ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den massenhaften Gewalttaten in Jos, Nigeria
28.4.2010
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Charles Goerens und Ramon Tremosa i Balcells im Namen der ALDE-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0247/2010
B7‑0253/2010
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den massenhaften Gewalttaten in Jos, Nigeria
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den Menschenrechten in Nigeria,
– unter Hinweis auf den am 29. Oktober 1993 von Nigeria ratifizierten Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966,
– unter Hinweis auf die am 22. Juni 1983 von Nigeria ratifizierte Afrikanische Charta der Rechte der Menschen und der Völker von 1981,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. bestürzt über die jüngsten Ereignisse in Jos in Nigeria, an der Grenze zwischen Nigerias muslimischen Norden und seinem christlichen Süden, während derer mehrere hundert Menschen durch ethnisch motivierte Gewalt umgekommen sind,
B. in der Erwägung, dass nach Aussage eines Mitarbeiters des Roten Kreuzes mindestens zwei weitere nahegelegene Ortschaften auch angegriffen worden sind, in einem Gebiet unweit dessen, in dem im Januar Hunderte von Menschen bei Zusammenstößen zwischen religiösen Gruppen getötet wurden;
C. in der Erwägung, dass nach Berichten des Roten Kreuzes als Folge dieser Gewalt mindestens 5 600 Menschen das Gebiet aus Angst um ihr Leben verlassen,
D. in der Erwägung, dass in den vergangenen zehn Jahren in Zentralnigeria religiös und ethnisch motivierten Gewalttaten tausende Opfer gefordert haben, da religiöse und ethnische Spannungen in Nigeria häufig eskaliert sind,
E. in der Erwägung, dass die Probleme in Jos und Umgebung von einer fehlenden wirtschaftlichen Entwicklung herrühren und die Spannungen ihre Ursache in seit Jahrzehnten andauernden Ressentiments zwischen verschiedenen indigenen Bevölkerungsgruppen haben, wobei es sich insbesondere um Christen und Animisten handelt, die mit Migranten und Siedlern aus dem Hausa-sprachigen, muslimischen Norden um die Kontrolle des fruchtbaren Ackerlandes konkurrieren,
F. in der Erwägung, dass die Instabilität ein Ausdruck der Fragilität der bevölkerungsreichsten afrikanischen Nation ist, wo im Vorfeld des Wahlkampfes für die Wahlen im Jahr 2011 nicht deutlich ist, wer die politische Führung ausübt;
1. verurteilt die Gewalt in Zentralnigeria scharf und äußert seine Besorgnis über die anhaltenden ethnischen Spannungen, in denen die Gemeinschaften der Hausa‑Fulani und der Berom jeweils sowohl als Täter als auch als Opfer auftreten;
2. fordert die Behörden nachdrücklich auf, auf eine friedliche Lösung hinzuarbeiten, und fordert die nigerianische Regierung auf, ihre Bevölkerung zu schützen und sich mit den der Gewalt zugrundeliegenden Ursachen zu befassen, indem sie gleiche Rechte für alle Bürger gewährleistet und indem sie sich mit den Problemen der Arbeitslosigkeit und der Armut auseinandersetzt;
3. fordert die nigerianischen Behörden auf, schnell zu handeln, um die Bürger aller Ethnien, die dem Risiko weiterer Angriffe oder Rachemorde ausgesetzt sind, zu schützen, indem regelmäßige Patrouillen in der gesamten Region durchgeführt werden; fordert, dass denjenigen, die infolge des Massakers zur Flucht gezwungen waren, gestattet wird, sicher in ihre Wohnungen zurückzukehren;
4. fordert die nigerianische Regierung auf, dringend die Massaker zu untersuchen, und betont, dass keiner der Täter der Krise von Jos der Bestrafung entgehen darf;
5. bringt seine Bereitschaft zu Ausdruck, den Dialog fortzusetzen, der im Rahmen der Partnerschaft mit Nigeria stattfindet, um die auf eine Festigung der Demokratie und die Wahrung der Menschen- und Minderheitenrechte ausgerichteten laufenden Prozesse in diesem Land zu stärken;
6. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Regierungen von Nigeria, den Organen der Afrikanischen Union, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, der Generalversammlung der Vereinten Nationen, den Vizepräsidenten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU sowie dem Panafrikanischen Parlament (PAP) zu übermitteln.