zwischen den Kubanern zusammen mit der Unterstützung des Demokratisierungsprozess durch die internationale Gemeinschaft dazu beitragen wird, die derzeitigen Schwierigkeiten zu überwinden;

10. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem amtierenden EU-Vorsitz, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik, der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika sowie der Regierung und der Nationalversammlung der Republik Kuba zu übermitteln.