ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Ergebnissen des Gipfeltreffens zwischen der EU und Russland vom 31. Mai und 1. Juni 2010 in Rostow am Don
9.6.2010
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Adrian Severin, Hannes Swoboda, Knut Fleckenstein, Kristian Vigenin im Namen der S&D-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0296/2010
B7‑0296/2010
zu den Ergebnissen des Gipfeltreffens zwischen der EU und Russland vom 31. Mai und 1. Juni 2010 in Rostow am Don
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf das bestehende Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) zwischen der EU und der Russischen Föderation und die 2008 eingeleiteten Verhandlungen über einen neuen Vertrag zwischen der EU und Russland,
– unter Hinweis auf die Ziele der EU und Russlands, wie sie in der Gemeinsamen Erklärung im Anschluss an das 11. Gipfeltreffen von St. Petersburg vom 31. Mai 2003 dargelegt worden waren, die darin bestanden, einen gemeinsamen Wirtschaftsraum, einen gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, einen gemeinsamen Raum der Zusammenarbeit im Bereich der externen Sicherheit und einen gemeinsamen Raum für Forschung und Bildung, einschließlich kultureller Aspekte, aufzubauen,
– unter Hinweis auf seine früheren Berichte und Entschließungen zu Russland und zu den Beziehungen EU-Russland, insbesondere seine im November 2009[1] angenommene Entschließung zum Gipfeltreffen zwischen der EU und Russland in Stockholm,
– unter Hinweis auf das Ergebnis des Gipfeltreffens zwischen der EU und Russland vom 31. Mai und 1. Juni 2010 in Rostow am Don,
– unter Hinweis auf die Konsultationen zwischen der Europäischen Union und Russland zu Menschenrechtsthemen,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass sich die Beziehungen zwischen der EU und Russland in den letzten zehn Jahren trotz der schwerwiegenden Auswirkungen der Wirtschaftskrise stetig weiterentwickelt und zu einer intensiven, umfassenden wirtschaftlichen Integration und Interdependenz geführt haben, die künftig noch weiter wachsen wird,
B. in der Erwägung, dass der Abschluss eines Abkommens über strategische Partnerschaft zwischen der EU und der Russischen Föderation weiterhin größte Bedeutung für die Fortentwicklung und Intensivierung der Zusammenarbeit beider Seiten hat,
C. in der Erwägung, dass auf dem Gipfeltreffen von Rostow am Don am 1. Juni 2010 die Partnerschaft für Modernisierung zwischen der EU und Russland eingeleitet und das Abkommen zwischen der Regierung der Russischen Föderation und der Europäischen Union über den Schutz von Verschlusssachen angenommen wurde,
D. in der Erwägung, dass der Beitritt der Russischen Föderation zur Welthandelsorganisation einen wesentlichen Beitrag zur weiteren Verbesserung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Russland und der Europäischen Union leisten und einen Investitionsanreiz darstellen würde,
E. in der Erwägung, dass die Sicherheit der Energieversorgung eine der größten Herausforderungen für Europa und einer der wichtigsten Bereiche der Zusammenarbeit mit Russland ist; in der Erwägung, dass die EU und Russland am 16. November 2009 ein Memorandum zur Verstärkung des Frühwarnmechanismus im Sinne einer besseren Verhütung und Bewältigung von Energiekrisen unterzeichnet haben; in der Erwägung, dass gemeinsame Anstrengungen unternommen werden müssen, um sowohl die bereits bestehenden als auch die noch auszubauenden Energieübertragungssysteme vollständig und effizient zu nutzen,
F. in der Erwägung, dass es wichtig ist, dass die EU mit einer Stimme spricht, sich solidarisch zeigt und Einigkeit in ihren Beziehungen zur Russischen Föderation an den Tag legt und diese Beziehungen auf gegenseitige Interessen und gemeinsame Werte stützt,
G. in der Erwägung, dass in Bezug auf die Achtung und den Schutz der Menschenrechte sowie die Achtung gemeinsam vereinbarter demokratischer Grundsätze, Regeln und Verfahren weiterhin Besorgnis über die Entwicklungen in der Russischen Förderation besteht; in der Erwägung, dass die Russische Föderation Vollmitglied des Europarats und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa ist und sich damit den Grundsätzen der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte verpflichtet hat,
H. in der Erwägung, dass die EU und Russland gemeinsam eine aktive Rolle bei der Schaffung von Frieden und Sicherheit auf dem europäischen Kontinent, insbesondere in der gemeinsamen Nachbarschaft spielen und sich gemeinsam dafür einsetzen können und sollten, dass eine friedliche, völkerrechtliche Lösung des anhaltenden Konflikts in der gemeinsamen Nachbarschaft (im Südkaukasus und in der Republik Moldau) erreicht wird,
I. in der Erwägung, dass die Unterzeichnung des neuen Vertrags über die Verminderung und Begrenzung nuklearstrategischer Waffen (START) zwischen der Russischen Föderation und den Vereinigten Staaten vom 8. April 2010 und die Annäherung in den Fragen der Nichtverbreitung und des Iran-Problems, des Nahost-Friedensprozesses sowie Afghanistans/Pakistans einen Beweis für das verbesserte Klima des Dialogs mit Russland bei bestimmten Aspekten der Außen- und Sicherheitsbeziehungen darstellt,
1. bekräftigt seine Überzeugung, dass Russland weiterhin einer der wichtigsten Partner der Europäischen Union beim Aufbau einer strategischen Zusammenarbeit ist, mit dem die EU nicht nur Wirtschafts- und Handelsinteressen gemeinsam hat, sondern auch das Ziel, in der gemeinsamen Nachbarschaft und auf der internationalen Bühne eng zusammenzuarbeiten;
2. stellt fest, dass beim Gipfeltreffen von Rostow am Don gemeinsame Herausforderungen im Vordergrund standen, die sowohl die EU als auch Russland zu bewältigen haben (wie etwa die Wirtschaftskrise, der Klimawandel, Energie- und Energiesicherheitsfragen, das langfristige Ziel einer visafreien Einreise zwischen der EU und Russland sowie internationale und regionale Fragen);
3. begrüßt den Beschluss des Gipfeltreffens zwischen der EU und Russland vom 1. Juni in Rostow am Don, die Partnerschaft für Modernisierung offiziell einzuleiten, zu der folgende Schwerpunkte gehören: Ausweitung der Möglichkeiten für Investitionen in wachstums- und innovationsträchtige Schlüsselsektoren, Verstärkung und Vertiefung der bilateralen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen und Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen; Förderung der Anpassung der technischen Vorschriften und Standards sowie ein hohes Maß von Achtung der Rechte an geistigem Eigentum; Verbesserungen im Verkehrswesen; Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß und von Energieeffizienz sowie internationaler Verhandlungen zur Bekämpfung des Klimawandels; Verstärkung der Zusammenarbeit in den Bereichen Innovation, Forschung und Entwicklung sowie Raumfahrt; Sicherstellung einer ausgewogenen Entwicklung durch Bewältigung der regionalen und sozialen Auswirkungen der wirtschaftlichen Umstrukturierung; Sicherstellung des wirkungsvollen Funktionierens der Justiz und Intensivierung der Korruptionsbekämpfung; Förderung von Begegnungen innerhalb der Bevölkerung und Stärkung des Dialogs mit der Zivilgesellschaft im Sinne einer stärkeren Einbindung Einzelner sowie der Geschäftswelt; fordert die Kommission und die russische Regierung auf, die Partnerschaft für Modernisierung detaillierter auszugestalten; begrüßt die Verpflichtung von Präsident Medwedjew, die Modernisierung Russlands im 21. Jahrhundert auf demokratische Werte und Rechtstaatlichkeit, den Aufbau einer diversifizierten, dynamischen Volkswirtschaft und die Förderung der aktiven Einbindung der Zivilgesellschaft zu gründen;
4. bekräftigt die Verpflichtung der EU, hart an der finanziellen Konsolidierung und Wettbewerbsfähigkeit zu arbeiten und die Wirtschaftsstrukturen sowie das Wachstum im Rahmen der Strategie Europa 2020 zu stärken; betont, dass es darauf vertraut, dass die Partnerschaft für Modernisierung die Reformen fördern und den Beziehungen zwischen der EU und Russland neue Impulse geben, die gegenseitige lukrative Zusammenarbeit in den Bereichen Handel, Energie und Energiesicherheit weiterentwickeln und gleichzeitig zum globalen wirtschaftlichen Wiederaufschwung beitragen wird;
5. bringt seine Unterstützung für eine pragmatischere Entwicklung der künftigen Beziehungen zu Russland zum Ausdruck, bei der das Hauptaugenmerk nach wie vor darauf liegen soll, dass das neue Abkommen zwischen der EU und Russland beizeiten geschlossen wird und der Schwerpunkt auf eine klar umrissene praktische Zusammenarbeit, gemeinsame Projekte und die Umsetzung der bislang eingegangenen Verpflichtungen und Vereinbarungen gesetzt wird; stellt fest, dass in den neun Gesprächsrunden über ein neues Abkommen zwischen der EU und Russland Fortschritte erzielt wurden, und fordert die jeweiligen Seiten auf, die beiden Seiten zutiefst gemeinsamen Werte und Interessen zur Grundlage zu nehmen;
6. bekräftigt erneut seine Unterstützung für das Ziel eines Beitritts von Russland zur Welthandelsorganisation, der für die Unternehmen auf beiden Seiten gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen und in hohem Maße die russischen Bemühungen unterstützen wird, eine moderne, diversifizierte und auf Spitzentechnologie ausgerichtete Volkswirtschaft aufzubauen; fordert Russland auf, die Schritte einzuleiten, die zur Beseitigung der noch bestehenden Hindernisse für den Beitrittsprozess erforderlich sind;
7. bekräftigt die Verpflichtung zu dem langfristigen Ziel der visafreien Einreise zwischen der EU und Russland, die von der Substanz und den praktischen Fortschritten her Schritt für Schritt durchgeführt werden soll; fordert die Kommission und die russische Regierung auf, endlich mit der Aufstellung einer Liste gemeinsamer Schritte hin zu einer Regelung zur visafreien Einreise zu beginnen;
8. betont die Bedeutung einer Zusammenarbeit im Energiebereich sowohl für Russland als auch für die EU, da diese eine potenzielle Gelegenheit für eine weitere Handelskooperation und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der EU und Russland bietet; betont, dass die Grundsätze der Interdependenz und der Transparenz ebenso Grundlage dieser Zusammenarbeit sein sollten wie ein gleichberechtigter Zugang zu Märkten, Infrastrukturen und Investitionen; nimmt mit Interesse die Vereinbarung vom 21. April 2010 zur Kenntnis, mit der Rabatte auf den Preis des an die Ukraine im nächsten Jahrzehnt zu liefernden russischen Gases festgesetzt werden, wodurch sich ein gewisses Maß an Sicherheit und Vorhersehbarkeit im Prozess der Übertragung der Energielieferungen ergibt;
9. fordert den Rat und die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Grundsätze der Energiecharta und das ihr beigefügte Transitprotokoll in ein neues Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und Russland aufgenommen werden;
10. nimmt mit Interesse die Diskussionen über den Klimawandel und die Art und Weise einer konkreten Zusammenarbeit hinsichtlich Maßnahmen zum Abbau von Treibhausgasen, der Energieeffizienz und des Ausbaus nachhaltiger Energieträger zur Kenntnis; betont die Notwendigkeit eines Konsenses zu der Frage der Fortführung des internationalen Verhandlungsprozesses zum Thema Klimawandel in Vorbereitung der Konferenz von Cancún (Dezember 2010);
11. unterstreicht die Bedeutung des ständigen Meinungsaustausches über die Menschenrechte mit Russland im Rahmen der Konsultationen EU-Russland über Menschenrechtsthemen als Möglichkeit zur Konsolidierung unserer Interoperabilität in allen Bereichen der Zusammenarbeit und fordert eine Verbesserung der Ausgestaltung dieser Treffen, um ihre Wirksamkeit sicherzustellen, wobei besonderes Augenmerk auf das gemeinsame Vorgehen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu richten ist und ein wirksamer Beitrag des Europäischen Parlaments, der Staatsduma und der im Bereich der Menschenrechte tätigen Nichtregierungsorganisationen zu diesem Prozess ermöglicht werden sollte, ganz gleich ob der Dialog in Russland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union stattfindet; fordert die Behörden Russlands auf, die Sicherheit derjenigen, die sich für die Menschenrechte engagieren, sicherzustellen;
12. nimmt die jüngsten legislativen Entwicklungen in Russland zur Kenntnis, und zwar die Ratifizierung des Protokolls Nr. 14 des Europäischen Übereinkommens über Menschenrechte, die Zunahme von Gerichtsprozessen unter Beteiligung Geschworener im ganzen Land und die Bestätigung des Moratoriums bei der Todesstrafe; verweist erneut auf die Besorgnis angesichts der Lage im Nordkaukasus und der Reform des Strafvollzugssystems;
13. stellt mit Befriedigung fest, dass vor dem G20-Gipfeltreffen in Toronto zwischen der EU und Russland Konsens über die Reform des Finanzsystems hergestellt worden ist, und erwartet, dass auf dem Gipfeltreffen Mittel und Wege zur Verringerung systemischer Risiken erörtert und eine Einigung über den Grundsatz hergestellt wird, dass die Finanzinstitutionen die Kosten künftiger Finanzkrisen mittragen sollten;
14. fordert die Präsidentschaft, den Rat und die Kommission auf, gemeinsame Initiativen mit der russischen Regierung weiterzuverfolgen, mit denen Sicherheit und Stabilität in der gemeinsamen Nachbarschaft gestärkt werden sollen, insbesondere durch gemeinsame Maßnahmen zur Lösung des Konflikts in der Republik Moldau und der außergewöhnlichen Umstände im Südkaukasus bei gleichzeitiger Erfüllung aller bestehenden Verpflichtungen;
15. fordert die EU-Mitgliedstaaten und die Russische Föderation auf, Verhandlungen über eine OSZE-Reform als Teil einer neuen, breit angelegten Sicherheitslösung für Europa aufzunehmen;
16. begrüßt die konstruktive Rolle der Russischen Föderation bei der Gestaltung des Entwurfs der Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Iran;
17. begrüßt die Unterzeichnung des neuen Vertrags über die Verminderung und Begrenzung nuklearstrategischer Waffen (START) zwischen der Russischen Föderation und den Vereinigten Staaten vom 8. April 2010; stellt mit Befriedigung fest, dass im fortdauernden Dialog zwischen der Russischen Föderation und den Vereinigten Staaten über Sicherheitsfragen, einschließlich den Raketenabwehrschirm, Fortschritte erzielt wurden;
18. dringt darauf, dass die Regierungen sowohl Russlands als auch der Vereinigten Staaten die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten voll und ganz an den Diskussionen über die Bewertung der Sicherheitsrisiken einbeziehen und damit zu Frieden und Stabilität in der Welt und insbesondere in Europa beitragen;
19. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Russischen Föderation, dem Europarat und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte dieses Datums, P7_TA(2009)0064.