ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Schlussfolgerungen des Gipfeltreffens EU-Russland in Rostow am Don am 31. Mai und 1. Juni 2010
9.6.2010
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Heidi Hautala, Werner Schulz, Bart Staes im Namen der Verts/ALE-Fraktion
B7‑0293/2010
zu den Schlussfolgerungen des Gipfeltreffens EU-Russland in Rostow am Don am 31. Mai und 1. Juni 2010
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Russischen Föderation, insbesondere auf seine Entschließung vom 17. September 2009[1],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. September 2009 zu externen Aspekten der Energieversorgungssicherheit[2],
– unter Hinweis auf seine Entschließung zum Gipfeltreffen EU-Russland vom November 2009[3],
– unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Russland, das 1997 in Kraft getreten und Ende 2007 ausgelaufen ist,
– unter Hinweis auf die Menschenrechtskonsultationen zwischen der EU und Russland,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Beziehungen zwischen der EU und Russland trotz der zunehmenden Verflechtung der beiden Länder in Wirtschaft und Handel wegen Missverständnissen und Misstrauen in entscheidenden politischen und wirtschaftlichen Fragen, was den Aufbau einer wirklichen strategischen Partnerschaft der beiden Parteien verhindert hat, stagnieren,
B. in der Erwägung, dass hinsichtlich der Verhandlungen über das neue Abkommen, das das 2007 ausgelaufene Partnerschafts- und Kooperationsabkommen ersetzen soll, bisher nur wenige konkrete Fortschritte erzielt wurden,
C. in der Erwägung, dass zahlreiche Probleme immer noch zu unvorhersehbaren Verzögerungen beim Zeitplan zur Verwirklichung der vier gemeinsamen Räume führen,
D. in der Erwägung, dass die Energie in den Beziehungen zwischen der EU und Russland nach wie vor eine zentrale, strategische Rolle spielt, sowie in der Erwägung, dass durch die Entscheidung Russlands, seine Unterschrift unter den Vertrag über die Energiecharta zurückzuziehen, diese Beziehungen weiter erschwert, die Verhandlungen über das neue Partnerschafts- und Kooperationsabkommen verzögert und der Dialog über Energiefragen sowie potenzielle künftige Entwicklungen negativ beeinflusst werden;
E. in der Erwägung, dass die EU und Russland am 1. Juni am Ende ihres Gipfeltreffens eine gemeinsame Erklärung über die Prioritäten der neuen Partnerschaft für Modernisierung angenommen haben, mit deren Hilfe die Volkswirtschaften und Gesellschaften beider Parteien modernisiert werden sollen, sowie in der Erwägung, dass ein sehr großer Teil dieser Prioritäten wirtschaftlicher, handelspolitischer und regulatorischer Natur sind, sowie in der Erwägung, dass die Koordinatoren beider Seiten beauftragt wurden, einen Aktionsplan aufzustellen, mit dem die ersten konkreten Projekte verwirklicht werden können,
F. in der Erwägung, dass trotz einer positiveren Haltung der russischen Behörden die freie Meinungsäußerung sowie die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit in Russland immer noch bedroht sind und die Initiativen und Aktivitäten von Menschenrechtsverfechtern, unabhängigen Organisationen der Zivilgesellschaft, Oppositionellen, unabhängigen Medien und gewöhnlichen Bürgern häufig Einschränkungen unterworfen waren bzw. behindert wurden, was besonders im nördlichen Kaukasus Anlass zur Sorge gibt,
G. in der Erwägung, dass am 31. Mai einige Hunderttausend Protestierende in ungefähr 40 russischen Städten für Artikel 31 der Verfassung demonstriert haben, der die Versammlungsfreiheit garantiert, sowie in der Erwägung, dass bei einer Demonstration in Moskau mit ungewöhnlich hoher Polizeipräsenz etwa 180 Demonstranten festgenommen, teilweise geschlagen und später wieder freigelassen wurden,
H. in der Erwägung, dass Sergej Magnizki, ein 37jähriger Wirtschaftsanwalt, der den Hermitage Fund vertreten hat, in einem Korruptionsfall ausgesagt hat, in den Beamte des russischen Innenministeriums verwickelt waren und bei dem es um 230 Millionen US-Dollar ging, und der zur Vergeltung von diesen Beamten einen Monat später unter falschen Anschuldigungen festgenommen und ohne Gerichtsverhandlung 12 Monate lang in Haft gehalten wurde, sowie in der Erwägung, dass ihm nach seiner Weigerung, seine Aussage zu widerrufen, eine lebenswichtige ärztliche Behandlung verwehrt und er am Schlafen gehindert wurde, und dass ihm Lebensmittel und Wasser vorenthalten wurden und er als Folge davon am 16. November 2009 im Gefängnis starb,
I. in der Erwägung, dass die Moskauer Helsinki-Gruppe im April 2010 gefordert hat, dass gegen fünf Beamte des russischen Innenministeriums Ermittlungen wegen Mordes eingeleitet werden und dass die amerikanische Helsinki-Kommission eine Liste von 60 russischen Beamten veröffentlicht hat, die in die von Sergej Magnizki vorgebrachten Korruptionsfälle, seine unrechtmäßige Verhaftung, die Vergeltungsmaßnahmen gegen ihn sowie seine Folterung und seinen Tod im Gefängnis verwickelt waren, und ständige Visa-Sanktionen der USA gegen diese Beamten, ihre Angehörigen und Familienmitglieder gefordert hat,
J. in der Erwägung, dass Energie ein Schlüsselinstrument der russischen Außenpolitik ist, sowie in der Erwägung, dass die starke Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen die Formulierung einer ausgewogenen, kohärenten und wertebestimmten europäischen Politik gegenüber Russland erschwert, sowie in der Erwägung, dass es von größter Bedeutung ist, dass die EU mit einer Stimme spricht und eine starke interne Solidarität beweist,
K. in der Erwägung, dass durch die jüngste Unterzeichung des neuen Vertrags zur Verringerung der strategischen Nuklearwaffen (START) zwischen der Russischen Föderation und den USA und die Annäherung im Bereich der Nichtverbreitung von Kernwaffen sowie die Iran-Frage einem neuen Klima und einem verstärkten Dialog mit Russland über Sicherheitsanliegen in Europa und im Nahen Osten der Weg bereitet wird,
L. in der Erwägung, dass Frieden und Stabilität in den gemeinsamen Nachbarstaaten im Interesse sowohl Russlands als auch der EU sind, sowie in der Erwägung, dass ein offener und ehrlicher Dialog über die Krisen in diesen Ländern geführt werden sollte, insbesondere im Zusammenhang mit den festgefahrenen Konflikten und der Entscheidung Russlands, die Unabhängigkeit Abchasiens und Südossetiens und die Einführung von Sicherheitsvorkehrungen in diesen Gebieten voranzutreiben,
M. in der Erwägung, dass die Russische Föderation sich als Mitglied der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und des Europarates verpflichtet hat, die Meinungs- und die Versammlungsfreiheit zu achten;
1. begrüßt die offene und konstruktive Haltung beider Seiten auf dem Gipfel in Rostow am Don, die es ermöglicht hat, dass die Partnerschaft für Modernisierung eingeleitet werden konnte, und hofft, dass sich durch diese neue Zusammenarbeit die Beziehungen verbessern werden und die derzeitige eher pragmatische Partnerschaft zu einer wirklichen Wertepartnerschaft wird, durch die die gegenwärtig unterschiedlichen Auffassungen von einigen wichtigen Fragen überwunden werden können;
2. vertritt die Ansicht, dass das Konzept der Modernisierung nicht auf wirtschaftliche Zusammenarbeit und technologische Innovationen beschränkt sein kann, sondern mit einem ehrgeizigen Prozess innenpolitischer Reformen einhergehen muss, der auch die Konsolidierung von demokratischen Institutionen und eines verlässlichen Rechtssystems, die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und die ungehinderte Entwicklung einer wirklichen Zivilgesellschaft beinhaltet;
3. erwartet den Aktionsplan zur Umsetzung der ersten Projekte, mit dessen Abfassung die Koordinatoren demnächst beginnen, und unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass die Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft mit niedrigem Kohlendioxidausstoß, die Verbesserung der Energieeffizienz und die Bekämpfung des Klimawandels wesentliche Elemente dieses Plans sein müssen; fordert die Kommission auf, das Europäische Parlament in gebührender Form über die Ausarbeitung dieses Plans zu informieren;
4. bedauert, dass die neun Gesprächsrunden über das neue Partnerschafts- und Kooperationsabkommen nicht zu den erwarteten Ergebnissen geführt haben, und fordert die Parteien auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Verhandlungen über ein neues, weit reichendes Rahmenabkommen auf der Grundlage von wirklich von beiden Seiten geteilten gemeinsamen Werten und Interessen zu erleichtern; fordert die russischen Behörden auf, Russlands Standpunkt zur geplanten Zollunion mit Belarus und Kasachstan klarzustellen, die ein Hindernis für die Vertiefung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit der EU darstellen könnte;
5. weist darauf hin, dass der Fahrplan für die Umsetzung der vier gemeinsamen Räume als ein zentrales Element der Verhandlungen angesehen werden sollte, und fordert in diesem Zusammenhang die Kommission auf, eine Bewertung des derzeitigen Partnerschafts- und Kooperationsabkommens vorzunehmen, um zu überprüfen, ob das Potenzial dieses Abkommens voll ausgeschöpft wurde, und um festzustellen, was getan werden muss, um die Fehler und Defizite der Vergangenheit zu vermeiden; fordert eine Überholung der großen Zahl gemeinsamer Ausschüsse, Arbeitsgruppen und Konsultationsmechanismen beider Seiten, um ihre Arbeit zu rationalisieren und effizienter zu machen;
6. betont erneut, dass Demokratie und Menschenrechte Kernstücke eines künftigen Abkommens mit der Russischen Föderation sein müssen, wobei es besonders auf die Formulierung und Einfügung einer wirkungsvollen und praktikablen Menschenrechtsklausel geht, und dass die Qualität und Tiefe künftiger Beziehungen von der Achtung und dem Eintreten für solche Werte abhängen;
7. begrüßt, dass Russland das Protokoll Nr. 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention ratifiziert und das Moratorium für den Vollzug der Todesstrafe bestätigt hat; fordert, dass bei Schuldsprüchen gegen die Russische Föderation durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Ermittlungen der russischen Behörden wiederaufgenommen werden und das Rechtssystem überprüft wird, um weitere Verletzungen des Völkerrechts zu vermeiden;
8. nimmt zur Kenntnis, dass eine Bewertung der Menschenrechtskonsultationen zwischen der EU und Russland eingeleitet wurde, die bis Ende Juni abgeschlossen sein sollte, und wiederholt seine Forderung nach einem Ausbau dieser Konsultationen, um sie wirksamer und ergebnisorientierter zu gestalten, wobei das russische Ministerium für Justiz und Inneres und das russische Außenministerium in Brüssel und in Moskau teilnehmen sollten und das Europäische Parlament auf allen Ebenen umfassend einbezogen werden sollte;
9. vertritt die Auffassung, dass die vor der Eröffnung der offiziellen Menschenrechtskonsultationen stattfindenden und von der Kommission organisierten Informationsgespräche mit Vertretern der Zivilgesellschaft ein wichtiges Instrument sind, das gebührend gestärkt werden sollte, wobei diese Gespräche auch in Russland stattfinden sollten und wobei die russischen Behörden diesem Instrument im Hinblick auf seine Umwandlung zu einem eigenständigen juristischen Forum unter Mitwirkung von Wissenschaftlern, Vertretern der Zivilgesellschaft und offiziellen Vertretern beider Seiten Rechnung tragen sollten;
10. fordert die russischen Behörden auf, die anhaltende und weitverbreitete Straffreiheit für gewaltsame Übergriffe auf Menschenrechtsverfechter zu beenden, und es insbesondere als ihre Priorität anzusehen, dem Klima des Terrors und der Rechtlosigkeit im Nordkaukasus ein Ende zu setzen sowie die Menschenrechtsverfechter im Einklang mit den einschlägigen internationalen und regionalen Menschenrechtsinstrumenten zu schützen und ihre körperliche Unversehrtheit zu garantieren; fordert insbesondere die russischen Behörden auf, vorbeugende Schutzmaßnahmen für Menschenrechtsverfechter zu treffen und beispielsweise Ermittlungen aufzunehmen, sobald der Staatsanwalt und der Justiz Bedrohungen bekannt sind;
11. unterstützt die Forderung des russischen Menschenrechtsbeauftragten Wladimir Lukin, Ermittlungen im Zusammenhang mit dem massiven Polizeieinsatz bei den Protesten vom 31. Mai einzuleiten;
12. legt den russischen Justizbehörden nahe, die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Tod von Sergej Magnizki voranzutreiben; fordert, dass den in diesen Fall verwickelten 60 russischen Beamten die Einreise nach Europa verboten wird, und fordert die Strafverfolgungsbehörden der EU auf, zusammenzuarbeiten und Bankkonten und andere Vermögenswerte dieser russischen Beamten in allen Mitgliedstaaten der EU einzufrieren;
13. bedauert die Einschränkung weiterer Grund- und Verfassungsrechte hinsichtlich der Religionsfreiheit, da es doch einigen religiösen Minderheiten nicht erlaubt ist, ihre Religion frei auszuüben;
14. betont, dass die Bekämpfung des Terrorismus nicht zu einer weiteren Einschränkung der grundlegenden Bürgerrechte führen darf; ist diesbezüglich zutiefst besorgt, dass der Entwurf einer Novelle zum Gesetz über den russischen Geheimdienst FSB dazu missbraucht werden könnte, dem FSB zu ermöglichen, „Präventivmaßnahmen“ gegen Einzelpersonen zu ergreifen, die der Beteiligung an extremistischen Aktionen verdächtigt werden;
15. begrüßt die Entscheidung, hinsichtlich des Dialogs über eine Liberalisierung der Visumregelung zu einer operationellen und praxisorientierten Phase überzugehen, weist jedoch darauf hin, dass Fortschritte in diesem Bereich von konkreten Fortschritten bei der Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der Verwirklichung der grundlegenden Menschenrechtsstandards abhängen;
16. fordert die russischen Behörden in diesem Zusammenhang auf, gegen Willkür vorzugehen und die Justiz nicht als politisches Instrument zu missbrauchen; fordert insbesondere, dass die beiden inhaftierten Geschäftsleute Michail Chodorkowski und Platon Lebedew eine bessere Behandlung erfahren, dass ihnen faire und gerechte Prozesse garantiert werden und dass weitere politisch motivierte Verfolgungen eingestellt werden;
17. bedauert, dass es an einer echten gemeinsamen europäischen Strategie zur Energiesicherheit mangelt, was dazu führt, dass die Strategie der EU gegenüber Russland unkoordiniert bleibt; weist darauf hin, dass der Abschluss von bilateralen Energieabkommen durch einige Mitgliedstaaten den Interessen der EU insgesamt und der Mitgliedstaaten schaden und ihre prioritären strategischen Projekte in Frage stellen könnte; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass durch die starke Abhängigkeit der EU von der Russischen Föderation im Energiebereich die Kohärenz sowie die Durchsetzungs- und Tragfähigkeit ihrer gemeinsamen Außenpolitik erheblich geschwächt werden;
18. betont, dass die Vertiefung der Beziehungen zwischen den östlichen Nachbarstaaten und der EU keineswegs eine Alternative für solide, gutnachbarschaftliche Beziehungen zwischen diesen Ländern und Moskau ist, und fordert Russland in diesem Zusammenhang auf, eine positive und konstruktive Haltung gegenüber der Östlichen Partnerschaft einzunehmen;
19. bedauert den Mangel jeglicher Fortschritte hinsichtlich der festgefahrenen Konflikte; bedauert in diesem Zusammenhang die von der Grenzsicherungsabteilung des FSB angekündigte Entscheidung, eine moderne Grenzinfrastruktur zu bauen und eine lückenlose Linie von Grenzsperren zwischen Südossetien und Georgien zu errichten, mit dem Ziel, die georgische Provinz weiter abzuspalten und von Tiflis zu isolieren; fordert die russischen Behörden auf, das am 12. August 2008 geschlossene „Sechs-Punkte-Abkommen“, das der EU-Überwachungsmission (EUMM Georgien) ungehinderten Zugang zu den beiden abtrünnigen Gebieten zusichert, voll und ganz einzuhalten;
20. nimmt Kenntnis von dem Vorschlag der Regierungschefs Merkel und Medwedjew, einen Sicherheitsausschuss der EU und Russlands einzurichten, um weitere Fortschritte in Fragen der gemeinsamen Sicherheit zu erzielen; vertritt die Ansicht, dass eine Initiative von so hochrangiger Seite eine Plattform bieten könnte, um die derzeitigen Vorschläge im Sicherheitsbereich zu klären und eine weitere Zusammenarbeit zusammen mit der NATO zu prüfen;
21. begrüßt die Initiative mehrerer deutscher Firmen in Russland, von Korruptionsmaßnahmen Abstand zu nehmen, und fordert die russischen Behörden auf, die Initiative durch verstärkte Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung auf nationaler Ebene zu unterstützen, um ein besseres Umfeld für ausländische Investitionen zu schaffen;
22. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament der Russischen Föderation und dem Europarat zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte von diesem Datum, P7_TA(2009)0022.
- [2] Angenommene Texte von diesem Datum, P7_TA(2009)0021.
- [3] Angenommene Texte von diesem Datum, P7_TA(2009)0064.