Entschließungsantrag - B7-0412/2010Entschließungsantrag
B7-0412/2010

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu einem an den Rechten orientiertem Konzept für die Reaktion der EU auf HIV/AIDS

5.7.2010

eingereicht im Anschluss an die Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Véronique De Keyser, Michael Cashman, Thijs Berman, Linda McAvan im Namen der S&D-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0412/2010

Verfahren : 2010/2771(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0412/2010
Eingereichte Texte :
B7-0412/2010
Angenommene Texte :

B7‑0412

Entschließung des Europäischen Parlaments zu einem an den Rechten orientiertem Konzept für die Reaktion der EU auf HIV/AIDS

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf die bevorstehende XVIII. Internationale AIDS-Konferenz unter dem Motto: „Jetzt und Hier”, die vom 18. bis 23. Juli 2010 in Wien stattfinden soll,

 

 unter Hinweis auf die Verpflichtungserklärung der Vereinten Nationen zu HIV/AIDS: „Globale Krise – Globale Antwort“, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 27. Juni 2001 auf ihrer 26. Sondertagung verabschiedet wurde,

 

 unter Hinweis auf das Hochrangige Treffen zu HIV/AIDS vom 2. Juni 2006 im Rahmen der Sondertagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNGASS) und die auf diesem Treffen verabschiedete politische Erklärung,

 

 unter Hinweis auf die am 27. April 2001 in Abuja abgegebene Erklärung zu HIV/Aids, Tuberkulose und anderen damit einhergehenden Infektionskrankheiten sowie den gemeinsamen Standpunkt Afrikas zu dem Hochrangigen Treffen UNGASS 2006 und den Aufruf nach beschleunigtem Handeln in Richtung auf einen universalen Zugang zu Diensten zur Behandlung von HIV und Aids, Tuberkulose und Malaria in Afrika, der am 4. Mai 2006 von der Afrikanischen Union unterzeichnet wurde.

 

 unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 6. Juli 2006 zum Thema „HIV/Aids: Zeit zu Handeln“, vom 24. April 2007 zur Bekämpfung von HIV/Aids in der Europäischen Union und in den Nachbarländern (2006-2009) und vom 20. November 2008 zu HIV/AIDS: Früherkennung und Behandlung im Frühstadium,

 

 in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates zu den Fortschritten bei der Umsetzung des Europäischen Aktionsprogramms zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose durch Außenmaßnahmen (2007-2011), November 2009,

 

 in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über die Bekämpfung von HIV/AIDS in der Europäischen Union und in den Nachbarländern (2009-2013),

 

 in Kenntnis des UNAIDS-Berichts von 2009 zu der weltweiten Aids-Epidemie,

 

 in Kenntnis des UNAIDS-Ergebnisrahmens 2009-2011,

 

 unter Hinweis auf den Bericht 2010 der Organisation der Vereinten Nationen über die Millenniums-Entwicklungsziele,

 

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Juni 2010 zu den Fortschritten auf dem Weg zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele: Halbzeitüberprüfung in Vorbereitung auf das UN-Gipfeltreffen im September 2010,

 

 gestützt auf Artikel 116 seiner Geschäftsordnung,

 

A. in der Erwägung, dass die Zahl der Menschen, die mit HIV/AIDS leben, weiter ansteigt, dass schätzungsweise 33,4 Millionen Menschen weltweit mit HIV/AIDS leben und – was besonders beunruhigend ist – dass es im Jahr 2008 2,7 Millionen Neuinfektionen gab,

 

B. in der Erwägung, dass HIV/AIDS weiterhin weltweit eine der Haupttodesursachen ist und im Jahr 2008 2 Millionen Menschenleben gefordert hat und dass vorausgesagt wird, dass es weiterhin weltweit eine wichtige Ursache vorzeitiger Mortalität in den kommenden Jahrzehnten sein wird,

 

C. in Kenntnis der Tatsache, dass Ende 2009 schätzungsweise 5 Millionen Menschen in Ländern mit niedrigem oder mittlerem Einkommen eine antiretrovirale Therapie erhielten – eine Steigerung um das Zehnfache in fünf Jahren und eine beispiellose Aufstockung in der Geschichte der öffentlichen Gesundheit,

 

D. in der Erwägung, dass die Ausweitung der Behandlung mit der Zahl der Neuinfektionen immer noch nicht Schritt hält und dass noch zwei Drittel der Menschen, die im Jahr 2009 einer Behandlung bedurften, diese nicht erhielten, was bedeutet, dass 10 Millionen bedürftige Menschen keinen Zugang zu der notwendigen wirksamen Behandlung haben,

 

E. in der Erwägung, dass die afrikanischen Länder südlich der Sahara weiterhin die am stärksten betroffene Region sind, dass es dort 22.4 Millionen Menschen, die mit HIV/AIDS leben, gibt und dort 71% aller Neuinfektionen mit HIV/AIDS im Jahr 2008 vorgekommen sind,

 

F. unter Hinweis darauf, dass es starke Indizien dafür gibt, dass die HIV/AIDS-Prävention ein effektives Mittel zur Verminderung von Neuinfektionen ist,

 

G. in der Erwägung, dass es eine bedeutende programmatische Lücke bei der Einbeziehung von Menschen, die mit HIV/AIDS leben, in die Präventionsbemühungen gibt,

 

H. unter Hinweis auf die Tatsache, dass weiterhin Frauen und Mädchen unverhältnismäßig stark von HIV/AIDS betroffen sind, dass in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara etwa 60 % der HIV/AIDS-Infektionen Frauen und Mädchen betreffen und dass HIV/AIDS immer noch die Hauptursache für den Tod und die Erkrankung von Frauen in reproduktivem Alter ist,

 

I. in der Erwägung, dass die derzeitigen Optionen für die HIV-Prävention nicht genug tun, um Frauen zu schützen, und dass Präventionsmethoden, wie Kondome und Enthaltsamkeit, keine realistischen Optionen für viele Frauen sind, insbesondere diejenigen, die verheiratet sind, die Kinder haben wollen oder die der Gefahr sexueller Gewalt ausgesetzt sind, ein sicheres und effektives Impfpräparat oder Mikrobizid könnte Frauen ein machtvolles neues Werkzeug an die Hand geben, um sich vor HIV zu schützen, ohne ihre Wahlmöglichkeiten in Bezug auf die Schwangerschaft einzuschränken,

 

J. in der Erwägung, dass es immer mehr Indizien für ein erhöhtes Niveau bei Infektionen und beim Risiko unter Schlüsselgruppen in der Bevölkerung[1], einschließlich Sexarbeitern/innen, Männern, die Geschlechtsverkehr mit anderen Männern haben, Häftlinge, Drogenkonsumenten, die sich Spritzen setzen, Migrantengruppen, Flüchtlingen und Wanderarbeitern, in fast allen Regionen und auch in Ländern mit einer generalisierten Epidemie gibt und dass es auch generell nicht gelingt, Programmen der HIV/AIDS-Prävention für diese Bevölkerungsgruppen Priorität einzuräumen und sie zu finanzieren,

 

K. in der Erwägung, dass wegen der Stigmatisierung von HIV/AIDS sich etwa 30 % der mit HIV/AIDS infizierten Menschen nicht bewusst sind, dass sie HIV/AIDS-positiv in der Europäischen Union sind, und dass nach Studien davon auszugehen ist, dass eine nicht diagnostizierte Infektion der weiteren Übertragung von HIV/AIDS Vorschub leistet und die Gefahr vorzeitiger Mortalität unter Menschen, die mit HIV/AIDS leben, erhöht,

 

L. in der Erwägung, dass gleichgeschlechtliche Sexualpraktiken weiterhin stark stigmatisiert sind, ganz besonders in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara, wo in 31 Ländern einverständliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen unter Strafe stehen, in vier Ländern sie mit dem Tod bestraft werden und es in anderen Ländern Strafandrohungen von über 10 Jahren Haft gibt, und dass eine solche Stigmatisierung eine Präventionsarbeit bei HIV/AIDS verhindert,

 

M. in der Erwägung, dass die Kriminalisierung von Konsumenten illegaler Drogen in vielen Ländern ihren Zugang zur HIV/AIDS-Prävention, Behandlung, Pflege und Unterstützung verhindert und die mit dem Spritzen von Drogen im Zusammenhang stehende Übertragung von HIV/AIDS begünstigt,

 

N. unter Hinweis darauf, dass immer noch 106 Länder angeben, dass sie über Gesetze und Politiken verfügen, die beträchtliche Hindernisse für eine wirksame Antwort auf HIV/AIDS darstellen,

 

O. in Kenntnis der Tatsache, dass schätzungsweise 17,5 Millionen Kinder im Jahr 2008 beide Elternteile wegen HIV/AIDS verloren haben – von denen die überwiegende Mehrheit in Afrika südlich der Sahara lebt –, die oft unter Stigmatisierung und Diskriminierung leiden und denen unter Umständen der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen, wie Bildung und Obdach, verwehrt wird, wodurch die Gefahr noch erhöht wird, dass sie sich mit HIV/AIDS infizieren,

 

P. in der Überzeugung, dass der Beziehung zwischen HIV/AIDS und Behinderung nicht die gebührende Aufmerksamkeit geschenkt wurde, obwohl Menschen mit Behinderungen in allen wichtigen Bevölkerungsgruppen mit einem höheren Expositionsrisiko für HIV/AIDS anzutreffen sind,

 

Q. in der Überzeugung, dass ein an den Rechten orientiertes Konzept für die Reaktion auf HIV/AIDS als Beitrag für die Überwindung der Epidemie von entscheidender Bedeutung ist,

 

1.  fordert die Kommission und den Rat auf, ihre Zusagen einzuhalten und ihre Bemühungen beim Umgang mit HIV/AIDS als einer weltweiten Priorität der öffentlichen Gesundheit zu verstärken und die Menschenrechte zum Kernstück der HIV/AIDS-Prävention, Behandlung, Pflege und Unterstützung – auch in der Entwicklungszusammenarbeit der EU – zu machen;

 

2.  fordert die Kommission und den Rat auf, die Bemühungen um die Entkriminalisierung der HIV/AIDS-Übertragung and -Exposition[2] auch dadurch zu fördern, dass sie dafür eintreten, dass HIV/AIDS für die Zwecke bestehender oder künftiger Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Diskriminierung als Behinderung anerkannt wird;

 

3.  fordert die Kommission und den Rat auf, bewährte Politiken und Praktiken im politischen Dialog auf weltweiter und Länderebene hinsichtlich des an den Rechten orientierten Konzepts für die Reaktion auf HIV/AIDS dadurch zu fördern,

 

 dass sie die Förderung, den Schutz und die Achtung der Menschenrechte von Menschen, die mit HIV/AIDS leben, und anderen wichtigen Bevölkerungsgruppen gewährleisten,

 

 dass sie die Überprüfung und Änderung von Rechtsvorschriften unterstützen, die Hindernisse für effektive, auf Fakten beruhende HIV/AIDS-Programme und -Dienste darstellen, insbesondere für Schlüsselgruppen in der Bevölkerung,

 

 dass sie die Menschenrechte zum Kernstück von Entscheidungen über Mittelzuweisungen für die Reaktion auf HIV/AIDS innerhalb und außerhalb der Europäischen Union machen,

 

 dass sie HIV/AIDS-Programme auflegen, die an Menschen, die mit HIV/AIDS leben, und andere Schlüsselgruppen in der Bevölkerung gerichtet sind und mit denen das Ziel verfolgt wird, Einzelpersonen und Gemeinschaften die Mittel an die Hand zu geben, um auf HIV/AIDS reagieren zu können, das Risiko und die Gefahr einer HIV/AIDS-Infektion zu verringern sowie die negativen Folgen von HIV/AIDS abzumildern,

 

 dass sie die sinnvolle Beteiligung von wichtigen Bevölkerungsgruppen bei der Gestaltung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung der Programmplanung bei der HIV/AIDS-Prävention, Behandlung, Pflege und Unterstützung erleichtern und fördern,

 

 dass sie den universellen Zugang zu Gesundheitsfürsorge erleichtern, sowohl was die Prävention, Behandlung, Pflege und Unterstützung im Zusammenhang mit HIV/AIDS als auch die medizinische Versorgung, die nicht im Zusammenhang mit HIV/AIDS steht, angeht,

 

 dass sie den Zugang zu Bildung und Beschäftigung für Menschen, die mit HIV/AIDS leben, und andere Schlüsselgruppen in der Bevölkerung erleichtern,

 

 dass sie dafür sorgen, dass die künftige Überwachung des Fortschritts bei der Bekämpfung von HIV/AIDS Indikatoren umfasst, die unmittelbar Menschenrechtsfragen im Zusammenhang mit HIV/AIDS betreffen und bewerten,

 

 dass sie die Grundsätze der „drei C“ (informed consent, confidentiality and counselling/Einverständnis in voller Sachkenntnis, Vertraulichkeit und Beratung) bei HIV/AIDS-Tests und anderen Diensten im Zusammenhang mit HIV/AIDS einhalten,

 

 dass sie die Stigmatisierung und Diskriminierung von Menschen, die mit HIV/AIDS leben, und anderen wichtigen Bevölkerungsgruppen bekämpfen und ihre Rechte auf Sicherheit und Schutz vor Missbrauch und Gewalt schützen,

 

 dass sie eine verstärkte Beteiligung von Menschen, die mit HIV/AIDS leben, und anderen Schlüsselgruppen der Bevölkerung als Reaktion auf HIV/AIDS fördern und erleichtern,

 

 dass sie objektive und vorurteilsfreie Informationen über die Krankheit bieten,

 

 dass sie dafür sorgen, dass die Menschen über die Kraft, die Kenntnisse, das Wissen und die Ressourcen verfügen, um sie davor zu schützen, sich mit HIV/AIDS zu infizieren;

 

4.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Bedürfnissen von Frauen an HIV/AIDS-Prävention, Behandlung und Pflege als einer wesentlichen Maßnahme zur Eindämmung der Epidemie Rechnung zu tragen, insbesondere indem sie den Zugang zu Programmen der sexuellen und der produktiven Gesundheitsfürsorge, in die Dienste von HIV/AIDS-Tests, Beratung und Prävention in vollem Umfang integriert sind, ausweiten und die zu Grunde liegenden sozioökonomischen Faktoren umkehren, die zum HIV/AIDS-Risiko von Frauen beitragen, wie die Ungleichheit der Geschlechter, die Armut, der Mangel an Chancen in Wirtschaft und Bildung sowie fehlender rechtlicher Schutz und Schutz im Bereich der Menschenrechte;

 

5.  fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, eine faire und flexible Finanzierung für die Forschung nach neuen präventiven Techniken, einschließlich Impfstoffen und Mikrobiziden, zur Verfügung zu stellen;

 

6.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich mit den Bedürfnissen von Kindern und jungen Menschen hinsichtlich HIV/AIDS-Prävention, Behandlung, Pflege und Unterstützung zu befassen und sicherzustellen, dass sie Zugang zu HIV/AIDS-Diensten haben, insbesondere frühzeitiger Kleinkinddiagnostik, antiretroviralen Substanzen, psycho-sozialer Unterstützung, sozialem Schutz und rechtlichem Schutz;

 

7.  ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten darum, die Beteiligung von Personen mit Behinderungen an der Reaktion auf HIV/AIDS und die Einbeziehung ihrer Menschenrechte in die nationalen strategischen Pläne und Politiken im Bereich HIV/AIDS zu fördern und sicherzustellen, dass sie Zugang zu HIV/AIDS-Diensten erhalten, die sowohl auf die Bedürfnisse zugeschnitten als auch den Diensten, die anderen Gemeinschaften zur Verfügung stehen, gleichwertig sind,

8.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Programme zur Schadensbegrenzung für Häftlinge und Drogenkonsumenten, die Spritzen setzen, zu unterstützen;

 

9.  fordert von der Kommission, die nationalen Regierungen zu unterstützen und die Zivilgesellschaft einzubeziehen, um sich mit der geringen Abdeckung von Programmen zu befassen, die die Stigmatisierung und Diskriminierung vermindern und den Zugang zur Justiz bei der nationalen Reaktion auf HIV/AIDS verbessern sollen;

 

10.  fordert die Kommission und den Rat auf, mit UNAIDS und anderen Partnern daran zu arbeiten, dass die Indikatoren, durch die der Fortschritt auf weltweiter, nationaler und programmatischer Ebene zur Verminderung der Stigmatisierung und Diskriminierung im Zusammenhang mit HIV/AIDS verbessert werden, einschließlich eigener Indikatoren für Schlüsselgruppen in der Bevölkerung;

 

11.  ersucht die Kommission und den Rat darum, die Arbeit der vor kurzem eingerichteten „Global Commission on HIV and the Law“ (Weltkommission für HIV und das Recht) zu unterstützen um sicherzustellen, dass die Rechtsvorschriften zu einer wirksamen Reaktion auf HIV/AIDS taugen;

 

12.  fordert die Kommission und den Rat auf, die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte damit zu beauftragen, weitere Anhaltspunkte für die Menschenrechtslage von Menschen, die mit HIV/AIDS leben, und andere Schlüsselgruppen in der Bevölkerung in Europa unter besonderer Berücksichtigung ihrer Schutzbedürftigkeit hinsichtlich multipler und Sektoren übergreifender Diskriminierung zu sammeln;

 

13.  fordert alle Mitgliedstaaten und die Kommission auf, mindestens 20 % aller Entwicklungsausgaben für die Basisversorgung in den Bereichen Gesundheit und Bildung einzusetzen, ihre Beiträge zum Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria zu erhöhen und ihre Finanzierung für andere Programme, die der Verbesserung des Gesundheitssysteme und der Gemeinschaftssysteme dienen, aufzustocken;

 

14.  fordert alle Mitgliedstaaten und die Kommission auf, sich dem Besorgnis erregenden Niedergang der Finanzierung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte in den Entwicklungsländern entgegenzustellen und Maßnahmen auf dem Gebiet des sicheren Schwangerschaftsabbruchs, der Behandlung von durch Geschlechtsverkehr übertragenen Infektionen und der Bereitstellung von Hilfsmitteln zur Erhaltung der reproduktiven Gesundheit in Form von lebensrettenden Arzneimitteln und Verhütungsmitteln, einschließlich Kondomen, zu unterstützen;

 

15.  fordert die EU auf, ihre Arbeit durch einen Mix von Finanzierungsinstrumenten auf weltweiter und Länderebene zusätzlich zur Unterstützung durch Haushaltsmittel und über die einschlägigen Organisationen und Mechanismen fortzusetzen, die sich als bei der Auseinandersetzung mit der Menschenrechtsdimension von HIV/AIDS erfolgreich erwiesen haben, insbesondere Organisationen der Zivilgesellschaft und Organisationen, die ihre Basis in den einzelnen Gemeinschaften haben;

 

16.  verlangt nachdrücklich die Annahme des Maßnahmenkatalogs zur Förderung und zum Schutz der Ausübung aller Menschenrechte durch Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Personen der Gruppe „Menschenrechte“ des Rates und fordert den Rat und Kommission auf, deren Empfehlungen umzusetzen;

 

17.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Unterstützung der Ziffer 16 der Schlussfolgerungen des Rates zu dem Aktionsprogramm vom November 2009 zur bekräftigen: „ausgehend von einer Bewertung der aus den EU-Maßnahmen gewonnenen Erfahrungen eine breit angelegte Konsultation der Mitgliedstaaten und anderer Interessenträger einzuleiten und auf dieser Grundlage ein geografisch weitreichendes Europäisches Aktionsprogramm zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose durch Außenmaßnahmen für 2012 und die Zeit danach auszuarbeiten“, und sich für die Einrichtung von EU-Aktionsteams als Instrument für gemeinsame Maßnahmen der Kommission und der Mitgliedstaaten in festgelegten vorrangigen Bereichen einzusetzen;

 

18.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Gemeinsamen Programm der Vereinten Nationen zu HIV/AIDS, der Weltgesundheitsorganisation und den Organisatoren der XVIII. Internationalen Aids-Konferenz zu übermitteln.