Entschließungsantrag - B7-0353/2010Entschließungsantrag
B7-0353/2010

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu Leitinitiativen der Strategie „EU 2020“

14.6.2010

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Corien Wortmann-Kool, Peter Liese, Richard Seeber, Pilar del Castillo Vera, Andreas Schwab, Jean-Paul Gauzès, Csaba Őry, Othmar Karas, Marian-Jean Marinescu, Lambert van Nistelrooij, Albert Deß im Namen der PPE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0348/2010

Verfahren : 2009/2692(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0353/2010
Eingereichte Texte :
B7-0353/2010
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Angenommene Texte :

B7‑0353/2010

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Leitinitiativen der Strategie „EU 2020“

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Erklärungen des Rates und der Kommission zu Leitinitiativen der Strategie „EU 2020“,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. mit Bedauern darüber, dass die Ziele der Lissabon-Strategie aufgrund einer schwachen Governance-Struktur und fehlender Rechenschaftspflicht der Mitgliedstaaten nicht erreicht wurden, in der Erwägung, dass insbesondere angesichts der derzeitigen Wirtschaftskrise eine effiziente Strategie für Wachstum und Beschäftigung in der EU dringend erforderlich ist,

B.  in der Erwägung, dass sowohl die Europäische Union als auch die Mitgliedstaaten größere Anstrengungen zur Berücksichtigung der externen Dimension der globalen Wettbewerbsfähigkeit der Union unternehmen sollten, um eine wirtschaftliche und soziale Stagnation zu vermeiden, wie sie bereits anderswo zu verzeichnen ist, beispielsweise aufgrund der Überalterung der Gesellschaft,

C. in der Erwägung, dass – wenn Ergebnisse erzielt werden sollen – die Aufgaben und die Zuständigkeiten in Europa auf gut organisierte Art und Weise zwischen der europäischen, der nationalen, der regionalen und der lokalen Verwaltungsebene aufgeteilt werden müssen, in der Erwägung, dass sich alle Verwaltungsebenen auf höchste Qualität und Rechenschaftspflicht gründen müssen, und dass die wichtigsten Triebkräfte des Wandels – Unternehmen und Universitäten, die partnerschaftlich mit lokalen und regionalen Behörden und der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten – eine wesentliche Rolle beim neuen Umsetzungsmechanismus spielen sollten,

D. in der Erwägung, dass die demographische Krise und ihre Folgen unbedingt berücksichtigt werden müssen, sowie in der Erwägung, dass künftige Generationen nicht geopfert werden sollten, um die Errungenschaften der vorhergehenden Generationen aufrechtzuerhalten, und dass ein demographischer Aufschwung gefördert und eine familienfreundliche Politik eingeführt werden muss,

Wachstum: BESCHÄFTIGUNG UND WETTBEWERBSFÄHIGKEIT

1.  betont, dass das wesentliche Ziel Wachstum sein muss; stellt fest, dass es ohne Wachstum keine Beschäftigung gibt und auch keinen Ausweg aus der Krise der öffentlichen Finanzen und der finanziellen Ergebnisse von Unternehmen; weist darauf hin, dass Wirtschaftswachstum die Grundvoraussetzung für das Funktionieren der Sozialschutzsysteme ist; betont, dass die Krise die Chancen für das Wirtschaftswachstum in Europa schwer beeinträchtigt und daher rasch wieder ein bedeutendes Wachstum erreicht werden muss;

2.  weist darauf hin, dass Strukturreformen erforderlich sind, um die grundlegenden Schwächen der europäischen Wirtschaft zu überwinden, wie etwa rasch steigende Schulden und Defizite, geringe Produktivität und mangelnde Wettbewerbsfähigkeit; ist der Ansicht, dass öffentliche Mittel viel effizienter eingesetzt werden müssen; betont, dass solche Strukturreformen auf folgende Ziele ausgerichtet sein müssen: unternehmensfreundliches ordnungspolitisches Umfeld, effizientes Regieren, nicht wettbewerbsverzerrende Besteuerung, hohe Beschäftigungsquote, insbesondere bei Frauen, sowie ein gutes Bildungssystem; stellt fest, dass alle diese Faktoren notwendige Voraussetzungen für Wachstum sind;

3.  ist der Ansicht, dass der neue Wachstumsmotor zur Stärkung der europäischen – wirtschaftlichen, sozialen und territorialen – Kohäsion beitragen muss, wie in Artikel 4 Absatz 2c des Vertrags vorgesehen; stellt fest, dass die Ausrichtung auf die Kohäsion keine Kosten verursacht, sondern ungenutztes Potenzial ausschöpft, die Grundlagen des Wachstums erweitert und europäisches soziales Kapital schafft; weist darauf hin, dass Innovation, die Produktivitätsgewinne erbringen und technische Optionen sowie neue Nachfrage und Märkte schaffen kann, die Konzentration auf lokale und regionale Aspekte sowie einen integrierten lokalen Ansatz für Investitions- und Wachstumsmaßnahmen erfordert;

4.  bedauert, dass es nicht möglich ist, unter Haushaltsgesichtspunkten eindeutig die finanziellen Auswirkungen der Leitinitiativen der Strategie EU 2020 auf den Entwurf des Haushaltsplans 2011 zu ermitteln; verleiht daher seinen ernsthaften Bedenken Ausdruck, ob eine angemessene Finanzierung dieser Leitinitiativen sichergestellt werden kann; fordert, dass die Kommission noch vor den Trilog-Gesprächen im Juni die genauen Haushaltslinien vorlegt, unter die einzelnen Leitinitiativen fallen;

5.  bekräftigt seine Forderungen nach einem integrativeren und wettbewerbsfähigeren Arbeitsmarkt; ist der Auffassung, dass eine Neustrukturierung der Sozialversicherungssysteme erforderlich ist, um sicherzustellen, dass ein Arbeitsplatzwechsel nicht zu einer Verminderung des Sozialschutzes führt, dass eine befristete Umschulung für einen anderen Arbeitsplatz nicht zu Lohneinbußen führt und dass beim Flexicurity-Ansatz nicht einseitig der Schwerpunkt auf Arbeitsmarktflexibilität gelegt wird;

6.  ist davon überzeugt, dass die Landwirtschaft und die Forstwirtschaft mit dem richtigen Regelungsrahmen und angemessenen Haushaltsmitteln eine wichtige Rolle in der europäischen Gesamtstrategie zur Sicherung der wirtschaftlichen Erholung spielen, gleichzeitig einen Beitrag zur Ernährungssicherheit in der EU und weltweit leisten, ländliche Gegenden, die 90 % des Gebiets der EU ausmachen, erhalten, Vorteile für die Umwelt sichern und einen wichtigen Beitrag zur Suche nach alternativen Energiequellen leisten können;

KMU in einer sozialen Marktwirtschaft

7.  betont, dass die EU KMU und Unternehmensgeist fördern sollte, da sie für die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen grundlegend sind; ist der Ansicht, dass verwaltungstechnische und ordnungspolitische Auflagen und Vorschriften vereinfacht werden sollten, so dass KMU stärker wachsen können, indem sie ihre Erzeugnisse bzw. Dienstleistungen frei den 500 Millionen Verbrauchern anbieten, die den Binnenmarkt der EU bilden, sowie dass die Bürokratie weiter abgebaut werden muss; betont zudem, wie wichtig es ist, den „Small Business Act“ durch politische Bemühungen auf allen Ebenen umfassend umzusetzen;

8.  betont, dass KMU das Rückgrat unserer sozialen Marktwirtschaft bilden, Arbeitsplätze schaffen und eine wesentliche Rolle bei der Stärkung des Wirtschaftswachstums spielen; ist der Ansicht, dass deshalb weiteren Reformbemühungen Priorität eingeräumt werden sollte, wie etwa der weiteren Umsetzung der Deregulierungsziele und KMU-freundlicher Rechtsvorschriften, wodurch ein florierendes Umfeld für Unternehmensgründungen geschaffen, Unternehmertum gefördert und der Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten verbessert würde; vertritt ferner die Auffassung, dass die Strategie EU 2020 Zielvorgaben und Initiativen umfassen sollte, um ein höheres Durchschnittsniveau von privatem Beteiligungskapital und Risikokapital in Unternehmen zu fördern;

9.  verlangt, dass ein fruchtbares, unternehmensfreundliches Umfeld für EU-Unternehmen geschaffen wird, indem effiziente und weniger belastende Rahmenbedingungen festgelegt werden, die es der Industrie und KMU ermöglichen, ihre Tätigkeiten auszuüben und Innovation zu betreiben, während für die Industrie technische Optionen bestehen bleiben und ein angemessener Zugang zu Ressourcen sowie deren effizienter Einsatz sichergestellt werden;

10. weist darauf hin, dass Kleinstunternehmen oft eine Lösung gegen fehlende Beschäftigungsmöglichkeiten bieten; ist der Ansicht, dass die Gründung eines Unternehmens oft der Weg zum Erfolg trotz gesellschaftlicher Stagnation ist, dass die erste Voraussetzung für die Entwicklung von KMU ihre Fähigkeit ist, angemessene Mittel für ihre Tätigkeit zu mobilisieren, und dass die Beibehaltung von Garantiemechanismen für KMU, dynamische Zweitmärkte und ein Bankensektor, der die Wirtschaftstätigkeit in Europa fördert, wesentliche Bedingungen für die Entwicklung von KMU sind;

11. fordert die Kommission auf, praktische Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu den Finanzierungsmöglichkeiten vorzulegen, insbesondere im Hinblick auf eine bessere Verfügbarkeit von Risikokapital, und den Rückstand im Bereich der vorkommerziellen öffentlichen Auftragsvergabe aufzuholen;

Zur Vollendung des Binnenmarkts ehrgeizigere Initiativen erforderlich

12. unterstreicht, dass der Binnenmarkt als eine der wichtigsten Triebkräfte des Wachstums in Europa noch immer nicht vollendet ist; weist darauf hin, dass angesichts der Tatsache, dass es noch immer Hindernisse für den freien Verkehr von Personen, Gütern, Dienstleistungen und Kapital gibt, weitere Bemühungen der europäischen Institutionen notwendig sind, um einen fairen, besseren, stärker auf Wettbewerb ausgerichteten und effizienteren Binnenmarkt zu schaffen; ist ferner der Ansicht, dass die Beseitigung von infrastruktureller Engpässen auf nationaler und europäischer Ebene das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts ermöglichen und das Wirtschaftswachstum ankurbeln wird;

13. betont, dass der Binnenmarkt in der Strategie nicht nur als Mittel zur Erreichung der Ziele, sondern selbst als Ziel angesehen werden sollte; ist der Ansicht, dass eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der Frage der fehlenden Querverbindungen in der Strategie erforderlich ist, da dies die Conditio sine qua non für die Wirksamkeit aller anderen internen Politiken ist;

14. begrüßt den Bericht von Mario Monti zum Binnenmarkt; fordert die Kommission auf, einen „Binnenmarktakt“ zu erstellen, der sowohl legislative als auch nichtlegislative Initiativen aus allen Bereichen umfasst, die darauf abzielen, die angestrebte nachhaltige und in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft zu verwirklichen;

15. weist darauf hin, dass Unternehmen und Unternehmer eine echte Chance haben müssen, sich zu vergrößern und ihre Dienstleistungen bzw. Erzeugnisse an die 500 Millionen Verbraucher in Europa zu verkaufen; stellt fest, dass der Binnenmarkt bislang bei der Erleichterung und Ankurbelung der Entwicklung der Dienstleistungswirtschaft in Europa versagt hat; ist der Ansicht, dass der Handel mit Gütern zwar wichtig ist, die Dienstleistungswirtschaft jedoch die Zukunft ist und es daher von wesentlicher Bedeutung ist, dass der Binnenmarkt für Dienstleistungen reibungslos funktioniert;

16. hält es für wichtig, dass in der Strategie EU 2020 Folgendes berücksichtigt wird:

      •  Ausweitung und umfassende Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie, beispielsweise im Bereich der Gesundheitsdienste usw.;

      •  Erleichterung des grenzüberschreitenden Handels durch eine Überarbeitung der Richtlinie zum elektronischen Geschäftsverkehr;

      •  umfassende Umsetzung der dritten Postdienst-Richtlinie;

      •  Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für die MwSt.;

      •  Gewährleistung, dass KMU in ganz Europa tätig sein können, indem ihnen durch die gegenseitige Anerkennung Zugang gewährt und die Bürokratie verringert wird;

 

17. betont, dass der freie Handel und der Zugang zum Weltmarkt als wesentliche Grundlagen beibehalten werden müssen und kein protektionistischer Weg eingeschlagen werden darf; weist darauf hin, dass sich innovative Unternehmer und Unternehmen nur in einem freien und globalen Markt entwickeln können;

18. betont, dass die Kommission ihre Handelsstrategie für die EU 2020 so ausgestalten sollte, dass die Handelspolitik der EU zu einem echten Instrument zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung weltweit wird, und dass sie frühzeitig einen offenen Dialog mit dem Parlament und der Zivilgesellschaft über die Prioritäten der EU für die Zeit nach Doha und insbesondere über die Sozial- und Umweltstandards und die WTO-Reform vorsehen sollte;

Innovationsunion: FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG UND INNOVATIONSTECHNOLOGIE – NEUE QUALIFIKATIONEN UND NEUE ARBEITSPLÄTZE

19. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, am Gesamtziel 3 % des BIP für F&E festzuhalten; fordert die Mitgliedstaaten auf, das Synergiepotenzial der Fonds der Kohäsionspolitik und der Fonds für FuE besser auszuschöpfen und dafür zu sorgen, dass die angewandte Forschung in Europa effizienter erfolgt, wozu unbedingt die bestehenden Strukturen rationeller gestaltet werden müssen; ist der Ansicht, dass sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor ein forschungs- und innovationsfreundlicheres Klima geschaffen werden sollte; fordert die Kommission auf, praktische Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Finanzierungen zu treffen, insbesondere mit Blick auf eine bessere Verfügbarkeit von Risikokapital;

20. fordert, dass das Innovationspotenzial der europäischen wissensgestützten Wirtschaft dadurch erhöht werden muss, dass mehr in Grundlagenforschung und angewandte FuE im Zusammenhang mit den wesentlichen gesellschaftlichen Herausforderungen investiert und eine breit angelegte Innovationspolitik entworfen wird, die alle verbundenen Politikbereiche umfasst;

21. bedauert, dass es keinen echten Binnenmarkt für Innovationen in der EU gibt, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen in diesem Bereich aufeinander abzustimmen, insbesondere in Bezug auf eine zeitnahe Einigung über ein Gemeinschaftspatent und ein einheitliches Patentgerichtssystem, und betont die Bedeutung der Normung für die Entwicklung innovativer Produkte;

22. ist der Auffassung, dass in der heutigen Weltwirtschaft Know-how wesentlich für die wirtschaftliche Entwicklung ist und die besten Voraussetzungen für die Umwandlung unserer Gesellschaft in eine wissensgestützte Gesellschaft geschaffen werden müssen;

23. stellt fest, dass Folgendes unbedingt in der Strategie EU 2020 berücksichtigt werden muss:

      •  engere Zusammenarbeit zwischen europäischen Forschern durch die Einführung von Forschungsgutscheinen, durch die Mittel für die Forschung bereitgestellt werden, wenn ein Forscher an einer Universität in einem anderen Mitgliedstaat tätig ist, was zur Schaffung von Exzellenzzentren und unabhängigen Universitäten sowie zu einer größeren Mobilität unter Forschern beiträgt und mehr Forscher aus anderen Kontinenten anziehen würde;

      •  Öffnung der europäischen Universitäten für Wettbewerb und für Studenten aus ganz Europa;

      •  Aufstockung der für FuE bereitgestellten Mittel (im 8. Forschungsrahmenprogramm);

      •  angemessene Schulung von gering qualifizierten Arbeitnehmern, damit sie die erforderlichen Qualifikationen für eine moderne wissensbasierte Wirtschaft entwickeln;

 

24. fordert die Kommission auf, die Synergieeffekte zwischen den verschiedenen Gemeinschaftsinstrumenten zur Unterstützung von Forschung und Innovation (wie etwa Strukturfonds, CIP-Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation und Forschungsrahmenprogramm) zu verstärken und umfassende und ehrgeizige Vorschläge zur Verringerung der Bürokratie und unnötiger Auflagen im Zusammenhang mit diesen Instrumenten vorzulegen;

25. begrüßt die Einrichtung dreier neuer europäischer Innovationspartnerschaften in den Bereichen Ökowirtschaft, Schlüsseltechnologien und Technologien für Senioren;

26. betont, dass diese Sektoren wirksam zum Ziel des ökologischen Wachstums beitragen können, insbesondere durch größeren Einsatz von umweltfreundlichen landwirtschaftlichen Praktiken und durch den Einsatz und die Förderung neuer Technologien, insbesondere Biotechnologie und grüne Chemie;

27. ist überzeugt, dass der gemeinschaftliche Fischereisektor eine wichtige Rolle für die Proteinversorgung künftiger Generationen spielen wird; weist darauf hin, dass die künftige Fischereipolitik zu diesem Zweck mehr Investitionen für zielgerichtete Forschung benötigt, um die Wettbewerbsfähigkeit des Fischerei- und Aquakultursektors im Rahmen ökologischer Nachhaltigkeit zu garantieren;

Jugend in Bewegung: ALLGEMEINE UND BERUFLICHE Bildung und LEBENSLANGES LERNEN

28. fordert die Mitgliedstaaten auf, sich die in der Mitteilung der Kommission zu „Europa 2020“ dargelegten ehrgeizigen Ziele zu eigen zu machen, wonach bis 2020 die Schulabbrecherquoten unter 10 % der jeweiligen Altersgruppe liegen sollten und mindestens 40 % der Bevölkerung einen Hochschulabschluss oder gleichwertigen Abschluss besitzen sollten;

29. unterstützt klar die Entscheidung der Kommission, eine der Leitinitiativen der Strategie EU 2020 der Jugend und der allgemeinen und beruflichen Bildung zu widmen, und ist der Ansicht, dass dies einen starken Anreiz für die Entwicklung einer umfassenden Jugendstrategie schaffen wird; betont in diesem Zusammenhang, dass das Parlament ebenfalls die Jugend als eine seiner Hauptprioritäten für den Haushaltsplan 2011 festegelegt hat, und bekräftigt seine Absicht, alle großen Programme im Hinblick auf ihre Finanzierung zu unterstützen;

30. begrüßt das neue Instrument des strukturierten Dialogs zur Berücksichtigung der Forderungen von Jugendlichen im Bereich Beschäftigung und soziale Eingliederung; hält es für äußerst wichtig, unterschiedlichste nationale Akteure einzubeziehen und Zwischendaten für eine nachhaltige Entwicklung bekanntzugeben;

31. betont, dass noch stärkere Verbindungen zwischen Bildungsbereich und Arbeitsmarkt geschaffen werden müssen, um zu gewährleisten, dass unser Bildungssystem durch seine verschiedenen Programme einen klaren, gangbaren „Weg zur Arbeit“ für junge wie für alte Europäer bietet;

32. betont, dass im Mittelpunkt die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und das Bemühen stehen sollten, Qualifikationen und Bedürfnisse des Marktes effektiv in Einklang zu bringen, und dass öffentlich-private Partnerschaften im Bildungswesen ausgebaut werden müssen; ist ferner der Auffassung, dass die grenzüberschreitende Mobilität für Studierende und Wissenschaftler durch Austauschmaßnahmen und Praktika dazu beitragen sollte, hervorzuheben, wie wichtig es ist, die internationale Attraktivität der europäischen Hochschuleinrichtungen zu steigern; stellt fest, dass das Festhalten an dem Ziel, 3 % des BIP für FuE auszugeben, einen Impuls für Innovation durch Forschung und Hochschulbildung gibt;

33. ist der Ansicht, dass die Hochschulbildung eine wesentliche Triebkraft für wirtschaftliche und soziale Entwicklung sowie Innovation und Wachstum ist; weist darauf hin, dass daher größeres Gewicht auf Maßnahmen im Anschluss an den Bologna-Prozess und die Umsetzung der vereinbarten Grundsätze durch die Mitgliedstaaten im Europäischen Hochschulraum gelegt werden sollte;

EINE digitale AGENDA FÜR EUROPA

34. begrüßt die digitale Agenda, weist jedoch darauf hin, dass ihr Erfolg von konkreten und ehrgeizigen Vorschlägen abhängt und nur unter der Voraussetzung möglich ist, dass es eine klare Führung gibt, sich alle politischen Ebenen damit identifizieren und sie unter der gemeinsamen Verantwortung von EU, Mitgliedstaaten und Regionen umgesetzt wird;

35. betont, dass das reibungslose Funktionieren der digitalen Wirtschaft eine Grundvoraussetzung für das Funktionieren der gesamten EU-Wirtschaft ist; stellt jedoch fest, dass der freie Verkehr bei digitalen Diensten gegenwärtig durch die Fragmentierung der Regelungen auf nationaler Ebene behindert wird; weist darauf hin, dass die Unternehmen sich beim grenzüberschreitenden Handel zahlreichen Hindernissen gegenübersehen, insbesondere aufgrund der verschiedenen Vorschriften der Mitgliedstaaten in Bereichen wie Verbraucherschutz, Mehrwertsteuer, Verwertung elektrischer und elektronischer Geräte, besondere Produktvorschriften und Abwicklung von Zahlungsvorgängen; ist der Ansicht, dass, erst wenn dieses Problem gelöst ist, Unternehmen und Verbraucher das volle Potenzial der digitalen Wirtschaft ausschöpfen werden;

36. betont, dass den Europäern unbedingt ein Mitgestaltungsrecht in der neuen digitalen Gesellschaft verschafft, ihr Zugang zu einem stabilen und verlässlichen Breitbandnetz gewährleistet und ihre digitale Kompetenz und Nutzerrechte gefördert werden müssen, wobei der Entwicklung eines europäischen digitalen Binnenmarkts Priorität einzuräumen ist, indem der freie Verkehr digitaler Dienstleistungen ermöglicht wird und der neue Rechtsrahmen umgesetzt wird;

37. ist der Ansicht, dass die digitale Agenda enorme Möglichkeiten bietet, die zur Arbeitsplatzschaffung und zu einem nachhaltigen wirtschaftlichen Wachstum führen würden; hält es zur Erreichung dieses Ziels für erforderlich, die digitale Agenda mit der Entwicklung neuer Dienstleistungen zu verknüpfen, wie etwa elektronischer Geschäftsverkehr, Online-Gesundheitsdienste, E-Learning, Internet-Banking usw.:

      •  Harmonisierung der Vorschriften, die derzeit die Entwicklung eines europäischen digitalen Binnenmarkts behindern und in der Folge Umsetzung der neuen digitalen Dienstleistungen;

      •  Investitionen in leistungsstarke digitale Netze;

      •  Schaffung eines gemeinsamen EU-Rahmens für Urheberrechte, der die Bereitstellung digitaler Inhalte in allen 27 Mitgliedstaaten ermöglicht;

      •  Sicherstellung, dass die digitale Dividende zu realem Wirtschaftswachstum führt;

      •  Schaffung eines gesamteuropäischen Markts für Frequenzhandel, der eine echte Telekommunikationswirtschaft ermöglicht;

      •  Einleitung eines Aktionsplans für digitale Kompetenz und Integration auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten sowie Anreize für Initiativen des Privatsektors zur Schulung aller Beschäftigten im Bereich der digitalen Kompetenz;

      •  Ausarbeitung einer europäischen Charta der Bürger- und Verbraucherrechte im digitalen Umfeld;

      •  dringende Umsetzung und Durchsetzung des neuen Regelungsrahmens für elektronische Kommunikation vor der festgelegten Frist und entsprechende Ermächtigung der nationalen Regelungsbehörden;

 

38. ist der Ansicht, dass das Internet insofern eine große Herausforderung für unsere Zivilgesellschaft ist, als unsere Wirtschaft stärker wachsen und wettbewerbsfähiger werden muss; ist der Ansicht, dass es zudem ein großes Potenzial hat, Verhaltensänderungen bei den Verbrauchern auf dem ganzen Kontinent zu bewirken; hält es im Zusammenhang mit der Technologie für wichtig, dafür zu sorgen, dass der Einzelne im Mittelpunkt steht und angemessene Schutzmechanismen geschaffen werden, um zu verhindern, dass sich die Kluft zwischen folgenden Akteuren noch vertieft:

      •  größere Unternehmen und KMU;

      •  öffentliche Stellen und Privatsektor;

      •  städtische und ländliche Gebiete, Insel- und Berggebiete und abgelegene Gebiete;

      •  elektronischer Handelsverkehr im In- und Ausland;

 

39. vertritt die Ansicht, dass die Kreativwirtschaft auch eine wichtige Rolle im digitalen Umfeld spielt, da sie die kulturelle Vielfalt und unterschiedlichen Werte in der EU widerspiegelt;

Ressourcenschonendes Europa

40. fordert, dass die Verfügbarkeit erschwinglicher und diversifizierter klimafreundlicher Energiequellen sowie der Zugang dazu sichergestellt werden, indem ein integrierter Energiemarkt vollständig umgesetzt, die europäische Energieinfrastruktur – insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energieträger und anderer Energiequellen mit geringem Kohlendioxidausstoß – ausgebaut und die Energieeffizienz in allen maßgeblichen Bereichen gefördert wird;

41. weist darauf hin, dass die europäische Industrie in vielen Bereichen zu 100 % von Einfuhren industrieller Nichtenergie-Rohstoffe abhängig ist und die Preise der Rohstoffe in den letzten Jahren insbesondere aufgrund der rasch zunehmenden Nachfrage durch Schwellenländer und verschärft durch Spekulation erheblich gestiegen sind; hält es für wesentlich, dass die EU ihre Politik zu diesem Zweck stärkt und einen kohärenten politischen Ansatz entwickelt, der den fairen Zugang zu Rohstoffen für die Industrie gewährleistet und alle maßgeblichen Politikbereiche umfasst (Außen-, Handels-, Umwelt-, Entwicklungs- sowie Forschungs- und Innovationspolitik);

42. ist der Auffassung, dass das Transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-T) als Mittel zur Gewährleistung des effizienten Transports von Menschen und Ressourcen ein Eckstein der Wirtschaft der Union ist und die Schaffung von Arbeitsplätzen und die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU auf dem Weg aus der Rezession erheblich ankurbelt; ist der Ansicht, dass dies eine erhebliche Anhebung der Mittel und ein stärkeres Engagement für das TEN-T-Programm erfordert; betont, dass vereinbarte TEN-T-Vorhaben unverzüglich umgesetzt werden müssen; fordert die Kommission auf, von den Mitgliedstaaten die Erfüllung ihrer diesbezüglichen Verpflichtungen zu verlangen;

43. weist darauf hin, dass eine bessere und effiziente Koordinierung der europäischen Infrastruktur sowohl in Bezug auf die jeweiligen Verkehrsträger als auch zwischen ihnen ein Schlüsselelement der EU-Verkehrspolitik ist; stellt fest, dass die Vollendung und der Ausbau der TEN-T-Netze und Verbundnetze zwischen den TEN-T-Vorhaben und Drittländern (insbesondere in Osteuropa) die bestehenden Engpässe überwinden müssen, die den europäischen Verkehrsbinnenmarkt nach wie vor behindern; ist der Ansicht, dass der Ausbau multimodaler Plattformen die Umsetzung der umfassenden Ko-Modalität beschleunigen wird und dass eine solche koordinierte Umsetzung von Infrastrukturen auf der Grundlage wissenschaftlicher Analysen von Hochrisikoereignissen den Umweltschutz, bessere Sozial- und Beschäftigungbedingungen für Arbeitnehmer sowie die Sicherheit der Passagiere gewährleisten wird;

44. ist der Ansicht, dass die Senkung des Kohlendioxidausstoßes im Verkehrssektor eine wesentliche Herausforderung für die Verkehrspolitik sowie eine grundlegende Voraussetzung dafür ist, dass die Union ihre Umweltziele erreichen kann und dass sichergestellt werden kann, dass sie an vorderster Front an der Entwicklung innovativer Technologien zur Schaffung eines „einheitlichen europäischen Verkehrsraums“ für ihre Bürger beteiligt ist;

Saubere und effiziente Energie: ENERGIEEFFIZIENZ ALS ZIEL DER EU

45. ist der Ansicht, dass die EU ihre Führungsrolle bei Technologien für eine nachhaltige Wirtschaft und ihren Wettbewerbsvorteil in diesem Bereich bewahren sollte, wozu konkrete Maßnahmen, ehrgeizige Ziele und angemessene Finanzmittel erforderlich sind;

46. betont die bereits rechtsverbindliche Zusage der EU, die CO2-Emissionen bis 2020 um mindestens 20 % zu senken, und ist der Auffassung, dass die EU ihre Bereitschaft deutlicher bekanntgeben sollte, zu einer 30-prozentigen Verringerung der Treibhausgasemissionen überzugehen, sofern die anderen Ländern bereit sind, sich ebenfalls zu angemessenen Maßnahmen zu verpflichten; weist darauf hin, dass der Fortschritt hin zu einer nachhaltigen und energieeffizienten sozialen Marktwirtschaft anhand klarer und objektiver Indikatoren gemessen werden muss; erklärt, dass die Ziele in diesem Zusammenhang realistisch und erreichbar sein sollten;

47. betont, dass nachhaltige Produktionsprozesse, kombiniert mit einer effizienten Ressourcenbewirtschaftung, einer integrierten Energiepolitik und einem weiteren Ausbau erneuerbarer Energiequellen die EU nicht nur in die Lage versetzen werden, ihre Klima- und Umweltziele zu erreichen, sondern auch einen starken Produktionsstandort Europa zu bewahren sowie Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung zu steigern; weist darauf hin, dass Energieeffizienz, etwa im Bereich energieeffizienter Gebäude, nicht nur das kosteneffizienteste Mittel zur Senkung der Treibhausgasemissionen und zur Verbesserung der Energiesicherheit ist, sondern dass sie auch zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen könnte;

48. betont, dass der Energiebinnenmarkt vollendet werden muss und dass die Mitgliedstaaten aufgefordert werden müssen, das dritte Energiepaket zügig umzusetzen, um das Wirtschaftswachstum, die Öffnung der Märkte und die Stärkung der Verbraucherrechte zu fördern und die Energieversorgungssicherheit der EU zu steigern; weist darauf hin, dass bis 2020 und auch danach beträchtliche Investitionen in die Energieinfrastruktur erforderlich sein werden, insbesondere zur Modernisierung der europäischen Energienetze einschließlich der Transeuropäischen Energienetze;

49. betont, dass ein europäisches Supernetzwerk aufgebaut, intelligente Netze entwickelt und Verbundnetze geschaffen werden müssen, die zur Förderung des Energiebinnenmarkts und zur Einbeziehung eines zunehmenden Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen sowie zur Entwicklung weiterer wichtiger Infrastrukturprojekte in Drittländern, insbesondere im Mittelmeerraum und in Eurasien, notwendig sind; begrüßt die Absicht der Kommission, ein Energieinfrastruktur-Paket vorzulegen;

50. betont, dass es in Europa ohne Energieversorgungssicherheit keine wettbewerbsfähige Industrie geben wird; stellt fest, dass die Energieversorgungssicherheit der EU als Ganzes betrachtet werden muss; ist der Ansicht, dass Energieversorgungssicherheit nicht nur garantierte Lieferungen, sondern auch erschwingliche, stabile Preise bedeutet; weist darauf hin, dass es ohne beispiellose Bemühungen um die Einrichtung von Verbundnetzen und ohne die Erörterung der Frage einer Rückkehr zur Atomenergie keine Energieversorgungssicherheit geben wird;

Eine Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung

51. fordert eine Industriepolitik zur Schaffung eines optimalen Umfelds für die Erhaltung und Entwicklung eines starken, wettbewerbsfähigen und diversifizierten Industriestandorts Europa und begrüßt und betont den Umstand, dass eine solche Politik den Industriesektor als Ganzes betrifft und dass ihr wesentliches Ziel darin besteht, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen;

52. fordert, dass angemessene Rahmenbedingungen für eine neue Industriepolitik geschaffen werden; ist der Ansicht, dass die Unternehmen die Möglichkeit haben sollten, selbst unter den verschiedenen technischen Optionen zu wählen; betont, dass keine zusätzlichen ordnungspolitischen Auflagen für Unternehmen geschaffen werden sollten;

53. betont, dass eine horizontale Industriepolitik erforderlich ist, um der europäischen Industrie dauerhaft Impulse zu geben, insbesondere indem die verschiedenen Maßnahmen im Bereich der Innovation, der Forschungsfinanzierung, der Demonstrationsvorhaben, des Wettbewerbsrechts, der Binnenmarktvorschriften, der Handelspolitik und der Umweltvorschriften untersucht werden;

54. weist darauf hin, dass im Rahmen der Strategie EU 2020 Kosten und Nutzen der Umstellung auf eine nachhaltige und energieeffiziente Wirtschaft offengelegt werden sollten und dass die möglichst problemlose Anpassung der Industrie an den Strukturwandel ein Ziel der Union und der Mitgliedstaaten ist;

55. erwartet, dass eine sinnvolle und umfassende Strategie für Schlüsseltechnologien und ihre Anwendung in der Wirtschaft daher Teil der Strategie EU 2020 sein sollte; weist darauf hin, dass dies über die von der Kommission in der Initiative zur Industriepolitik angekündigte Förderung und Vermarktung von Schlüsseltechnologien hinausgehen muss;

Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut: SOZIALE EINGLIEDERUNG UND ZUSAMMENHALT

56. betont, dass eine starke und solide finanzierte Kohäsionspolitik, die alle europäischen Regionen erfasst, ein weiteres Schlüsselelement der Strategie EU 2020 sein muss; ist der Auffassung, dass diese Politik mit ihrem horizontalen Ansatz eine Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung der Ziele der Strategie EU 2020 und ebenso für den sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt in der EU ist; ist der Ansicht, dass daher die Umsetzungsvorschriften für die Kohäsionspolitik weiter vereinfacht werden sollten, um sie nutzerfreundlicher zu gestalten, wobei das Prinzip der Rechenschaftspflicht zu achten ist und dafür zu sorgen ist, dass die Kohäsionspolitik stärker auf die künftigen Herausforderungen und auch auf Wirtschaftskrisen reagieren kann;

57. bedauert, dass das Beschäftigungspotenzial älterer Menschen und von Arbeitnehmern mit Behinderungen bislang vernachlässigt wird; erwartet daher die Vorlage von Vorschlägen, wie dieses Potenzial genutzt werden kann;

58. ist der Auffassung, dass sowohl hohe Beschäftigungsraten als auch Beschäftigungsqualität zentrale Merkmale der Strategie sein müssen und dass eine stärkere Konzentration auf gut funktionierende nationale und europäische Arbeitsmärkte und auf die sozialen Bedingungen eine Priorität sein sollte, um das Wachstum und die Produktivität anzuregen und die Beschäftigungsquoten zu verbessern; vertritt ferner die Ansicht, dass die neue Strategie die Qualität von Arbeitsplätzen und menschenwürdige Arbeit stärker in den Mittelpunkt rücken und angebots- und nachfrage-orientierte Wirtschaftspolitiken so miteinander kombinieren muss, dass die Nachfrage im Arbeitsmarkt viel stärker gefördert wird;

59. ist der Meinung, dass das Altern der europäischen Bevölkerung eine Politik des lebenslangen Lernens erfordert, durch die Schulungsmöglichkeiten gefördert und die Menschen während ihres gesamten Beruflebens begleitet werden sollten; ist der Auffassung, dass es notwendig sein wird, die Zahl an Menschen, die aktiv am Arbeitsmarkt teilnehmen, konstant zu halten und die soziale Eingliederung zu verbessern;

60. stellt fest, dass unter Berücksichtigung a) der Überalterung der Bevölkerung und b) des steigenden Drucks auf die öffentlichen Finanzen und die private Produktivität der Anstieg der Ausgaben für die alternde Bevölkerung ein strukturelles Problem für die Mitgliedstaaten darstellt; weist darauf hin, dass die Europäische Union die Politik der entschiedenen Förderung des Vorsorgegrundsatzes (sowohl in medizinischer Hinsicht als auch in Sinne der Förderung eines gesünderen Lebensstils) anwenden und Dienste wie Online-Gesundheitsdienste in ihre langfristige Strategie aufnehmen sollte; ist der Ansicht, dass Gesundheitsindikatoren zu einer erheblichen Verbesserung der Wirtschaftsindikatoren beitragen werden;

61. vertritt die Auffassung, das die weltweite Krise als Möglichkeit genutzt werden sollte, die Grundlagen dafür zu schaffen, dass unser europäisches Modell der sozialen Marktwirtschaft zu einem Gesellschaftsmodell wird, das auf Nachhaltigkeit, Solidarität, Wissen, einem entscheidenden Rückgang der Armut und auf der Schaffung von Arbeitsplätzen durch angemessene Strukturreformen des Arbeitsmarkts und durch langfristige Investitionen beruht; weist darauf hin, dass mit der Strategie EU 2020 das Beschäftigungspotential, das mit dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft entsteht, umfassend genutzt werden sollte;

62. schlägt den Mitgliedstaaten aus den oben angeführten Gründen vor, im Rahmen der Governance der Strategie einen Territorialen Pakt der lokalen und regionalen Behörden für Europa 2020 zu schließen, durch den die Regionen und Städte ermuntert werden sollen, entsprechend zur Erreichung ihrer Ziele beizutragen; stellt fest, dass sich dieser Pakt auf die bestehende Plattform des Ausschusses der Regionen für die Überwachung der Strategie EU 2020 stützen könnte; fordert, dass das Europäische Parlament an diesem Prozess beteiligt wird;

63. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Europäischen Rat und der Kommission zu übermitteln.