ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der Lage auf der Koreanischen Halbinsel
14.6.2010
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Charles Tannock im Namen der ECR-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0358/2010
B7‑0358/2010
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Situation auf der Koreanischen Halbinsel
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zu der Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK),
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass das südkoreanische Kriegsschiff „Cheonan“ am 26. März 2010 infolge einer Explosion gesunken ist und dabei 46 Menschen ihr Leben verloren haben,
B. in der Erwägung, dass eine internationale Sachverständigengruppe mit Vertretern aus Südkorea, dem Vereinigten Königreich, den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien und Schweden den Untergang der „Cheonan“ untersucht hat,
C. in der Erwägung, dass die internationale Untersuchung eindeutig zu dem Ergebnis geführt hat, dass die DVRK für den Untergang verantwortlich ist, und dass als Nachweis angeführt wird, dass die während der Untersuchung gefundenen Teile eines Torpedos einem nordkoreanischen Torpedo vom Typ CHT-02D zugeordnet werden konnten,
D. in der Erwägung, dass das Verhalten der DVRK international auf breiter Front verurteilt wurde,
E. in der Erwägung, dass die Hohe Vertreterin der Europäischen Union die Versenkung der „Cheonan“ als abscheuliche und zutiefst verantwortungslose Tat verurteilt hat,
F. in der Erwägung, dass die Regierung der Volksrepublik China es bislang versäumt hat, die Versenkung der „Cheonan“ zu verurteilen,
G. in der Erwägung, dass die Republik Korea trotz der schwierigen diplomatischen Lage weiterhin humanitäre Hilfe an die DVRK leistet,
H. in der Erwägung, dass die Republik Korea den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit der Angelegenheit befasst hat,
I. in der Erwägung, dass sich die Aufnahme der Nord-Süd-Gespräche auf der Koreanischen Halbinsel im Juni 2010 zum zehnten Mal jährt,
J. in der Erwägung, dass die Regierung der DVRK nach wie vor die Menschenrechte des nordkoreanischen Volkes verletzt, einschließlich des Einsatzes von Folter und Massenhinrichtungen,
K. in der Erwägung, dass die DVRK mutmaßlich eines der Zentren für die Herstellung von Falschgeld ist,
L. in der Erwägung, dass die DVRK ihr Atomwaffenprogramm weiter ausbaut,
M. in der Erwägung, dass mit der Resolution 1928 (2010) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 7. Juni 2010 das Mandat der Sachverständigengruppe für die Überwachung der Sanktionen gegen die DVRK bis zum 12. Juni 2011 verlängert wurde,
1. fordert die Regierung der DVRK auf, die Versenkung der „Cheonan“ einzugestehen und sich dafür zu entschuldigen;
2. fordert die internationale Gemeinschaft auf, den Druck auf die DVRK aufrechtzuerhalten, damit sie ihren Verpflichtungen nach internationalem Recht nachkommt;
3. fordert die Regierung der Volksrepublik China auf, ihrer Verantwortung als ständiges Mitglied des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen gerecht zu werden und seinen erheblichen wirtschaftlichen Einfluss auf die DVRK zu nutzen, um die Spannungen auf der Koreanischen Halbinsel abzubauen;
4. fordert die Regierung der Volksrepublik China nachdrücklich auf, ihren Einfluss im Interesse einer Wiederaufnahme der Sechs-Parteien-Gespräche geltend zu machen;
5. begrüßt den stabilisierenden Einfluss, den die Streitkräfte der Vereinigten Staaten in der Region durch ihre Anwesenheit in der Republik Korea ausüben;
6. begrüßt die trotz des Verlusts von 46 Seeleuten zurückhaltende und maßvolle Reaktion der Regierung der Republik Korea auf die Ergebnisse der internationalen Untersuchung;
7. begrüßt die Entscheidung der Regierung der Republik Korea, die Lieferungen humanitärer Hilfe an die DVRK fortzusetzen;
8. fordert die internationale Gemeinschaft auf, den Druck auf die Regierung der DVRK aufrechtzuerhalten, damit sie den Verletzungen der Menschenrechte des nordkoreanischen Volkes ein Ende setzt;
9. begrüßt den Beschluss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, das Mandat der Sachverständigengruppe zu verlängern, und fordert die Regierung der DVRK auf, ihr Atomwaffenprogramm zu beenden;
10. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Nordkorea, der Regierung der Republik Korea und der Regierung der Volksrepublik China zu übermitteln.