ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Tod von Orlando Zapata Tamayo in Kuba
8.3.2010
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Franziska Katharina Brantner, Raül Romeva i Rueda im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0169/2010
B7‑0178/2010
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Tod von Orlando Zapata Tamayo in Kuba
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der Erklärung des Sprechers der Hohen Vertreterin, Baroness Catherine Ashton, vom 25. Februar 2010,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zu Kuba vom 15. Juni 2009,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Orlando Zapata Tamayo infolge eines Hungerstreiks in der Haft gestorben ist und dass sein Tod hätte vermieden werden können,
B. in der Erwägung, dass alle Staaten verpflichtet sind und die Verantwortung dafür tragen, das Leben ihrer Bürger und von Personen, die innerhalb ihrer Grenzen leben, ungeachtet der Lage, in der sie sich befinden, zu schützen,
C. in der Erwägung, dass der Rat einen politischen Dialog mit Kuba eingeleitet und die Entwicklungszusammenarbeit mit Kuba wiederaufgenommen hat und dass Kuba der Gruppe der afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (AKP) angehört,
D. in der Erwägung, dass die Europäische Union in ihrer Außenpolitik einen eher auf Dialog und Unterstützung als auf Isolation beruhenden allgemeinen Ansatz verfolgt und dass zahlreiche europäische Entwicklungseinrichtungen und Stiftungen in Kuba tätig sind,
1. bedauert den Tod von Orlando Zapata Tamayo zutiefst und spricht seinen Angehörigen und Freunden sein Mitgefühl aus;
2. spricht sich dagegen aus, dass irgendein Staat auf der Welt Menschen aus politischen Gründen gefangen hält, fordert die Freilassung aller solchen Gefangenen und beharrt darauf, dass Gefangene ungeachtet der Tat, die ihnen zur Last gelegt wird, menschenwürdig behandelt und unter Bedingungen untergebracht werden müssen, die ihre Gesundheit schützen;
3. bekräftigt, dass die Meinungs- und Informationsfreiheit ein Grundrecht ist und dass in fast zwei Jahrzehnten das Internet zu einem der wichtigsten Hilfsmittel zur Gewährleistung der Meinungs- und Informationsfreiheit geworden ist; fordert die Kommission auf, ihre finanzielle und technische Unterstützung anzubieten, um sicherzustellen, dass alle kubanischen Staatsbürger Zugang zum Internet haben;
4. vertritt die Auffassung, dass die Unterzeichnung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und des Internationalen Pakts für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte durch Kuba im Februar 2008 in Washington den kubanischen Staatsbürgern die grundlegenden Mittel an die Hand gibt, um das Ziel des gesellschaftlichen und politischen Fortschritts, wie sie ihn wahrnehmen, zu verfolgen, und fordert sie auf, diese Mittel zu nutzen; verurteilt vor dem Hintergrund dieser Pakte die Haltung der kubanischen Regierung gegenüber Orlando Zapata Tamayo;
5. ist der Auffassung, dass das bestehende Embargo der Erreichung eines solchen Fortschritts alles andere als förderlich ist, und fordert alle Beteiligten auf, von der Verhängung solcher Embargos – einschließlich Wirtschaftsembargos – abzusehen;
6. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Mitgliedstaaten sowie der Regierung Kubas zu übermitteln.