ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der Lage auf der Koreanischen Halbinsel
14.6.2010
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Christian Ehler, Ioannis Kasoulides, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra im Namen der PPE-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0358/2010
B7‑0361/2010
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Lage auf der Koreanischen Halbinsel
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zur Koreanischen Halbinsel,
– unter Hinweis auf die Resolutionen 1718 (2006) und 1874 (2009) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen,
– unter Hinweis auf den Beschluss 2009/1002/GASP des Rates vom 22. Dezember 2009,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin Catherine Ashton vom 20. Mai 2010 zur Veröffentlichung des Berichts über den Untergang des Schiffes „Cheonan“ der Republik Korea,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Spannungen auf der Koreanischen Halbinsel nach dem Untergang des Schiffes „Cheonan“ der Republik Korea am 26. März 2010, bei dem 46 Menschen auf tragische Weise ihr Leben verloren haben, dramatisch zugenommen haben,
B. in der Erwägung, dass in den Schlussfolgerungen der gemeinsamen Ermittlungsgruppe aus koreanischen und internationalen Sachverständigen und bei der unabhängigen Prüfung durch die auf der Koreanischen Halbinsel vertretene Kontrollkommission der neutralen Staaten ein zwingender Nachweis geführt werden konnte, dass das Schiff durch einen Torpedo aus nordkoreanischer Herstellung versenkt wurde,
C. in der Erwägung, dass die Regierung der Republik Korea von jeglichen Schuldzuweisungen Abstand genommen hat, bis der Abschlussbericht und die Schlussfolgerungen der gemeinsamen Ermittlungsgruppe vorgelegt wurden,
D. in der Erwägung, dass die Republik Korea nach der Veröffentlichung des Abschlussberichts der gemeinsamen Ermittlungsgruppe sämtliche Beziehungen zur Demokratischen Volksrepublik Korea abgebrochen hat, mit Ausnahme der humanitären Hilfe für Kinder und im Hinblick auf die Tätigkeiten im Industriekomplex Kaesŏng,
E. in der Erwägung, dass die Regierung der Demokratischen Volksrepublik Korea jegliche Beteiligung am Untergang des Schiffs „Cheonan“ der Republik Korea abstreitet und für den Fall, dass die Republik Korea weitere Sanktionen verhängt, mit einem offenen Krieg gedroht hat,
F. in der Erwägung, dass die Regierung der Republik Korea der Demokratischen Volksrepublik Korea die Schuld am Untergang des Schiffes zugewiesen und den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ersucht hat, den Fall zu prüfen und angemessene internationale Maßnahmen gegen die DVRK vorzuschlagen,
G. in der Erwägung, dass die Regierung der Republik Korea eine öffentliche Entschuldigung der Demokratischen Volksrepublik Korea und ein Versprechen verlangt hat, dass es zu keinen weiteren feindlichen Handlungen oder Provokationen kommen wird,
H. in der Erwägung, dass die Regierung der Republik Korea erklärt hat, sie werde die Sechs-Parteien-Gespräche nicht eher wieder aufnehmen, bis angemessene Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea ergriffen würden,
I. in der Erwägung, dass die internationale Gemeinschaft ihre Anteilnahme am tragischen Verlust von Menschenleben bekundet und dem Volk und der Regierung der Republik Korea ihre Unterstützung zugesagt hat,
J. in der Erwägung, dass die Regierungen der Volksrepublik China und der Russischen Föderation bislang noch nicht eindeutig Stellung zu dem Abschlussbericht und den Schlussfolgerungen der gemeinsamen Ermittlungsgruppe bezogen haben,
K. in der Erwägung, dass die Streitkräfte der Demokratischen Volksrepublik Korea nach wie vor provokative und rücksichtslose militärische Handlungen vornehmen und beispielsweise am 4. Juni 2010 drei chinesische Staatsangehörige an der Grenze zwischen der VRC und der DVRK getötet haben,
L. in der Erwägung, dass die Europäische Union die atomare Abrüstung auf der Koreanischen Halbinsel nachdrücklich unterstützt und die Wiederaufnahme der Sechs-Parteien-Gespräche als wesentlichen Beitrag zu Frieden und Stabilität in der Region betrachtet,
1. bedauert zutiefst den tragischen Verlust von Menschenleben an Bord des Schiffes „Cheonan“ der Republik Korea, und bekundet den Familien der Getöteten, dem koreanischen Volk und den staatlichen Stellen der Republik Korea im Geiste der Solidarität und der Freundschaft seine Anteilnahme;
2. begrüßt die Tatsache, dass sich die Regierung der Republik Korea mit jeglichen Schuldzuweisungen zurückgehalten hat, bis die Schlussfolgerungen des Abschlussberichts der gemeinsamen Ermittlungsgruppe vorgelegt wurden;
3. weist auf die Schlussfolgerungen des Abschlussberichts der gemeinsamen Ermittlungsgruppe über die Versenkung des Schiffes durch einen nordkoreanischen Torpedo hin, und verurteilt die Versenkung nachdrücklich als provokativen Akt gegen den Frieden und die Stabilität auf der Koreanischen Halbinsel;
4. unterstützt die Befassung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen mit dieser Angelegenheit durch die Regierung der Republik Korea;
5. fordert die Regierungen der Volksrepublik China und der Russischen Föderation als ständige Mitglieder des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen auf, den Abschlussbericht und die Schlussfolgerungen der gemeinsamen Ermittlungsgruppe eingehend zu prüfen;
6. betont, dass eine Wiederaufnahme der Sechs-Parteien-Gespräche notwendig ist, um die Koreanische Halbinsel zu einer atomwaffenfreien Zone zu machen;
7. vertritt die Auffassung, dass die Bereitschaft zum Dialog zwischen der Republik Korea und der Demokratischen Volksrepublik Korea für den Frieden und die Stabilität auf der Koreanischen Halbinsel von elementarer Bedeutung ist;
8. fordert die Kommission auf, die Programme für humanitäre Hilfe fortzuführen und die Kommunikationskanäle zu der Demokratischen Volksrepublik Korea offen zu halten, weil zwischen diesen Hilfsprogrammen und den Lebensbedingungen der Bevölkerung in der DVRK ein direkter Zusammenhang besteht;
9. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission, den Mitgliedstaaten, den Regierungen der Republik Korea und der Demokratischen Volksrepublik Korea sowie dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.